Mängel der Vollkostenrechnung

Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
Das System der Vollkostenrechnung verteilt sämtliche, während einer Periode angefallenen Kosten auf die Kostenträger. In den kalkulierten Herstell- und Selbstkosten der Produkte sind sowohl fixe wie auch variable Kostenbestandteile enthalten. Ein solches Kostenrechnungssystem führt bei der Lösung bestimmter betriebswirtschaftlicher Probleme zu falschen Entscheidungen.

Die wesentlichen Mängel der Vollkostenrechnung bestehen in der:

  • Proportionalisierung der Fixkosten
  • Umlage auch der fixen Teile der Gemeinkosten nach Schlüsselsystemen

Proportionalisierung der Fixkosten: Im Rahmen der Vollkostenrechnung wird keine Trennung in fixe und variable Kosten vorgenommen. Wenn nun beispielsweise durch einen zusätzlichen Auftrag die Beschäftigung um 10 % zunimmt, muss der Vollkostenrechner davon ausgehen, dass auch die Gesamtkosten um 10 % zunehmen. Dies wäre jedoch nur dann der Fall, wenn sich auch die Fixkosten proportional zur Beschäftigung ändern würden. Bekanntlich bleiben die Fixkosten jedoch bei Beschäftigungsänderung konstant. 


Aufgrund dieser Proportionalisierung der Fixkosten kann die Vollkostenrechnung zu krassen Fehlentscheidungen führen: Angenommen, ein Unternehmen stellt 1.000 Einheiten des Produktes x her, welches Stückkosten von 10 € verursacht. Ein Kunde bestellt nun zusätzlich 100 Einheiten vom Produkt x, will aber nur 9 € pro Stück zahlen. Der Vollkostenrechner muss diesen Zusatzauftrag ablehnen, da er zu einem Verlust von 1 € pro Stück führt. Der Zusatzauftrag führt jedoch nicht zu diesem Verlust, da bei insgesamt 1.100 hergestellten Produkten die Stückkosten möglicherweise unter 9 € sinken.

Umlage der fixen Teile der Gemeinkosten nach Schlüsselsystemen: Die im Rahmen der Kostenträgerzeitrechnung (BAB) gebildeten und bei der Kalkulation benutzten Zuschlagsätze enthalten auch nach Schlüsseln verteilte fixe Gemeinkosten, die den Kostenträgern zugerechnet werden.

Wenn z. B. in einer Fertigungshalle 4 verschiedene Produkte hergestellt werden, so lässt sich nicht wirklich feststellen, welcher Teil der kalkulatorischen Abschreibung auf diese Halle von welchem der Produkte verursacht wurde. Genauso wenig lassen sich die in der Verwaltung gezahlten Gehälter und andere Fixkosten den Produkten verursachungsgerecht zuordnen.

Das System der Teilkostenrechnung (die Begriffe Teilkosten- und Deckungsbeitragsrechnung werden hier synonym gebraucht), vermeidet die Mängel der Vollkostenrechnung, indem den Kostenträgern nur ein Teil der angefallenen Kosten, nämlich die variablen, zugerechnet werden. Eine Umlage der Fixkosten auf die Kostenträger findet in der Teilkostenrechnung nicht statt.

Oft erhält man auf die Frage nach dem Unterschied zwischen Vollkosten- und Teilkostenrechnung die Antwort, dass die Teilkostenrechnung keine Fixkosten berücksichtigt. Dies ist nicht richtig: Auch die Teilkostenrechnung berücksichtigt z. B. bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses die Fixkosten. Die Teilkostenrechnung rechnet die Fixkosten lediglich nicht den Kostenträgern zu, weil eine verursachungsgerechte Zurechnung nicht möglich ist.




letzte Änderung E.R. am 29.09.2024
Autor:  Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf

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