Betriebsprüfung: Tipps für Selbstständige

Wolff von Rechenberg
Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmen, die sich nicht auf eine Betriebsprüfung vorbereiten, handeln fahrlässig. Denn irgendwann trifft es jeden. Was Steuerzahler beachten sollten, hat Rechnungswesen-Portal.de zusammengefasst. 

"Guten Tag, Außenprüfung!" Die Worte machen jeden Freiberufler, Gewerbetreibenden oder Unternehmer nervös. So beginnt eine Außenprüfung durch das Finanzamt, im Volksmund "Betriebsprüfung" genannt. Wer keinen klaren Kopf behält, bringt sich unnötig in Schwierigkeiten, wenn der Steuerprüfer vor der Tür steht. Und früher oder später klingelt das Finanzamt bei jedem, der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zu versteuern hat. Ein Grund mehr, sich langfristig auf den Ernstfall vorzubereiten. 

Eine Prüfung kann jeden treffen

Eine Betriebsprüfung kann Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler jeder Größe treffen. Faustregel: Je größer der Betrieb desto regelmäßiger schaut das Finanzamt in die Bücher. Ob oder wie häufig das Finanzamt einen Prüfer schickt, hängt aber auch von anderen Faktoren ab. Beispielsweise: 
  1. Die Steuererklärung war nicht plausibel.
  2. Die Gewinne schwanken stark von Jahr zu Jahr.
  3. Eine frühere Prüfung ergab erhebliche Steuernachzahlungen.
  4. Der Steuerzahler reicht seine Steuererklärung oft verspätet ein oder zahlt seine Steuern regelmäßig zu spät. 

Kurz: Wenn das Finanzamt den Eindruck gewinnt, ein Steuerzahler habe seine Buchführung nicht im Griff, droht eine Betriebsprüfung. Wer bei Buchführung und Steuererklärung gründlich ist, vermeidet den Anschein, ein genauerer Blick in die Bücher könnte sich lohnen. 

Der umgangssprachliche Begriff der Betriebsprüfung führt in die Irre. Das Finanzamt kann auch in Privathaushalten eine Prüfung anordnen. Die korrekte Bezeichnung lautet daher "Außenprüfung". Bei einer Außenprüfung nimmt der Prüfer vom Finanzamt in der Regel Bücher und Belege für die letzten drei Jahre unter die Lupe. Die Außenprüfung kann sich auch nur auf bestimmte Steuerbereiche beziehen, zum Beispiel bei einer Lohnsteueraußenprüfung. 
Achtung! Steht im letzten Steuerbescheid der Satz „Der Bescheid ist nach § 164 AO vorläufig“ oder der Satz „Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig“? Dies ist ein Signal für eine bevorstehende Außenprüfung. Dann hat das Finanzamt den Betreffenden im Visier. 

Prüfen kann das Finanzamt aber auch, ohne den Steuerzahler schon im Steuerbescheid vorzuwarnen. Eine Außenprüfung kann auch in elektronischer Form stattfinden. Dabei verlangt der Prüfer lediglich Einsicht in digitale Daten der Buchführung. 


Außenprüfung, Betriebsprüfung, Nachschau

Die Außenprüfung oder Betriebsprüfung ist nicht die einzige Form einer Prüfung in den Räumen des Unternehmers. Der Gesetzgeber erlaubt auch eine Lohnsteuer-Nachschau oder eine Umsatzsteuer-Nachschau. Während der Prüfer sich für eine formelle Außenprüfung anmelden muss, kann er zu einer Umsatzsteuer-Nachschau oder zu einer Lohnsteuer-Nachschau unangemeldet während der Geschäfts- oder Bürozeiten vorbeischauen.

Bei einer solchen "Außenprüfung light" begutachtet der Prüfer lediglich Unterlagen, die für die Umsatzsteuer oder für die Lohnsteuerberechnung relevant sind. Ergeben sich jedoch während der Nachschau Verdachtsmomente, kann der Prüfer an Ort und Stelle mit einer Außenprüfung beginnen.

Der Prüfer meldet sich an

Eine Außenprüfung erfolgt in der Regel nach Anmeldung. Von diesem Verfahren weicht die Finanzverwaltung nur ab, wenn ein Verdacht besteht, dass der Betroffene Steuern hinterzieht. Die Prüfungsanordnung muss mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin zugestellt werden. Meist wird der formellen Ankündigung ein Anruf des Prüfers vorausgehen, in dem er Termin und Ort der Prüfung vereinbaren wird.

