Seit Beginn des Jahres
2015 gilt in Deutschland das
Mindestlohngesetz, das mit wenigen Ausnahmen vorschreibt, dass Arbeitnehmer pro Stunde mindestens 8,50 €/h erhalten müssen. Laut der Politik würden 3,7 Millionen Arbeitnehmer eine
Lohnerhöhung (teilweise mehr als Verdoppelung) erhalten. Die Kommentare reichten von begeisterter Zustimmung bis zur totalen Ablehnung, was üblicherweise zeigt, dass sehr unterschiedliche Perspektiven vorliegen stehen. Die Begründung der Politik, man müsse wieder von seiner Arbeit leben können, erweist sich nach kurzem Nachdenken als irreführend.
Es soll somit etwas
differenzierter untersucht werden, welche Folgen das Gesetz haben wird und welche Ziele erreicht bzw. verfehlt werden dürften. Ausgangspunkt sollte daher eine Fallunterscheidung sein. Denn es lässt sich schon auf den ersten Blick feststellen, dass ein Gesetz, welches unterschiedslos für alle Personen in allen Branchen und in allen Regionen gilt, nicht den spezifischen Problemen gerecht werden kann.
Insofern wird für einen bestehenden Arbeitsplatz untersucht, welchen
Einfluss der neue Mindestlohn hat bzw. wohl haben wird. Dabei erfolgt die Unterscheidung, ob bisher bereits ein Lohn oberhalb des neuen Mindestlohns gezahlt wurde. Als zweites Kriterium wird gefragt, ob der Gegenwert der Arbeit des Mitarbeiters über oder unter 8,50 €/h liegt. In der
ökonomischen Theorie geht man davon aus, dass der Mitarbeiter entsprechend seiner
Leistung bezahlt wird. Der
Unternehmer kann danach den Lohn bezahlen, der nach Abzug aller anderen
Kosten (inkl. kalkulatorischer Eigenkapitalkosten) vom Nettoumsatz übrig bleibt.
Damit ergeben sich die folgenden Fälle:
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Lohnniveau alt in Region / Branche über 8,50 €/h?
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ja
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nein
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individuelle Leistung über 8,5€/h? (Grenzprodukt)
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ja
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(1) Zunächst kein Problem: Lohn lag höher
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(2) Arbeitsplatz bleibt, evtl. geringeres Wachstum
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nein
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(3) Keine Änderung, es gibt erst recht keinen Arbeitsplatz
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(4) Arbeitsplatzabbau
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Abb. 1: Fallunterscheidung für die Konsequenzen des Mindestlohns
Der
Fall (1) ist auf den ersten Blick einfach. Der Lohn der Mitarbeiter lag bereits über 8,50 €/h und sie brachten auch eine Leistung (
Grenzprodukt) von über 8,50 €/h. Im ersten Schritt gibt es also keinen Grund zur Besorgnis. Es wird sich nichts ändern. Allerdings zeigt der Blick über die westliche Grenze nach Frankreich, dass der Mindestlohn SMIC (salaire minimum interprofessionnel de croissance, 9,61 €/h seit 2015) für eine neue Struktur des Arbeitsmarktes gesorgt hat.
Die Betroffenen haben sogar eine eigene Bezeichnung erhalten: Die
Smicards. 2014 arbeiteten 13 % aller französischen Lohnempfänger für diesen Mindestlohn, der sich als wichtiger Maßstab für die Lohnfindung in Frankreich erwiesen hat. Französische Arbeitnehmer haben daher Probleme, einen höheren Lohn zu vereinbaren. Man redet in Frankreich daher von der Smicardisation der Mittelklasse, welche Angst hat, auf dieses Niveau zurückzufallen.
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Für die
Kombination (2) mit guter Produktivität und geringem Gehalt erfolgt eine
Lohnerhöhung. In einigen dieser Fälle ist zu vermuten, dass die Arbeitnehmer ausgebeutet wurden, so dass die Erhöhung zu begrüßen ist. Diese Konstellation haben wohl viele Sozialpolitiker im Kopf, wenn sie über die Wirkungen des Mindestlohns reden. Sie trifft in dieser Kombination auch ein, was fast immer zu begrüßen ist. Ausnahmen könnten darin bestehen, dass strukturschwache Regionen ihren
Wettbewerbsvorteil verlieren.
