Grundsteuer-Reform: Was haben Immobilien-Eigentümer zu erwarten?

Ulf Matzen
Das System der Grundsteuer wurde reformiert. Die Änderungen werden wirksam am 1. Januar 2025. Eigentümer müssen 2022 eine Steuererklärung abgeben. Für viele Immobilien wird die Grundsteuer steigen.

Warum wurde das Grundsteuersystem geändert?

Bisher wird die Grundsteuer auf Basis von Einheitswerten berechnet. Diese wurden an bestimmten Stichtagen festgelegt und seitdem nicht mehr geändert. In den alten Bundesländern kommen Einheitswerte von 1964 zur Anwendung und in den neuen Bundesländern von 1935. Der Einheitswert für das jeweilige Hausgrundstück wird mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. So ermittelt man den Steuermessbetrag, auf den dann der Hebesatz der Gemeinde angewendet wird.

Wertsteigerungen wurden bisher nicht berücksichtigt. Ein Haus, dass 1964 in einer ländlichen Gemeinde gestanden hat, steht heute vielleicht in einem eingemeindeten Stadtteil einer hochpreisigen Großstadt. Ebenso wenig werden technische Fortschritte und bauliche Unterschiede zwischen älteren und neueren Gebäuden mit einbezogen. Wärmedämmung, Lärmschutz, moderne Bäder und Küchen, Solaranlagen, auch Veränderungen des Wohnungsmarktes mit einer verstärkten Nachfrage nach kleineren Wohnungen - nichts davon fließt ein.

Mehrere Eigentümer von Hausgrundstücken hatten Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen zur Grundsteuer eingelegt. Sie machten einen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes geltend, also eine Ungleichbehandlung. Denn auch im Steuerrecht gilt: Wesentlich Gleiches muss auch gleich behandelt werden. Dies war aus Sicht der Kläger nicht der Fall, da ohne realistische Bewertung der Grundstücke keine gleichheitsgerechte Besteuerung möglich sei.

Am 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das bisherige Grundsteuersystem gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und geändert werden muss. Dafür hat es eine Frist gesetzt. Die Neuregelung wurde verabschiedet und wird nach einer Übergangszeit ab 1. Januar 2025 angewendet. Bis dahin gilt das alte System.


Wie wird die Grundsteuer künftig berechnet?

Auch künftig wird die Grundsteuer in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. Das sogenannte Ertragswertverfahren gilt für
  • Ein- und Zweifamilienhäuser,
  • Mietwohngrundstücke und
  • Eigentumswohnungen.

Stufe 1: Der Grundsteuerwert

Der alte Einheitswert spielt keine Rolle mehr. Künftig wird zuerst der Grundsteuerwert ermittelt. In diesen fließt der Bodenrichtwert ein, aber auch die Nettokaltmiete - auch bei selbstgenutzten Häusern.

Die Höhe der Nettokaltmiete ergibt sich aus einer Tabelle in Anlage 39 Teil I des Bewertungsgesetzes (BewG). Auch wenn dort Bundesland, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr berücksichtigt werden: Schon in diesem Schritt kommt man unter Umständen zu unrealistischen Werten, denn die Höhe der Mieten in einem bestimmten Haus oder Ort richtet sich nun einmal nicht nach dem Gesetz.

Ausgeglichen werden soll dies durch unterschiedliche Mietniveaustufen für die Gemeinden in einem Bundesland. Dafür gibt es in Anlage 39 Teil II eine Tabelle, die prozentuale Zu- und Abschläge abhängig von der Mietniveaustufe 1 bis 7 vorsieht. Nach deren Anwendung erhält man den monatlichen Rohertrag, den man mit 12 multipliziert, um zum Jahresrohertrag zu kommen.

Auch die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten des Gebäudes sind vom Rohertrag abzuziehen. Dies sind
  • Verwaltungskosten,
  • Instandhaltung und
  • Mietausfallwagnis.