In der Regel findet die Prüfung in den Geschäftsräumen des Unternehmens und zu dessen Bürozeiten statt. Lässt der Unternehmer seine Bücher beispielsweise von seinem Steuerberater führen, wird das Finanzamt die Prüfung dort ankündigen. Die Dauer richtet sich nach dem voraussichtlichen Umfang der geprüften Unterlagen. Eine Betriebsprüfung kann sich über Tage oder sogar mehrere Wochen hinziehen.

Den Steuerberater benachrichtigen

Der erste Anruf nach der Ankündigung sollte dem Steuerberater gelten. Er weiß am besten, was zu tun ist. Befürchtet der Steuerzahler strafrechtliche Konsequenzen, sollte er einen Fachanwalt hinzuziehen.
Achtung! Bis zur Zustellung der Prüfungsanordnung können Steuersünder eine strafbefreiende Selbstanzeige einreichen.

Vor jedem weiteren Schriftverkehr sollte der Steuerzahler den Steuerberater oder Anwalt befragen. Denn das Finanzamt darf auch unbedachte Äußerungen verwerten. Unternehmer sollten dem Prüfer von Anfang an signalisieren, dass fachliche Fragen ausschließlich der Steuerberater beantwortet.

Obwohl auf den ersten Blick umständlich, ist dieses Verfahren bei Betriebsprüfern akzeptiert. Schließlich kann schon eine falsche Antwort teuer werden oder die Prüfung in die Länge ziehen. Das Fachportal Handwerk.com empfiehlt: Fragen des Prüfers über den Tag sammeln und per E-Mail oder Fax an den Steuerberater weiterleiten. Die Antworten dann am nächsten Tag für den Prüfer bereitlegen.

Angaben auf der Prüfungsanordnung und Einspruch prüfen

Stimmt die Anschrift und die Steuernummer? Sind Prüfer und Helfer genannt? Ist vermerkt, ob es sich um eine elektronische Außenprüfung handelt? Findet sich in der Prüfungsanordnung ein Fehler, kann das ein Anlass für einen Einspruch sein. Durch einen Einspruch verzögert sich das Verfahren, weil das Finanzamt einen neuen Termin festsetzen und ankündigen muss.

Der Buchhaltungssoftwarespezialist Lexware.de empfiehlt: Steuerzahler sollten mit dem Einspruch vorsichtig umgehen. Sonst ist die Stimmung bereits im Vorfeld vergiftet. Keine gute Grundlage für den weiteren Verlauf der Prüfung. Doch es gibt gute Gründe, um eine Verschiebung des Prüfungstermins zu bitten. Gründe können sein:
  • Der Steuerberater ist zum genannten Zeitpunkt verhindert oder der Unternehmer selbst hat bereits einen Urlaub geplant.
  • Unternehmer und Buchhalter sind wegen eines wichtigen Auftrages verhindert.

Auch um eine Verlegung des Ortes kann der Steuerzahler bitten, beispielsweise weil kein Büroraum frei ist. Das hat einen weiteren Vorteil: Findet die Prüfung beispielsweise im Finanzamt oder beim Steuerberater statt, kann der Prüfer keine liegengelassenen Notizen finden und keine unbedachten Äußerungen von Mitarbeitern aufschnappen.

Prüfung vorbereiten

Auf welche Zeiträume sich die Prüfung bezieht, entnimmt der Steuerzahler der formellen Prüfungsanordnung. Das Finanzamt lässt einem Unternehmer in der Regel zwei Wochen Zeit, sich auf die Außenprüfung vorzubereiten. Auf folgende Dinge sollten Steuerzahler bei der Vorbereitung der Prüfung achten.
  • Dem Prüfer die Ansprechpartner nennen (Steuerberater, Buchhalter und der Unternehmer selbst).
  • Bücher durchsehen und gegebenenfalls ordnen. Je schneller der Prüfer einen Beleg findet desto weniger Fragen entstehen, desto kürzer fällt die Prüfung aus.
  • Alle Belege scannen und beispielsweise auf einer externen Festplatte speichern, die der Prüfer ausgehändigt bekommen kann (GDPdU). Das erspart dem Prüfer die Suche in den Computern des Unternehmens, bei der unerwünschte Dateien ins Auge fallen könnten.
  • Alle während des Prüfzeitraums angeschafften größeren Gegenstände (Teppiche, Kunstwerke, Geräte etc.) sollten sich auch im Büro befinden, wenn der Prüfer den Raum betritt.

