Betriebsprüfung: Tipps für Selbstständige

Wolff von Rechenberg
Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmen, die sich nicht auf eine Betriebsprüfung vorbereiten, handeln fahrlässig. Denn irgendwann trifft es jeden. Was Steuerzahler beachten sollten, hat Rechnungswesen-Portal.de zusammengefasst. 

"Guten Tag, Außenprüfung!" Die Worte machen jeden Freiberufler, Gewerbetreibenden oder Unternehmer nervös. So beginnt eine Außenprüfung durch das Finanzamt, im Volksmund "Betriebsprüfung" genannt. Wer keinen klaren Kopf behält, bringt sich unnötig in Schwierigkeiten, wenn der Steuerprüfer vor der Tür steht. Und früher oder später klingelt das Finanzamt bei jedem, der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zu versteuern hat. Ein Grund mehr, sich langfristig auf den Ernstfall vorzubereiten. 

Eine Prüfung kann jeden treffen

Eine Betriebsprüfung kann Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler jeder Größe treffen. Faustregel: Je größer der Betrieb desto regelmäßiger schaut das Finanzamt in die Bücher. Ob oder wie häufig das Finanzamt einen Prüfer schickt, hängt aber auch von anderen Faktoren ab. Beispielsweise: 
  1. Die Steuererklärung war nicht plausibel.
  2. Die Gewinne schwanken stark von Jahr zu Jahr.
  3. Eine frühere Prüfung ergab erhebliche Steuernachzahlungen.
  4. Der Steuerzahler reicht seine Steuererklärung oft verspätet ein oder zahlt seine Steuern regelmäßig zu spät. 

Kurz: Wenn das Finanzamt den Eindruck gewinnt, ein Steuerzahler habe seine Buchführung nicht im Griff, droht eine Betriebsprüfung. Wer bei Buchführung und Steuererklärung gründlich ist, vermeidet den Anschein, ein genauerer Blick in die Bücher könnte sich lohnen. 

Der umgangssprachliche Begriff der Betriebsprüfung führt in die Irre. Das Finanzamt kann auch in Privathaushalten eine Prüfung anordnen. Die korrekte Bezeichnung lautet daher "Außenprüfung". Bei einer Außenprüfung nimmt der Prüfer vom Finanzamt in der Regel Bücher und Belege für die letzten drei Jahre unter die Lupe. Die Außenprüfung kann sich auch nur auf bestimmte Steuerbereiche beziehen, zum Beispiel bei einer Lohnsteueraußenprüfung. 
Achtung! Steht im letzten Steuerbescheid der Satz „Der Bescheid ist nach § 164 AO vorläufig“ oder der Satz „Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig“? Dies ist ein Signal für eine bevorstehende Außenprüfung. Dann hat das Finanzamt den Betreffenden im Visier. 

Prüfen kann das Finanzamt aber auch, ohne den Steuerzahler schon im Steuerbescheid vorzuwarnen. Eine Außenprüfung kann auch in elektronischer Form stattfinden. Dabei verlangt der Prüfer lediglich Einsicht in digitale Daten der Buchführung. 


Außenprüfung, Betriebsprüfung, Nachschau

Die Außenprüfung oder Betriebsprüfung ist nicht die einzige Form einer Prüfung in den Räumen des Unternehmers. Der Gesetzgeber erlaubt auch eine Lohnsteuer-Nachschau oder eine Umsatzsteuer-Nachschau. Während der Prüfer sich für eine formelle Außenprüfung anmelden muss, kann er zu einer Umsatzsteuer-Nachschau oder zu einer Lohnsteuer-Nachschau unangemeldet während der Geschäfts- oder Bürozeiten vorbeischauen.

Bei einer solchen "Außenprüfung light" begutachtet der Prüfer lediglich Unterlagen, die für die Umsatzsteuer oder für die Lohnsteuerberechnung relevant sind. Ergeben sich jedoch während der Nachschau Verdachtsmomente, kann der Prüfer an Ort und Stelle mit einer Außenprüfung beginnen.

