Es war wieder soweit. Nach einer anstrengenden Woche trafen sich die erfolgreichen Unternehmer der Kleinstadt wieder im örtlichen Golfclub, weniger des Sportes wegen, sondern hauptsächlich, um unter sich zu sein. Sie saßen im gemütlichen Kaminzimmer und wurden von Ihrer Lieblingskellnerin Pauline bedient. Sie war BWL-Studentin und freute sich schon immer auf die Unternehmerrunde.
Neben den großzügigen Trinkgeldern gab es häufig amüsante Streitgespräche, im Laufe derer die Unternehmer ihr Praxisferne vorwarfen, sie aber häufig mit neuen betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen ganz frisch aus der Vorlesung für Verblüffung sorgen konnte. Dies war für die erfolgsgewohnten Unternehmer nicht ganz unwichtig, denn als Patriarchen der alten Schule gab es in ihren Unternehmen keine ausgeprägte Diskussionskultur. Viele ihrer Mitarbeiter hatten sich damit abgefunden, dass der Chef immer Recht hatte und wagten kaum noch, auf Probleme hinzuweisen. Auch deswegen war der Golfclub nützlich, denn von Kollegen konnte man ja Ratschläge (und natürlich Aufträge) annehmen.
Der Ablauf der munteren Runde startete immer gleich. Nachdem jeder unaufgefordert sein Lieblingsgetränk erhalten hatte, wurde gefragt: „Nun, Paulinchen, was hast Du denn diese Woche Besonderes an der Hochschule gelernt?“ Meist wurde noch ein Studentenwitz angehängt (schön, dass Du uns zuliebe schon um 15 Uhr aufgestanden bist).
Am heutigen Tage regte sich die edle Runde über eine Nachricht auf, nach der Mitte Mai 24 eine ganze Woche lang tagsüber negative Preise aufgetreten seien (z. B. Handelsblatt vom 17.5).
Kurt Kappe, der Hersteller von Flaschenverschlüssen, entrüstete sich: „Es kann doch nicht wahr sein, dass Deutschland tagsüber noch dafür bezahlen muss, dass unser teuer erzeugter Strom abgenommen wird und abends kaufen wir ihn für teures Geld zurück.“
Stefan Steuer, der Chefcontroller eines großen Markenartikelunternehmens, bemerkte dazu: „Strom lässt sich eben nicht lagern. Wenn er produziert wird, muss er auch abgenommen werden, zumindest solange wir noch nicht genug Speicher haben.“
Stefan Weihen, der Brauereibesitzer, war entsetzt, aber fragte pragmatisch: „Wer profitiert denn davon und wer verliert?“ und schaute dabei Pauline an.
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Sie konnte einen Teil beantworten: "Die Betreiber von Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen etc. sind die Gewinner. Denn sie ihre gesetzlich
zugesicherten Vergütungen auch dann, wenn der Strom verschenkt werden muss; oder noch schlimmer, wenn wir dafür sogar bezahlen müssen, dass er z. B. vom Ausland abgenommen wird." Viele der Anwesenden hatten sich bereits für eigene Photovoltaikanlagen entschieden, so dass es ihnen sehr recht war, auch dann feste Einspeisevergütungen zu bekommen, wenn der Strom keinen Wert hatte.
Der Wirtschaftsprüfer
Carlo Controletti sagte entsprechend: "Es ist ja schön, dass ich durchgängig meinen Strom zum Festpreis verkaufen kann. Aber der Staat ist ja jetzt schon tief in den roten Zahlen, was man an den verzweifelten Tricksereien mit den Sondervermögen sieht. Wenn er jetzt noch viele Milliarden für Solarstrom und nicht abgenommenen Windstrom zahlen muss, gehen allmählich die Lichter aus."
Dieter Durchblick, der Wirtschaftsredakteur, musste das bestätigen: "Ja, das wird bereits für das laufende Jahr 2024 ganz eng und der Haushalt 2025 steht in den Sternen. Da suchen die Politiker nach neuen Tricks. Dazu kommt, dass die Zuschüsse zur Rentenversicherung immer stärker steigen müssen wegen der in Rente gehenden Babyboomer und natürlich der Rente mit 63. Die oberste Wirtschaftsweise
Monika Schnitzer hat in einem ungewöhnlichen Schritt die Regierung zu einer Reform der Rentenversicherung aufgefordert, um die Bezahlbarkeit sicherzustellen."
Pauline nahm den Faden wieder auf: "Verlierer sind somit alle Steuerzahler, wobei diejenigen, welche die geförderten Anlagen betreiben, durch die Festpreise profitieren. Wir haben diskutiert, dass das sehr unsozial ist, weil die Photovoltaikanlagen häufig ein eigenes Haus voraussetzen."
Kurt Kappe fragte: "Das klingt ja fast so, als müsste man den Reicheren einen Vorwurf machen, dass sie in die Energiewende investieren."
