Eine grundlegende Unterscheidung bei der doppelten Buchführung ist die zwischen
Bestandskonten und
Erfolgskonten. Diese Differenzierung ist entscheidend für die
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und damit für den finanziellen Erfolg eines Unternehmens. Für eine Buchhaltung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ist das Auseinanderhalten von Bestands- und Erfolgskonten sehr wichtig.
Unterschiede zwischen Bestandskonten und Erfolgskonten
Die Namen verraten schon einiges über die Kontenarten: Auf den Bestandskonten werden Geschäftsvorfälle gebucht, die den Bestand des Unternehmens, also
Vermögen,
Schulden und
Eigenkapital, betreffen. An den Erfolgskonten hingegen lässt sich der Erfolg (oder Misserfolg) einer Firma ablesen. Der Erfolg hängt davon ab, wie hoch die Aufwendungen für die Herstellung oder Lieferung von Produkten und die Durchführung von Dienstleistungen sind und welche Erträge (Einkünfte) sich daraus ergeben.
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Wenn nur zwischen Bestandskonten gebucht wird, ist eine solche Buchung
erfolgsneutral, sie schlägt sich also nicht auf den Gewinn oder Verlust des Unternehmens nieder. Sobald an einer Buchung ein Erfolgskonto beteiligt ist, ist die Buchung hingegen
erfolgswirksam.
Die Veränderungen auf den Bestandskonten über das Geschäftsjahr hinweg schlagen sich in der
Schlussbilanz nieder. Die Struktur der Bilanz nach § 266 HGB (Handelsgesetzbuch) ist auch in den Bestandskonten wiederzufinden. Die Erfolgskonten hingegen sind
Unterkonten des Eigenkapitalkontos, weil die Aufwendungen und Erträge direkt das Eigenkapital einer Firma verändern.
Was eine Firma an Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen, Rohstoffen usw. besitzt, was also zum Bestand zählt, wird ins folgende Geschäftsjahr übernommen. In die Bestandskonten werden zu Beginn eines Geschäftsjahres die Werte aus der Eröffnungsbilanz, die der Schlussbilanz des vorherigen Geschäftsjahres entsprechen, übernommen. Die Erfolgskonten starten jedoch jedes Jahr beim Wert „null“.
Die folgende Tabelle fasst wesentliche
Unterschiede zwischen Bestands- und Erfolgskonten zusammen.
Aufbau und Merkmale von Bestandskonten
Entsprechend der Einteilung der Bilanz in Aktiva und Passiva gibt es auch
aktive und passive Bestandskonten. Auf den aktiven Bestandskonten werden vor allem Veränderungen beim Anlage- und beim Umlaufvermögen gebucht. Die passiven Bestandskonten beinhalten hauptsächlich das Fremdkapital, etwa in Form von Darlehen und anderen Verbindlichkeiten, sowie das
Eigenkapital. Wer nicht versteht, weshalb das Eigenkapital unter den Passiva (grob: den Schulden) aufgeführt ist, kann sich das Eigenkapital als Schulden der Firma bei den Unternehmenseigentümern vorstellen.
Ob ein Bestandskonto auf der Aktiv- oder der Passivseite steht, hat Auswirkungen auf die Buchungsregeln. Denn bei aktiven Bestandskonten werden der Anfangsbestand und Zuwächse im Soll, Verminderungen und der Schlussbestand im Haben gebucht. Bei passiven Bestandskonten ist es umgekehrt: Anfangsbestände und Zuwächse stehen im Haben, Verminderungen und der Schlussbestand im Soll. Die folgende Tabelle enthält Beispiele für aktive und passive Bestandskonten.
Aufbau und Merkmale von Erfolgskonten
Bei den Erfolgskonten werden
Aufwands- und Ertragskonten unterschieden. In den Aufwandskonten werden alle Aufwendungen gebucht, die unmittelbar die Geschäftstätigkeit betreffen, etwa Materialkosten, Personalkosten, Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen usw. Die Einkünfte aus Umsätzen, Mieten, Kapitalerträgen usw. sind auf den Ertragskonten zu registrieren. Es wird also bei den Erfolgskonten nach der Ausgaben- und der Einnahmenseite getrennt.
