Postfaktisches im Finanz-Reporting

Am Beispiel des Flughafens Hahn

Dr. Peter Hoberg
Wenn es um öffentliche Investitionen geht, hat die Öffentlichkeit ein ehrliches Finanz-Reporting verdient, das Verluste nicht beschönigt und keine Subventionen verschleiert. Doch, wenn die Lage schwierig wird, überschreiten Pressemitteilungen manchmal die Grenze des Postfaktischen. Das zeigte 2016 das Beispiel des Regionalflughafens Hahn im Hunsrück, unweit der Metropole Frankfurt am Main, der zum Verkauf stand.

Regionalflughäfen profitabel zu managen, ist fast unmöglich. So ist auch der Flughafen Hahn seit vielen Jahren defizitär. Daher entschloss sich die Landesregierung Rheinland-Pfalz (82,5% Anteil, der Rest gehört Hessen) zu einem Verkauf. Angelockt wurden potentielle Erwerber mit der Zusage weiterer Subventionen in Höhe von ca. 80 Millionen Euro bis Ende 2024. Weitere Beihilfen lässt Brüssel wohl nicht zu. Nachdem ein erster Verkaufsversuch an der Bonität des Käufers scheiterte, läuft inzwischen die zweite Runde. Durch die Zeitverzögerungen geht dem Flughafen Ende 2016 langsam das Geld aus und das Land muss immer wieder nachschießen. Nach Verlusten von ca. 45 Millionen Euro in 2014 und 17,4 Millionen Euro in 2015 soll der Verlust in 2016 etwas geringer sein.

Problematisch ist jedoch, dass über die schwierige Lage nicht objektiv berichtet wird. Einige Presseinformationen scheinen die Grenze zum Postfaktischen zu überschreiten, was zu einer Irreführung des Steuerbürgers führen kann. Im Folgenden werden Beispiele mit ihrer postfaktischen Darstellung vs. der faktischen Analyse gezeigt.

Zinssatz des Überbrückungskredits

Durch den verzögerten Verkauf muss das Land mit Gesellschafterdarlehen die Liquidität sicherstellen. Am 9.Dezember 2016 informierte der SWR über die Aufsichtsratssitzung. In dieser habe der Flughafen Hahn vom Land Rheinland-Pfalz einen Überbrückungskredit in Höhe von 1,5 Millionen Euro erhalten. Der Geschäftsführer des Flughafens Bunk betonte, die Kreditbedingungen seien marktüblich gewesen. Es handele sich somit nicht um eine Beihilfe.

Leider hat der Flughafen den Zinssatz auch auf Nachfrage nicht kommuniziert. Die Antwort war: "Marktüblich bedeutet, dass ein regulärer Zins angesetzt wird, wie ihn jedes andere Unternehmen auch bekäme. Dementsprechend orientiert sich der Zins am durchschnittlichen 2-Jahres EUR-Swap-Satz." Aufgrund der Weigerung der Mitteilung des Zinssatzes soll dem Fall nachgegangen werden, zumal gemäß der Welt vom 4.November 2016 nur eine Kreditsumme von 1,0 Millionen angekündigt wurde, die also nach 1 Monat bereits um 50 Prozent überschritten wurde.

Ein Kreditzinssatz setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Refinanzierungskosten des Kreditgebers
  • Risikoaufschlag gemäß der Bonität bzw. des Ratings des Kreditnehmers
  • Aufschlag für Verwaltung und Gewinn


Durch das Niedrigzinsniveau sind die Zinssätze sehr niedrig, wenn der Kreditnehmer ein gutes Rating aufweist. Das Rating hängt wiederum von einer wirtschaftlichen Analyse aller wichtigen Faktoren ab. Das Ziel des Ratings besteht darin, die Zahlungsfähigkeit in der Zukunft zu prognostizieren. Der Flughafen Hahn hat in den letzten Jahren durchgängig rote Zahlen geschrieben, so dass ein normales Rating ein katastrophales Ergebnis bringen würde. Wenn überhaupt ein Kredit vergeben würde, würde ein extrem hoher Risikoaufschlag angewendet, wenn es marktüblich zugehen sollte.

Es ist zu vermuten, dass der an das Land zu zahlende Kreditzinssatz deutlich unter dem marktüblichen Zinssatz für bonitätsschwache Unternehmen liegt. Dies ist nur dann möglich, wenn der Kredit entweder direkt vom Land vergeben wird oder vom Land garantiert wird. In beiden Fällen handelt es sich um eine Beihilfe bei den Finanzierungskosten. Die Höhe der Subvention besteht in der Differenz zwischen dem eingerechneten Risikoaufschlag und dem marktüblichen.

