Privateinlagen und Privatentnahmen - Wie korrekt buchen?

Stefan Parsch
Die betriebliche Sphäre und die private Sphäre sind nicht in allen Unternehmen klar getrennt. Da wird schon mal eine eingekaufte Ware privat genutzt oder der Privatwagen für betriebliche Fahrten verwendet. Das geht auch in Ordnung, sofern es korrekt verbucht ist, denn einige Privatentnahmen oder -einlagen haben steuerliche Konsequenzen. Und nicht in allen Unternehmen sind solche Maßnahmen erlaubt.

Unternehmen, in denen Privateinlagen und Privatentnahmen möglich sind

Grundsätzlich sind Privatentnahmen und Privateinlagen lediglich bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften möglich. Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Nur bei Unternehmen dieses Typs haften die Gesellschafter uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Bei Kapitalgesellschaften, z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG), sind das Betriebsvermögen und das Privatvermögen der Gesellschafter strikt getrennt. Wenn ein Gesellschafter seiner Firma zu mehr Liquidität verhelfen möchte, kann er dies über ein Darlehen oder eine Kapitalerhöhung tun, das dann aber in der Bilanz gesondert ausgewiesen werden muss (§ 42 Abs. 3 GmbHG – GmbH-Gesetz). Das wäre das Gegenstück zur Privateinlage bei Personengesellschaften. Eine Art Privatentnahme kann durch eine Gewinnausschüttung realisiert werden.

Arten der Privateinlagen und Privatentnahmen

Gerade bei Unternehmensgründungen sind Privateinlagen wichtig, wenn etwa der Gründer seinen privaten Computer ins Betriebsvermögen einbringt oder seinen Privatwagen für betriebliche Tätigkeiten nutzt. Dies ist dann eine Sacheinlage. Wenn der Unternehmer Geldmittel aus seinem Privatvermögen für seine Firma einsetzt, spricht man von einer Geld- oder Bareinlage.

Bei den Privatentnahmen gibt es ein paar Möglichkeiten mehr. Natürlich kann dem Unternehmen Geld entnommen und für private Zwecke verwendet werden (Geld- oder Barentnahme), entweder direkt aus einer Ladenkasse oder per Überweisung. Da Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft in der Regel kein Gehalt bekommen, sind die Privatentnahmen wichtig, damit der Unternehmer/Gesellschafter seine private Lebensführung bestreiten kann.

Bei den Sachentnahmen (§ 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG – Umsatzsteuergesetz) gibt es zwei Arten: Zum einen können Waren entnommen werden; das können Kleidungsstücke in einer Boutique oder Materialien/Rohstoffe bei einem Fertigungsbetrieb sein. Zum anderen können aber auch fertige Erzeugnisse des Unternehmens der persönlichen Nutzung zugeführt werden, etwa Backwaren in einer Bäckerei oder ein Stuhl aus einer Tischlerei.

Bei einer Nutzungsentnahme (§ 3 Abs. 9a UStG) werden Gegenstände des Betriebsvermögens für private Zwecke mitgenutzt, z. B. der Lieferwagen bei einem Umzug von Freunden des Unternehmers oder das Firmenhandy für Privatgespräche. Schließlich gibt es noch die Leistungsentnahme: Wenn der Inhaber einer Gärtnerei zwei Mitarbeitern den Auftrag gibt, seinen privaten Garten aufzuhübschen, dann entnimmt er dem Betriebsvermögen die Leistung seines Personals. Diese Privateinlagen und -entnahmen sind alle gesetzeskonform, sofern sie korrekt verbucht werden.

Buchung von Privateinlagen und -entnahmen

Privateinlagen und -entnahmen erhöhen bzw. verringern das Eigenkapital einer Firma, wirken sich jedoch nicht auf den Gewinn aus. So heißt es in § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG (Einkommensteuergesetz): „Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.“ Aus diesem Grund sind Privateinlagen und -entnahmen so zu verbuchen, dass sie sich nicht auf den Firmengewinn oder -verlust auswirken.

