Begriffsverwirrung vermeiden: Bestandsveränderungen

Dr. Ursula Binder
 

Eine wesentliche Aufgabe des Controllings besteht in der Erstellung der monatlichen Erfolgsrechnung zur Erfassung und regelmäßigen Kontrolle des Betriebsergebnisses. Die vorherrschenden Verfahren zur Ermittlung des Betriebsergebnisses sind das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren.

Bestandsveränderungen werden in diesen beiden Verfahren unterschiedlich berücksichtigt: Im Gesamtkostenverfahren werden sie explizit erfasst, um ein periodengerechtes Betriebsergebnis zu ermitteln. Im Umsatzkostenverfahren werden sie nicht explizit ausgewiesen. Dass das Umsatzkostenverfahren dennoch zum richtigen Betriebsergebnis führt, kann zu Verwirrung führen. 

Ein zweiter Aspekt, der im Zusammenhang mit Bestandsveränderungen (1) zu Verwirrung führen kann, ist der, dass der Begriff vermuten lässt, es ginge hier nur um physische Veränderungen von materiellen Lagerbeständen (im Produktions- oder Handelsbetrieb). Tatsächlich gibt es aber auch (immaterielle) Bestandsveränderungen (2) bei Dienstleistungs-Unternehmen.

Zu (1):

Bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses mit Hilfe des Gesamtkostenverfahrens müssen Bestandsveränderungen erfasst werden, um zu gewährleisten, dass das Betriebsergebnis periodengerecht ermittelt wird. Das ist nicht automatisch gewährleistet, weil in den in diesem Verfahren ermittelten Gesamtkosten alle angefallenen Kosten enthalten sind, die für die Produktion entstanden sind, auch wenn die gefertigten Produkte zunächst auf Lager gelegt und erst später verkauft werden.

Dadurch treffen bei einer Bestandserhöhung hohe Kosten auf niedrige Umsätze und das Betriebsergebnis fällt (scheinbar) sehr klein aus. Tatsächlich sind aber durch die Lagerproduktion nicht nur Kosten, sondern auch Werte entstanden. Diese Werte in Höhe der Herstellkosten werden im Gesamtkostenverfahren als Ertrag zum Umsatz hinzugerechnet. Damit werden die erhöhten Kosten sozusagen neutralisiert. Das Betriebsergebnis wird durch die Kosten der Lagerproduktion also nicht belastet.

Im Umsatzkostenverfahren werden die Kosten nicht nach Kostenarten sondern nach Kostenstellen (Gemeinkosten) und Kostenträgern (Einzelkosten) mit Hilfe der Kalkulation erfasst. Die so ermittelten Stückkosten der Produkte werden mit der jeweiligen Absatzmenge verknüpft; die auf Lager produzierten Mengen gehen somit gar nicht in die Berechnung der so genannten Umsatzkosten ein. Dadurch ist auch keine nachträgliche Korrektur durch Berücksichtigung der Bestandsveränderungen nötig. Das Betriebsergebnis ist automatisch periodengerecht.

Die so genannten "Herstellkosten des Umsatzes" im Umsatzkostenverfahren ermittelt man also, indem man rechnet:
Herstellkosten pro Stück × Absatzmenge.

Sucht man die vergleichbare Größe im Gesamtkostenverfahren, so kann man diese als "Herstellkosten der Fertigung" bezeichnen und kann wie folgt rechnen:
Herstellkosten der Fertigung = Herstell- kosten pro Stück × Produktionsmenge.

Die Herstellkosten der Fertigung sind ein Teil der Gesamtkosten, die aber im Gesamtkostenverfahren nicht tatsächlich in dieser Weise ermittelt werden, weil die Kosten im Gesamt- kostenverfahren nach Kostenarten und nicht produktbezogen erfasst werden.

Die Differenz zwischen den Gesamtkosten und den Umsatzkosten bzw. zwischen den Herstellkosten der Fertigung und den Herstellkosten des Umsatzes sind die Bestandsveränderungen:
Gesamtkosten – Umsatzkosten = Herstellkosten der Fertigung – Herstellkosten des Umsatzes = Bestandsveränderungen.

Letzte Änderung W.V.R am 16.03.2023

Autor(en): Dr. Ursula Binder
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