1. Einleitung
Überraschung vieler Fachleute informierte der ADAC die Öffentlichkeit, dass viele E-Autos bereits "rentabel" seien (vgl. ADAC vom 31.10.2018). Und sofort druckten viele andere Zeitschriften - wie z. B. Auto Bild vom 2.11.18 - die Ergebnisse nach. Leider machte sich keine Zeitschrift die Mühe, die Grundlagen der
Kalkulation zu überprüfen. Diese müssen als wenig fundiert bezeichnet werden. Das ist sehr schade, weil es bereits einige Nischen gibt, in denen E-Autos auch wirtschaftlich mithalten können. Aber eine weitgehende
Rentabilität auszurufen, kommt um Jahre zu früh.
Die Fragestellung ist sowohl für den Privatmann als auch für den
Controller interessant. Insbesondere wenn letzterer für den Fuhrpark zuständig ist, muss er sich intensiv um die Frage der
Vorteilhaftigkeit von E-Autos kümmern. Im Folgenden wird die Berechnungsweise kritisch untersucht. Fehler werden herausgearbeitet und Korrekturen angeboten. Als Beispiel wird Deutschlands erfolgreichstes Auto, der VW Golf, durchgerechnet.
2. Kalkulationsgrundlagen
Der ADAC führt in seiner Untersuchung aus, dass er die
Vollkosten pro gefahrenen Kilometer über 5 Jahre berechnet, was sicher einen guten Ansatz darstellt. Als jährliche Fahrleistung werden 15.000 km/a angenommen. Diese pauschale Annahme ist eher problematisch, weil sie je nach
Einsatzzweck deutlich höher oder niedriger liegt. Aber sie wird im ersten Schritt akzeptiert. Die folgenden Daten wurden vom ADAC erhoben bzw. berechnet (vgl. ADAC vom 31.10.2018). Ergänzt wurde dazu die Spalte der Einheiten, in welcher die Größen gemessen werden:
Zeile
|
Größe
|
Einheit
|
Elektro-Golf
|
1
2
|
Monatskilometer
Laufzeit
|
km/Monat
Monate
|
1250
60
|
3
4
5
6
7
|
Fixkosten
Reparatur
Betriebskosten
Wertverlust
Summe ADAC
|
€/Monat
€/Monat
€/Monat
€/Monat
€/Monat
|
93
46
70
382
591
|
8
9
10
11
12
13
|
Listenpreis
Sonderausstattung
Rabatt
Gesamtpreis
Summe Wertverzehr
Restwert
|
€ in t = 0
€ in t = 0
€ in t = 0
€ in t = 0
€ in Laufzeit
€ in t = 60
|
35900
935
0
36835
22920
13915
|
Abb. 1: Kostenstruktur des Elektro-Golfs gemäß ADAC
Anzeige
Bleiben Sie auf dem Laufenden! Mit unseren Social-Media-Kanälen auf LinkedIn, Facebook und Instagram werden Sie über neue Beiträge, Excel-Tools und aktuelle Stellenangebote informiert. Folgen Sie uns! LinkedIn >> Facebook >> Instagram >>
Die monatliche Fahrleistung (Zeile 1 in Abb. 1) ergibt sich zu 15.000/12 =1250 km/Monat. Der
Vergleichszeitraum soll 60 Monate betragen. Die
Fixkosten z. B. für Steuern, Versicherung, Pflege usw. sind auf 93 €/Monat angesetzt (Zeile 3).
Reparaturen belaufen sich nur auf 46 €/Monat, weil man davon ausgeht, dass durch die viel geringere Anzahl von beweglichen Teilen die Wartung und Reparatur nicht mehr so teuer werden. An Strom geht der ADAC von monatlichen Kosten von nur 70 €/Monat aus.