Da die Erfolgskonten Unterkonten des Eigenkapitalkontos darstellen, wird wie bei einem passiven Bestandskonto gebucht: Die Einnahmen stehen im Haben, die Ausgaben im Soll. Auf einem Ertragskonto wird also in der Regel nur auf der Habenseite (in der T-Konto-Darstellung rechts) gebucht, auf einem Aufwandskonto üblicherweise nur auf der Sollseite. Vor dem Jahresabschluss (siehe übernächsten Abschnitt) werden im Soll des Ertragskonto und im Haben des Aufwandskontos lediglich Korrekturbuchungen (nach einer fehlerhaften Buchung) verzeichnet. Die folgende Tabelle gibt
Beispiele für Aufwands- und Ertragskonten.
Buchungen und Abschlüsse bei Bestandskonten
Zu Beginn eines Geschäftsjahres werden die Anfangsbestände der Bestandskonten mittels des Eröffnungsbilanzkontos (EBK) gebucht; die Anfangsbestände ergeben sich aus der Eröffnungsbilanz (siehe
https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Jahresabschluss/mit-eroeffnungsbilanzkonto-und-schluss.... Als Beispiel soll das aktive Bestandskonto „Technische Anlagen und Maschinen“ der Zu-Pack GmbH dienen. Für dieses Konto kann aus der Eröffnungsbilanz der Wert 750.000 € abgeleitet werden. Der Buchungssatz lautet:
Technische Anlagen und Maschinen 750.000 € an EBK 750.000 €
Im Laufe des Geschäftsjahres kauft die Zu-Pack GmbH eine neue Verpackungsmaschine für 100.000 €. Wenn das Geld sofort nach der Lieferung überwiesen wird, kommt das Geld vom Bankkonto der Firma und der Buchungssatz lautet:
Technische Anlagen und Maschinen 100.000 € an Bank 100.000 €
Da beide Konten, auf denen gebucht wird, aktive Bestandskonten sind, spricht man von einem Aktivtausch. Durch ihn ändert sich in der Bilanz nichts.
Wenn die Zu-Pack GmbH das Zahlungsziel des Lieferanten der Verpackungsmaschine ausreizt, wird die ausstehende Bezahlung der erhaltenen Maschine erst einmal zu einer Verbindlichkeit. Buchungssatz:
Technische Anlagen und Maschinen 100.000 € an Verbindlichkeiten aus L. u. L. 100.000 €
In diesem Fall sind sowohl ein aktives als auch ein passives Bestandskonto durch die Buchung um 100.000 € angewachsen. Da die Bilanzsumme auf beiden Seiten der Bilanz größer wird, spricht man von einer
Bilanzverlängerung.
Wenn die Zu-Pack GmbH die Verpackungsmaschine schließlich bezahlt, bucht die Buchhaltung:
Verbindlichkeiten aus L. u. L. 100.000 € an Bank 100.000 € an
Hier werden also die Werte einerseits des Passivkontos „Verbindlichkeiten aus L. u. L.“ und andererseits des Aktivkontos „Bank“ vermindert. Es findet insofern eine
Bilanzverkürzung statt.
Angenommen, die Zu-Pack GmbH ist angeschlagen und verhandelt deshalb mit ihren Gläubigern. Der Lieferant der Verpackungsmaschine willigt ein, die Verbindlichkeiten der Zu-Pack GmbH in ein längerfristiges Darlehen umzuwandeln. (Dem Lieferanten ist es lieber, dass die Zu-Pack GmbH als Kunde erhalten bleibt und dass er irgendwann die volle Kaufsumme erhält als dass die Zu-Pack GmbH in Insolvenz geht und er womöglich nur noch einen Bruchteil der Kaufsumme erhält.) Die
Umwandlung der Verbindlichkeiten in ein Darlehen wird so gebucht:
Verbindlichkeiten aus L. u. L. 100.000 € an Darlehen 100.000 €
Da beide Konten passive Bestandskonten sind, wird eine solche Buchung
Passivtausch genannt; die Bilanz ist davon nicht betroffen.
