Bei der Unternehmensbewertung wird ursprünglich zwischen zwei Sichten unterschieden: Zum einen der
Wert des Unternehmens aus
Sicht des Eigentümers, der nicht nur die Sachwerte heranzieht, sondern zumeist auch geleistete
Arbeitszeit und "Herzblut", die in das Unternehmen gesteckt wurden. Zum anderen der
Wert des Unternehmens aus der
Sicht des potenziellen Erwerbers, der die
Investitionssumme kalkuliert und demgegenüber mögliche Erträge setzt, die mit dem Unternehmen zu erreichen sind. Je nach Interessenslage kann und wird der Unternehmenswert demnach variieren. Der letztendliche Kauf- bzw. Verkaufspreis muss folglich aus den Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer entstehen. Er ist dann als
repräsentativer Unternehmenswert heranziehbar.
Eine verbindliche
rechtliche Grundlage für die Unternehmensbewertung liegt nicht vor, so dass im Laufe der Zeit verschiedene Bewertungsmethoden entwickelt wurden. Diese Verfahren basieren zum Teil auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und zum Teil auf praktischen Erfahrungen, daher liefern sie als Ergebnis keinen einheitlichen Unternehmenswert, sondern können nur grobe Richtwerte für den
Verkaufspreis angeben.
Zusätzlich zum ursprünglichen Ansatz der Unternehmensbewertung zur Ermittlung eines Verkaufspreises haben sich bis heute einige weitere Gründe für eine Unternehmensbewertung aufgetan. Diese sind zum einen die Betrachtung des Unternehmens für eine
wertorientierte Unternehmensführung, auch
Shareholder Value genannt, und zum anderen die notwendige Festlegung des Unternehmenswertes im Rahmen der internationalen Rechnungslegung.
Des Weiteren kann es notwendig sein, den Unternehmenswert zu ermitteln, um das
Ausscheiden eines Gesellschafters (bei einer Personengesellschaft) finanziell zu regeln oder um bei einer
Unternehmensfusion die entsprechenden Verhältnisse ermitteln zu können. Ebenfalls kann ein geplanter Börsengang Grundlage für die Ermittlung des Unternehmenswertes sein.
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Der Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens, der Ausschluss eines Gesellschafters, ein Börsengang und eine Unternehmensfusion rufen im betroffenen Unternehmen eine Änderung von
Eigentumsverhältnissen hervor. Die Anteile am Unternehmen können sich dabei zum Teil stark verschieben oder sogar komplett auf andere Personen oder Personenkreise übergehen. Es gibt jedoch auch Anlässe, die unabhängig von einer Veränderung der Eigentumsverhältnisse eine Unternehmensbewertung auslösen; zu diesen zählen hauptsächlich Bewertungsvorgänge. Erwähnt seien hierbei die Bewertung als Grundlage für die Besteuerung, für die Rechnungslegung, für Erbschaftsauseinandersetzungen und für Kreditwürdigkeitsprüfungen.
Die Entwicklung der heute vorhandenen Bewertungsverfahren fand schrittweise und passend zu den jeweils vorherrschenden
Gesellschafts- und Wirtschaftseinstellungen statt. So wurde der Unternehmenswert in den 50er Jahren als rein objektiver Wert angesehen. Er sollte als DER gültige Wert die messbaren Gegenstände bzw. Werte eines Unternehmens ohne jeglichen subjektiven Einfluss erfassen. Zu dieser Zeit entstanden die
Substanzwertverfahren, die sich lediglich auf die vorhandenen Gegenstände eines Unternehmens beziehen, wie z.B. Gebäude, Grundstücke und Maschinen bzw. Anlagen. Bei dieser Form der Bewertung wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass dennoch subjektive Betrachtungen von verschiedenen Interessenten den Unternehmenswert anders ausfallen lassen können. Hat ein möglicher Käufer gute Möglichkeiten, das erworbene Unternehmen einzugliedern oder zu verwerten, so schätzt er die gegebenen Werte unter Umständen höher ein, als ein Interessent, der eben diese Verwertungsmöglichkeiten nicht hat.
Folglich wurden die Substanzwertverfahren im nächsten Jahrzehnt als zu starr angesehen und es etablierten sich Bewertungsverfahren denen eine
subjektive Betrachtungsweise zugrunde liegt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass jedes Subjekt einen anderen Unternehmenswert unterstellt. Dieser Sachverhalt wurde nun ausdrücklich in die Unternehmensbewertung integriert, folglich spielen seit den 60er Jahren unterschiedliche Zukunftserwartungen im Bezug auf Zeiteinsatz,
Risiko und Ausstattung eine Rolle bei der Ermittlung des Unternehmenswertes. Das
Ertragswertverfahren kam zum Einsatz und etablierte sich.
Da Vertreter der objektiven und der subjektiven Bewertungsmethoden keine Einigung im Bezug auf den Unternehmenswert fanden, entstand in den 70er Jahren die funktionale Betrachtungsweise. Hierbei werden Punkte der
objektiven und subjektiven Methoden einbezogen, so dass bei der Bewertung objektiv messbare Werte mit subjektiven Werten kombiniert werden. Grundlage der funktionalen Sichtweise bilden sowohl das Substanzwertverfahren als auch das Ertragswertverfahren. Zwischenzeitlich ergänzten viele weitere Verfahren (z.B. marktorientiert) die Möglichkeiten, einen Unternehmenswert zu berechnen.
Die Bewertungsverfahren im Überblick:
Quellen:
- Handelskammer Hamburg
- Kuhner/Maltry (2006): Unternehmensbewertung
- Nexxt – Initiative Unternernehmensnachfolge
letzte Änderung Annette Witzenhausen
am 12.04.2023
Bild:
© PantherMedia / Leung-Cho Pan
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