Im
Teil 1 wurde am
Beispiel der Bahn dargestellt, dass aus Sicht der Bahn die neuen Arbeitsverträge mit der Option für mehr Freizeit teuer werden können. Nur wenige Tage später verkündete die Post, dass auch ihr Freizeitangebot (Entlastungsstunden genannt) stärker als gedacht genutzt wird.
Es gelten im
ersten Schritt die gleichen Probleme, welche sich die Bahn eingehandelt hat:
- Teurere Arbeitsstunden für die Bahn, wenn der Mitarbeiter die Freizeit wählt,
- Vergrößerung des Beschaffungsproblems: So fehlen schon jetzt ca. 2400 Zugführer und noch viel mehr Zugbegleiter,
- Nichtberücksichtigung des Problems, dass mit jedem Jahr, für das die Freizeit gewählt wird, die Kosten überproportional steigen.
Dazu aber kommt bei der Post, dass die
Kalkulation wohl sehr
oberflächlich durchgeführt wurde, weil folgende Optionen gegeben wurden:
- Zusätzlicher Lohn von 3% ab 1.10.18,
- 60,27 zusätzliche freie Stunden pro Jahr, was als Entlastungszeit bezeichnet wird.
Die Stunden werden explizit mit einem Faktor von 20,09 Stunden/a pro 1 Prozent Lohnerhöhung umgerechnet. Zu prüfen ist, ob die angenommene Gleichwertigkeit wirklich gegeben ist. Es sei schon verraten, dass wohl wesentliche
Fehlkalkulationen stattgefunden haben müssen.
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1. Finanzielle Konsequenzen für die Post
Um die Auswirkung der Wahlmöglichkeiten auf die
Personalkosten abschätzen zu können, muss zunächst die Ableitung der Personalkosten für die Daten der Post dargestellt werden. Wichtig ist, dass nicht auf die bezahlten Stunden (
Symbol hB) abgestellt wird, welche bei einer 38-Stundenwoche 38,5/5* 261 = 2009,7 h
B/a ausmachen, sondern auf die
Anwesenheitstage.
Denn von der bezahlten Zeit müssen alle Tage abgezogen werden, welche bezahlt werden, in denen der Mitarbeiter aber nicht anwesend ist (z. B. 30 Tage für Urlaub, 20 für Krankheit, 11 für Feiertage, 5 für Schulung und Sonstiges). Dann bleiben ca. 38,5/5 * 195 = 1501,5 h
A/a als
Jahresanwesenheitsstunden JA übrig, wovon ev. noch Leerlaufzeiten abgezogen werden müssen.
Wenn das Bruttogehalt 2500 € pro Monat beträgt und man von
Nebenkosten von 45 Prozent für das 13. Gehalt, Weihnachtsgehalt, die Arbeitgebersozialabgaben usw. ausgeht erhält man die folgenden Werte für die
Personalkosten pro Stunde:
kPK = JPK / JA = 43.500 / 1501,5 = 28,97 in €/hA
kPK Personalkosten pro Anwesenheitsstunde auf Jahresbasis in €/hA
JPK Jährliche Personalkosten ohne Einarbeitung in €/a
JA Jahresanwesenheitsstunden ohne Einarbeitung in hA/a
Eine
Lohnerhöhung von 3 Prozent würde sich nur im Zähler JPK bemerkbar machen und würde somit auch den Personalkostensatz pro Anwesenheitsstunde um 3 Prozent erhöhen. Der neue Satz beträgt dann 1,03 * 28,97 = 29,84 €/h
A.
Das Angebot für zusätzliche Freizeit wird in der obigen Formel durch einen reduzierten Nenner abgebildet, da die Freizeit nicht die Feiertage oder die Urlaubstage reduziert, sondern die Anwesenheitstage bzw. -stunden. Im Falle von Krankheit wird die
Entlastungszeit nachgeholt, wenn die Krankheit unverzüglich angezeigt und durch ärztliches Zeugnis (Attest) nachgewiesen wird.