Die mit Abstand wichtigste Komponente stellt der
Wertverlust dar, den der ADAC auf 382 €/Monat schätzt. Dies sind ca. 65 % der
Gesamtkosten. In Wahrheit ist die Bedeutung des Kaufpreises noch höher, weil darauf eigentlich noch die
Finanzierungskosten gerechnet werden müssten (dies wird in Abschnitt 4 dargestellt).
Der Restwert von 13915 € in t=60 kann in der ADAC-Welt ohne Zinsen abgeleitet werden, indem vom Gesamtpreis (Zeile 11) die Summe der 60
Wertverluste abgezogen wird. Er beträgt nur noch 38 % des
Listenpreises, was insb. auf den erwarteten dramatischen Preisverfall des Akkus zurückzuführen ist. Rabatte wurden vom ADAC nicht berücksichtigt (Zeile 10), was bei Elektroautos noch zutreffen mag, aber sicher nicht bei den Dieseln und Benzinern.
Zu diskutieren ist, ob die
Elektroauto-Prämie, die ja demnächst ausläuft, methodisch berücksichtigt werden muss. Die Antwort lautet "Nein", wenn ein reiner
Kostenvergleich der Antriebsarten gewünscht wird. Für eine demnächst zu treffende individuelle Entscheidung kann man sie mit in die Entscheidung einbeziehen.
3. Vergleichsansatz
Der ADAC hat einen auf den ersten Blick sinnvollen Ansatz gewählt, der aber leider nicht einer Überprüfung standhält. Ausgewählt wurden existierende E-Autos, zu denen dann möglichst ähnliche Benziner und Diesel gesucht wurden. Für alle wurden dann die
Kilometerkosten nach dem oben beschriebenen Schema berechnet (Kostenvergleich).
Nicht beachtet wurde aber die Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit des Kostenvergleichs, die lautet, dass ein Kostenvergleich methodisch nur dann erlaubt ist, wenn die Nutzenseite gleich oder zumindest sehr ähnlich ist (vgl. z. B. Varnholt/Hoberg/Gerhards/Wilms, S. 16 f.). Aber genau diese
Nutzengleichheit ist nicht gegeben, da sich die Fahrzeuge dramatisch in der Reichweite unterscheiden. Der E-Golf schafft nur ca. 200 km mit einer Ladung, während Benziner und Diesel bis zu 1000 km fahren. Zudem kann überall und schnell nachgetankt werden. Der ADAC erwähnt dieses Problem zwar, zieht daraus aber nicht die notwendigen Schlussfolgerungen. Aufgrund dieser Tatsache ist das vom ADAC gewählte
Vergleichskonzept für fast alle Fälle nicht akzeptabel.
Ein richtiger Ansatz besteht darin, bestimmte typische
Nutzungskonzepte zu definieren und für diese dann passende E-Autos bzw. Benziner und Diesel zu suchen. Die Analyse muss also vom Nutzer ausgehen. Es ist zu ermitteln, welche Eigenschaften die Fahrzeuge in der vorgesehenen Einsatzart bringen sollen. Nur wenn die Fahrzeuge ähnliche Bedürfnisse erfüllen, wird ein sinnvoller Vergleich möglich. Im Bespiel der Nutzung über 15000 km/a müsste definiert werden, wie die einzelnen Strecken aussehen. Das
Nutzungsprofil kann dann z. B. Urlaubsfahren über 2 x 1000 km umfassen, Stadtverkehr und Fahrten zur Arbeit. Zudem müsste noch differenziert werden, ob der Nutzer zuhause und/oder am Arbeitsplatz laden kann.
Für längere Fahren und/oder nicht vorhandene Lademöglichkeiten müsste dann der
Zeitverlust berücksichtigt werden für die Suche und Anfahrt der Ladestation und insb. für die bewertete Zeit, bis der Akku endlich geladen. Selbst wenn der wöchentliche Familienausflug nur für eine Stunde unterbrochen werden muss, würde z. B. ein Schaden von 1 h/(Person*Woche) *4,3 Wochen/Monat * 4 Personen * 10 €/h = 172 €/Monat anfallen, was mehr sein kann als der gesamte Wertverzehr bei einem normalen Benzin-Golf. Und dabei sind die Kosten pro Person und Stunde nur mit 10 €/h angenommen.
