Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, dann entsteht ihm ein geldwerter Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil ist steuer- und sozialversicherungspflichtig wie das normale Gehalt. Um den geldwerten Vorteil zu berechnen, sieht der Gesetzgeber die 1%-Regel vor. Aber was besagt die 1%-Regel eigentlich? Wie muss man den geldwerten Vorteil verbuchen und wie kann man ihn senken? Welche Sonderregeln gelten für Autos mit Hybrid- oder Elektroantrieb?
Über einen Dienstwagen freut sich wohl jeder Arbeitnehmer. Logisch: Da er den Firmenwagen in der Regel auch privat benutzen darf, spart er beim eigenen Auto. Diesen Vorteil nennt man "geldwerten Vorteil", und der unterliegt der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Das Unternehmen berechnet und versteuert diesen fiktiven Betrag nach der 1%-Regel. Nach dieser Lösung wird der geldwerte Vorteil pauschal mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises angesetzt.
Wichtig!
Die 1%-Regel gilt nur, wenn die beruflichen Fahrten wenigstens die Hälfte der Gesamtnutzung ausmachen. Außerdem: Der BFH hat entschieden, dass ein geldwerte Vorteil schon dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlaubt, das Fahrzeug für Privatfahrten zu nutzen. Ob der Arbeitnehmer dann tatsächlich privat mit seinem Dienstwagen fährt, spielt keine Rolle.
Steht dem Arbeitnehmer der Firmenwagen ausschließlich für Bereitschaftszeiten zur Verfügung, entsteht kein geldwerter Vorteil. Arbeitgeber sollten allerdings darauf achten, dass die Nutzung für andere Fahrten tatsächlich ausgeschlossen ist.
Die Besteuerung eines geldwerten Vorteils können Unternehmen vermeiden, indem sie ihre Mitarbeiter dazu verpflichten, ein Fahrtenbuch zu führen. Alternativ kann der Arbeitgeber die Privatnutzung des Dienstwagens im Arbeitsvertrag ausschließen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az.: VI R 46/11).
So errechnet man den geldwerten Vorteil
Wie hoch liegt nun der geldwerte Vorteil, den ein Arbeitnehmer erhält, wenn er einen Dienstwagen auch privat nutzen darf? Die Grundlage bildet immer der Brutto-Listenneupreis im Inland gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG. Diesen Preis rundet man auf volle 100 Euro ab. Ein Prozent dieser Summe muss der Arbeitgeber monatlich auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers aufschlagen. Zum geldwerten Vorteil fällt außerdem die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Beispiel:
Jürgen K. hat von seiner Firma einen Dienstwagen bekommen, einen Ford Mondeo in Grundausstattung. Kostenpunkt nach Liste: 19.990 Euro brutto. Er darf den Wagen auch privat benutzen. Außerdem fährt er jeden Tag die 20 Kilometer von der Wohnung ins Büro mit dem Wagen. Jürgen K. verdient im Monat 3.000 Euro brutto.
Dass er einen Dienstwagen benutzen darf, stellt für Jürgen K. einen sogenannten "geldwerten Vorteil" dar. Diesen Vorteil muss das Unternehmen nun auf den monatlichen Bruttolohn von 3.000 Euro aufschlagen. Auf diesen Betrag fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, wie auf den Bruttolohn. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Fahrten eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsplatz muss der geldwerte Vorteil für Pendelfahrten mit einer Kilometerpauschale in Höhe von 0,03 % des Bruttolistenpreises berechnet werden. Wie bei der Pendlerpauschale zählt der Weg immer nur einfach.
Aus den Daten ergibt sich dann folgende Rechnung:
Listenpreis des Dienstautos: 19.990 Euro
Abgerundet auf volle 100 Euro: 19.900 Euro
1 % des Bruttolistenpreises: 199 Euro
0,03 % des Listenpreises pro Kilometer: 5,97 Euro
Für 20 Kilometer: 119,40 Euro
Der geldwerte Vorteil beträgt: 199 + 119,40 = 318,40 Euro
Die Lohnbuchhaltung muss also Herrn K.s monatliches Bruttogehalt auf 3.318,40 Euro berechnen. Dieser Betrag dient als Grundlage zur Berechnung der Lohnsteuerabzüge und der Sozialversicherungsbeiträge.
Geldwerter Vorteil lässt sich mindern
Der Betrag lässt sich mindern. So könnte das Unternehmen mit Herrn K. ein Nutzungsentgelt vereinbaren. Dieses monatliche Nutzungsentgelt wird vom geldwerten Vorteil abgezogen.
Vorsicht: Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, zahlt der Arbeitnehmer den Rest aus seinem Nettolohn.Jürgen K. aus unserem Beispiel würde also ein schlechtes Geschäft machen, wenn er für den Firmenwagen 200 Euro oder mehr als Nutzungsentgelt zahlen müsste. Der geldwerte Vorteil kann zwar theoretisch auf Null sinken. Er kann aber keinen negativen Betrag erreichen.
Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte
Das Unternehmen kann Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal ermitteln. Das geschieht wie beschrieben mit einer Pauschale von 0.03 % des Listenpreises. Der Gesetzgeber räumt außerdem die Pauschalierung der Lohnsteuer auf die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zu einem Satz von 15 % an. Der Arbeitgeber kann dabei eine Nutzung an 15 Arbeitstagen im Monat ausgehen (R 40.2 Abs. 6 Lohnsteuer-Richtlinien). Er kann aber auch die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage zugrunde legen. Demnach errechnen sich die Fahrtkosten folgendermaßen:
20 km x 0,30 Euro x 15 Arbeitstage = 90 Euro
Wichtig: Die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer beträgt 0,38 Euro. Wenn Herr K. ins Büro eine Entfernung von 25 Kilometern zurücklegt, gilt folgende Berechnung:
(20 km x 0,30 Euro x 15 Tage) + (5 km x 0,38 Euro x 15 Tage) = 118,50 Euro
Will der Arbeitgeber die Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte einzeln bewerten, dann kann er sie pro Entfernungskilometer und Fahrt mit 0,002 % vom Bruttolistenpreis berechnen. Auch hierfür besteht die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung. Bei Anwendung der Pauschalversteuerung mit 15 % fallen auf den Fahrtkostenanteil Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an, allerdings keine Sozialversicherungsbeiträge.
Achtung! Selbstständige und Gewerbetreibende können ihren Fahrtkostenanteil zwischen Wohnung und Betriebsstätte ausschließlich mit 0,03 % des Bruttolistenpreises des Firmenwagens bewerten.
Buchung des geldwerten Vorteils
Der geldwerte Vorteil ist ein fiktiver Betrag, den der Arbeitnehmer nicht ausgezahlt bekommt. Der geldwerte Vorteil wird zunächst wie oben beschrieben berechnet und auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers aufgeschlagen. Vom Gesamtbetrag werden Steuern und Sozialversicherungsbeträge abgezogen.
Wichtig: Der Nettobetrag muss anschließend wieder vom Nettolohn abgezogen werden. Denn die eigentlichen Kosten entstehen ja beim Unternehmen als Abschreibungen, KFZ-Steuer und -Versicherung sowie in Gestalt weiterer laufender Kosten.
Sonderregeln für Firmenwagen mit Hybrid- oder Elektroantrieb
Um den Anteil der Firmenwagen mit umweltschonendem Hybrid- oder Elektroantrieb zu steigern, setzt der Gesetzgeber Steueranreize für Unternehmen und Selbstständige. Der Unternehmer durfte gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG bei der Berechnung des geldwerten Vorteils den Listenpreis eines vor dem 31. Dezember 2013 angeschafften Hybrid- oder Elektroautos um 500 Euro pro Kilowattstunde mindern - bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro.
Für in den darauffolgenden Jahren angeschaffte Hybrid- oder Elektrofahrzeuge sank dieser Steuerbonus um jährlich 50 Euro, der Höchstbetrag um 500 Euro. Für ein 2018 angeschafftes E-Auto darf das Unternehmen bei der Berechnung des geldwerten Vorteils den Listenpreis nur noch um 250 Euro je Kilowattstunde mindern, höchstens aber um 7.500 Euro.
0,5 %-Regel für Firmenwagen mit Hybrid- oder Elektroantrieb
Für Firmenwagen mit Hybrid- oder Elektroantrieb, die nach dem 1. Januar 2019 und vor dem 31. Dezember 2021 angeschafft werden, hat der Gesetzgeber eine einfachere Regel aufgestellt. Unternehmen dürfen den Listenpreis bei der Berechnung des geldwerten Vorteils einfach halbieren. Aus der 1-Prozentregel wird eine 0,5-Prozentregel. Die Halbierung gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung.
Die Halbierungsregel gilt grundsätzlich auch für Firmenwagen mit Hybridantrieb. Allerdings müssen diese Fahrzeuge zwei Voraussetzungen erfüllen:
Das Auto darf höchstens 50 Gramm Kohlendioxid pro gefahrenem Kilometer ausstoßen.
Das Auto muss allein mit dem Elektroantrieb mindestens 40 Kilometer fahren können.
Für Hybridfahrzeuge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten bei der Bewertung des geldwerten Vorteils weiter die Regeln der Minderung des Listenpreises um einen festen Geldbetrag.
Fragen und Antworten
Gilt die 1%-Regel auch für Gebrauchtwagen?
Auch für gebrauchte Firmenwagen muss das Unternehmen vom Bruttolistenneupreis ausgehen. Das gilt auch für sehr, sehr alte Autos.
Ich habe meinen Firmenwagen mitten im Monat erhalten. Gilt die 1%-Regel dann erst ab diesem Tag?
Die 1%-Regel wird immer in ganzen Monaten berechnet. In diesem Fall also für den gesamten Monat, obwohl der Firmenwagen nur die Hälfte des Monats zur Verfügung stand.
