Eines der gängigsten Verfahren zur Ermittlung des
Unternehmenswertes ist das Ertragswertverfahren. Bei diesem Verfahren wird auf der Basis einer Plan-, Gewinn- und Verlustrechnung und mittels der Abzinsung der daraus errechneten zukünftigen Ertragsüberschüsse der
Wert des
Eigenkapitals zum Bewertungsstichtag berechnet. [1] Es wird somit davon ausgegangen, dass der Unternehmenswert sich hauptsächlich aus dem
Potenzial, zukünftig Gewinne zu erwirtschaften, ergibt.
Das Ertragswertverfahren ist an den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Unternehmensbewertung ausgerichtet und verwendet somit als Ansatz auch den Grundsatz der
Zukunftsbezogenheit der Bewertung. [2] Mit den Augen des Käufers gesprochen, soll der Kaufpreis nicht höher sein, als
Gewinne zu erwarten sind. Bei der Bewertung nur die Vergangenheitswerte zu betrachten, ist folglich nicht aussagekräftig genug.
Es stellt sich somit die Frage, ob das Geld besser in das Unternehmen oder in
alternative Kapitalanlagen investiert werden sollte. Zur Beantwortung dieser Frage ist demnach der Wert zu ermitteln, der eingesetzt werden muss, damit der erwirtschaftete Gewinn eine angemessene Verzinsung für den vorgegebenen Zeitraum darstellt. In der Regel beträgt der betrachtete Zeitraum 3 Jahre.
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Der Ertragswert wird mittels zweier Faktoren berechnet: zum einen der erwartete
zukünftige Gewinn und zum anderen der interne Zins, auch
Kapitalisierungszinssatz genannt. In diesem Fall wird von einer unbegrenzten Lebensdauer des Unternehmens ausgegangen. [3]
Ertragswert =
|
künftiger Ertragsüberschuss * 100
|
Kapitalisierungszins
|
Der zukünftig erwartete Gewinn wird auf der Grundlage der
Vergangenheitswerte geschätzt, genauer gesagt, wird er aus dem durchschnittlichen, um betriebsfremde, periodenfremde, sowie außerordentliche Aufwendungen und Erträge und dem objektivierten Unternehmerlohn, bereinigten, Betriebsertrag ermittelt. Der Kapitalisierungszins hat einen sehr großen Einfluss auf den
Ertragswert und setzt sich aus mehreren Zinssätzen zusammen. In der Regel addiert er sich aus einem Basiszinssatz, der mit der Verzinsung einer alternativen risikolosen Kapitalanlage gleichzusetzen ist [4], des Weiteren aus einem Immobilitätszuschlag, einem Abzug für Inflationsschutz und einem Risikozuschlag, der meist bei 3-4 % liegt. Die Prozentwerte werden aufsummiert und ergeben dann den
Kapitalisierungszinsfuß. Je höher dieser Zinssatz ist, desto niedriger wird der Wert des Unternehmens ausgewiesen und andersherum.
Bei der Ermittlung des Ertragswertes kann zwischen
objektiv und subjektiv unterschieden werden. Der objektiv ermittelte Unternehmenswert bezeichnet hierbei den zukünftigen Unternehmenserfolg, der bei
unveränderter Unternehmensfortführung und unter Beachten der realistischen Entwicklungen von Umwelt und Markt zu erreichen ist. Der subjektive Ertragswert hingegen betrachtet zusätzlich noch
geplante Maßnahmen, die Einfluss auf den möglichen Gewinn nehmen können, wie z.B. Restrukturierungen oder die Nutzung von
Synergieeffekten. Somit ergibt sich je nach Ermittlungsansatz des zukünftigen Gewinnes (subjektiv oder objektiv) ein unterschiedlicher Ertragswert. [5]
Der ermittelte Ertragswert bietet zwar eine
aussagekräftige Grundlage für Vertragsverhandlungen beim Unternehmenskauf bzw. -verkauf, er ist aber dennoch nur als
Orientierungswert zu verstehen. Käufer und Verkäufer müssen ihre individuelle Wertunter- und Wertobergrenze setzen und dann versuchen, einen Preis zu finden, der für beide Parteien tragbar ist.
Quellen:
[1] Vgl. Küting, Weber; S. 32.
[2] Vgl. IDW, S. 22.
[3] Vgl: ihk-lahndill.de
[4] Vgl. IDW [a], S. 29.
[5] Vgl. Seppelfricke, S. 30.
letzte Änderung Annette Witzenhausen
am 12.04.2023
Bild:
© PantherMedia / Doreen Salcher (Teaser)
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