Üblicherweise verwenden Buchhalter ein „Privatkonto“, das aber nicht mit dem privaten Girokonto verwechselt werden darf. Das Konto „Privat“ ist ein Eigenkapitalkonto, auf dem die Privateinlagen und -entnahmen verbucht werden. Wenn der Unternehmer verschiedene private Ausgaben, etwa den Krankenkassenbeitrag, den Monatsbeitrag fürs Fitnessstudio und die Raten für einen privaten Kredit, direkt vom Firmenkonto abbuchen lässt, dann ist es zudem sinnvoll, mehrere Unterkonten anzulegen, um solche Privatentnahmen übersichtlich und den steuerlichen Erfordernissen (siehe nächsten Abschnitt) gemäß abzubilden.

Bei Personengesellschaften einigen sich die Gesellschafter üblicherweise auf Basis des Gewinns darauf, wer wieviel aus dem Eigenkapital entnehmen darf. Ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter darf ein Unternehmer maximal 4 % seines Kapitalanteils, wie er für das letzte Geschäftsjahr festgestellt wurde, aus der Gesellschaftskasse entnehmen (§ 122 Abs. 1 HGB – Handelsgesetzbuch).

Nun zu den konkreten Buchungen. Der Buchungssatz für eine Privatentnahme von 1.000,– Euro per Überweisung lautet:

Privat   1.000,-   an Bank   1.000,-

Da das Privatkonto ein Eigenkapitalkonto und damit ein Passivkonto ist, wird eine Entnahme im Privatkonto immer im Soll gebucht. Beim Aktivkonto „Bank“ ist der Betrag im Haben zu buchen.

Eine Geldeinlage ist entsprechend anders herum zu buchen: bei der Bank oder Kasse im Soll, auf dem Privatkonto im Haben. 

Bank    1.000,-   an Privat   1.000,-

Bei einer Sacheinlage muss zunächst der Wert bestimmt werden. Dafür gilt: „Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

Ein Unternehmer hat einen Computer, den er als Privatmann für 1.500,– Euro gekauft hat, zwei Jahre lang privat genutzt. Nun bringt er ihn ins Betriebsvermögen ein. Laut AfA-Tabelle (AfA: Absetzung für Abnutzung) wird ein Computer über drei Jahre abgeschrieben und hat dementsprechend nach zwei Jahren einen Wert von 500,– Euro. Mit diesem Wert wird der Computer als Einlage gebucht:

sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung   500,-   an Privat   500,-

Privateinlagen/-entnahmen und die Steuer

Geld- oder Barentnahmen sind ebenso von der Umsatzsteuer befreit wie Geld- oder Bareinlagen. Bei Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen muss hingegen bei der Buchung noch die Umsatzsteuer berücksichtigt werden (§ 3 Abs. 1b Ziffer 1 UStG). Wer beispielweise als Geschäftsinhaber ein Bekleidungsstück im Wert von 119,– Euro für die Privatnutzung entnimmt, muss Folgendes buchen:

Privat   119,-   an Gegenstandsentnahmen   100,-
                       an Umsatzsteuer (19 %)          19,-

Nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG gilt, dass die Umsatzsteuer für den entnommenen Gegenstand nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für diesen oder einen vergleichbaren Gegenstand bemessen wird. Wenn kein Einkaufspreis vorliegt, kann der Selbstkostenpreis herangezogen werden. Für einige Arten von Betrieben, z. B. Bäckereien oder Metzgereien, gibt das Bundesfinanzministerium zur Erleichterung der Steuererhebung jährlich eine Liste mit Pauschalbeträgen für den Eigenbedarf heraus.

Für Nutzungsentnahmen gibt es teilweise spezielle Regelungen. Für die private Nutzung eines Firmenwagens kann man entweder ein Fahrtenbuch führen oder auf die 1-%-Regelung oder Listenpreismethode zurückgreifen. Dabei wird für die monatliche Nutzung pauschal 1 % des Bruttolistenpreises eines Wagens angesetzt – bei einem Listenpreis von 60.000,– Euro wären das 600,– Euro. Für nicht durch die Vorsteuer belastete Kosten können pauschal 20 % abgezogen werden, sodass schließlich gebucht wird:

