Der
Kostenarten- und
Kostenstellenrechnung folgt die
Kostenträgerrechnung, die ermittelt, wofür Kosten in welcher Höhe angefallen sind. Als Kostenträger gelten selbständige Produkt- oder Leistungseinheiten, die einen bestimmten Werteverzehr verursacht haben. Im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) werden alle Kosten der Periode auf die erzeugten Objekte bzw. Leistungen verrechnet. Sie dient damit der kurzfristigen Planung und Kontrolle und beeinflusst preispolitische Entscheidungen (z.B.
Selbstkosten,
Preisuntergrenze), die Produktions- und
Absatzplanung und bietet auch Informationen für die Bewertung der
Lagerbestände an (un-)fertigen Erzeugnissen.
Unter
Kostenträgerstückrechnung (auch als Kalkulation bezeichnet) versteht man die Zurechnung der Kosten auf die Kostenträger.
Die Kostenträgerstückrechnung stellt die Frage:
Wofür sind die Kosten entstanden? Sie hat die Aufgabe, die Herstell- und Selbstkosten, die bei der Erstellung von absatzfähigen Erzeugnissen oder Eigenleistungen entstanden sind, auf die Leistungseinheiten (Kostenträger) zu verteilen.
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Die Ermittlung der
Herstellkosten und
Selbstkosten der Kostenträger dient:
- der Bewertung der Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnisse sowie der selbst erstellten Anlagen und Werkzeuge (Eigenleistungen) und
-
als Grundlage preispolitischer Entscheidungen, z.B. der Kalkulation des Angebotspreises, sofern der Betrieb von sich aus Einfluss auf den Preis nehmen kann.
Ein für alle Betriebe verwendbares
Kalkulationsverfahren gibt es nicht. Welches Kalkulationsverfahren zum Einsatz kommt, hängt vor allem vom Fertigungsverfahren (Massenfertigung, Einzelfertigung, usw.) ab. In jeder Kalkulation werden jedoch die gleichen Kostenarten in einer bestimmten Reihenfolge berücksichtigt, so dass es ein allgemeingültiges Grundschema der Kalkulation gibt:
= Selbstkosten
Materialeinzelkosten
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+ Materialgemeinkosten
|
+ Fertigungseinzelkosten
|
+ Fertigungsgemeinkosten
|
= Herstellkosten I
|
+ Sondereinzelkosten der Fertigung
|
= Herstellkosten II
|
+ Verwaltungsgemeinkosten
|
+ Vertriebsgemeinkosten
|
+ Sondereinzelkosten des Vertriebs
|
In der Kalkulation erfolgt die Ermittlung der Herstellkosten zunächst für
interne Zwecke. Hierbei brauchen keinerlei gesetzliche Vorschriften berücksichtigt zu werden. Eine
externe Bewertung der Halb- und Fertigerzeugnisse ist für die Handels- und Steuerbilanz erforderlich. Die Wertansätze aus der Kostenrechnung müssen i.d.R. für diese externe Bewertungszwecke korrigiert werden.
Fertigungs- und Kalkulationsverfahren
Werden die
Fertigungsverfahren danach unterteilt, wie viele Produkte der gleichen oder unterschiedlichen Art im Betrieb gleichzeitig oder nacheinander hergestellt werden, so ist zwischen Massenfertigung, Sortenfertigung, Einzelfertigung, Serienfertigung und Kuppelproduktion zu unterscheiden. Dieses Einteilungskriterium ist für die Kostenträgerstückrechnung relevant.
a. Massenfertigung (
Divisionskalkulation)
Unter
Massenfertigung versteht man ein
Produktionsverfahren, bei dem ein einheitliches Produkt in großen Stückzahlen hergestellt wird.
Beispiele: Elektrizitätswerk, Wasserwerk, Zigarettenindustrie
Die Massenfertigung ist also gekennzeichnet durch:
- gleichartiges Produkt (Kostenträger)
-
gleichartige Arbeitsabläufe bei der Produktion
-
Herstellung in großer Zahl
b. Sortenfertigung (Äquivalenzziffernverfahren)
Sortenfertigung liegt vor, wenn die hergestellten Produkte nicht mehr gleich, wohl aber verwandt und damit vergleichbar sind. Von der Einzelfertigung unterscheidet sich die Sortenfertigung dadurch, dass die Stückzahl einer produzierten Sorte begrenzt ist, es muss von Zeit zu Zeit eine Umstellung auf die Produktion einer anderen Sorte erfolgen.
Beispiele:
- Kerzenfabrik: Es werden Kerzen aus dem gleichen Material, aber mit verschiedenem Gewicht hergestellt.
- Ziegelei: Es werden Backsteine mit verschiedenem Volumen hergestellt.
c. Einzelfertigung (BAB I und Zuschlagskalkulation)
Fertigungsverfahren, bei dem jedes Erzeugnis nur
einmal hergestellt wird, sich also von anderen durch Größe, Leistungsvermögen, Form und Art der eingesetzten Stoffe unterscheidet. Einzelfertigung ist oft
Auftragsfertigung. (Schiffsbau, Maschinenbau, Investitionsgüterindustrie)
d. Serienfertigung (Serienkalkulation)
Von Serienfertigung spricht man, wenn mehrere
gleichartige oder in entscheidenden Teilen ähnliche Produkte in begrenzten Stückzahlen neben oder nacheinander in unterschiedlichen Fertigungsgängen hergestellt werden. Beispiele für Serienfertigung findet man in der Auto-, Möbel- und Elektroindustrie.
Die Serienfertigung hat große Ähnlichkeit mit der Sortenfertigung. Bei der Sortenfertigung werden mehrere Varianten einer Produktart hergestellt, bei der Serienfertigung mehrere Produktarten.
e. Kuppelproduktion (Verteilungs-, Marktwert-, Restwertrechnung)
Kuppelproduktion liegt vor, wenn bei einem Produktionsprozess zwangsläufig mehrere
unterschiedliche Erzeugnisse in stets gleichem Mengenverhältnis entstehen. Einfache Beispiele für Kuppelproduktionsprozesse sind: Bei der Förderung von Kiesel wird zwangsläufig Kiessand mit gefördert. Bei der Erzeugung von Nutzholz, welches in der Möbelindustrie Verwendung finden soll, entsteht zwangsläufig Brennholz. Die meisten Kuppelproduktionsprozesse finden in der
chemischen Industrie statt.
letzte Änderung Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
am 11.08.2024
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