Der Prüfer meldet sich an

Eine Außenprüfung erfolgt in der Regel nach Anmeldung. Von diesem Verfahren weicht die Finanzverwaltung nur ab, wenn ein Verdacht besteht, dass der Betroffene Steuern hinterzieht. Die Prüfungsanordnung muss mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin zugestellt werden. Meist wird der formellen Ankündigung ein Anruf des Prüfers vorausgehen, in dem er Termin und Ort der Prüfung vereinbaren wird.

In der Regel findet die Prüfung in den Geschäftsräumen des Unternehmens und zu dessen Bürozeiten statt. Lässt der Unternehmer seine Bücher beispielsweise von seinem Steuerberater führen, wird das Finanzamt die Prüfung dort ankündigen. Die Dauer richtet sich nach dem voraussichtlichen Umfang der geprüften Unterlagen. Eine Betriebsprüfung kann sich über Tage oder sogar mehrere Wochen hinziehen.

Den Steuerberater benachrichtigen

Der erste Anruf nach der Ankündigung sollte dem Steuerberater gelten. Er weiß am besten, was zu tun ist. Befürchtet der Steuerzahler strafrechtliche Konsequenzen, sollte er einen Fachanwalt hinzuziehen.
Achtung! Bis zur Zustellung der Prüfungsanordnung können Steuersünder eine strafbefreiende Selbstanzeige einreichen.

Vor jedem weiteren Schriftverkehr sollte der Steuerzahler den Steuerberater oder Anwalt befragen. Denn das Finanzamt darf auch unbedachte Äußerungen verwerten. Unternehmer sollten dem Prüfer von Anfang an signalisieren, dass fachliche Fragen ausschließlich der Steuerberater beantwortet.

Obwohl auf den ersten Blick umständlich, ist dieses Verfahren bei Betriebsprüfern akzeptiert. Schließlich kann schon eine falsche Antwort teuer werden oder die Prüfung in die Länge ziehen. Das Fachportal Handwerk.com empfiehlt: Fragen des Prüfers über den Tag sammeln und per E-Mail oder Fax an den Steuerberater weiterleiten. Die Antworten dann am nächsten Tag für den Prüfer bereitlegen.

Angaben auf der Prüfungsanordnung und Einspruch prüfen

Stimmt die Anschrift und die Steuernummer? Sind Prüfer und Helfer genannt? Ist vermerkt, ob es sich um eine elektronische Außenprüfung handelt? Findet sich in der Prüfungsanordnung ein Fehler, kann das ein Anlass für einen Einspruch sein. Durch einen Einspruch verzögert sich das Verfahren, weil das Finanzamt einen neuen Termin festsetzen und ankündigen muss.

Der Buchhaltungssoftwarespezialist Lexware.de empfiehlt: Steuerzahler sollten mit dem Einspruch vorsichtig umgehen. Sonst ist die Stimmung bereits im Vorfeld vergiftet. Keine gute Grundlage für den weiteren Verlauf der Prüfung. Doch es gibt gute Gründe, um eine Verschiebung des Prüfungstermins zu bitten. Gründe können sein:
  • Der Steuerberater ist zum genannten Zeitpunkt verhindert oder der Unternehmer selbst hat bereits einen Urlaub geplant.
  • Unternehmer und Buchhalter sind wegen eines wichtigen Auftrages verhindert.

Auch um eine Verlegung des Ortes kann der Steuerzahler bitten, beispielsweise weil kein Büroraum frei ist. Das hat einen weiteren Vorteil: Findet die Prüfung beispielsweise im Finanzamt oder beim Steuerberater statt, kann der Prüfer keine liegengelassenen Notizen finden und keine unbedachten Äußerungen von Mitarbeitern aufschnappen.