Rückzahlung des Überbrückungskredits

Neben den Zinsen stellt sich bei Krediten vor allen Dingen die Frage, wie die Rückzahlung zu gestalten ist. Dazu ließ die Hahn-Sprecherin Hanna Koch verlauten, dass der neue Käufer die Kredite mit übernehmen müsse (Rheinpfalz vom 9. Dezember 2106). Damit legt sie nahe, dass es dadurch keine Probleme für den Steuerzahler gebe. Auch am 30.Dezember 2016 konnte man im Pfälzischen Merkur lesen, dass Innenstaatssekretär Randolf Stich mitgeteilt habe, dass die Rückzahlung der Kredite auf den Käufer zukomme.

Wo liegt hier das Problem in dieser Argumentation?

Dazu sei ein Blick in die Kalkulation des Kaufpreises des zukünftigen Käufers geworfen. Angewendet wird fast immer die DCF-Methode (Discounted Cashflow), bei der alle Zahlungen auf den Kaufzeitpunkt bezogen werden (Barwertbildung).

Damit ergibt sich der Kaufpreis KP aus Sicht eines Käufers wie folgt:

  1. Barwertsumme der zukünftigen erwarteten operativen Überschüsse
  2. plus Barwert der zugesagten Subventionen
  3. minus Marktwert des übernommenen Fremdkapitals

Wenn der Flughafen Hahn somit bis zum Eigentumswechsel weitere Kredite benötigt, so erhöht sich das Fremdkapital (Position c), was dann vom Kaufpreis abgezogen wird. Insofern stimmt es zwar, dass der Käufer die Kredite übernehmen muss, aber das Geld ist trotzdem weg, weil das Land dann einen geringeren Kaufpreis erhält. Die Formulierung, dass der Kredit auf den Käufer zukomme, ist mithin irreführend. Der Steuerzahler ist wieder der Dumme.

Tilgung der Bankkredite

Laut Airliners vom 9.11.16 teilte Hahn-Sprecherin Hanna Koch bezüglich der Bankkredite mit: "Diese (Bankkredite) werden im Laufe dieses Jahres weiter getilgt, so dass Anfang 2017 noch 1,3 Millionen Euro Darlehen zu verzeichnen sein werden. Für ein Unternehmen unserer Größenordnung sind dies sehr geringe Zahlen." Das hört sich gut an, aber nur im ersten Schritt. Tatsächlich wären 1,3 Millionen Euro Bankschulden bei einem Grundkapital von 50 Millionen Euro außerordentlich wenig. Aber es darf dabei nicht übersehen werden, dass die Bankschulden nicht durch Tilgung, sondern durch Umschuldung auf das Land Rheinland-Pfalz abgebaut wurden.

Das Land hat Gesellschafterdarlehen geben müssen. Die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel haben insgesamt 100 Millionen Euro deutlich überschritten. Es ist sogar zu befürchten, dass Banken nicht mehr bereit waren, normale Kredite zu vergeben, also solche ohne Garantie des Landes. Insofern ist der Rückgang der Bankkredite ein schlechtes Zeichen, auch wenn die Pressemitteilung das Gegenteil suggerieren möchte.

Schlussfolgerung

Ohne Zweifel ist es kaum möglich, einen Regionalflughafen profitabel zu führen. Aber die Öffentlichkeit kann eine ehrliche Rechnung erwarten. Dazu müssen die tatsächlichen Verluste sauber erhoben werden und den externen Effekten gegenübergestellt werden. Diese können positiv sein (Arbeitsplätze, bessere Anbindung usw.) aber auch negativ, wie die Bürgerinitiativen gegen den Lärm zeigen. Der Versuch des Wegargumentierens der Subventionen muss aber aufhören. Die postfaktische Phase sollte somit wieder verlassen werden.




letzte Änderung P.D.P.H. am 26.08.2022
Autor:  Dr. Peter Hoberg


Autor:in
Herr Prof. Dr. Peter Hoberg
Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Worms. Seine Lehrschwerpunkte sind Kosten- und Leistungsrechnung, Investitionsrechnung, Entscheidungstheorie, Produktions- und Kostentheorie und Controlling. Prof. Hoberg schreibt auf Controlling-Portal.de regelmäßig Fachartikel, vor allem zu Kosten- und Leistungsrechnung sowie zu Investitionsrechnung.
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09.02.2017 15:18:07 - Markus Schmidt

Danke für den Artikel, da ist nur zuzustimmen.
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