Die
Stundensatzkalkulation bildet die Grundlage für die
unternehmerische Planung der Einnahmen im Dienstleistungsbereich. Denn hier wird nach Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet. Erst die Stundensatzkalkulation zeigt, was eine Arbeitsstunde kostet und was sie einbringen muss, damit das Unternehmen bestehen kann.
Was muss meine Dienstleistung oder mein Produkt eigentlich
kosten, damit sich der Start in die eigene Existenz lohnt? Vor dieser Frage stehen vor allem Gründer regelmäßig. Aber auch etablierte Unternehmen sollten regelmäßig ihre Stundensatzkalkulation anpassen, um beispielsweise auf
gestiegene Lohnkosten, Energiepreise oder Zinsen
reagieren zu können. Die Stundensatzkalkulation sagt dem Unternehmer, ob oder wann sich eine zusätzliche Stelle lohnt. Wer die Stundensatzkalkulation vernachlässigt, fliegt blind - und vielleicht in die Insolvenz.
Daten für die Stundensatzkalkulation
Die Stundensatzkalkulation beginnt mit der
Erhebung der
Betriebskosten. Um saisonale Schwankungen auszugleichen, sollten Unternehmer ihre aktuellen Kosten über einen längeren Zeitraum betrachten. Experten empfehlen, das Mittel eines Geschäftsjahres zu bilden. Gründer müssen mit Planansätzen arbeiten, da ihnen noch keine Daten aus vergangenen Geschäftsjahren vorliegen.
Eine Stundensatzkalkulation sollte
alle Kosten umfassen, die das Unternehmen dem Kunden nicht gesondert in Rechnung stellt. Welche das sind, hängt vom Gewerbe ab. So wird der Handwerksbetrieb einem Kunden selbstverständlich die
Materialkosten gesondert in Rechnung stellen. Auch Fahrtkosten findet der Kunde meist gesondert in der Rechnung. Alle anderen Kosten gehören in die Stundensatzkalkulation.
Wichtig! Unternehmer sollten beachten, dass sie mit Zahlen aus einem vergangenen Geschäftsjahr arbeiten, mit Daten aus der Vergangenheit. Die Stundensatzkalkulation sollte eine Reserve für Lohn- oder Preissteigerungen in der Zukunft vorsehen.
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Personalkosten als Teil der Stundensatzkalkulation
Die
Personalkosten bilden einen
Kern der Stundensatzkalkulation. Dabei sollten Unternehmer bedenken: Auch Personal, das nicht direkt für den Kunden arbeitet, kostet. Die Arbeit beispielsweise des Geschäftsführers oder des Prokuristen muss durch den Stundensatz abgedeckt sein, obwohl er ggf. keine unmittelbar produktive Aufgabe übernimmt. Neben den Kosten für Lohn und Gehalt zählen die
Lohnnebenkosten in die Berechnung: Arbeitgeberbeiträge zu Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
Achtung,
unproduktive Stunden! Freiberufler, Existenzgründer und Einzelunternehmer sollten darauf achten, dass sie sogenannte unproduktive Stunden einplanen. Darunter versteht man nicht verrechenbare Stunden für Buchhaltung, Kundenakquise und andere Schreibtischarbeiten. Betroffene sollten über einige Wochen ihr Arbeitsverhalten protokollieren, um die notwendige Menge dieser Stunden zu ermitteln. Unproduktive Stunden werden häufig als Gemeinkosten bezeichnet.
In die Stundensatzkalkulation gehen auch Kosten für
andere Aufwendungen ein. Miete oder Pacht, Steuern und Kapitalkosten (Zinsen), Kosten für die IT, für Telefon, Versicherungen oder für Werbung.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften müssen einen
kalkulatorischen Unternehmerlohn mit einbeziehen. Denn nur so wird die Arbeitsleistung der Unternehmer mit im Stundensatz berücksichtigt. Der
kalkulatorische Unternehmerlohn ist im folgenden Kalkulationsschema den Personalaufwendungen hinzuzurechnen. Bei Kapitalgesellschaften ist dies nicht notwendig, da das Gehalt der mitarbeitenden Gesellschafter bereits als Personalaufwand erfasst ist.
Kosten geteilt durch Stunden
Die Kosten werden durch die
Zahl der
Arbeitsstunden geteilt. Hilfreich sind dabei Tabellen im Internet, die über Jahresarbeitstage nach Bundesländern informieren. Von dieser Zahl werden noch Urlaubstage und durchschnittliche Krankheitstage der Mitarbeiter abgezogen. Außerdem sollte die Stundensatzkalkulation einen Risikozuschlag enthalten. Bei der Berechnung hilft das kostenlose
Excel-Tool "Stundenverrechnungssatz" (s. Abb.).
Kalendertage
|
|
365
|
- Samstage /Sonntage
|
|
104
|
- Feiertage
|
|
10
|
= Vertragsarbeitszeit Tagen pro Jahr
|
|
251
|
- durchschn. Fehlzeiten (Urlaub; Krankheit)
|
|
40,0
|
= Anwesenheitstage
|
|
211,0
|
x Durchschnittl. Arbeitsstunden pro Tag
|
|
8,0
|
= Arbeitsstunden pro Jahr
|
|
1.688,0
|
+ Mehrarbeit pro Jahr
|
|
|
= Anwesenheit brutto
|
|
1.688,0
|
- Weiterbildung
|
|
40,0
|
- GK-Aufträge
|
|
120,0
|
= Produktivierbare Zeiten
|
|
1.528,0
|
x Anzahl Mitarbeiter
|
|
1,0
|
= Produktivzeit
|
|
1.528,00
|
Personalaufwand Gesamt
|
|
40.000,00
|
+ Sonstige Gemeinkosten
|
|
10.000,00
|
+ kalkulatorischer Risikozuschlag
|
10,00 %
|
4.000,00
|
= Basis Stundensatzberechnung
|
|
54.000,00
|
= Stundenverrechnungssatz
|
EUR
|
35,34
|
Nach Eingabe aller Daten
ermittelt das
Tool, welchen Stundensatz das Unternehmen in keinem Fall unterschreiten darf. Der bis hierher ermittelte Stundenverrechnungssatz gibt nur das absolute Minimum vor.
Der Stundensatz für den Kunden ergibt sich nach
Addition des angestrebten Gewinns. Dabei sollten Unternehmer stets den Wettbewerb im Auge behalten. Denn der berechnete Stundensatz muss auch am Markt durchsetzbar sein. Das gilt insbesondere für Gründer. Weiterhin sollten auch eventuelle Rabatte oder Skonti berücksichtigt werden.
Näheres zur Preiskalkulation erfahren Sie in diesem Beitrag >>
Wer die Stundensatzkalkulation abgeschlossen hat, weiß genau, welchen
Preis er vom
Kunden verlangen muss und wie weit er dem Kunden entgegenkommen kann, ohne die eigene Existenz zu gefährden.
Weitere Fachbeiträge zum Thema Stundensatzkalkulation:
letzte Änderung W.V.R.
am 18.07.2023
Autor:
Wolff von Rechenberg
Bild:
PantherMedia/ Alexey Stiop
|
Autor:in
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13.05.2014 10:42:42 - Gast
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