Prüfung vorbereiten

Auf welche Zeiträume sich die Prüfung bezieht, entnimmt der Steuerzahler der formellen Prüfungsanordnung. Das Finanzamt lässt einem Unternehmer in der Regel zwei Wochen Zeit, sich auf die Außenprüfung vorzubereiten. Auf folgende Dinge sollten Steuerzahler bei der Vorbereitung der Prüfung achten.
  • Dem Prüfer die Ansprechpartner nennen (Steuerberater, Buchhalter und der Unternehmer selbst).
  • Bücher durchsehen und gegebenenfalls ordnen. Je schneller der Prüfer einen Beleg findet desto weniger Fragen entstehen, desto kürzer fällt die Prüfung aus.
  • Alle Belege scannen und beispielsweise auf einer externen Festplatte speichern, die der Prüfer ausgehändigt bekommen kann (GDPdU). Das erspart dem Prüfer die Suche in den Computern des Unternehmens, bei der unerwünschte Dateien ins Auge fallen könnten.
  • Alle während des Prüfzeitraums angeschafften größeren Gegenstände (Teppiche, Kunstwerke, Geräte etc.) sollten sich auch im Büro befinden, wenn der Prüfer den Raum betritt.

Während der Prüfung

Abgesehen von den offiziellen Ansprechpartnern sollten alle Mitarbeiter im Unternehmen ein Redeverbot gegenüber den Prüfern bekommen. Der Prüfer darf alle Details verwenden, die ihm zur Kenntnis gelangen. Leicht können scheinbar unverfängliche Gespräche des Prüfers mit Mitarbeitern des Unternehmens zu Fragen führen. Deshalb sollte die Prüfung in einem Büro stattfinden, in dessen Umgebung sich nur wenige Mitarbeiter aufhalten.

In dem Büro, in dem der Prüfer arbeitet, sollten sich keine Dokumente, Notizen oder Aufzeichnungen befinden, die der Prüfer für seine Arbeit nicht braucht. Wenn Platznot eine Prüfung in den Räumen des Unternehmens verhindert, umso besser. Allerdings sollte der Steuerzahler dies gegenüber dem Finanzamt gut begründen können, sonst werden die Beamten dem nicht zustimmen.

Der Prüfer ist kein Feind

Der Prüfer sollte nur erfahren, was er für die Prüfung braucht. Scheinbar belanglose Plaudereien mit dem Prüfer sollten unterbleiben. Unternehmer sollten sich jedoch davor hüten, dem Prüfer die Arbeit zu erschweren. Gewinnt der Prüfer den Eindruck, dass sein Gegenüber etwas zu verbergen versucht, wird er umso beharrlicher nachfragen. Wer unsicher ist, wie er sich gegenüber dem Prüfer verhält, sollte sich im Vorfeld vom Steuerberater genau über Rechte und Pflichten im Rahmen einer Außenprüfung belehren lassen.

Feststellungen, Prüfungsbericht, Einwendungsfrist

Unternehmen sollten im Vorfeld beantragen, dass der Prüfer seine Feststellungen bei der Prüfung schriftlich mit Fundstelle und Hintergrund festhält. Das empfiehlt der Diplom-Volkswirt Klaus Linke in einem Beitrag im Blog von Lexware.de.

So kann der Steuerberater später leichter Stellung dazu nehmen. Außerdem sollte das geprüfte Unternehmen beantragen, den schriftlichen Prüfungsbericht vorab zu erhalten. Wer hohe Beträge nachzahlen muss, kann anschließend eine Einwendungsfrist in Anspruch nehmen. Das verschafft dem Unternehmer vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme, nachdem er den Bericht eingesehen hat.

Die Außenprüfung vermeiden

Wie eingangs beschrieben, kann eine Außenprüfung jeden Unternehmer erwischen, unabhängig von Größe oder Rechtsform des Unternehmens. Früher oder später steht eine Außenprüfung bevor. Wer die Außenprüfung lieber später als früher im Haus haben will und sie kurz halten will, sollte in jedem Jahr auf eine korrekte Buchführung achten:
  1. Belege immer sofort abheften und verbuchen.
  2. Bücher übersichtlich und nach Vorschrift führen.
  3. Anfragen des Finanzamts fristgerecht und sorgfältig beantworten.
  4. Sollte eine Frist zu knapp sein, das Finanzamt frühzeitig informieren und um Verlängerung bitten.
  5. Jahresabschluss wenn möglich durch einen Steuerberater prüfen (testieren) lassen.
  6. Steuern pünktlich bezahlen.




