Das Mittelwertverfahren stellt das klassische
Kombinationswertverfahren dar und basiert auf der Überlegung, dass der
Ertragswert zwar den eigentlichen
Unternehmenswert darstellt, die Ermittlung dessen allerdings mittels vieler
unsicherer Faktoren erfolgt und daher die vorhandene materielle Substanz mit in die Bewertung einfließen sollte. [1] Bei der Berechnung werden
Substanzwert und Ertragswert mit Hilfe einer
Gewichtung x (je nach Branche, Größe und Alter des Unternehmens unterschiedlich) zu einem Wert zusammengeführt. X kann dabei Werte zwischen 0 und 1 annehmen und beide x-Werte müssen in der Summe 1 ergeben. [2] Es ergibt sich folgende Berechnungsformel:
Unternehmenswert = (Substanzwert * x) + (Ertragswert * x)
Im Rahmen der Mittelwertmethode werden in der Literatur drei Ansätze zur Ermittlung des Unternehmenswertes erwähnt:
- Berliner Verfahren
- Schweizer Verfahren
- Stuttgarter Verfahren
Die genannten Berechnungsansätze gelten als standardisiert und kommen vorrangig bei
kleinen und mittleren Unternehmen zum Einsatz, um beispielsweise die Anteile der einzelnen Gesellschafter gemessen am gesamten Unternehmen bewerten zu können. Anzumerken ist, dass das Stuttgarter Verfahren in der Literatur unterschiedlich eingeordnet ist, so wird es einerseits zu den Mittelwertverfahren und andererseits zu den
Übergewinnverfahren gezählt. Beim Mittelwertverfahren gilt die
Vorraussetzung, dass der Ertragswert mindestens den Wert des
Substanzwertes haben soll. Dies ist darin begründet, dass die Substanz nur dann werthaltig ist, wenn sie einen entsprechenden Ertrag erbringen kann. Ist diese
Werthaltigkeit nicht gegeben, so wird lediglich der niedrigere Ertragswert für die Bewertung herangezogen. [3]
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Das
Berliner Verfahren beruht ursprünglich auf einer Verfügung des Berliner Oberfinanzpräsidenten ergänzend zu einer Anordnung des Reichsministers der Finanzen, welche in der Zeit von 1935-1955 angewendet wurden. Diese berufen sich auf die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne der
steuerlichen Betrachtung des Unternehmens. Sie bieten folglich, auch aufgrund fehlender, eindeutiger Bewertungsvorschriften, keine nach heutigem Maßstab mehr gültige Bewertungsmethode für die Ermittlung eines
Unternehmenswertes. [4] Die Formel für diese Methode lautet:
Unternehmenswert = Substanzwert + Ertragswert
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2
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Beim
Schweizer Verfahren hingegen, wird der Ertragswert im Vergleich zum Substanzwert doppelt so stark gewichtet und dann wie folgt berechnet:
Unternehmenswert = Substanzwert + 2 * Ertragswert
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3
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Dieses Verfahren wird auch modifiziertes Mittelwertverfahren genannt und ist in der Schweiz heute noch sehr gängig. Für den Ertragswert werden zukünftig gleich bleibende Periodenerfolge unterstellt und somit ergibt sich ein Barwert in der Form einer
ewigen Rente. [5] Das Schweizer Verfahren ist vor allem für Unternehmen mit einem deutlich höheren Ertragswert empfehlenswert, der sich zumeist aus einer Vielzahl
immaterieller Vermögensgegenstände ergibt. [6]
Das
Stuttgarter Verfahren ist auf einen Erlass des Finanzpräsidenten von Stuttgart zurückzuführen. Diese Berechnungsvariante dient dem Sinn nach der Ermittlung des Wertes nicht notierter Aktien und Unternehmensanteile von Kapitalgesellschaften im Rahmen des
Bewertungsgesetzes und wird vorrangig für
steuerliche Zwecke genutzt. [7] Da die Vorgehensweise im Rahmen des Stuttgarter Verfahrens nicht dem Standard IDW S1 entspricht, ist dieses Verfahren zur Berechnung eines aussagekräftigen Unternehmenswertes nur bedingt geeignet. Es erfolgt eine stärkere Orientierung am Substanzwert als am Ertragswert. Des Weiteren sind der
Kapitalisierungszinsfuß und die Dauer der Kapitalisierung von vornherein festgelegt. Nach der Errechnung des Substanzwerts und des Ertragswertes mit den festgeschriebenen Parametern werden diese mit der bereits erwähnten Gewichtung nach der folgenden Formel zu einem Unternehmenswert zusammengefasst:
Unternehmenswert = 2 * Substanzwert + Ertragswert
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3
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Das Stuttgarter Verfahren wird vorrangig verwendet, wenn der Unternehmenswert nicht aus einem Verkauf heraus ermittelt werden kann und folglich
geschätzt werden muss. Dies ist auf die Vereinfachung der wichtigen Parameter Kapitalisierungszinsfuß und Dauer der Kapitalisierung zurückzuführen und stellt somit eine Alternative zu den sonst sehr komplexen
Unternehmensbewertungsverfahren dar. [8]
Quellen:
[1] Vgl.
Unternehmensbewertung
[2] Vgl. kaufmann-ma.com (s. Webtipps)
[3] Vgl. Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung; Born, Karl; 2. Auflage, 2003; S. 26.
[4] Vgl. Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung; Born, Karl; 2. Auflage, 2003; S. 26.
[5] Vgl. kralicek.at (s. Webtipps)
[6] Vgl. Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung; Born, Karl; 2. Auflage, 2003; S. 28.
[7] Vgl. Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung; Born, Karl; 2. Auflage, 2003; S. 30.
[8] Vgl. stuttgart.ihk24.de (s. Webtipps)
letzte Änderung Annette Witzenhausen
am 12.04.2023
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