Revision und
Wirtschaftsprüfung (im Folgenden Kontrolle) sind als Unterbegriffe des Begriffes Überwachung zu bezeichnen. Zeitpunkt der Überwachungshandlung und die Abhängigkeit des Überwachenden vom Überwachungsobjekt sind mögliche Unterscheidungsmerkmale von Revision und Kontrolle.
Eine nachträgliche Prüfung abgeschlossener Tatbestände durch Personen, die von dem zu überwachenden Prozess oder Verantwortungsbereich weder direkt noch indirekt abhängig sind, bezeichnet man Revision. Die Revision kann durch eigene Mitarbeiter oder fremde Personen erfolgen, und sie kann regelmäßig oder unregelmäßig vorgenommen werden. Sie ist ein
prozessunabhängiger, von außen in das System hineingreifender
Überwachungsvorgang.
Unter
Kontrolle versteht man eine laufende
Überwachung des Betriebsprozesses durch Mitarbeiter, die dem kontrollierten Bereich angehören. Kontrollen sind als prozessabhängige, systeminterne Überwachungsvorgänge zu verstehen. Aufgrund von großen Betrugsfällen in den zwanziger Jahren in Amerika wurde das Konzept der internen Kontrolle entwickelt. Zur internen Kontrolle gehören:
- internal check: Verhinderungen von Veruntreuungen/Trennung von vollziehenden, verbuchenden und verwaltenden Tätigkeiten
- internal accounting control: Einhaltung der Vorschriften zur Verarbeitung der Abrechnungsdaten, wie zum Beispiel Kontenpläne, Formularwesen etc.
- internal administrative control: alle Verfahrens- und Verwaltungsanweisungen (Arbeits- und Dienstanweisungen) überprüfen, ob sie wirtschaftliche Erfüllung der Unternehmenspolitik ermöglichen
Die
interne Kontrolle bezieht sich auf das gesamte Netz laufender, innerbetrieblicher Kontrollen (kaufmännische,
produktions- und fertigungsbezogene Kontrollen etc.). Sie hat einen vorbeugenden Charakter. Unterschieden wird in Verfahrens- und Ergebniskontrolle. Mit Hilfe der internen Kontrolle kann festgestellt oder veranlasst werden, dass vorgegebene
Pläne, Anweisungen und Richtlinien befolgt werden. Ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit kann jedoch nicht ermittelt werden.
Überprüft wird die interne Kontrolle durch die
interne Revision. Die interne Revision kann man somit als
unabhängige Untersuchungstätigkeit zur Prüfung von Arbeitsvorgängen des Finanz- und
Rechnungswesens sowie anderer Arbeitsgebiete verstehen. Sie ist eine Überwachung, die die Wirksamkeit anderer Kontrollen nachprüft und beurteilt. Angewandte Verfahren werden auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft und ggf. Verbesserungsvorschläge vorgestellt.
Die Revision ist eine ex post orientierte Überwachung. Das
Controlling hingegen ist ein Steuerungsprozess. Die Orientierung erfolgt an der
Abweichung von Ist-Werten und Plandaten (Soll-Werten). Die interne Revision ist also weniger eine Überprüfung, sondern beachtet vorrangig die
Einhaltung gesetzlicher und unternehmerischer
Mindestnormen.
Die
Prüfungsberichte der Internen Revision enthalten zwar die Hinweise auf unerwünschte Abweichungen und auf Verbesserungsvorschläge, jedoch sind diese wegen der unregelmäßigen Revisionstätigkeit und der langen Umsetzung nicht für Steuerungsmaßnahmen geeignet. Auch hier tritt das Controlling hinzu.
Das Controlling und die Revision bieten mit den ihnen vorhandenen Informationen Führungshilfen für die Unternehmensführung. Jedoch besitzt der Controller eine
Rechnungs- und
Transparenzverantwortung hinsichtlich der Ergebniserzielung. Der Revisor dagegen arbeitet stets auf die Verbesserung der Verlässlichkeit der Informationen hin. Die Zusammenarbeit zwischen Revisor und Controller könnte auf folgende Art geregelt werden:
- Controller unterrichtet den internen Revisor über besondere Abweichungen und kann somit spezielle Sonderprüfungen veranlassen
- der Revisor berät sich bei der Prüfungsplanung mit dem Controller über Schwerpunkte der Prüfung
- das Controlling ist selbst Prüfungsgegenstand der Revision (Prüfung auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit etc.)
letzte Änderung Redaktion CP
am 11.08.2024
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