Wieder gibt es dafür Pauschalwerte in Anlage 40 zum Bewertungsgesetz, aufgeteilt nach Restnutzungsdauer und Gebäudeart. Sind die entsprechenden Prozente abgezogen, erhalten Sie den Reinertrag pro Jahr. Nun benötigt man den Vervielfältiger. Dieser berücksichtigt die Restnutzungsdauer und den Liegenschaftszinssatz der Immobilie.

Die Restnutzungsdauer ermittelt man anhand der Tabelle in Anlage 38 zum BewG. Man zieht das Alter des Hauses von der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer laut Tabelle ab. Besteht keine Abbruchpflicht, sind mindestens 30 Prozent der Gesamtnutzungsdauer anzusetzen.

Der Liegenschaftszinssatz ist nach § 256 Bewertungsgesetz der Zinssatz, mit dem der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Nach § 256 gelten für bebaute Grundstücke folgende Zinssätze:
  • 2,5 Prozent für Ein- und Zweifamilienhäuser,
  • 3,0 Prozent für Wohnungseigentum,
  • 4,0 Prozent für Mietwohngrundstücke mit bis zu sechs Wohnungen,
  • 4,5 Prozent für Mietwohngrundstücke mit mehr als sechs Wohnungen.

Zu berücksichtigen ist nun der Bodenwert. Dieser ergibt sich nach § 247 BewG aus einer Multiplikation des Bodenrichtwertes mit der Grundstücksgröße in Quaratmetern. Den Bodenrichtwert kann man einer dafür eingerichteten Internetpräsenz des jeweiligen Bundeslandes entnehmen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es eine Besonderheit: Da hier kleinere Grundstücke oft mehr wert sind, ist eine Korrektur erforderlich. Dafür multipliziert man den Bodenwert mit dem Umrechnungskoeffizienten aus Anlage 36 zum BewG. Dieser beträgt zum Beispiel bei einer Grundstücksgröße von unter 250 qm 1,24.

Maßgeblich für die Grundsteuer ist der abgezinste Bodenwert. Der gerade ermittelte Bodenwert ist mit dem Abzinsungsfaktor aus der Tabelle in Anlage 41 zum BewG zu multiplizieren. Nun kann man den Grundsteuerwert ermitteln:
Grundsteuerwert = Jährlicher Reinertrag × Vervielfältiger + abgezinster Bodenwert.

Das Ergebnis darf auf volle 100 Euro abgerundet werden.

Bei einem bebauten Grundstück darf der Grundsteuerwert nicht mit weniger als 75 Prozent des Wertes angesetzt werden, der sich für ein unbebautes Grundstück ergeben würde. Letzterer ergibt sich gemäß § 247 Abs. 1 BewG aus:
Bodenrichtwert × Grundstücksfläche

Stufe 2 der Grundsteuerberechnung:

Nun wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Dazu multipliziert man den Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl. Diese beträgt nach § 15 GrStG:
  • bei unbebauten und bebauten Grundstücken 0,34 Promille,
  • bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken, Wohneigentum 0,31 Promille.

Vergünstigungen gibt es für öffentlich geförderte Wohnungen und für bestimmte Grundstücke von Wohnungsbaugenossenschaften und -Vereinen (§ 15 Abs. 2 GrStG): Die Steuermesszahl reduziert sich um 25 Prozent.

Stufe 3 - Hebesatz

Nun ist der Hebesatz der einzelnen Gemeinde zu berücksichtigen. In Berlin sind dies zum Beispiel derzeit 810 Prozent. Der Grundsteuermessbetrag wird also mit 8,1 multipliziert und man erhält die Grundsteuer.
Berechnungsbeispiel:
  • Mehrfamilien-Mietshaus in Hannover, Mietniveaustufe 2
  • Grundstücksfläche: 400 qm
  • Bruttogrundfläche: 900 qm
  • Baujahr: 1978, grundsaniert 2002 (verlängerte Nutzungsdauer)
  • Nettokaltmiete laut Tabelle: 6,01 Euro/qm – 10 % (wg. Mietniveaustufe 2) = 5,41