Es ist offensichtlich, dass das E-Auto für viele Nutzungsprofile noch nicht geeignet ist, was besonders für die Langstecke gilt. Dies wird selbst von den Vorkämpfern der Elektromobilität so gesehen (vgl. z. B. den Chef von E-Go Prof. Dr. Schuh im Interview auf ecomento.de). Schon wenn am Wochenende Ausflüge mit einer Strecke von mehr als 200 km üblich sind, dürfte der Stromer kaum noch infrage kommen. Somit ist eine Analyse ohne Berücksichtigung der vorgesehenen Nutzungsprofile nicht sehr sinnvoll.
4. Fehler in der Kalkulation
Selbst wenn man annimmt, dass die E-Autos und die dazu ausgewählten Benziner und Diesel vom Nutzungsprofil her vergleichbar sind, müssen leider einige
methodische Fehler festgestellt werden. Das schwerste Problem liegt darin, dass Listenpreise ohne Rabatte verwendet wurden. Das stimmt zurzeit in etwa für die E-Autos, aber auf keinen Fall für die Benziner und Diesel. Eine kurze Internetrecherche zeigt, dass Rabatte von 20 % praktisch immer möglich sind, auch für den VW Golf. Für weniger gefragte Modelle werden häufig auch über 30 % geboten. Dabei sind die
Zusatzrabatte für die Aufarbeitung des Dieselbetruges noch nicht berücksichtigt.
Da der Wertverlust die wichtigste
Kostenart darstellt, wiegt dieser Fehler besonders schwer. Ohne Zinsen machen die Rabatte beim angeblich vergleichbaren Benziner Golf mit 150 PS über 100 €/Monat an geringerem Wertverlust aus, weil der Restwert ja unverändert bleibt.
Dieser Fehler wirkt verstärkend auf das zweite wesentliche Problem, nämlich der
Vernachlässigung der Zinsen für die Kapitalbindung. Der ADAC erwähnt zwar, dass er die Zinsen nicht in die Kalkulation einbezieht; dies ist aber nicht realistisch. Der Großteil Fahrzeuge wird finanziert, so dass der
Fremdkapitalzinssatz angesetzt werden muss. Für den verbleibenden
Eigenkapitalanteil müssen entgangene
Zinsen angesetzt werden, was vor allen Dingen bei Unternehmen hoch ist.
Auch wenn Autounternehmen häufig die sogenannte 0 %-Finanzierung ansetzen, so ist dies Augenwischerei (vgl. Hoberg (2014), S. 207 ff.). Diese Angebote sind subventioniert, was meistens durch geringere Rabatte ausgeglichen wird. Nicht subventionierte Finanzierungen können derzeit mit ca. 4% angesetzt werden, wobei die
Bonität Ausschläge nach oben und unten erzeugen kann. Wenn die
Finanzierungskosten korrekterweise berücksichtigt werden, sind für den E-Golf allein im ersten Jahr mehr als 1000 € an Zinsen zu zahlen. Da die E-Autos deutlich teurer sind, wird der Vergleich noch fragwürdiger.
Es wurde bereits erwähnt, dass das Laden des Akkus fast immer wesentlich aufwendiger ist als das Tanken, wenn nicht ausschließlich an der heimischen
Wallbox geladen werden kann. Der Zeitverlust muss entsprechend dem Nutzungskonzept berücksichtigt werden. Wie oben berechnet kann vor allen Dingen der Schaden durch die
Wartezeit schnell 3-stellige Beträge pro Monat annehmen.
