Stichwort Kostenartenrechnung:
Am Beginn jeder betrieblichen
Kostenrechnung steht die Kostenartenrechnung. Die Kostenartenrechnung dient der
systematischen Erfassung aller Kosten, die bei der Erstellung und Verwertung von Leistungen entstehen. Ihre Fragestellung lautet: welche Kosten sind in welcher Höhe im
Unternehmen überhaupt entstanden.
Sie dient der Erfassung, Abgrenzung und Systematisierung des
betrieblichen Werteverzehrs innerhalb der betrachteten Periode und erfüllt damit Aufgaben der Dokumentation, Gliederung und Information.
Zunächst werden die
Kostenarten in der Buchhaltung anhand von Rechnungen und sonstigen Buchhaltungsunterlagen erfasst. Somit soll die Basis für eine eindeutige Zuordnung der angefallenen Kosten auf die
Kostenstellen und Kostenträger geschaffen werden. Die Kostenartenrechnung dient damit auch als
Vorbereitung der nachfolgenden kostenrechnerischen Auswertungen (Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung). Zudem wird eine kostenartenorientierte Kontrolle ermöglicht und Daten für mögliche Handlungsentscheidungen bereit gestellt.
Die
Erfassung aller
Kosten erfolgt in der
Finanzbuchhaltung, der GKR (SKR03) sieht hierfür die Kontenklasse 4 vor. In der Kontenklasse 2 des GKR (SKR03) werden die neutralen Aufwendungen erfasst, die nicht kostengleich sind. Der Unterschied zwischen Aufwand und Kosten wird später noch ausführlich erläutert. Die richtige Erfassung und Kontierung der Kosten setzt eine zweckmäßige
Kostenarteneinteilung voraus.
Gliederung der Kostenarten
Man kann sich bei der Bildung von Kostenarten an den eingesetzten
Produktionsfaktoren orientieren. Dem
Produktionsfaktor Arbeit entspricht dann die Kostenart (das Konto) Löhne, dem Produktionsfaktor Werkstoffe entspricht die Kostenart (das Konto)
Materialkosten, dem Produktionsfaktor Betriebsmittel entspricht die Kostenart (das Konto)
Abschreibungen usw.
Man kann auch
kostenstellenorientierte Einteilungskriterien wählen. Man berücksichtigt also, in welcher Kostenstelle eine Kostenart angefallen ist (z.B. Material-, Fertigungs-, Verwaltungs- oder Vertriebsbereich). Als drittes Einteilungskriterium bieten sich die Kostenträger an, d.h. man unterteilt die Kostenarten danach, für welches Produkt oder für welchen Auftrag sie angefallen sind.
Grundsätzlich muss bei der Kostenarteneinteilung die produktionsfaktororientierte Unterteilung als
Haupteinteilungsmerkmal gewählt werden. Bei einer voll ausgebauten Kostenrechnung reicht diese Unterteilung vollständig aus, da ja in der anschließenden Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung ohnehin gezeigt wird, auf welche Kostenstellen und welche Kostenträger die einzelnen Kostenbeträge entfallen.
Eine einheitliche, für alle Industriebetriebe zweckmäßige Gliederung der Kostenarten kann es nicht geben, da sich die Betriebe zu sehr unterscheiden. In verschiedenen Branchen haben die einzelnen Produktionsfaktorgruppen eine sehr unterschiedliche Bedeutung.
Kosten nach Kriterien systematisiert:
- Nach Art der verbrauchten Produktionsfaktoren
- Personalkosten
- Sachkosten (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, AfA usw.)
- Kapitalkosten (kalk. Zinsen)
- Dienstleistungen Dritter (Transportkosten)
- Steuern, Gebühren, Beiträge
- Nach betrieblichen Funktionen (Kostenstellen)
- Material
- Fertigung
- Verwaltung
- Vertrieb
- Nach Art der Verrechnung
- Einzelkosten (unmittelbar dem Produkt zurechenbar)
- Gemeinkosten (nur indirekt dem Produkt zurechenbar)
- Nach Art der Kostenerfassung
- Aufwandsgleiche Kosten
- Kalkulatorische Kosten
- Nach Verhalten der Kosten bei Beschäftigungsänderung
Diese verschiedenen
Gliederungsgesichtspunkte werden bei der Aufstellung eines Kostenartenplanes kombiniert. Oberstes Gliederungsprinzip ist grundsätzlich die Art der verbrauchten Produktionsfaktoren. Die Löhne beispielsweise werden dann weiter unterteilt nach verrechnungstechnischen Gesichtspunkten in Fertigungslöhne (Einzelkosten) und Hilfslöhne (Gemeinkosten).