  • 5,41 × Bruttogrundfläche 900 qm = 4.869 Euro/Monat
  • Jährlicher Rohertrag = 4.869 × 12 = 58.428 Euro
  • Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten (21 %): 12.269,88 Euro
  • Jährlicher Reinertrag = 58.428 (Rohertrag) - 12.269,88 (Bew.kosten) = 46.158,12
  • Vervielfältiger laut Anl. 37 BewG: 20,64
  • (Restnutzungsdauer 60 J., mehr als sechs Wohnungen, daher Liegenschaftszinssatz 4,5 %)
  • Kapitalisierter Reinertrag = 46.158,12 × 20,64 = 952.703,60
  • Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert (hier 200 Euro / qm)
  • Bodenwert = 400 × 200 = 80.000 Euro
  • Abgezinster Bodenwert: 80.000 × 0,0713 = 5.704
  • Grundsteuerwert = Kapitalisierter Reinertrag + abgezinster Bodenwert
    = 952.703,60 + 5.703 = 958.406,60 Euro
    abgerundet auf volle 100 Euro = 958.400 Euro
  • Grundsteuermessbetrag: 958.400 × Steuermesszahl 0,00031 = 297,104
  • multipliziert mit Grundsteuer-Hebesatz Hannover (600 %):
    Jährliche Grundsteuer = 297,104 × 600/100 = 1.782,62 Euro

Wie wird die Grundsteuer bei Nichtwohngebäuden ermittelt?

Das Sachwertverfahren wird nach § 250 Abs. 3 BewG angewendet bei
  • Geschäftsgrundstücken,
  • gemischt genutzten Grundstücken,
  • Teileigentum und sonstigen bebauten Grundstücken.

Hier sind die Baukosten zu berücksichtigen. Diese werden in Form der Normalherstellungskosten aus der Tabelle in Anlage 42 BewG entnommen. Hier ist eine Korrektur notwendig, da die Zahlen aus 2010 stammen. Diese erfolgt mit Hilfe des aktuellen Baupreisindex. Man erhält dann die "angepassten Normalherstellungskosten", multipliziert diese mit der Bruttogrundfläche und erhält den Gebäudenormalherstellungswert.

Nun ist die Alterswertminderung abzuziehen. Diese ergibt sich durch Multiplikation des Gebäudenormalherstellungswerts mit dem Verhältnis des Alters des Gebäudes im Feststellungszeitpunkt zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 38 BewG.

Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die dessen wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer wesentlich verlängert haben (Sanierung), ist von einem entsprechend späteren Baujahr auszugehen. Der nach Abzug der Alterswertminderung verbleibende Gebäudewert ist mit mindestens 30 Prozent des Gebäudenormalherstellungswerts anzusetzen.

Zum Gebäudesachwert addiert man dann den Bodenwert nach § 258 Abs. 2 BewG. Dieser ergibt sich aus der Grundstücksfläche mal dem Bodenrichtwert. Die Summe von Gebäudesachwert und Bodenwert ist der vorläufige Sachwert (§ 258 Abs. 3 BewG). Dieser wird noch mit einer Wertzahl multipliziert, die je nach der Höhe des Bodenrichtwertes und des vorläufigen Sachwertes variiert. Eine Tabelle dazu findet man in Anlage 43 zum BewG. So erhält man den Grundsteuerwert, den man auf volle 100 Euro abrundet. Es folgen Stufe 2 und 3 wie beim Ertragswertverfahren.
Berechnungsbeispiel:
  • Geschäftshaus in Hannover
  • Grundstücksfläche: 400 qm
  • Bruttogrundfläche: 900 qm
  • Baujahr: 1978, grundsaniert 2002
  • Baupreisindex: 188
  • Normalherstellungskosten = 736

