Um die genannten Aufgaben erfüllen zu können, ist die
Kostenrechnung in eine
Kostenarten-,
Kostenstellen-
und
Kostenträgerrechnung gegliedert.
Eine wesentliche
Aufgabe der
Kostenrechnung besteht in der Ermittlung der
Selbstkosten der hergestellten
Produkte. Diese Selbstkosten liefern die
Entscheidungsgrundlage für die Preiskalkulation. Zu diesem Zweck müssen alle Kosten möglichst verursachungsgerecht (
Verursachungsprinzip) den Kostenträgern (den Produkten) zugeordnet werden.
Bei den
Einzelkosten ist diese
Zurechnung unproblematisch, sie können den Produkten direkt zugerechnet werden (Einzelkosten sind z.B. Fertigungslöhne, Fertigungsmaterial). Die
Gemeinkosten dagegen (z.B. das Gehalt des Geschäftsführers, Miete für Büroräume,
Abschreibungen usw.) sind den Kostenträgern nicht direkt zurechenbar. Erst eine
Kostenstellenrechnung macht eine mehr oder weniger sinnvolle Verrechnung dieser Gemeinkosten auf die Kostenträger möglich.
Zunächst müssen sämtliche Kosten vollständig erfasst werden (
Vollständigkeitsprinzip). Die Erfassung der Kosten erfolgt in der
Finanzbuchhaltung, wobei der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR, bei DATEV SKR03) hierfür die Kontenklasse 4 vorsieht. Die Kostenarten werden dann in die
Betriebsbuchhaltung übernommen, die Kostenartenrechnung kann damit als Schnittstelle zwischen
Finanz- und
Betriebsbuchhaltung bezeichnet werden.
Während die Einzelkosten den Kostenträgern direkt zugerechnet werden können, müssen die Gemeinkosten entweder direkt (
Kostenstelleneinzelkosten) oder nach bestimmten Umlageschlüsseln (
Kostenstellengemeinkosten) auf die Kostenstellen verteilt werden.
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Als
Kostenstellen werden die betrieblichen Orte bezeichnet, an denen die Kosten entstehen. Dies können im einfachsten Fall der
Material-, der Fertigungs- der Verwaltungs- und der Vertriebsbereich sein.
Im Rahmen der Kostenstellenrechnung erfolgt die Bildung von so genannten
Zuschlagssätzen, durch die eine Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger erst ermöglicht wird.
Als
Kostenträger werden die von einem
Unternehmen hergestellten Güter oder Dienstleistungen bezeichnet. Sie haben die Kosten des Unternehmens zu tragen.
Die Kostenträgerrechnung wird als Kostenträgerzeitrechnung (Betriebsabrechnung) und als Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation, Selbstkostenrechnung) durchgeführt.
Die
Kostenträgerzeitrechnung ermittelt die in einem bestimmten Zeitraum (Monat, Quartal) angefallenen Kosten insgesamt für bestimmte Kostenträgergruppen oder auch einzelne Kostenträger. Besonders geeignet ist die Kostenträgerzeitrechnung als kurzfristige Erfolgsrechnung.
Die
Kostenträgerstückrechnung ermittelt die für einzelne Kostenträger angefallenen Kosten. Sie wird als Vergangenheitsrechnung (Nachkalkulation) und als Zukunftsrechnung (Vorkalkulation) durchgeführt.
Die Aufgaben der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung bestehen also in der
- Erfassung (Kostenartenrechnung)
-
Verteilung (Kostenstellenrechnung) und
-
Zurechnung (Kostenträgerrechnung)
der Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung entstehen, um
- eine Entscheidungsgrundlage für betriebliche Dispositionen zu schaffen und
-
eine wirksame Kostenkontrolle zu ermöglichen.
letzte Änderung E.R.
am 29.09.2024
Autor:
Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
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