Im Weiteren darf nicht vergessen werden, die Kosten für die Wallbox zu inkludieren. Denn die prinzipiell mögliche Aufladung per üblicher Haushaltssteckdose kann gefährlich sein (vor allen Dingen bei alten Leitungen) und sie dauert sehr lange. Zudem sind die
Ladeverluste deutlich höher.
Ein Fehler mit eher kleiner Auswirkung besteht darin, dass
Versicherung und Steuern jährlich vorschüssig gezahlt werden müssen, vom ADAC aber monatlich nachschüssig verrechnet werden. Nur am Rande sei erwähnt, dass der ADAC unter
Rentabilität wohl
Stückkosten versteht, obwohl die Rentabilität eine Verzinsung – meistens des eingesetzten Kapitals – beinhaltet.
Neben dem
falschen Vergleichsansatz zeigen auch die beschriebenen Fehler alle in die gleiche Richtung, dass nämlich das E-Auto viel zu gut dargestellt wird. Insofern soll beispielhaft im nächsten Absatz untersucht werden, wie groß der Fehler ist.
5. Korrigierte Kalkulationen
Die korrigierten Berechnungen gehen wieder von der Annahme eines für E-Autos
geeigneten Nutzungskonzeptes aus. Zunächst wird der mögliche Rabatt integriert (siehe Zeile 4 in Abb. 2), wofür Angebote aus dem Markt ausgewertet wurden. Dabei kommt neben dem ähnlich starken Benziner (150 PS mit Automatik) auch die Standardvariante des Golfs in den Vergleich, weil angesichts der Reichweite der Elektrovariante hauptsächlich Stadt- und Landstraßenverkehr unterstellt werden muss. Für ein solches Nutzungsprofil reicht dann eine schwächere Version, für welche ein Teil der Daten geschätzt wurde:
Zeile
|
Größe
|
Einheit
|
E-Version
|
150PS DCT
|
mit Rabatt
|
1,0 Trendline
|
mit Rabatt
|
1
2
3
4
5
6
7
8
9
|
Monatskilometer
Laufzeit
Kosten ohne WV
Rabatt
Preis nach Rabatt
Restwert
Summe Wertverzehr
Wertverlust
Summe rechnerisch
|
km/Monat
Monate
€/Monat
€ in t = 0
€ in t = 60
€ in Laufzeit
€/Monat
€/Monat
|
1250
60
209
0,0 %
36835
13915
22920
382
591
|
1250
60
257
0,0 %
30670
9370
21300
355
612
|
1250
60
257
23,5 %
23463
9363
14100
235
492
|
1250
60
229
0,0 %
19300
7300
12000
200
429
|
1250
60
229
26,0 %
14282
7322
6960
116
345
|
Abb. 2: Monatskosten unter Berücksichtigung von Rabatten
Die beiden Kalkulationen für die Benziner müssen jetzt um den
Rabatteffekt korrigiert werden. Die daraus resultierenden Werte sind gleich in der Spalte daneben ablesbar. Der Preis beim 150 PS Benziner sinkt um 23,5 % und derjenige der schwächeren Variante sogar um 26 %. Die neuen
Nettopreise in Zeile 5 liegen somit deutlich tiefer, was eine große Auswirkung auf den Wertverzehr hat.
Obwohl noch keine Zinsen berücksichtigt wurden, sinkt der monatliche
Wertverzehr in Zeile 8 um über 100 €/Monat und unterbietet den E-Golf beträchtlich. Noch größer wird der Effekt beim einfacheren Golf, der für den Stadtverkehr häufig ausreicht. Der monatliche Wertverzehr beträgt weniger als ein Drittel des E-Golf. Damit sind auch die Monatskosten dramatisch niedriger, obwohl Zinsen und Kosten für die Wartezeiten noch gar nicht berücksichtigt wurden. Allein die Berücksichtigung realistischer Rabatte lässt die ADAC-Rechnung in sich zusammenfallen.