  1. Berücksichtigung Baupreisindex: 736 × (188/100) = 1.383,68 Euro
  2. Gebäudenormalherstellungswert = 1.383,68 × 900 (Bruttogrundfläche)
    = 1.245.312,00 Euro
  3. Alterswertminderung ab Sanierung im Verh. zur Gesamtnutzungdauer nach Anl. 38 BewG
    = 1.245.312,00 × (20 / 80) = 311.328,00 Euro
  4. Gebäudesachwert: Normalherstellungswert - Alterswertminderung
    = 1.245.312,00 - 311.328,00 = 933.984 Euro
  5. Bodenwert = Bodenrichtwert × Grundstücksfläche
    = 320 Euro/Quadratmeter × 400 qm = 128.000 Euro
  6. Vorläufiger Sachwert = Gebäudesachwert + Bodenwert
    = 933.984 Euro + 128.000 Euro = 1.061.984 Euro
  7. multipliziert mit Wertzahl laut Anl. 43 BewG: 1.061.984 Euro × 0,85
    = 902.686,40. Abgerundet = 902.600 Euro = Grundsteuerwert.
  8. Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert 902.600 × Steuermesszahl 0,00031 = 279,81
  9. Jährliche Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag 279,81 × Hebesatz (600/100) = 1.678,86 Euro

Was hat sich für unbebaute Grundstücke geändert?

Neu eingeführt wurde die Grundsteuer C für baureife, aber noch unbebaute Grundstücke. Der Gesetzgeber möchte hier erreichen, dass es sich nicht mehr lohnt, solche Grundstücke längere Zeit ungenutzt liegen zu lassen, um auf Preissteigerungen zu warten. Die Gemeinden dürfen daher ab 2025 einen gesonderten, höheren Hebesatz festsetzen.

Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Bis 31.10 2022 müssen Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Die elektronische Übermittlung, zum Beispiel über "Mein Elster" ist Pflicht. Hat der Eigentümer keinen Internet-Zugang, kann auch ein Angehöriger die Erklärung übermitteln. Auch ist eine Abgabe der Erklärung über dieses Online-Portal möglich: https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

Dies gilt zumindest für einfach gelagerte Fälle wie etwa
  • Baugrundstücke,
  • Ein- und Zweifamilienhäuser und
  • Eigentumswohnungen (nur Bundesmodell).

Gilt die Regelung bundesweit?

Hier wurde das sogenannte Bundesmodell dargestellt. Dieses wird jedoch nicht von allen Bundesländern angewendet. So haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, das Saarland und Sachsen von der gesetzlichen Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und nutzen eigene Verfahren, zum Beispiel durch Verwendung abweichender Steuermesszahlen.

Dadurch soll die hohe Bedeutung der Bodenrichtwerte verringert werden. Bayern setzt ein wertunabhängiges Flächenmodell ein. Auch in diesen Bundesländern kommt das jeweilige neue Verfahren ab 2025 zur Anwendung und es ist bis 1. Oktober 2022 eine Steuererklärung abzugeben.

Wird die Grundsteuer teurer?

Beim Bundesmodell hängt viel davon ab, dass die Gemeinden wie von der Bundesregierung erwartet – ihre Hebesätze senken. Ansonsten ist mit Steigerungen zu rechnen.




letzte Änderung U.M. am 26.10.2024
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 891919 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Webinar Jabatix NC

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Veranstaltungs-Tipp

Jabatix_3rd-Party_controllingportal-de.png
Webinar am 17.04.2025 (11:00 – 11:30 Uhr): Erfahren Sie, wie Sie Forecasts mit nur wenigen Klicks anpassen und flexibel auf volatile Marktparameter reagieren – erklärt anhand verschiedener Use Cases. Jetzt anmelden >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Controlling-Spezialist (m/w/d)
Wir sind ein zukunftsorientiertes, modernes Entsorgungsunternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern. Mit unserer 50-jährigen Erfahrung steht die MEAB als öffentliches Unternehmen der Bundesländer Brandenburg und Berlin für einen verantwortungsvollen Umgang mit Abfällen. Wir erbringen für Akteure aus Indu... Mehr Infos >>