Quelle: Lexware.de, manager-magazin.de, Handwerk.com
letzte Änderung W.V.R. am 23.10.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 167689 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

teamwork_pm_Dmitriy_Shironosov_400x300.jpg  
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 3 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

(Junior) Projektmanager / Prozessmanager im Rechnungswesen (w/m/d)
Nutze deine Chance: Verstärke unser derzeit zweiköpfiges Team als Prozess- und Projektmanager (w/m/d) im Rechnungswesen. Eure gemeinsame Mission: Die abteilungsübergreifende Optimierung unserer Prozesslandschaft. Mehr Infos >>

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Fachinformatiker (m/w/d) Support und Controlling
Der Medizinische Dienst Nord ist ein unabhängiger Gutachterdienst und berät gesetzliche Kranken- und Pflegekassen in Hamburg und Schleswig-Holstein in medizinischen und pflegefachlichen Fragen. Wir sind die Spezialistinnen und Spezialisten für Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit, in der Beurte... Mehr Infos >>

Stellvertretende Abteilungsleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Landesärztekammer Hessen. Wir sind die Rentenversicherung für hessische Ärztinnen und Ärzte und sichern in einem kapitalgedeckten Finanzierungssystem die Alters-, Ber... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter Buchhaltung & Controlling (m/w/d)
Sie lieben Zahlen? Sie behalten auch bei komplexen Finanzthemen den Überblick und fühlen sich in der Welt von Bilanzen, Buchungen und Jahresabschlüssen zu Hause? Von der sorgfältigen Verbuchung einzelner Geschäftsvorfälle bis hin zur Mitwirkung an strategischen Finanzentscheidungen – Sie beeindru... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Controlling / Einnahmenaufteilung
Wir suchen Dich! Für drei Bundesländer, acht Kreise, 30 Verkehrs­unter­nehmen und rund 3,67 Mio. Einwohner über­nimmt der hvv das Management des öffent­lichen Personen­nah­verkehrs (ÖPNV) in der Metro­pol­region Hamburg. Mit rund 120 Mitarbei­tenden ist die hvv GmbH die Regie­organi­satio... Mehr Infos >>

Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Division Controller (m/f/d)
Exciting opportunities await you – as Division Controller (m/f/d), you will act as business partner for local SAP FICO teams in ELANTAS and corporate ALTANA Controlling, Accounting and Tax entities, you will review and analyze monthly closing results in AIDA reporting for actuals, forecas... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

it-kurse-excel-und-controlling-bei-pc-college.png
Sie sind Controller und wollen Ihre Excel oder Power-BI Kenntnisse verbessern? Dann sind unsere Excel /Power-BI Schulungen genau das Richtige für Sie! Lernen Sie, wie Sie Daten effizient analysieren, visualisieren und präsentieren können. Nutzen Sie die Vorteile von Pivot-Tabellen, Formeln, Makros und mehr. Melden Sie sich jetzt an und werden Sie zum Excel oder Power-BI Profi!  Mehr Infos >>  

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Reisekostenabrechnung 2025

02_Reisekostenabrechnung.png
Diese Excel-Vorlage eignet sich zur Reisekostenabrechnung in allen Branchen für Unternehmen, deren Angestellte, Vereine und Organisationen, Gewerbetreibende sowie Freiberufler. Das Tool unterstützt die aktuellen in Deutschland geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten.
Mehr Informationen >>


RS-Businessplan

Betriebsaufwand.png
Unternehmen mit Balanced Scorecard (BSC) im Einsatz sind erfolgreicher als ihre Wettbewerber. Erstellen Sie mit RS-BSC Ihre Balanced Scorecard! Definieren und überwachen Sie mit Hilfe dieser Excel-Vorlage ihre operativen und strategischen Ziele.
Mehr Informationen >>

Liquiditätsplanung XL

Liquiditätsplanung XL.png
Mit der RS-Liquiditätsplanung können Sie die Liquidität planen. Die Planung erfolgt dabei über einzelne Sichten, welche komprimiert im Liquiditätsplan ausgegeben werden. Das Tool beinhaltet unter anderem zwei Jahresplanung und eine Detailsicht für Ein- und Auszahlpositionen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Premium-Mitglied werden

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>