Während der Prüfung

Abgesehen von den offiziellen Ansprechpartnern sollten alle Mitarbeiter im Unternehmen ein Redeverbot gegenüber den Prüfern bekommen. Der Prüfer darf alle Details verwenden, die ihm zur Kenntnis gelangen. Leicht können scheinbar unverfängliche Gespräche des Prüfers mit Mitarbeitern des Unternehmens zu Fragen führen. Deshalb sollte die Prüfung in einem Büro stattfinden, in dessen Umgebung sich nur wenige Mitarbeiter aufhalten.

In dem Büro, in dem der Prüfer arbeitet, sollten sich keine Dokumente, Notizen oder Aufzeichnungen befinden, die der Prüfer für seine Arbeit nicht braucht. Wenn Platznot eine Prüfung in den Räumen des Unternehmens verhindert, umso besser. Allerdings sollte der Steuerzahler dies gegenüber dem Finanzamt gut begründen können, sonst werden die Beamten dem nicht zustimmen.

Der Prüfer ist kein Feind

Der Prüfer sollte nur erfahren, was er für die Prüfung braucht. Scheinbar belanglose Plaudereien mit dem Prüfer sollten unterbleiben. Unternehmer sollten sich jedoch davor hüten, dem Prüfer die Arbeit zu erschweren. Gewinnt der Prüfer den Eindruck, dass sein Gegenüber etwas zu verbergen versucht, wird er umso beharrlicher nachfragen. Wer unsicher ist, wie er sich gegenüber dem Prüfer verhält, sollte sich im Vorfeld vom Steuerberater genau über Rechte und Pflichten im Rahmen einer Außenprüfung belehren lassen.

Feststellungen, Prüfungsbericht, Einwendungsfrist

Unternehmen sollten im Vorfeld beantragen, dass der Prüfer seine Feststellungen bei der Prüfung schriftlich mit Fundstelle und Hintergrund festhält. Das empfiehlt der Diplom-Volkswirt Klaus Linke in einem Beitrag im Blog von Lexware.de.

So kann der Steuerberater später leichter Stellung dazu nehmen. Außerdem sollte das geprüfte Unternehmen beantragen, den schriftlichen Prüfungsbericht vorab zu erhalten. Wer hohe Beträge nachzahlen muss, kann anschließend eine Einwendungsfrist in Anspruch nehmen. Das verschafft dem Unternehmer vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme, nachdem er den Bericht eingesehen hat.

Die Außenprüfung vermeiden

Wie eingangs beschrieben, kann eine Außenprüfung jeden Unternehmer erwischen, unabhängig von Größe oder Rechtsform des Unternehmens. Früher oder später steht eine Außenprüfung bevor. Wer die Außenprüfung lieber später als früher im Haus haben will und sie kurz halten will, sollte in jedem Jahr auf eine korrekte Buchführung achten:
  1. Belege immer sofort abheften und verbuchen.
  2. Bücher übersichtlich und nach Vorschrift führen.
  3. Anfragen des Finanzamts fristgerecht und sorgfältig beantworten.
  4. Sollte eine Frist zu knapp sein, das Finanzamt frühzeitig informieren und um Verlängerung bitten.
  5. Jahresabschluss wenn möglich durch einen Steuerberater prüfen (testieren) lassen.
  6. Steuern pünktlich bezahlen.




Quelle: Lexware.de, manager-magazin.de, Handwerk.com
letzte Änderung W.V.R. am 23.10.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 167689 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Fach- und Arbeitsmarkt-Trends für Controller und neu eingegangene Fachbeiträge, informieren wir Sie über interessante Veranstaltungen und stellen Ihnen einzelne Controlling-Tools im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Jobs und Tools informiert! 
Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) in der Buchhaltung
Das Q in EQOS steht für „Quality“ und hat viele Gesichter. Eines davon ist „Motivation“: Unsere Mitarbeitenden spornen sich immer wieder selbst an und finden für unterschiedlichste Aufgaben vielfältige Lösungen. Mit ihren kreativen Ideen bringen sie uns voran und machen EQOS zu einem spannenden u... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter für Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (m/w/d)
Die HNVG gewährleistet Versorgungs­sicher­heit für über 300.000 Bürger und Unter­nehmen in Heilbronn und in der Region. Wir sind ein verlässlicher Partner für über 40 Städte und Gemeinden, wenn es um Ingenieur­dienst­leistungen, Erdgas, Wärme, Wasser oder ums Abwasser geht. Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzen (m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie (MPI‑GEA) in Jena wurde im Sommer 2022 gegründet und ist ein dynamisch wachsendes, hochgradig internationales und interdisziplinär ausgerichtetes Forschungs­institut. Es besteht aktuell aus drei Abteilungen sowie mehreren Forschungs­gruppen, ze... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Konzernbuchhalter:in (m/w/d)
Als Shared Services Gesellschaft bündeln wir bei GEwerk.business unsere Expertise in HR, Finanzen, Recht, IT, Projektmanagement und Marketing, um unsere Niederlassungen operativ zu stärken und Bauprojekte effektiv voranzutreiben. Wir schaffen die Strukturen, die reibungslose Abläufe, maximale Tra... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in für den Bereich Buchhaltung (S-0016, m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg zählt zu den international führenden Forschungsinstituten der Erdsystemforschung. Rund 240 Kolleg*innen aus Wissenschaft, Technik und Verwaltung arbeiten hier täglich daran, unser Verständnis des Klimasystems zu vertiefen. Werden Sie Teil dieses... Mehr Infos >>

