Sinkt der
Marktpreis für ein bestimmtes
Produkt, so müssen sich die Anbieter dieses Produktes die Frage stellen, bis zu welchem Preis sie noch bereit sind, das Produkt herzustellen. Bei der Beantwortung dieser Frage ist zwischen kurz- und langfristiger Betrachtungsweise zu unterscheiden:
Die
kurzfristige Preisuntergrenze liegt dort, wo der Marktpreis gerade noch die
variablen Stückkosten deckt, wo also gilt: p = k
v.
Kurzfristig wird ein
Unternehmen bereit sein, einen
Marktpreis zu akzeptieren, der gerade noch die
variablen Stückkosten deckt. Dem liegt folgende
Überlegung zugrunde:
Die fixen Kosten sind kurzfristig nicht abbaubar und demzufolge ist kurzfristig betrachtet der Verlust bei Fortführung der Produktion genauso hoch wie bei Einstellung der Produktion. Bei einem Marktpreis, der also gerade noch die variablen Stückkosten deckt (p = kv), entsteht ein Verlust in Höhe des gesamten Fixkostenblocks.
Dieser Preis wird als kurzfristige Preisuntergrenze bezeichnet. Die Kurve der variablen Gesamtkosten ist dann identisch mit der
Erlöskurve (linearer Kosten- und Erlösverlauf unterstellt). Dies bedeutet, dass die Erlöse gerade die variablen Kosten decken.
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In der
Praxis spielen neben dieser rein
kostenrechnerischen Betrachtungsweise noch andere Überlegungen eine Rolle: Ein Unternehmen wird wahrscheinlich sogar einen Preis akzeptieren, der noch unter den variablen Stückkosten liegt, wenn in absehbarer Zeit wieder mit
Preissteigerungen gerechnet werden kann.
Eine
Unterschreitung der kurzfristigen Preisuntergrenze könnte auch in Kauf genommen werden, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen. Andererseits wird möglicherweise die Produktion schon eingestellt bei einem Preis, der oberhalb der kurzfristigen Preisuntergrenze liegt, weil zur Deckung der
Fixkosten laufende Ausgaben erforderlich sind, die zu
Liquiditätsproblemen und u.U. zur Zahlungsunfähigkeit führen können.
Als
langfristige Preisuntergrenze wird der Preis bezeichnet, bei dem sowohl die variablen wie auch die fixen Stückkosten gedeckt sind, wo also gilt p = k.
Da die
Durchschnittskostenkurve degressiv fällt, ist die Frage nach der
langfristigen Preisuntergrenze nur im Zusammenhang mit der Ausbringungsmenge zu beantworten. Nimmt man die Stückkostenfunktion eines Unternehmens als gegeben an, so darf der Preis bis höchstens auf das Minimum der Stückkosten (an der
Kapazitätsgrenze) absinken. Dies soll die folgende Graphik verdeutlichen:
Beispiel zur Berechnung der langfristigen Preisuntergrenze
Unterstellt wird die folgende
Kostenfunktion:
K = 5.000 + 2x
Bei 10.000
Outputeinheiten betragen die Gesamtkosten 25.000 €. Können tatsächlich 10.000 Einheiten abgesetzt werden, so ergibt sich eine langfristige Preisuntergrenze von:
PU
|
=
|
k
|
=
|
K
|
=
|
25.000
|
=
|
2,50 €
|
x
|
10.000
|
Lassen sich jedoch am Markt beispielsweise nur 5.000 Einheiten absetzen, so liegt die langfristige Preisuntergrenze bei:
PU
|
=
|
k
|
=
|
K
|
=
|
15.000
|
=
|
3,00 €
|
x
|
5.000
|
Das Beispiel soll verdeutlichen, dass die Frage nach der langfristigen Preisuntergrenze immer nur unter Angabe der hergestellten und verkauften Stückzahl beantwortet werden kann.
Ein
Zusammenhang zwischen
Break-Even-Point und langfristiger Preisuntergrenze kann nicht gesehen werden, da die Ermittlung des Break-Even-Point eine völlig andere
Fragestellung beantwortet, nämlich:
"Bei welcher Ausbringungsmenge ist eine Deckung der Gesamtkosten erreicht?".
Hier ist die zu ermittelnde Unbekannte die
Ausbringungsmenge, während bei der Feststellung der langfristigen Preisuntergrenze ein Preis zu errechnen ist.
Der Aussage "Die langfristige Preisuntergrenze stellt der Break-Even-Point dar", kann aus den genannten Gründen nicht zugestimmt werden. Ein Absinken des Preises führt zu einer
Drehung der
Erlösfunktion um den 0-Punkt des Koordinatensystems. Dadurch verschiebt sich bei gleich bleibender Kostenfunktion der Break-Even-Point nach rechts, Deckung der Gesamtkosten wird also erst bei größeren Ausbringungsmengen erreicht.
letzte Änderung E.R.
am 29.09.2024
Autor:
Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
|
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