Quelle:
Gesetze im Internet, Haufe.de, Lexware.de, Steuerlinks.de, Beck.de letzte Änderung W.V.R.
am 08.07.2022 Autor(en):
Wolff von Rechenberg Bild:
panthermedia.net / crashtackle
Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert!Zur Newsletter-Anmeldung >>
Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.
Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling. Zu den Stellenanzeigen >>
Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>
Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.
Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.
Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
Wie zufrieden sind Sie mit uns?
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
Jobletter und Newsletter!
Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>
Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>
Talentpool - Jobwechsel einfach!
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Buch-Vorstellungen
Kennzahlen-Guide
Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen.
Wie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.
Viel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.
Kennzahlen-Guide für Controller- Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen.
Preis: ab 12,90 Euro Brutto mehr >>
Controller (m/w/d) Transportlogistik mit Eigenfuhrpark
Vom Feld bis in die Küche, vom Erzeuger bis zum Markt: Wir sind durch und durch Bio. Gemeinsam mit unseren Kolleg*innen, Lieferant*innen und Partner*innen im BioMarkt Verbund sowie auf dem Hofgut Eichigt gestalten wir die Zukunft des Bio-Lebensmittelhandels. Wir setzen uns seit 50 Jahren... Mehr Infos >>
Financial Controller (m/w/d) Poultry & Digitalization
BAADER ist mit mehr als 1.600 Mitarbeitenden weltweit der Partner für Lebensmittelverarbeitungslösungen und in mehr als hundert Ländern auf sechs Kontinenten aktiv. Bei uns erwarten Dich vielfältige Tätigkeitsfelder, von der Entwicklung und Herstellung von Spezialmaschinen und Lösungen für die... Mehr Infos >>
Kaufmännische Angestellte Finanzen und Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
Wir sind mit unseren drei Häusern Katharinenhospital, Olgahospital und Krankenhaus Bad Cannstatt das größte Klinikum in Baden-Württemberg. Über 9000 Mitarbeitende versorgen auf den Stationen, in Operationssälen und Funktionsbereichen die Patient:innen oder sind in Verwaltung, Technik oder IT für ... Mehr Infos >>
Professur (m/w/d) für das Gebiet Controlling und betriebliches Informationsmanagement
An der Jade Hochschule in Wilhelmshaven, Oldenburg und Elsfleth studieren rund 6.500 Menschen mit mehr als 200 Professorinnen und Professoren. Lehre und Forschung zeichnen sich durch innovative Ansätze, kooperative Zusammenarbeit und eine zugewandte Haltung aus. In allen Bereichen fördert die Hoc... Mehr Infos >>
Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>
Teamleiterin / Teamleiter in der Anlagenbuchhaltung der Sparte Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes. Wir kümmern uns mit über 7.000 Beschäftigten an mehr als 120 Standorten in Deutschland um Immobilien und Naturflächen. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben brauchen wir innovative Köpfe, die nachh... Mehr Infos >>
Controller (m/w/d) − Production Controlling (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>
Controller/in
Das Klinikum St. Elisabeth in Straubing ist akademisches Lehrkrankenhaus der Technischen Universität München. Mit 475 Planbetten sind wir das größte katholische Krankenhaus in Niederbayern. Elf Hauptfachabteilungen, mehrere spezialisierte Bereiche, rund zwanzig medizinische Zentren, das amb... Mehr Infos >>
Der Schwerpunkt des PC-Seminars liegt auf der Automatisierung von Excel-Aufgaben am eigenen Laptop. Sie erhalten eine leicht verständliche und praxisorientierte Einführung in die VBA-Programmierung. Mit diesem Wissen sparen Sie Zeit und erhöhen die Genauigkeit Ihrer Entscheidungsvorlagen.
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>
Software-Tipps
SWOT. Für bessere Entscheidungen. Ob Business 1.0 oder 4.0 - je dynamischer die Märkte werden, desto schneller muss auch das Controlling sein: Wo stehen wir tagesaktuell mit dem Umsatz, welche Produkte liefern aktuell welche Deckungsbeiträge oder wie sieht bei der heutigen Auftragslage der Cashflow im nächsten Quartal aus usw. Mehr Informationen >>
Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling. Mehr Informationen >>
Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode. Mehr Informationen >>
Break Even Analyse
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen. Mehr Informationen >>
RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten. Mehr Informationen >>
Als Premium-Mitglied erhalten Sie Zugriff auf ausgewählte sonst kostenpflichtige Fachbeiträge und Video-Kurse für Premium-Mitglieder inklusive (über 400 Beiträge allein auf Controlling-Portal.de + Premiuminhalte auf Rechnungswesen-Portal.de).
Beispiele:
- Serie zum Berichtswesen in Unternehmen
- Kundenwertanalyse – Wie profitabel ist ein Kunde?
- Potenzialanalyse mit Excel
- Unsere amüsante Glosse: Neulich im Golfclub
- Kostenmanagement in der Logistik
- Dashboards im Kostenmanagement
- Von Total Cost of Ownership (TCO) zu TCOplus
- KLR - Aus der Praxis für die Praxis
Die Gesamtliste an Premium-Fachbeiträgen können Sie hier einsehen >>
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EURMehr Infos und Download >>