Wenn die Zu-Pack GmbH das Darlehen innerhalb des Geschäftsjahres zurückzahlen konnte und die Verpackungsmaschine die einzige Anschaffung in diesem Zeitraum war, sieht die Kurzform des Kontos „Technische Anlagen und Maschinen“ vor dem Schlussbuchungen so aus:
Abgeschlossen wird das Konto dann zum Ende des Geschäftsjahres mit der Buchung:
Schlussbilanzkonto (SBK) 850.000 € an Technische Anlagen und Maschinen 850.000 €
Aus dem SBK kann schließlich der Wert 850.000 € in die Bilanz des Jahresabschlusses übernommen werden.
Buchungen und Abschlüsse bei Erfolgskonten
Im Gegensatz zu den Bestandskonten gibt es bei den Erfolgskonten keine Aktiv- und keine Passivseite, also auch keinen Aktiv- oder Passivtausch. Dafür wirkt sich jede Buchung auf die Bilanz aus. Da Erfolgskonten keinen Anfangsbestand haben, muss zu Beginn des Geschäftsjahres keine Buchung über das EBK (wie bei den Bestandskonten) durchgeführt werden.
Während des Geschäftsjahres sieht eine typische Aufwandsbuchung so aus:
Löhne 200.000 € an Bank 200.000 €
Eine typische Buchung auf einem Ertragskonto hat diese Form:
Bank 50.000 € an Umsatzerlöse 50.000 €
Wie oben geschrieben, werden die Aufwendungen im Soll und die Erträge im Haben gebucht.
Am Ende des Geschäftsjahres werden die Erfolgskonten über das Konto „Gewinn und Verlust“, kurz GuV, abgeschlossen. Das GuV-Konto erfüllt die Vorgabe aus § 242 Abs. 2 HGB, dass die Unternehmen eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres vorzunehmen haben. Die entsprechenden Buchungssätze lauten:
GuV-Konten an Aufwandskonten
Ertragskonten an GuV-Konto
Erst der Saldo aus der Gewinn- und Verlustrechnung wird schließlich an das Eigenkapitalkonto übertragen und damit bilanzwirksam. Die Buchungssätze unterscheiden sich, je nachdem, ob ein Jahresüberschuss (Gewinn) oder ein Jahresfehlbetrag (Verlust) erwirtschaftet wurde:
GuV-Konto an Eigenkapital (Gewinn)
Eigenkapital an GuV-Konto (Verlust)
Die
Erfolgs- und Bilanzwirksamkeit von Buchungen auf Bestands- und Erfolgskonten ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
Besonderheiten bei der Buchung der Umsatzsteuer
Bei den bisher aufgeführten
Buchungssätzen sind nur die Nettobeträge gebucht worden, die
Umsatzsteuer blieb – aus Gründen der Vereinfachung – außen vor. Wenn man die Umsatzsteuer einbezieht, ist zu beachten, dass sowohl die Vorsteuer bei Aufwendungen als auch die Umsatzsteuer bei Erträgen auf Bestandskonten verbucht werden. Denn die Vorsteuer ist eine Forderung gegenüber dem Finanzamt und das entsprechende Konto deshalb ein aktives Bestandskonto. Umgekehrt ist die bei Verkäufen eingenommene Umsatzsteuer eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt, die auf einem passiven Bestandskonto gebucht wird.
Typische Buchungen auf Erfolgskonten mit Vor- und Umsatzsteuer sind:
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 20.000 € an Bank 23.800 €
Vorsteuer (19 %) 3.800 €
und
Bank 59.500 € an Umsatzerlöse 50.000 €
Umsatzsteuer (19 %) 9.500 €
letzte Änderung S.P.
am 21.03.2023
Autor(en):
Stefan Parsch
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Autor:in
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Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
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