Der Wirtschaftsplan (Finanzplan) - Ziele, Aufgaben und Organisation der Finanzplanung

Sarah Denzin
Wirtschaftsplanung (Finanzplanung) behandelt die gesamte operative Planung eines Unternehmens. In der Regel beläuft sich der Zeithorizont eines Wirtschaftsplans auf das kommende Jahr. Dabei dienen Vorjahreswerte dem Vergleich mit der zukünftigen Planungsperiode, die sich auch über mehrere Perioden ausdehnen kann.

1. Aufgaben

Wichtig ist vor allem die Zielplanung und deren Erreichung. Festzulegen ist, welche Ziele mit welchen Mitteln in einem bestimmten Zeitraum durch wen zu erfüllen sind. Dabei kommt es auf eine effektive Zusammenarbeit der Abteilungen an. Nur dadurch können die Teilpläne vollständig aufeinander abgestimmt werden.

2. Ziele

Unterziele zur Fertigstellung eines Wirtschaftsplanes sind die Ermittlung des Kostenplanes und Finanzbedarfes. Daraus werden die Plan-GuV sowie die Planbilanz aufgestellt. Einen weiteren Aspekt bildet die Liquiditätsplanung. Diese soll die uneingeschränkte Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sichern. Die Auflistung optimaler Finanzierungsarten hängt damit unmittelbar zusammen.

3. Organisation

Zunächst ist es Aufgabe der unteren Führungsebene, Oberziele in viele kleinere Unterziele herunterzubrechen. Da es Ziele gibt, die untereinander konfliktär sind, wird eine Prioritätenliste ausgearbeitet, welche die wichtigen Ziele an die erste Stelle bringt.

Die bestehenden Widersprüche sollen rechtzeitig aufgedeckt und beurteilt werden. Im Anschluss daran werden Problemlösungen ausgearbeitet und angewendet. Auf Basis der bevorzugten Ziele können Prognosewerte  für die Unternehmensentwicklung festgelegt werden. Diese befinden sich, je nach Festlegung, im Rahmen der operativen (0 - 1 Jahr), taktischen ( 2 - 4 Jahre) oder strategischen ( ab 5 Jahre) Planung.


4. Durchführung

Die Controllingabteilung legt einen Zeitpunkt fest, an dem alle voraussichtlichen Unternehmenswerte der einzelnen Abteilungen vorliegen müssen. In einem Rundschreiben wird jede Abteilung über die folgenden Schritte informiert. Sie stellen daraufhin die Vorjahreswerte den geplanten tabellarisch gegenüber. Nachdem alle Auflistungen eingegangen sind, ist es Aufgabe des Controllers, eine Vollständigkeits- & Plausibilitätsprüfung der Daten vorzunehmen.

Mit den Abteilungsleitern werden Absprachen vorgenommen, die zu einer Teiländerung der Pläne führen können. Anschließend werden auf dieser Planbasis der Investitions- und Finanzplan der Unternehmung aufgestellt. Der so entstehende Gesamtplan ist die Grundlage für den Aufbau der Plan-GuV und der Planbilanz. Aus diesen vollständigen Informationen kann der Finanzbericht in tabellarischer und grafischer Form angefertigt werden. Wichtig ist, eine laufende Planungsüberwachung zu gewährleisten.

5. Aufbau des Wirtschaftsplanes


5.1 Vorbericht

Darin werden zuerst die Eckdaten des Unternehmens dargestellt. Diese umfassen eine kurze Aufstellung des Unternehmensgegenstandes einschließlich der Aufgabengebiete der Firma. Danach folgt ein Bericht über die Ertragslage der Gesellschaft. Darin enthalten sind Daten zu den Umsatzerlösen, Leistungen, Aufwendungen und der Erläuterung des geplanten Jahresüberschusses. Im Anschluss daran kann die taktische Unternehmensentwicklung für die kommenden Jahre hervorgehen.

Weiterhin sollte der Vorbericht Angaben zur Vermögens- und Kapitalstruktur beinhalten. Dabei wird darauf eingegangen, in welcher Finanzlage sich das Unternehmen befindet, welche Investitionen voraussichtlich getätigt werden und inwieweit Darlehen durch die Unternehmung in Anspruch genommen wurden.

Als letzten Punkt wird in diesem Teil des Wirtschaftsplanes die Liquiditätssituation angesprochen. Im Vergleich zu den Vorjahren wird an dieser Stelle eine Beurteilung der Zahlungsfähigkeit festgestellt. Nur durch die integrierte Finanzplanung von Bilanz-, Erfolgs- und Liquiditätsorganisation ist dieses Risiko beeinflussbar.

5.2 Plan-GuV

Aus den geplanten Erträgen und Aufwendungen wird die Plan-GuV aufgestellt. Dabei wird in betriebliche, außerordentliche und Zinsaufwendungen bzw. -erträge unterteilt. Zusammen bilden diese den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Die Plan-GuV wird den Werten des Vorjahres und denen der mittelfristigen Zukunft gegenübergestellt.

5.3 Planbilanz

In der Planbilanz werden Veränderungen in den Beständen der einzelnen Bilanzpositionen geplant. So werden zum Beispiel Investitionen und auch Kreditaufnahmen und -Tilgungen im Detail geplant und die entsprechenden Bestände aus Vorjahresbestand und Bewegungsdaten ermittelt.

5.4 Kapitalflussrechnung

Auf Basis der Bestände des Vorjahres (liegen i.d.R. nur als Vorschauwerte vor) wird in der Finanzplanung die Kapitalflussrechnung erstellt. Diese beinhaltet, wiederum in Vergleichen, betriebliche Zahlungsströme, kommende Investitionen sowie Angaben zu deren Finanzierungsmöglichkeiten. Dem Cash Flow kommt in dieser Berechnung ebenfalls eine große Bedeutung zu.

5.5 Investitionsplan

In dieser tabellarischen Übersicht werden immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen verbundener Jahre gegenübergestellt.

5.6 Stellenplan

Zuletzt folgt die Entwicklung der Mitarbeiterzahl auf Basis des Vorjahres und sich ergebender Veränderungen, aufgrund von z.B. Geschäftsfelderweiterungen oder- aufgaben. Unterteilt wird dabei in einzelne Arbeitsbereiche und Arbeitsumfang des Personals.

Eine Vorlage / Muster für einen Wirtschaftsplan bzw. Finanzplan können Sie hier erhalten >>




letzte Änderung Sarah Denzin am 09.07.2024

Literaturhinweise
Webtipps
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