Privat   691,20   an Nutzung außerhalb des Unternehmens mit Umsatzsteuer (19 %)   480,00
an Nutzung außerhalb des Unternehmens ohne Umsatzsteuer   120,00
an Umsatzsteuer (19 %)   91,20

Eine private Mitnutzung ist für die Umsatzsteuer irrelevant, wenn der Nutzungsanteil weniger als 10 % beträgt. Im Hinblick auf die Einkommensteuer ist zu beachten, dass private Geldeinlagen und -entnahmen gegenüber dem Betriebsgewinn neutral sind. Sie tauchen daher weder in der Gewinn- und Verlustrechnung einer Bilanz (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG) noch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) auf. Ausnahmen sind beispielsweise Betriebsausgaben, die über das private Portmonee oder das private Bankkonto abgewickelt wurden.

Was bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben droht

Grundsätzlich ist bei Privatentnahmen zu beachten, dass dadurch die Finanzen des Unternehmens nicht in Schieflage geraten dürfen. Als Faustformel kann man sagen, dass die Privatentnahmen nicht höher sein sollten als der Gewinn des Unternehmens. Werden Privatentnahmen und -einlagen nicht ordentlich verbucht und es fällt den Finanzbeamten auf, drohen Betriebsprüfungen

Wenn bei einer solchen Prüfung keine Belege für die einzelnen Buchungen vorgelegt werden können, dürfen die Prüfer Schätzungen vornehmen. Solche Schätzungen können sehr zum Nachteil des Steuerpflichtigen ausfallen. Können die Ausgaben für betriebliche Fahrten mit dem privaten Auto nicht nachgewiesen werden, etwa mittels Tankquittungen, dann können Prüfer sogar davon ausgehen, dass diese Fahrt auch ein Großteil anderer, vergleichbarer Fahrten nicht stattgefunden haben und dass sie somit keine Betriebsausgaben darstellen.

Deshalb ist eine Verbuchung sämtlicher Privateinlagen und -entnahmen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu empfehlen. Des Weiteren ist es ratsam die Privatentnahmen auf eine oder wenige monatliche Zahlungen zu beschränken, sie also wie eine Gehaltszahlung zu handhaben. Das erleichtert auch die Buchhaltung.



letzte Änderung S.P. am 06.12.2022
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 946143 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

RS Toolpaket - Controlling

Excel-Tool_152x89px.jpgWir setzen für Sie den Rotstift an, sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Controlling über 30% im Vergleich zum Einzelkauf. Die wichtigsten Controlling-Vorlagen in einem Paket (Planung, Bilanzanalyse, Investitionsrechnung, ...). Das Controllingpaket umfasst 6 Excel-Tools für Ihre Arbeit! mehr Infos >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Controller/-in (w/m/d)
Die Stadtreiniger Kassel (Eigenbetrieb der Stadt Kassel) sind ein modernes kommunales Entsorgungsunternehmen mit rund 380 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von rund 53 Millionen Euro. Wir bieten kompetente Dienstleistungen im Bereich Abfallsammlung und -transport, Stadtsauberkeit und W... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d) Poultry & Digitalization
BAADER ist mit mehr als 1.600 Mitarbeitenden weltweit der Partner für Lebensmittel­verarbeitungs­lösungen und in mehr als hundert Ländern auf sechs Kontinenten aktiv. Bei uns erwarten Dich vielfältige Tätigkeitsfelder, von der Entwicklung und Herstellung von Spezial­maschinen und Lösungen für die... Mehr Infos >>

IT Controllerin / IT Controller (w/m/d)
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich IT suchen wir am Standort Ringbahnstraße eine:n IT Controllerin / IT Controller (... Mehr Infos >>

Senior Controller:in (m/w/d)
Wir sind mehr als Versorger. Mit kompetentem Service und innovativen Produkten, die sich an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden orientieren, sind wir Partner und Problemlöser. Die STAWAG - Stadt und Städteregionswerke Aachen AG, ist ein Rundumversorger für Strom, Gas, Wärme, Wasser und ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Backoffice / Finanzen Ladeinfrastruktur
Engagieren Sie sich bei TotalEnergies, einem der führenden Multienergieunternehmen in Deutschland, für den Unternehmensbereich Charging Solutions an unserem Standort in Berlin als Mitarbeiter (m/w/d) Backoffice / Finanzen Ladeinfrastruktur. Als Unternehmen, das mit über 500 Berufen in 130... Mehr Infos >>