Corporate Finance und Investments Lead (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (all genders)
Du hast keine Lust auf starren Buchhaltungsalltag, sondern willst mitdenken, mitgestalten und in sinnvollen Prozessen arbeiten? Dann bist du bei uns genau richtig – in einem Team, das Wert auf ein ehrliches und wertschätzendes Miteinander legt. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Online-Seminar:
Storytelling mit Daten für Controller:innen und Datenprofis

20241008-07373_290x100.jpg
Mit diesem Online-Seminar lernst du Kernbotschaften und Handlungsempfehlungen wirksam zu vermitteln. Denn von Controller:innen und Business Analyst:innen wird heutzutage mehr verlangt als Reports und Dashboards. Sie sollen Daten in handlungsrelevante Empfehlungen übersetzen und Unternehmensleitung, sowie Fachbereiche mit ihrem datenbasierten Wissen beraten. Für diese anspruchsvolle Aufgabe braucht es eine Vielzahl an Fähigkeiten. Eine der Wichtigsten ist, datenbasierte Erkenntnisse und Ideen strukturiert, überzeugend und zielgruppengerecht zu kommunizieren.   

Erfahre mehr zum Online-Seminar >>  

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

jabatix_logo_290px.jpg
Jabatix NC ist eine Rechenmaschine, als add-on für Excel, für Controller in kleinen und mittleren Unternehmen. Sie führt komplexe Berechnungen durch und stellt die Ergebnisse in EXCEL bereit – ohne lange Einarbeitung. Mehr Informationen >>

Diamant.PNG
Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling. Mehr Informationen >>


Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Reisekostenabrechnung in Excel

02_Reisekostenabrechnung.png
Diese Excel-Vorlage eignet sich zur Reisekostenabrechnung in allen Branchen für Unternehmen, deren Angestellte, Vereine und Organisationen, Gewerbetreibende sowie Freiberufler. Das Tool unterstützt die aktuellen in Deutschland geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten.
Mehr Informationen >>


RS-Businessplan

Betriebsaufwand.png
Unternehmen mit Balanced Scorecard (BSC) im Einsatz sind erfolgreicher als ihre Wettbewerber. Erstellen Sie mit RS-BSC Ihre Balanced Scorecard! Definieren und überwachen Sie mit Hilfe dieser Excel-Vorlage ihre operativen und strategischen Ziele.
Mehr Informationen >>

Liquiditätsplanung XL

Liquiditätsplanung XL.png
Mit der RS-Liquiditätsplanung können Sie die Liquidität planen. Die Planung erfolgt dabei über einzelne Sichten, welche komprimiert im Liquiditätsplan ausgegeben werden. Das Tool beinhaltet unter anderem zwei Jahresplanung und eine Detailsicht für Ein- und Auszahlpositionen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Premium-Inhalte

Als Premium-Mitglied erhalten Sie Zugriff auf ausgewählte sonst kostenpflichtige Fachbeiträge und Video-Kurse für Premium-Mitglieder inklusive (über 400 Beiträge allein auf Controlling-Portal.de + Premiuminhalte auf Rechnungswesen-Portal.de).

Beispiele:

- Serie zum Berichtswesen in Unternehmen
- Kundenwertanalyse – Wie profitabel ist ein Kunde?
- Potenzialanalyse mit Excel
- Unsere amüsante Glosse: Neulich im Golfclub
- Kostenmanagement in der Logistik
- Dashboards im Kostenmanagement
- Von Total Cost of Ownership (TCO) zu TCOplus
- KLR - Aus der Praxis für die Praxis

Die Gesamtliste an Premium-Fachbeiträgen können Sie hier einsehen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>