Capital-Employed – Was ist das und wie lässt es sich verbessern?

Mit Excel-Arbeitshilfe

Jörgen Erichsen
 

Als Capital-Employed (deutsch etwa "eingesetztes Kapital" oder "betriebsnotwendiges Kapital") bezeichnet man das Kapital, das benötigt wird, um das im Betrieb gebundene Vermögen zu finanzieren. Kapital wird durch Anlage- und Umlaufvermögen gebunden. Beim Capital-Employed wird allerdings nur das so genannte betriebsnotwendige Vermögen betrachtet, das für den betrieblichen Leistungserstellungsprozess benötigt wird, etwa betriebliche Grundstücke oder Maschinen. Nicht betriebsnotwendiges Kapital, etwa Finanzanlagen, wird hingegen abgezogen. Eine pauschale Abgrenzung zwischen betriebsnotwendig und nicht betriebsnotwendig ist schwierig und es sind regelmäßig Einzelfallentscheidungen notwendig. Auch kurzfristige Verbindlichkeiten, die unverzinslich zur Verfügung stehen, müssen abgezogen werden.

1. Was ist das Capital-Employed genau und wir wird es berechnet?

Damit ein Unternehmen seine Produkte oder Leistungen herstellen und verkaufen kann, benötigt es Anlage- und Umlaufvermögen. Zum Anlagevermögen gehören z.B. Grund und Boden, Gebäude, Produktionsanlagen, Büroausstattung oder IT. Zum Umlaufvermögen zählen im Wesentlichen Forderungen und Vorräte. Dieses Vermögen muss finanziert werden, z.B. durch Eigen- und Fremdkapital. Sowohl für Eigen- als auch für Fremdkapital erheben die Kapitalgeber einen Verzinsungsanspruch. Es entstehen also Kosten in Form von Zinsen. Je mehr Vermögen ein Unternehmen hat, desto mehr Kapital also gebunden ist, desto höher die Kosten und umgekehrt. Gelingt es, das betriebsnotwendige Vermögen zu reduzieren, fallen die Kosten geringer aus.

Berechnung des Capital-Employed

Die exakte Bestimmung des Capital-Employed ist in der Praxis oft kompliziert. Vereinfacht kann gesagt werden, dass es sich mit folgender Formel berechnen lässt:

Capital-Employed = Anlagevermögen + Working Capital (Forderungen + Vorräte – kurzfristige Verbindlichkeiten)

Aus dem Vermögen müssen zunächst die nicht betriebsnotwendigen Positionen herausgerechnet werden, z.B. nicht betrieblich genutzte Grundstücke oder Finanzanlagen. Da nicht das gesamte Umlaufvermögen finanziert werden muss, weil es Kapital gibt, das dem Unternehmen zinsfrei zur Verfügung gestellt wird, muss das Umlaufvermögen noch um diese Positionen reduziert werden. In der Praxis sind das in der Regel Kreditoren (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) sowie erhaltene Anzahlungen.

Rückstellungen werden in der Regel nicht abgezogen, weil sie nicht zinsfrei zur Verfügung stehen, sondern "klassisch" finanziert werden müssen. Im Normalfall werden auch die flüssigen Mittel bei der Bildung des Working-Capitals nicht angesetzt, weil sie keine Kapitalbindung verursachen, sondern direkt genutzt werden können. Das Working-Capital wird auch als Nettoumlaufvermögen bezeichnet.

Letzte Änderung W.V.R am 16.05.2022

Autor(en): Jörgen Erichsen
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