Beim
Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis werden den Umsatzerlösen nur die variablen Kosten der gleichen Periode gegenübergestellt. Es ergibt sich der
Deckungsbeitrag. Von diesem Deckungsbeitrag werden dann alle
Fixkosten der Periode abgezogen, um das
Betriebsergebnis zu ermitteln.
Das Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis führt zum gleichen Betriebsergebnis wie das Umsatzkostenverfahren auf Vollkostenbasis, wenn in der Betrachtungsperiode keine Bestandsveränderungen stattgefunden haben und auch keine Eigenleistungen erbracht wurden.
Bei Vorliegen von
Bestandsveränderungen rühren die unterschiedlichen Betriebsergebnisse der beiden Verfahren daher, dass beim
Umsatzkostenverfahren auf Vollkostenbasis in die Bewertung der Bestände Fixkostenanteile einfließen, während auf Teilkostenbasis die Bestandsbewertung nur zu variablen Herstellkosten erfolgt.
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Das Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis lastet die gesamten
Fixkosten der Periode an, in der sie entstanden sind. Hat in der Betrachtungsperiode eine Bestandserhöhung stattgefunden, so führt die Anwendung des Umsatzkostenverfahrens auf Teilkostenbasis zu einem schlechteren Betriebsergebnis als die Anwendung des
Umsatzkostenverfahrens auf Vollkostenbasis. Bei
Lagerbestandsminderungen ist es dagegen umgekehrt.
Das
Betriebsergebnis lässt sich beim Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis nach dem folgenden Schema ermitteln.
MEK
|
+ variable MGK
|
+ FEK
|
+ variable FGK
|
= variable HK der Produktion
|
+ Bestandsminderungen (bewertet zu variablen HK)
|
– Bestandsmehrung (bewertet zu variablen HK)
|
– Eigenleistungen (bewertet zu variablen HK)
|
= variable HK des Umsatzes
|
+ variable VwGK
|
+ variable VtGK
|
= variable SK des Umsatzes
|
Beispiel zum Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis:
Zunächst gelten die gleichen Daten wie im letzten Beispiel:
Produzierte Mengen
|
20.000
|
abgesetzte Menge
|
15.000
|
Stückpreis
|
70
|
|
|
MEK
|
200.000
|
FEK
|
100.000
|
MGK
|
20.000
|
FGK
|
80.000
|
VwGK
|
60.000
|
VtGK
|
40.000
|
Das Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis macht eine Trennung in fixe und variable Kosten erforderlich.
Von den
Material- und
Fertigungsgemeinkosten gelten 20 % als fix. Die Verwaltungs- und Vertriebskosten beziehen sich auf die abgesetzten Mengen, 90 % der Verwaltungskosten und 20 % der Vertriebskosten gelten als fix. Zu bestimmen ist das Betriebsergebnis mit Hilfe des Umsatzkostenverfahrens auf Teilkostenbasis.
Es müssen zunächst die
Herstellkosten der
Produktion auf Teilkostenbasis ermittelt werden, da sie die Grundlage für die Bestandsbewertung darstellen:
MEK
|
200.000
|
+ FEK
|
100.000
|
+ MGK (variabel)
|
16.000
|
+ FGK (variabel)
|
64.000
|
= HK Produktion
|
380.000
|
Produziert wurden 20.000 Einheiten, davon liegen 5.000 am Ende der Periode auf Lager, es ergibt sich also die folgende Lagerbestandserhöhung:
380.000 / 20.000 * 5.000 = 95.000
Im folgenden Schema werden die
variablen Selbstkosten der umgesetzten Erzeugnisse und das Betriebsergebnis ermittelt:
MEK
|
200.000
|
+ FEK
|
100.000
|
+ MGK (variabel)
|
16.000
|
+ FGK (variabel)
|
64.000
|
= HKv der Produktion
|
380.000
|
– Bestandsmehrung
|
95.000
|
= HKv des Umsatzes
|
285.000
|
+ VwGKv
|
6.000
|
+ VtGKv
|
32.000
|
= SKv
|
323.000
|
Erlöse
|
1.050.000
|
– Kv
|
323.000
|
= DB
|
727.000
|
– Kf
|
82.000
|
= Betriebsergebnis
|
645.000
|
Das Betriebsergebnis aufgrund der Teilkostenrechnung fällt wegen der
Bestandsmehrung um 5.000 € schlechter aus als bei Anwendung der Vollkostenrechnung. Dies liegt daran, dass in die Bestandsbewertung bei der Teilkostenbasis nur die variablen Herstellkosten einfließen. Die Fixkosten belasten in voller Höhe das Betriebsergebnis der laufenden Periode.
letzte Änderung E.R.
am 29.09.2024
Autor:
Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
|
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