Im
Fall (3) ist die Produktivität des Mitarbeiters geringer als der Mindestlohn, der bereits vorher über 8,50 €/h lag. In den meisten Situationen heißt dies, dass nur wenige dieser Mitarbeiter einen Arbeitsplatz haben und permanent von der Kündigung bedroht sind. Ihre Situation ändert sich entweder nicht oder wird noch schwieriger, weil eine Entlohnung auf Basis der persönlichen Produktivität nun verboten ist.
Zu fragen wäre, warum noch einige Mitarbeiter mit zu
geringer Produktivität einen Arbeitsplatz haben. Dafür sollte man sehen, dass es neben unverantwortlichen Arbeitgebern (z. B. Konstellation (2)) aber auch viele verantwortliche gibt.
Der Autor hat vor einiger Zeit mit einem Unternehmer gesprochen, der als Patriarch sein Unternehmen geführt hat, mit allen Vor- und Nachteilen. Er beschäftigte auch einen Mitarbeiter, der kaum lesen und schreiben konnte und somit nur
einfachste Hilfstätigkeiten ausüben konnte. Schon häufiger hatte es den Vorschlag gegeben, den Mitarbeiter zu entlassen. Dies hatte der Unternehmer immer unter Hinweis auf seine Verantwortung abgelehnt, weil er wusste, dass die Arbeit der wichtigste Halt im Leben des Mitarbeiters war. Es muss natürlich gesagt werden, dass eine solche großzügige Einstellung nur möglich ist, wenn an anderen Stellen sehr wirtschaftlich gearbeitet wird.
Die
problematischste Kombination (4) mit schwacher Produktivität und bisher geringer Entlohnung wird zum
Arbeitsplatzverlust führen. Dies ist die Sichtweise des Arbeitgeberlagers. Danach liegt die Leistung des Mitarbeiters unter dem Wert des zu zahlenden Lohnes. Solche Mitarbeiter werden nur im Ausnahmefall (siehe (3)) eingestellt und bestehende Arbeitsverhältnisse geraten in Gefahr. Die ersten Berichte über Entlassungen im Taxigewerbe, bei Frisören, Bedienungen und vielen einfachen Dienstleistungen machen die Runde. Denn gerade bei diesen Dienstleistungen sind die Kunden wohl nicht bereit, deutlich mehr zu bezahlen. Da die meisten kleinen Unternehmen keine großen finanziellen Spielräume haben, müssen sie schließen oder die Betriebsgröße verringern.
Anpassungen
Wie bei jeder anderen staatlichen Regelung auch, versuchen die Betroffenen, durch
Anpassungsreaktionen die negativen Folgen zu mildern. Aus Sicht der Arbeitgeber heißt dies, Wege zu finden, um de facto doch nur einen niedrigeren
Stundensatz bezahlen zu müssen.
Teilweise spielen die Arbeitnehmer dabei mit, wenn die Alternative die Arbeitslosigkeit ist. Gerade in strukturschwachen Regionen halten sie dann eine schlecht bezahlte Tätigkeit für besser als gar keine.
Folgende
Maßnahmen der Arbeitgeber werden nun verstärkt Anwendung finden:
- Sachleistungen wie Miete oder Mahlzeiten werden zu überhöhten Kosten abgerechnet, so dass der gestiegene Lohn kompensiert werden kann.
- Arbeitsausrüstung wie Spezialkleidung oder Werkzeuge müssen durch den Arbeitnehmer (teilweise beim Arbeitgeber) gekauft werden.
- Teile der Arbeitszeit werden nicht bezahlt:
- Vorbereitungszeit: Paketausfahrer müssen die Beladung ihres Fahrzeuges vor Beginn ihrer Arbeitszeit durchführen.
- Zeiten ohne Arbeitsanfall werden auf Bereitschaftszeit heruntergestuft, die geringer entlohnt wird.