Senior Controller/in (m/w/d)
Seit Generationen, für Generationen: Der nachhaltige Umgang mit Ressourcen und unserer Umwelt ist seit jeher der Grundgedanke unseres Familienunternehmens und unserer Dienstleistungen für die Immobilien­wirtschaft. Wir ermöglichen Millionen Menschen die effiziente und verantwortungsvolle Nutzung ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) − Production Controlling (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Seminar-Tipp:
Einstieg VBA-Programmierung

8691-CON-VBA-Programmierung_290x100_20241008-06605.jpg

Der Schwerpunkt des PC-Seminars liegt auf der Automatisierung von Excel-Aufgaben am eigenen Laptop. Sie erhalten eine leicht verständliche und praxisorientierte Einführung in die VBA-Programmierung. Mit diesem Wissen sparen Sie Zeit und erhöhen die Genauigkeit Ihrer Entscheidungsvorlagen.   

Erfahren Sie mehr zum beliebten PC-Seminar >>  

eBook Cover 290px geschnitten nur Hand.jpg

eBook: Controlling mit Chat GPT

Dieses Buch zeigt praxisnah, wie Sie ChatGPT effektiv in Ihren Controlling-Alltag integrieren können. Von der Erstellung intelligenter Prompts bis hin zur Automatisierung von Controlling-Prozessen – Sie erhalten das Wissen und die Werkzeuge, um Ihre Arbeit auf das nächste Level zu heben.

Jetzt hier für 9,99 EUR downloaden >>
 



aufgefallen ?!


Ihre Werbung hier !






Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

Unbenannt.png
SWOT. Für bessere Entscheidungen. Ob Business 1.0 oder 4.0 - je dynamischer die Märkte werden, desto schneller muss auch das Controlling sein: Wo stehen wir tagesaktuell mit dem Umsatz, welche Produkte liefern aktuell welche Deckungsbeiträge oder wie sieht bei der heutigen Auftragslage der Cashflow im nächsten Quartal aus usw. Mehr Informationen >>

Diamant.PNG
Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling. Mehr Informationen >>


Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Bewerber Beurteilung

Mit diesem Excel-Tool können Sie Ihre Bewerber nach mehreren Kriterien beurteilen. Viele wichtige Kriterien sind bereits enthalten, jedoch können Sie diese auch selber bestimmen. Mehr Informationen >>

Kennzahlen-Dashboard

business_wissen_9918501_1.png
Sie möchten Ihre Kennzahlen im Unternehmen darstellen? Mit dem Kennzahlen-Dashboard werden die wichtigen Kennzahlen so aufbereitet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Zahlen arbeiten können. Eine spezielle Darstellungsform basiert auf dem Modell der Balanced Scorecard (BSC).
Mehr Informationen >>

RS-Anlagenverwaltung

Mit dieser auf Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Restbuchwerte Ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Titel mit Banner Ebook Controlling-Instrumente_Kristoffer-Ditz.jpg

E-Book Controlling-Instrumente

Der erfahrene Controller und Excel-Coach Kristoffer Ditz stellt in seinem E-Book "Controlling-Instrumente" mit ebenso einfachen wie hilfreichen Tools für alle Controller-Lebenslagen vor. Preis 8,90 EUR hier bestellen >>

Kosten- und Leistungsrechnung: Aus der Praxis für die Praxis von Jörgen Erichsen 

kosten-muenzen-geld-pm_Boris_Zerwann_240x180.jpg
Zur KLR gibt es zahllose Veröffentlichungen, die sich vor allem mit Definitionen und Theorien befassen. Im Unterschied dazu ist diese Serie aus 6 Teilen so konzipiert, dass sie sich vor allem mit der Anwendbarkeit im Tagesgeschäft befasst und so gerade für Unternehmer in kleinen Betrieben und Selbstständige einen hohen Nutzwert bieten. Weitere interessante Serien finden Sie hier >> 

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>