Der typische Handelsbetrieb ist ein
Mehrproduktunternehmen, in dem normalerweise als
Kalkulationsverfahren die
Zuschlagskalkulation Anwendung findet. In Handelsbetrieben muss zwischen
Beschaffungs- und Absatzkalkulation unterschieden werden.
Beschaffungskalkulation
Die Beschaffungskalkulation dient letztlich der Ermittlung der
Selbstkosten der eingekauften Waren. Ausgangspunkt für die Kalkulation dieser
Selbstkosten stellt der Listeneinkaufspreis der Waren dar. Vom Verkäufer gewährte Rabatte kann der Käufer vom Listeneinkaufspreis abziehen um den sogenannten
Zieleinkaufspreis zu ermitteln.
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Beispiel: Der Einzelhändler (E) bezieht vom Großhändler (G) Waren zum Listeneinkaufspreis von 5.000 €. Hierauf gewährt ihm G einen Rabatt von 10 %.
Listeneinkaufspreis
|
5.000,00
|
– Rabatt (10 %)
|
500,00
|
= Zieleinkaufspreis
|
4.500,00
|
G gewährt auf den
Zieleinkaufspreis bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen 3 %
Skonto. Jetzt lässt sich der sogenannte Bareinkaufspreis ermitteln:
Listeneinkaufspreis
|
5.000,00
|
– Rabatt (10 %)
|
500,00
|
= Zieleinkaufspreis
|
4.500,00
|
– Skonto (3 %)
|
135,00
|
= Bareinkaufspreis
|
4.365,00
|
Wenn nun die
Bezugskosten (Frachten, Rollgelder usw.) 5 % vom Bareinkaufspreis betragen, dann lässt sich dieser Bezugspreis folgendermaßen ermitteln:
Listeneinkaufspreis
|
5.000,00
|
– Rabatt (10 %)
|
500,00
|
= Zieleinkaufspreis
|
4.500,00
|
– Skonto (3 %)
|
135,00
|
= Bareinkaufspreis
|
4.365,00
|
+ Bezugskosten (5 %)
|
218,25
|
= Bezugspreis
|
4.583,25
|
In
Handelsbetrieben werden die Bezugskosten von Waren auch als
Wareneinsatz bezeichnet. Im Handel entstehen genau wie bei der industriellen Produktion
Gemeinkosten wie z. B. Personalkosten,
kalkulatorische Abschreibungen,
kalkulatorische Zinsen, sonstige Kosten usw. Diese Gemeinkosten werden im Handel als Handlungskosten bezeichnet. Für diese Handlungskosten wird im
BAB der Handlungskostenzuschlagssatz ermittelt, dessen Zuschlagsgrundlage der Bezugspreis darstellt. Beträgt der Handlungskostenzuschlagssatz beispielsweise 20 %, so lassen sich nun die Selbstkosten der Waren ermitteln:
Absatzkalkulation
Bei der
Absatzkalkulation muss zunächst unterschieden werden, ob der Verkäufer den Angebotspreis selbst bestimmen kann (progressive Angebotskalkulation,
Vorwärtskalkulation) oder ob der Angebotspreis vom Markt vorgegeben wird (retrograde Angebotskalkulation,
Rückwärtskalkulation). Im ersten Fall bestimmt der Verkäufer seinen Gewinnzuschlag selbst, im zweiten Fall ergibt sich der
Gewinnzuschlag als Residualgröße.
Progressive Angebotskalkulation:
Der Einzelhändler als Verkäufer der Waren legt seinen Gewinnzuschlag mit 10 % fest. Aus Selbstkosten plus Gewinnzuschlag ergibt sich dann der
Barverkaufspreis:
Selbstkosten
|
4.962,32
|
+ Gewinnzuschlag (10 %)
|
496,23
|
= Barverkaufspreis
|
5.458,55
|
Gewährt der Einzelhändler seinen Kunden beispielsweise 3 % Skonto auf den
Zielverkaufspreis, so kann der Zielverkaufspreis durch eine Im-Hundert-Rechnung ermittelt werden:
Selbskosten
|
4.962,32
|
+ Gewinnzuschlag (10 %)
|
496,23
|
= Barverkaufspreis
|
5.458,55
|
– Skonto (3 %)
|
168,82
|
= Zielverkaufspreis
|
5.627,37
|
Skonto
|
=
|
5.458,55
|
×
|
3
|
=
|
168,82
|
97
|
Skonto = 5.458,55 / 97 * 3 = 168,82
Gewährt der Händler seinen Kunden einen
Rabatt von beispielsweise 5 % auf den Angebotspreis (auch als Nettoverkaufspreis bezeichnet), so kann der Angebotspreis nun ebenfalls durch eine Im-Hundert-Rechnung ermittelt werden:
Selbskosten
|
4.962,32
|
+ Gewinnzuschlag (10 %)
|
496,23
|
= Barverkaufspreis
|
5.458,55
|
– Skonto (3 %)
|
168,82
|
= Zielverkaufspreis
|
5.627,37
|
+ Rabatt (5 %)
|
296,18
|
= Angebotspreis
|
5.923,55
|
Rabatt
|
=
|
5.627,37
|
×
|
5
|
=
|
296,18
|
95
|
Rabatt = 5.627,37 / 95 * 5 = 296,18
Der
Angebotspreis muss nun noch um den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz erhöht werden um den Auszeichnungspreis zu erhalten.
Retrograde Angebotskalkulation:
Bieten Konkurrenten das gleiche Produkt zu einem Preis von 5.700,00 € an, so wird unser Einzelhändler diesen Preis nicht überschreiten können, er muss bei der Angebotskalkulation also retrograd vorgehen:
Selbskosten
|
4.962,32
|
+ Gewinnzuschlag (5,85 %)
|
290,23
|
= Barverkaufspreis
|
5.252,55
|
– Skonto (3 %)
|
162,45
|
= Zielverkaufspreis
|
5.415,00
|
+ Rabatt (5 %)
|
285,00
|
= Angebotspreis
|
5.700,00
|
Vom Angebotspreis von 5.700,00 € werden 5 % Rabatt subtrahiert, woraus sich der Zielverkaufspreis von 5.415,00 € ergibt. Von diesem wiederum werden zur Ermittlung des Barverkaufspreises 3 % Skonto abgezogen, was zum Barverkaufspreis von 5.252,55 führt. Der Gewinnzuschlag von 290,23 (5,85 % von den Selbstkosten) ergibt sich nun aus der Differenz zwischen Barverkaufspreis und Selbstkosten.
Die retrograde Angebotskalkulation wird auch oft als
Differenzkalkulation bezeichnet, weil mit ihrer Hilfe überprüft wird, ob ein ausreichender Gewinn als Differenz zwischen tatsächlichem Verkaufspreis und Selbstkosten verbleibt.
letzte Änderung E.R.
am 29.09.2024
Autor:
Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
|
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