Die Übergewinnverfahren zählen zu den
Kombinationswertverfahren und werden im Rahmen der
Unternehmensbewertung vorwiegend im angelsächsischen Raum verwendet. [1] Sie kommen unter anderem dann zum Einsatz, wenn die
Wertansätze der einzelnen Aktiv- und Passivposten für
Bilanzierungszwecke benötigt werden. Da die Übergewinnverfahren eine Unterform des Kombinationswertverfahrens, genauer gesagt des
Mittelwertverfahrens, sind, ermittelt sich der Unternehmenswert auch hier aus einer
Verbindung von
Substanzwert und
Ertragswert im weiteren Sinne. [2] Vereinfacht dargestellt, kann der Unternehmenswert wie folgt berechnet werden:
Unternehmenswert = Substanzwert + x * (Gewinn - (i * Substanzwert))
Der Substanzwert wird in diesem Berechnungsverfahren als
Teilreproduktionswert angesehen. An die Stelle des Ertragswertes rückt der Barwert der zukünftigen Übergewinne. Unter
Übergewinn wird hierbei der Betrag verstanden, der über den normalerweise erwarteten Ertrag hinausgehend erwirtschaftet wird. Der Übergewinn stellt somit eine zusätzliche Verzinsung des Substanzwertes dar. Er wird üblicherweise mit einer Befristung von 3-8 Jahren angegeben, da unterstellt wird, dass er sich innerhalb dieser Zeit verflüchtigt. [3] In der Formel steht x hierbei für die Übergewinndauer, und i für die durchschnittliche Verzinsung.
Als klassisches Mittelwertverfahren ähnelt das Übergewinnverfahren durch sein Konzept solchen Verfahren, die als Basis die zukünftig zu erwartenden
Residualgewinne heranziehen. Entgegengesetzt dazu beruht das Übergewinnverfahren auf der Annahme, dass der Gewinn auf lange Sicht der angemessenen
Substanzwertverzinsung entspricht. [4] Der einfach zu ermittelnde Wert vermittelt eine Art Scheinsicherheit und enthält Fehler aus der Gesamtbewertung ebenso wie aus der Einzelbewertung. Aus diesem Grund ist dieses Verfahren in Deutschland nicht mehr gängig, anders als in der Schweiz, wo das Verfahren am häufigsten verwendet wird. [5]
Quellen:
[1] Vgl. Investitionsrechnung und Unternehmensbewertung; Obermeier, Thomas; Gasper, Richard, 2008; S. 175
[2] Vgl. Bewertung öffentlich-rechlichter Sparkassen; Lütke-Uhlenbrock, Christian, 2007; S. 32
[3] StB Prof. Dr. Engel, Vorlesungsmaterialien Fachhochschule Frankfurt, Folien 170 - 172
[4] Vgl. Bewertung öffentlich-rechlichter Sparkassen; Lütke-Uhlenbrock, Christian, 2007; S. 32
[5] StB Prof. Dr. Engel, Vorlesungsmaterialien Fachhochschule Frankfurt, Folien 170 - 172
letzte Änderung Annette Witzenhausen
am 12.04.2023
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