(Senior) Referent* Konzernrechnungslegung und Bilanzierung
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

Office Manager & Personal Assistant (w/m/d)
Die WHU – Otto Beisheim School of Management ist die renommierteste private Hochschule in Deutschland und genießt auch international hohes Ansehen. Unsere Standorte in Vallendar und Düsseldorf bieten ein spannendes und sehr internationales Arbeitsumfeld. Die Kultur an der WHU ist geprägt von unte... Mehr Infos >>

Leitung (m/w/d) für den Bereich „Finanzmanagement und Controlling“
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Cost-Manager – Kostenmanagement & Reporting im Klinikneubau (w/m/d)
An 13 Standorten in ganz Deutschland versorgen in den BG Kliniken knapp 16.000 Fachkräfte verschiedenster Berufsgruppen mehr als 545.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr. Dabei finden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen familienfreundliche Arbeits­bedingungen, ideale Aufst... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Egal, ob in Gebäuden, im Auto, im Zug oder im Straßenbau: Sicherer Zugang und verantwortungsvoller Umgang mit essenziellen Ressourcen – wie Wasser, Strom, Daten, Luft – ist entscheidend für unsere Lebensqualität. Genau dafür setzen wir uns als FRÄNKISCHE Group seit mehr als 115 Jahren ein. Bei un... Mehr Infos >>

Controller (w/m/d) Supply Chain Finance
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) − Production Controlling (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp:
Haufe Online-Jahresforum Controlling

20241008-07076_290x100px.jpg

Führende Expert:innen geben Ihnen Einblicke in die aktuellen Themen, Trends und Entwicklungen im Controlling. Als Teilnehmer:in erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit Vorträgen, Best Practices, Diskussionen und virtuellem Networking. Freuen Sie sich auf wertvolle Impulse, innovative Ideen und konkrete Empfehlungen, um Ihr Controlling zukunftssicher zu gestalten.   

Mehr erfahren und Frühbucherpreis sichern >>  

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS-Investitionsrechner

Der RS- Investitionsrechner ermittelt Ihnen den Kapitalwert oder internen Zinsfuß für Ihre Investitions- vorhaben. Zusätzlich können Sie die Rentabilität und die Amortisations- zeit Ihres Investitionsvorhabens berechnen lassen. Mehr Informationen >>

RS Plan

index_RS-Plan.jpg
Unternehmens- Planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kennzahlen. Preis: 77,90 EUR Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Premium-Inhalte

Als Premium-Mitglied erhalten Sie Zugriff auf ausgewählte sonst kostenpflichtige Fachbeiträge und Video-Kurse für Premium-Mitglieder inklusive (über 400 Beiträge allein auf Controlling-Portal.de + Premiuminhalte auf Rechnungswesen-Portal.de).

Beispiele:

- Serie zum Berichtswesen in Unternehmen
- Kundenwertanalyse – Wie profitabel ist ein Kunde?
- Potenzialanalyse mit Excel
- Unsere amüsante Glosse: Neulich im Golfclub
- Kostenmanagement in der Logistik
- Dashboards im Kostenmanagement
- Von Total Cost of Ownership (TCO) zu TCOplus
- KLR - Aus der Praxis für die Praxis

Die Gesamtliste an Premium-Fachbeiträgen können Sie hier einsehen >>

Kosten- und Leistungsrechnung: Aus der Praxis für die Praxis von Jörgen Erichsen 

kosten-muenzen-geld-pm_Boris_Zerwann_240x180.jpg
Zur KLR gibt es zahllose Veröffentlichungen, die sich vor allem mit Definitionen und Theorien befassen. Im Unterschied dazu ist diese Serie aus 6 Teilen so konzipiert, dass sie sich vor allem mit der Anwendbarkeit im Tagesgeschäft befasst und so gerade für Unternehmer in kleinen Betrieben und Selbstständige einen hohen Nutzwert bieten. Weitere interessante Serien finden Sie hier >> 

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>