Der Effekt der nicht berücksichtigten Zinsen wird im nächsten Schritt analysiert. Dabei muss der Wertverzehr unter Einbezug der Verzinsung auf die 60 Monate der Laufzeit verteilt werden. Für diese Aufgabe werden
Wiedergewinnungsfaktoren eingesetzt (vgl. Varnholt/Hoberg/Gerhards/Wilms, S. 45 ff.). Der Wiedergewinnungsfaktor besagt, wie viel Prozent des zu finanzierenden Betrages jeden Monat bezahlt werden muss. Für die Beispielsfahrzeuge ergeben sich die Zahlen der Abb. 3:
Jahreszinssatz effektiv (wacc): 3,99 % p.a.
Laufzeit: 60 Monate
Wiedergewinnungsfaktor: 0,0184
Zeile
|
Größe
|
Einheit
|
E-Version
|
150PS DCT
|
mit Rabatt
|
1,0 Trendline
|
mit Rabatt
|
1
2
3
4
5
6
7
8
|
Kosten ohne WV
Preis nach Rabatt
Restwert
BW Restwert
Zu finanzieren
Annuität
Gesamtkosten
Kilometerkosten
|
€/Monat
€ in t = 0
€ in t = 60
€ in t = 0
€ in t = 0
€/Monat
€/Monat
Cents/km
|
209
26825
13915
11443
25392
467
676
54,1
|
257
30670
9370
7705
22965
422
679
54,3
|
257
23463
9363
7699
15764
290
547
43,7
|
229
19300
7300
6003
13297
244
473
37,9
|
229
14282
7322
6021
8261
152
381
30,5
|
Abb. 3: Monatskosten unter zusätzlicher Berücksichtigung von Zinsen
Im ersten Schritt wird ermittelt, welcher Betrag finanziert werden. Neben dem Kaufpreis nach Abzug aller Rabatte muss der
Restwert (Zeile 3) in die Kalkulation eingehen. Da dieser aber erst am Ende der Laufzeit anfällt, muss er auf den Startzeitpunkt abgezinst werden. Aus den 13.915 €
60 Restwert in t=60 wird dann bei einem Zinssatz von 3,99 % ein barwertiger Restwert in t=0 von 13915 €
60 / (1,03995 €
60 / €
0) = 11443 €
0 (in t=0). Die Schreibweise der Einheiten mit den Zeitindices ist neu und soll zu größerer Klarheit führen (vgl. Hoberg (2018), S. 468 ff.).
Der Betrag von 25392 €
0 wird mit dem Wiedergewinnungsfaktor von 0,0184 €
1;60 / €
0 multipliziert, so dass sich eine Monatsrate/Annuität von 467 €
1;60 ergibt (Zeile 6). Die Schreibweise €
1;60 bedeutet, dass die
Annuitäten vom Zeitpunkt t=1 bis t=60 anfallen. Die Monatsrate enthält anteilige Zinsen und den Wertverzehr. Abb. 2 enthielt in Zeile 8 den monatlichen Wertverzehr (ohne Zinsen) in Höhe von 382 €/Monat. Die Zinsen machen also ca. 85 €/Monat aus. Beim rabattierten Einfachgolf sind es nur 36 €/Monat.
Nun können die weiteren Kosten aus Zeile 1 addiert werden, um zu den gesamten Monatskosten zu gelangen. Der Unterschied ist noch größer geworden. Es lässt sich festhalten, dass auch im Falle der Zinsen der Unterschied zwischen E-Auto und Benziner wesentlich ist, weil der tatsächlich gebunden
Kaufpreis beim Benziner über 1/3 niedriger liegt.
Zu Schluss sei noch die
Dieselprämie betrachtet. Wenn die Wirkung der noch laufenden Dieselprämie von 4000 € in t= 0 analysiert wird, ändern sich das Bild nicht wesentlich. Ohne Zinsen verringern sich die Monatskosten des E-Golf um 4000/60 = 66,67 €/Monat. Mit Zinsen beträgt die Reduktion 73,52 €/Monat. Der Rückstand zu den Benzinern kann also auch durch diese Sondermaßnahme nicht aufgeholt werden.