Stefan Steuer war nicht einverstanden: "Das würde zu weit gehen, auch wenn es zu großen volkswirtschaftlichen Schäden führt. Aber sie verhalten sich ja so, wie es die Regierung will. Und ganz wichtig: Aus Eigennutz installieren die meisten einen Speicher, um sich auf die wahrscheinlichen Stromabschaltungen vorzubereiten. Der Bundesrechnungshof hat ja u.a. die Versorgungssicherheit in seinem Aufsehen erregenden Gutachten infrage gestellt."
Dieter Durchblick: "Und mit den vielen privaten Speichern kann der tagsüber (zu viel) erzeugte Strom am Abend verbraucht werden, wenn ansonsten die fossilen Kraftwerke angeworfen werden müssen. Es ist mir unverständlich, wie Subventionen undifferenziert fließen können. Die Vergütungen müssten zeitlich gestaffelt werden, so dass ein Anreiz geschaffen wird, Speicher zu installieren.." Dieter Durchblick: "Wo wir schon bei der Kritik sind. Es ist wahnsinnig, Einspeisevergütungen für 20 Jahre zu garantieren. Wie oben ausgeführt weiß der Staat noch nicht einmal für das nächste Jahr, ob er seine Verpflichtungen erfüllen kann. Wenn überhaupt Subventionen fließen müssen, dann nur für einen kürzeren Zeitraum und das differenziert."
Stephan Weihen führte sarkastisch aus: "Was wir jetzt brauchen, ist ein großflächiger Stromausfall, wie er über Ostern 2024 fast passiert wäre. Am 10.4 mussten abends über 16 GWh pro Stunde importiert werden und der Strompreis vervielfältigte sich auf 19 Cents pro KWh, nachdem er am frühen Morgen noch negativ gewesen war. Nach einem Blackout würden sehr viele Bürger sofort Photovoltaikanlagen mit großen Speichern kaufen, um nicht im Dunkeln und Kalten zu sitzen. Auch allgemein wäre das ein Konjunkturprogramm für Speicher."
Stefan Steuer: "Gute Idee. Damit schaffen wir es, einen Teil des Mittagsstroms auf den Abend zu verschieben. Und wenn dann bereits vorhandene ältere Photovoltaikanlagen mit Speichern nachgerüstet werden, spart Deutschland dazu das Verschenken von Strom insb. zur Mittagszeit."
Carlo Controletti ergänzte: "Ein Beispiel, dass es irgendwann einmal besser laufen kann, zeigen die Regelungen für Biogasanlagen. Seit 2012 gibt es Flexibilitätsprämien, damit die Anlagen so gebaut werden, dass sie zu Zeiten des höchsten Bedarfes einspeisen. Modellversuche mit neuen Biogasanlagen zeigen, dass das Konzept funktioniert. Aber die meisten Anlagen laufen noch durch, weil ihre Betreiber auch für Strom in der Mittagszeit ihre Vergütung erhalten."
Dieter Durchblickt lachte gequält auf: "Ja, hier sehen wir den gleichen Wahnsinn der falschen Anreize. 20 Jahre garantierte Einspeisevergütungen sind eben viel zu lang, weil sich in der Zwischenzeit sehr viel ändern kann." "So ist es" bestätigte
Carlo Controletti: „Man sieht das sehr gut in den Statistiken. Die Stromerzeugung per Biogas ist leider fast konstant über den Tag. In der Kalenderwoche 20 schwankte die Erzeugung im Tagesablauf um weniger als 10%.“
Einige Mitglieder der edlen Runde waren froh, dass sie bereits in einen Stromspeicher investiert hatten. Sie wollten aber prüfen, ob er groß genug war. Die Anderen nahmen sich vor, gleich am nächsten Arbeitstag einen Termin zur Installation einer Photovoltaikanlage mit Speicher auszumachen. Sie wollten im Falle eines Blackouts nicht im Kalten und Dunklen sitzen. Umso schöner war es, dass sie über die unsinnig strukturierten Einspeisevergütungen diese
Sicherheitsinvestition auch noch bezahlt bekamen. Pauline war natürlich nicht so glücklich, weil sie ahnte, dass auch durch diese Verschwendung kaum Geld für BAföG-Anpassungen zur Verfügung stehen würde.
Literaturempfehlung:
letzte Änderung P.D.P.H.
am 27.05.2024
Autor:
Herr Prof. Dr. Peter Hoberg
Bild:
Bildagentur PantherMedia / filmfoto
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Autor:in
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Herr Prof. Dr. Peter Hoberg
Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Worms. Seine Lehrschwerpunkte sind Kosten- und Leistungsrechnung, Investitionsrechnung, Entscheidungstheorie, Produktions- und Kostentheorie und Controlling. Prof. Hoberg schreibt auf Controlling-Portal.de regelmäßig Fachartikel, vor allem zu Kosten- und Leistungsrechnung sowie zu Investitionsrechnung.
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