Aufgaben zur Kostenartenrechnung
1. Aufgabe
- Welche zentrale Aufgabe soll eine aussagefähige Kostenartenrechnung erfüllen?
- Welche Frage beantwortet eine aussagefähige Kostenartenrechnung?
2. Aufgabe
Welche der aufgeführten Kostenarten sind
keine Gemeinkosten?
- Transportkosten
- Aufwendungen für Betriebsstoffe
- Hilfslöhne
- Fertigungslöhne
- Fertigungsmaterial
3. Aufgabe
Ab 1. Juli 2014 werden durch die
Erhöhung der
Produktionsmenge von 1.200 auf 1.600 Stück die Gesamtkosten von bisher 18.000 EUR auf 20.000 EUR steigen.
Ermitteln Sie die Grenzkosten.
4. Aufgabe
Welche der aufgeführten Kostenarten gehören zu den
fixen und auch
Gemeinkosten?
- Spenden
- Vertreterprovision
- Gebäudeversicherungsprämien
- Reparaturkosten für technische Anlagen und Maschinen
- Wartungskosten für technische Anlagen und Maschinen
5. Aufgabe
Durch die Steigerung der Produktionsmenge von bisher 8.000 Stück auf 10.000 Stück werden die sich
Gesamtkosten um 15 % steigern. Die bisherigen Gesamtkosten betrugen 110.000 EUR.
Ermitteln Sie die fixen Kosten.
6. Aufgabe
Welche Kostenarten können dem Kostenträger (Produkt) direkt zugeordnet werden?
7. Aufgabe
Welche zwei wesentlichen Grundsätze gelten für eine ordnungsgemäße Kostenerfassung?
8. Aufgabe
- Wie werden die Materialkosten in EUR festgestellt?
- Welcher Preis wird für die Materialkosten angesetzt?
Lösungen
1. Aufgabe
- Im Rahmen der Kosten-und Leistungsrechnung sollen die Kosten nach dem Verursachungsprinzip dem Kostenträgern zugeordnet werden. Die wichtigste Voraussetzung ist die vollständige Erfassung der entstandenen Kosten.
- Welche Kosten sind angefallen?
2. Aufgabe
Die
Fertigungslöhne und
Fertigungsmaterial gehören zu den Einzelkosten.
3. Aufgabe
(20.000 – 18.000)
|
=
|
5 EUR pro Stück
|
400 Stück
|
Hinweis: Bei einer linearen Kostenfunktion sind die Grenzkosten gleich den variablen Stückkosten. Hier zeigt sich der Anstieg im Rahmen der Gesamtkostenfunktion.
4. Aufgabe
Es sind die
Wartungskosten für technische Anlagen und Maschinen und die Gebäudeversicherungsprämie.
5. Aufgabe
(126.500 – 110.000)
|
=
|
8,25 EUR
|
2.000 Stück
|
126.500 – (8,25 x 10.000) = 44.000 EUR
Die fixen Kosten betragen 44.000 EUR
6. Aufgabe
Die
Einzelkosten können dem Kostenträger (Produkt) direkt zugerechnet werden.
Diese sind:
- Fertigungsmaterial
- Fertigungslöhne
- Sondereinzelkosten der Fertigung
- Sondereinzelkosten des Vertriebs
7. Aufgabe
- Die Kosten müssen bei ihrer Entstehung erfasst werden. (Primäre Kosten)
- Der Inhalt jeder Kostenart ist auf Dauer festzulegen.
8. Aufgabe
- Beispiel:
Materialverbrauch in Stück / kg etc. mal Preis Stück oder kg etc. = Materialkosten
- In der Regel ist der ausgewählte Preis ein Durchschnitts-oder Verrechnungspreis. Mit dieser Methode sollen hohe Preis-und Kostenschwankungen in der Kalkulation vermieden werden.
letzte Änderung Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf, Günther Wittwer
am 11.08.2023
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10.02.2015 15:25:36 - Gast
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