Das
Substanzwertverfahren ist ein Verfahren zur Ermittlung des
Unternehmenswertes. Grundlage für dieses Verfahren ist ein Wertansatz, der den aktuellen
Marktwert der Unternehmensgegenstände heranzieht. Es wird also das materiell Fassbare bewertet, die Substanz des Unternehmens. Ziel des Substanzwertverfahrens ist es den Wert zu erhalten, der benötigt würde, um das Unternehmen in seiner derzeitigen Ausstattung neu zu errichten.
Entstanden ist dieser
sachliche Wertansatz bereits in den 50er Jahren. Er wurde jedoch im Laufe der Zeit häufig kritisch diskutiert, da er lediglich das investierte Kapital betrachtet und nicht jenen Wert ermittelt, den ein Unternehmen erwirtschaften kann. So wird er heutzutage häufig nur noch zur Ermittlung einer
Wertuntergrenze oder gar als Hilfswert für die Ermittlung des
Ertragswertes genutzt. [1] Für die Ermittlung des Substanzwertes finden sich in der Literatur mehrere Ansätze. Im Folgenden wird ein Ansatz nach Seppelfricke verwendet, nach dem der Substanzwert vereinfacht, wie folgt, ermittelt werden kann:
Wiederbeschaffungswert der Vermögensgegenstände – Wert der Schulden = Substanzwert [2]
Der Substanzwert ist als betriebswirtschaftlicher Begriff zu verstehen und bezeichnet einen Wert, der stets zu einem festen
Stichtag ermittelt wird. [3] Daher ergibt er sich zumeist aus der Untersuchung der Unternehmens-Bilanz. Die Aktiva des Unternehmens werden anhand des
Marktwertes bzw. Wiederbeschaffungswertes bewertet. Anschließend wird dieser ermittelte Wert um die Verbindlichkeiten vermindert.
Das Substanzwertverfahren ist dann zu verwenden, wenn ein hoher Anteil des
Unternehmensvermögens aus Immobilienwerten und Anlagen besteht, da in diesem Fall regelmäßig hohe
stille Reserven im Unternehmen vorhanden sind, z.B. bei Immobiliengesellschaften. Der ermittelte Substanzwert kann in diesem Fall besser den tatsächlichen Wert des Unternehmens darstellen als der
bilanzielle Buchwert. Ebenfalls kann der Substanzwert Auskunft über die Beleihungsfähigkeit der Vermögensgegenstände geben. [4]
Zusätzlich zu dem dargestellten Ermittlungsverfahren, welches den Teilreproduktionswert liefert, kann auch ein
Vollreproduktionswert ermittelt werden. Bei diesem werden zusätzlich zu den materiellen Objekten des Unternehmens auch die immateriellen Werte mit herangezogen. Hierzu zählen z.B. der Geschäfts- und Firmenwert (Goodwill), die Managementqualität, selbst erstellte Patente, Markenwerte oder auch der Kundenstamm. Allerdings stellt der so ermittelte Vollreproduktionswert keine rein objektive Größe mehr dar. Je nachdem, wie hoch der Grad der Objektivität sein soll, kann zwischen Teilreproduktionswert und Vollreproduktionswert gewählt werden.
In der Praxis spielt das Substanzwertverfahren außer bei den genannten Ausnahmen kaum noch eine Rolle, da es wie bereits erwähnt, lediglich das zu investierende Kapital für eine Neuerrichtung des Unternehmens betrachtet. Heutzutage zählen jedoch mehr denn je bei der
Unternehmensbewertung die Fortführung des Unternehmens und damit einhergehend auch mögliche Erträge. Der Substanzwert kann als Hilfswert herangezogen werden, sollte jedoch nicht als einzige bzw. ausschlaggebende Größe für eine
Entscheidung zum Kauf oder Verkauf des Unternehmens herangezogen werden.
Quellen:
[1] Vgl. Hommel, Braun; S. 51.
[2] Seppelfricke, S. 165.
[3] Vgl. Helling, S. 42.
[4] Vgl. Born, S. 12.
letzte Änderung Annette Witzenhausen
am 12.04.2023
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