Prozesskostenrechnung - Erläuterung und Beispiel

Stefan Jankowiak
Für eine Produktkalkulation ist es notwendig, den Markt- Preis so zu kalkulieren, dass er zumindest die Kosten deckt. So lassen sich auf jedes Produkt die variablen Gemeinkosten eindeutig zuordnen. Schwieriger gestaltet sich jedoch die Zuordnung der fixen Gemeinkosten. So wurde letztendlich nach einer Kalkulationsmethode gesucht, mit der es möglich ist, die Gemeinkosten den tatsächlich angefallenen Aktivitäten zuzuordnen. [1] Aus diesen Ansätzen entwickelte sich die Prozesskostenrechnung.

Grundideen der Prozesskostenrechnung

Die Anfänge der Prozesskostenrechnung lassen sich auf die siebziger Jahre in den USA zurückführen. Doch erst der Aufsatz "The hidden factory" (Miller/ Vollmann, 1985) war Anlass die verwendeten "standard costing"-System zu überprüfen. Miller und Vollmann analysierten die Kalkulation der indirekten und fixen Kosten in amerikanischen Produktionsunternehmen. [2] Anfang der achtziger Jahre wurden auch in Deutschland Aufsätze zu diesem Thema veröffentlicht. So kam Biel zu dem Entschluss, die Aktivitäten einer Kostenstelle stunden-mengenmäßig zu erfassen. [3] 

Das Wesen der Prozesskostenrechnung kann mit der Grundidee beschrieben werden, Gemeinkosten nicht mehr nach freiwählbaren Zuschlagssätzen, sondern nach der tatsächlichen Inanspruchnahme zuzuordnen; dem Verursacherprinzip. [4] Das betriebliche Geschehen soll als ein System von Prozessen gesehen, die wiederum eigenständig aber auch bereichsübergreifend ablaufen.[5] 

Schwierigkeiten gestalten sich hierbei dadurch, dass sich ihre Kosten […] in den traditionellen Kostenrechnungssystemen mit ihren funktional orientierten Kostenstellen kaum ermitteln […] [6] lassen. Daher müssen sämtliche Prozesse genau definiert werden und oft wiederkehren. Zudem müssen sie sich mit bekannten Bearbeitungsmethoden umsetzen lassen können. [7]  


Kostenermittlung: Prozesse und Prozesskosten

Die Faktoren der Prozesskostenrechnung sind folgendermaßen definiert:
  • Der Prozess, der in Hauptprozesse (betrifft die gesamte Aktivität) und Teilprozesse (betrifft Kostenstelle) unterschieden wird. [8]
  • Der Kostentreiber bildet die Messgröße für die Kostenverursachung. Er beeinflusst die Kosten eines Prozesses. Sinkt z.B. die Bestellmenge je Auftrag, müssen für diesen Auftrag immer mehr Warenausgänge verzeichnet werden, um den gleichen Umsatz zu erhalten. Bei Erschöpfung der vorhandenen Kapazität führt dies jedoch zu zusätzlichen Personalbedarf und somit zur Erhöhung der Prozesskosten.
  • Die Prozesskosten sind alle, gemäß dem Verursacherprinzip, einem Prozess zuordnungsbaren Kosten. 

Zur Ermittlung der Prozesskosten hat sich folgende Durchführungsweise bewährt: [9]
  • eindeutige Abgrenzung der zu untersuchenden Bereiche
  • Hypothesen über Hauptprozesse und deren Kostentreiber aufstellen
  • Tätigkeitenanalyse
  • sämtliche Tätigkeiten die zum gleichen Arbeitserzeugnis führen und eine gemeinsame Prozessgröße besitzen, zu Teilprozessen zusammenfassen
  • verfügbare Kapazitäten für jeden Teilprozess einer Kostenstelle ermitteln (mittels verfügbare Arbeitszeit der Mitarbeiter = Mannjahre MJ). Somit ist eine eindeutige Kostenzuordnung möglich
  • Umlage der Kosten auf Teilprozesse = Teilprozesskosten
  • Bündelung der Teilprozesse auf den Hauptprozessen
  • eindeutige Zuordnung eines Kostentreibers zur Kostenstelle


Mayer, 1991, S.86   

Letztendlich ergibt sich die genaue Kostenermittlung wie folgt: Die Prozesskosten je Einheit Hauptprozess (=Prozesskostensatz) ergeben sich nun aus der Division von Teilprozesskosten und Kostentreibern. [10]

Beispiel für eine Prozesskostenrechnung

Als Kostentreiber für den Hauptprozess Lagerverwaltung werden Lagerpositionen benutzt. Eine Lagerposition ist je eine eingegangene Lieferung. In jeder Periode werden 50.000 Lagerpositionen eingelagert. Dem Teilprozess Materialbeschaffung sind 800.000 €/Periode zugerechnet worden.


Prozess-kostensatz = Prozesskosten = Kosten je Kostentreiber = 800.000 € = 16 €
Prozessdurchführung 50.000 Einlagerungen Einlagerungen
Prozesskostensatz = Prozesskosten / Prozessdurchführungen  = Kosten je Kostentreiber
= 800.000 € / 50.000 Einlagerungen = 16 €/ Einlagerung
 

Fußnoten

[1] vgl. Reckenfelderbäumer, 1998, S.22
[2] vgl. Horvàth, 1996, S.529
[3] vgl. Müller, 1998, S.89
[4] vgl. Reckenfelderbäumer, 1998, S.23
[5] vgl. Jandt, 2004, S. 256 f.
[6] Horvàth, 1996, S.531
[7] vgl. Jandt, 2004, S.256 f.
[8] vgl. Horvàth, 1996, S.532
[9] vgl. Horvàth,1996, S.533 ff. & Jandt, 2004, S.262 ff. & Czenskowsky, 2004, S.130 ff.
[10] vgl. Czenskowsky, 2004, S.131



letzte Änderung Stefan Jankowiak am 14.04.2023

Literaturhinweise
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05.06.2010 15:42:06 - jaran

Vielen Dank für eure Mühe... super Seite, weiter so!
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20.06.2010 17:55:27 - patricia

finde die seite auch toll! konnte mich dadurch gut für meine prüfung in controlling vorbereiten bzw. infos raus holen!
[ Zitieren | Name ]

25.11.2010 14:08:47 - Ramona

hab mal ne Frage....

ich arbeite gerade eines der Scripte meiner Fortbildung (Wirtschaftsfachwirt) durch und bin beim Kapitel "Prozesskostenrechnung"; hierzu muss ich folgende Frage beantworten, bei der mir die Antwort leider nicht aus meinen Unterlagen vorgeht  :cry:  

naja, und aus den vielen Foren leider auch nicht wirklich.... da steh ich einfach auf dem Schlauch  :denk:

die Frage lautet: "Wo liegen die Grenzen der Prozesskostenrechnung?" ...

Vielleicht kann mir hier jemand die Frage beantworten??

Wäre echt klasse

Grüsse
Ramona
[ Zitieren | Name ]

25.11.2010 14:22:22 - Redaktion

Hallo Ramona,

ich empfehle dir deine Frage im Controlloingportal.de Forum zu stellen.

MIt freundlichen Grüßen

Die Redaktion vom Controllingportal.de
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