Wenn die
Anwesenheitsstunden entsprechend
reduziert werden, ergibt sich der neue Kostensatz bei Wahl der Entlastungsstunden:
kPKE = 43.500 / (1501,5 – 60,27) = 43.500 / 1441,23 = 30,22 €/hA
kPKE Personalkosten pro Anwesenheitsstunde mit Entlastung in €/hA
Dies entspricht einer
Erhöhung der
Kosten pro Anwesenheitsstunde von 4,16 %, also deutlich über der Lohnerhöhung. Die von den Tarifparteien vereinbarten 60,27 Entlastungsstunden und die Lohnerhöhung sind somit nicht gleichwertig. Das Problem vergrößert sich, da die Postmitarbeiter im Folgejahr wiederum zwischen mehr Geld und mehr Freizeit wählen dürfen.
Weitere Nachteile liegen darin, dass verstärkt neue Mitarbeiter gebraucht werden, bei denen wiederum
Einarbeitungskosten anfallen. Und ob die Post genügend geeignete Mitarbeiter finden wird, ist noch nicht klar.
2. Ursachenforschung für die Abweichung
Es soll nun abgeleitet worden, durch welchen Fehler die Wahl der Entlastungszeit für die Post wesentlich teurer wird als die Lohnerhöhungen. Dazu wird zurückgerechnet, bei welcher Anzahl von Entlastungsstunden, die Personalkosten pro Anwesenheitsstunde auch um die 3 Prozent wie bei der Lohnerhöhung steigen würden.
Die
Folgeprobleme der Einarbeitung und der Schwierigkeiten der Mitarbeitergewinnung werden ausgeblendet. Es ergibt sich die folgende Gleichung, in welcher der gleiche Stundenkostensatz von 29,84 €/h
A wie bei der Lohnerhöhung erreicht wird:
kPKE2 = 43.500 / (1501,5 – ES) = 29,84 €/hA
ES Anzahl Entlastungsstunden
43.500 / 29,84 = (1501,5 – ES) = 1457,77 hA/a
ES = 43,73 hA/a
Die Anzahl der
jährlichen Entlastungsstunden hätte also nur
43,73 hA/a betragen dürfen anstelle der 60,27 h
A / a. Zu fragen ist nun, woher die erhöhte Anzahl kommt, die laut Plan eine 3 % Erhöhung ausmachen sollte. Die wohl angenommen Basisanzahl beträgt dann 60,27 * 100/3 = 2.009 h
B/a. Dies entspricht mit einer
Abweichung von weniger als einer Stunde der Anzahl der zu bezahlenden Stunden pro Jahr, wenn die 38,5 Stundenwoche angesetzt wird, was natürlich viel mehr ist als die Anzahl der gearbeiteten Stunden wegen Urlaubs, Krankheit, Feiertagen, Fortbildung usw.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass diese falsche Ableitung noch einen weiteren Fehler enthält. Für einen Anstieg um insgesamt 3 % reicht es aus, den Nenner um 3%/1,03 = 2,9126 % zu verringern, was nur 58,53 h
A/a ausmachen würde.
3. Schlussfolgerung
Gemäß den obigen Berechnungen ist die
Wahlmöglichkeit der Entlastungsstunden für die Post
wenig vorteilhaft. Für die Mitarbeiter ist die Wahlmöglichkeit zwischen Freizeit und mehr Geld positiv, weil sie immer wieder neu die beste Mischung wählen können. Vielleicht führt das ja dazu, dass die Arbeitsplätze attraktiver werden.
Die Schlussfolgerung unterstreicht die in
Teil 1 gewonnenen Erkenntnisse. Bei der Gestaltung der Wahlmöglichkeiten muss der erfahrende
Controller unbedingt einbezogen werden, um zu vermeiden, dass die Kosten für kompliziertere Wahlmöglichkeiten aus dem Ruder laufen. Dies gilt umso mehr, als neue Verhandlungen immer auf den vorhergehenden aufsetzen, so dass Fehler sich kumulieren können.
letzte Änderung P.D.P.H.
am 08.09.2024
Autor:
Dr. Peter Hoberg
Bild:
panthermedia.net / Wavebreakmedia ltd.
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Autor:in
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Herr Prof. Dr. Peter Hoberg
Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Worms. Seine Lehrschwerpunkte sind Kosten- und Leistungsrechnung, Investitionsrechnung, Entscheidungstheorie, Produktions- und Kostentheorie und Controlling. Prof. Hoberg schreibt auf Controlling-Portal.de regelmäßig Fachartikel, vor allem zu Kosten- und Leistungsrechnung sowie zu Investitionsrechnung.
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