6. Andere Nutzungskonzepte
Die Ausführungen wurden am Beispiel des VW Golfs als häufigstem deutschen Auto durchgeführt Eine übliche gemischte Nutzung ist mit der elektrischen Variante kaum möglich und würde insb. durch den Zeitaufwand zu kaum akzeptablen Kosten führen.
Damit ist allerdings nicht gesagt, dass es keine
Einsatzzwecke gibt, bei denen die E-Autos deutlich besser aussehen. Beispiele wären der reine Stadtverkehr oder immer gleiche Fahrten zum Weg zur Arbeit. Im letzteren Fall muss die Strecke unterhalb der
Reichweite sein und die Arbeitszeit muss ausreichen, um die Akkus wieder zu füllen.
Für beide Szenarien liegt die Voraussetzung in den
Lademöglichkeiten zuhause und/oder am Arbeitsplatz. Damit zeigt sich nochmals der falsche Vergleichsansatz des ADAC. Man darf nicht von Eigenschaften eines bestimmten E-Autos ausgehen, sondern man muss das Nutzungsprofil vorgeben und dafür Fahrzeuge suchen, die dieses möglichst gut erfüllen. Bei der Beurteilung sind – wie dargestellt – auch Faktoren wie der Zeitaufwand und ggf. Umwege zum Tanken bzw. Laden zu berücksichtigen.
Daraus ergeben sich erste
Einsatzgebiete für E-Autos, bei denen sie wirtschaftlich sein können:
- Stadtverkehr mit guter Lademöglichkeit (eigene Garage oder Ladesäule in der Nähe)
- Sportwagen: Da der Aufwand beim E-Auto bei mehr Leistung (insb. für Beschleunigung) nur gering steigt, bei Benzinern und Diesel aber kräftig, können extrem starke elektrische Sportwagen auch finanziell mithalten, zumal beim Besitzer davon ausgegangen werden kann, dass er sich eine Ladestruktur in der Garage leisten kann. Dies gilt aber nicht, wenn der Besitzer häufiger Langstrecken fahren muss, bei der ein zusätzliches Laden notwendig wird. Die Kosten der Zeit sind dann zu hoch.
Mit der zu erwartenden
Kostenreduktion bei den Akkus werden im Laufe der Zeit wohl noch weitere Nutzerprofile interessant für E-Autos. Aber kurz- und mittelfristig verhindert eine gemischte Anforderung an ein Fahrzeug fast immer das Erreichen der
Wirtschaftlichkeit.
7. Schlussfolgerung
Es hat sich gezeigt, dass sich in der überraschenden Meldung der "Rentabilität" von E-Autos viele teilweise schwerwiegende
methodische Fehler verbergen. Die genaue Analyse mit dem richtigen Vergleichskonzept hat gezeigt, dass je
nach Nutzungsprofil die Benziner teilweise sogar nur die Hälfte der Monatskosten ähnlich geeigneter Elektroautos erfordern.
letzte Änderung P.D.P.H.
am 13.04.2023
Autor:
Dr. Peter Hoberg
Bild:
panthermedia.net / kristt
|
Autor:in
|
Herr Prof. Dr. Peter Hoberg
Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Worms. Seine Lehrschwerpunkte sind Kosten- und Leistungsrechnung, Investitionsrechnung, Entscheidungstheorie, Produktions- und Kostentheorie und Controlling. Prof. Hoberg schreibt auf Controlling-Portal.de regelmäßig Fachartikel, vor allem zu Kosten- und Leistungsrechnung sowie zu Investitionsrechnung.
|
weitere Fachbeiträge des Autors
| Forenbeiträge
|