Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Wie wird er berechnet? Beispiele, Aufgaben und Lösungen

Günther Wittwer
Der Kalkulatorische Unternehmerlohn ist in die Gruppe der Zusatzkosten einzuordnen. In einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft kann das Gehalt des mitarbeitenden Unternehmers im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, etc.) nicht als Aufwand in der GuV berücksichtigt werden.

Kalkulatorisch sollte der Arbeitseinsatz des Unternehmers natürlich mit betrachtet werden und in die Preiskalkulation einfließen. Dafür wird der Unternehmerlohn in Form von Zusatzkosten in der Abgrenzungsrechnung berücksichtigt. Maßstab für die Höhe des Unternehmerlohns ist das Gehalt eines Angestellten in vergleichbarer Position.

Der selbständige Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaften) kann für seine leitende Tätigkeit kein Gehalt an sich selbst auszahlen. Er ist nicht sein eigener Angestellter im Unternehmen. Bei der Preisfestsetzung für ein Produkt muss aber eine angemessene Vergütung seiner Arbeitsleistung einkalkuliert werden.

In der Kosten-und Leistungsrechnung wird ein fiktiver Kostenbetrag über den kalkulatorischen Unternehmerlohn übernommen,  der einem Geschäftsführer mit der notwendigen Qualifikation und Verantwortung in der gleichen oder ähnlichen Branche entspricht. Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört zu den kalkulatorischen Zusatzkosten (aufwandslose Kosten). Eine Eintragung in der Kosten-und Leistungsrechnung (KLR) ist zwingend erforderlich, obwohl in der Finanzbuchführung keine Aufwendungen gegenüberstehen. 


Beispiel:

Darstellung von Zusatzkosten im Zweikreissystem des IKR (Industriekontenrahmen).

Für 2013 sind bei Anders OHG (Personengesellschaft) folgende kalkulatorischen Kosten in den Rechnungskreis I und II zu übernehmen:

1. Kalkulatorische Abschreibungen
205.000 EUR
2. Kalkulatorische Zinsen 105.000 EUR
3. Kalkulatorischer Unternehmerlohn 80.000 EUR
4. Gewährleistungswagnis
92.000 EUR

Im gleichen Zeitraum sind in der Finanzbuchführung erfasst worden:

1. Bilanzmäßige Abschreibungen
180.000 EUR
2. Zinsaufwendungen 80.000 EUR
3.
Aufwendungen für Gewährleistungen
(keine Bildung einer Rückstellung)

20.000 EUR

Der Rechnungskreis I weist das Gesamtergebnis der Anders OHG aus: Es geschieht eine Gegenüberstellung  von Aufwendungen und Erträgen.

Rechnungskreis I

Erfolgsrechnung
 
Konten Aufwendungen Erträge
Abschreibungen 180.000 EUR
Zinsaufwendungen
80.000 EUR
Aufwendungen für Gewährleistungen
20.000 EUR
280.000 EUR
Gesamtergebnis - 280.000 EUR
 
Im Rechnungskreis II wird eine Abgrenzungsrechnung und die Daten für die Kosten-und Leistungsrechnung wie folgt ausgewiesen:

Rechnungskreis II

Abgrenzungsrechnung
 
Aufwendungen
Kalkulatorische Kosten
180.000 EUR 205.000 EUR
80.000 EUR 105.000 EUR
20.000 EUR 92.000 EUR
Unternehmerlohn 80.000 EUR
280.000 EUR 482.000 EUR
Saldo: + 202.000 EUR

Kosten-und Leistungsrechnung
 
Kosten
Leistungen
205.000 EUR
105.000 EUR
92.000 EUR
80.000 EUR
482.000 EUR
- 482.000 EUR

- 482.000 EUR + 202.000 EUR = - 280.000 EUR        

Das Saldo Gesamtergebnis muss immer mit dem Saldo der Abgrenzungsrechnung und Kosten- und Leistungsrechnung identisch sein.   In der Aufstellung wird ersichtlich, dass Zusatzkosten (hier: kalkulatorischer Unternehmerlohn) Kosten sind, aber in der Geschäftsbuchführung kein Aufwand (Ausgabe) gegenübersteht.

Aufgaben

1. Aufgabe

Der Seniorchef der  Anders OHG arbeitet in seiner Firma. Seine Arbeitsleistung wird in monatlichen Abständen durch seine Gewinnentnahme abgegolten. Die monatliche Vergütung (Gehalt eines Geschäftsführers in ähnlicher Position) beträgt 9.500 EUR. Es ergibt sich ein neutraler Verlust von 80.500 EUR und ein Reingewinn von 285.500 EUR

Ermitteln Sie das Betriebsergebnis.

2. Aufgabe

In welcher Gesellschaftsform darf ein kalkulatorischer Unternehmerlohn nicht angesetzt werden?

3. Aufgabe

Nach welchen Basisinformationen richtet sich die Ansetzung eines kalkulatorischen Unternehmerlohnes in einer Personengesellschaft?

Lösungen

1. Aufgabe

Reingewinn
80.500 EUR
- Kalkulatorischer Unternehmerlohn 114.000 EUR (12 Monate x 9.500 EUR)
= Betriebsergebnis 252.000 EUR

Hinweis: Bei einem neutralen Verlust sind die neutralen Aufwendungen in EUR höher als die neutralen Erträge.

Allgemeine angewandte Berechnungsformel im Überblick
 
Reingewinn
- Neutraler Gewinn
+ Neutraler Verlust
= Betrieblich bedingter Gewinn
- Kalkulatorische Kosten
hier: Kalkulatorischer Unternehmerlohn
= Betriebsergebnis
als positives Betriebsergebnis (Betriebsgewinn) oder
als negatives Betriebsergebnis (Betriebsverlust)

2. Aufgabe

Bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und Genossenschaften. Hier wird das Gehalt eines Geschäftsführers, vielfach in monatlichen Abständen (zeitnah) in der Finanzbuchführung erfasst.  Durch die Erfassung des Gehaltes des Geschäftsführers in der Finanzbuchhaltung erfolgt ein Aufwand, zugleich Ausgabe in der Geschäftsbuchführung und in der KLR ein Kostenausweis.

3. Aufgabe

In der Praxis richtet sich die Festsetzung eines kalkulatorischen Unternehmerlohnes nach den Eckdaten in seiner Höhe eines leitenden Angestellten (Geschäftsführers) mit vergleichbarer Tätigkeit in der gleichen oder ähnlichen Branche. 




letzte Änderung Günther Wittwer am 11.08.2024
Bild:  AdPic

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