- Wartezeiten der Taxifahrer werden nur noch bis zu einer bestimmten Dauer oder gar nicht mehr bezahlt.
- Es werden unbezahlte Überstunden gefordert.
- Verlagerung notwendiger Schulungen in die Verantwortung der Mitarbeiter
- Flucht in die Selbstständigkeit (teilweise mit Nachhelfen der Arbeitgeber)
- Schwarzarbeit: Im Niedriglohnbereich wird sich das Gesetz als Treiber der Schwarzarbeit herausstellen. Einige der oft zitierten Friseusen werden – spätestens nach Auslaufen der Übergangsregelung - nun in “Nachbarschaftshilfe“ frisieren, weil sich ihre Kunden eine Verdoppelung der Preise nicht leisten können oder wollen.
- Einige Unternehmen werden versuchen, Gehaltsbestandteile wie den 13. Lohn, Prämien, Alterszulagen usw. in den Basislohn zu integrieren, um Erhöhungen aus dem Weg zu gehen.
- Verlagerung der Arbeit auf Mitarbeiter unter 18 Jahren, für welche die Regelung nicht gilt.
- Reduktion der freiwilligen Praktika auf unter 3 Monate, um den Mindestlohn zu vermeiden (dies macht auch die Bundestagsverwaltung und die SPD-Fraktion!).
- Weitergabe der Mehrkosten über Preiserhöhungen soweit im Markt durchsetzbar (Viele Taxistarife steigen 2-stellig).
Zu diesen meist negativen Folgen kommen weitere
Kollateralschäden z. B. in Sportvereinen, Kultureinrichtungen, Wanderhütten usw., die bisher nur eine Art Aufwandsentschädigung bezahlt haben. Hier gibt es die ersten Schließungen.
Zusammenfassung
Die Ausführungen haben gezeigt, dass der Gesetzgeber bei der Abfassung des Gesetzes wohl nur einen von vielen Fällen vor Augen gehabt hat. Mitarbeiter, die bis jetzt unter ihrer Produktivität von 8,50 €/h bezahlt wurden, werden in Zukunft besser entlohnt. Dies gilt allerdings nur, wenn nicht die oben aufgeführten Umgehungen stattfinden.
In allen anderen Fällen wirkt das Gesetz im besten Fall
neutral, aber
meistens negativ. In den wirtschaftlich starken Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg hat das Gesetz praktisch keine Wirkung, weil fast alle Löhne schon in 2014 über 8,50 €/h lagen. Dort war auch schon vorher der Anspruch der Bundesregierung, dass man von seiner Arbeit leben können müsse, erfüllt.
Die weiteren
Verlierer sind:
- Wenig leistungsstarke Arbeitnehmer (14% der deutschen Erwachsenen sind funktionale Analphabeten). Sie haben jetzt noch weniger Chancen am Arbeitsmarkt.
- Schwache Regionen, die ihren Lohnkostenvorteil für einfache Arbeit teilweise verlieren. Die starken Regionen werden lästige Konkurrenz los. Zudem werden einige Postagenturen auf dem Land aufgeben müssen.
- Alle Unternehmen aufgrund bürokratischer Aufzeichnungspflichten, z. B. auch für Minijobs.
- Alle Steuerzahler aufgrund des Ausbaus einer Kontrollbürokratie
Die negativen Effekte würden noch verstärkt werden, wenn mit der Höhe des Mindestlohns
Wahlkampf betrieben würde. Zumindest ist das Timing gut. Infolge der dramatischen demographischen Situation fehlen an vielen Stellen Mitarbeiter (von Lehrlingen bis zu Fachkräften), so dass die Arbeitslosenzahl nicht dramatisch steigen wird. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Schwachen in der Gesellschaft wohl kaum noch Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben werden.
[2022: Mindestlohnbetrag nicht mehr aktuel]
letzte Änderung W.V.R.
am 25.08.2024
Autor:
Dr. Peter Hoberg
Bild:
reimus.NET / W. von Rechenberg
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10.02.2015 14:01:10 - sterzinho
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