STAWAG - Stadt und Städteregionswerke Aachen AG
Aachen
Beschreibung: |
Die leistungsabhängige Abschreibung wird in der Regel bei Anlagegütern, deren Leistung erheblich schwankt, verwendet. Diese Methode zeigt am besten den tatsächlichen Verschleiß einer Anlage auf. Bei diesem Verfahren werden nicht zeitabhängige, sondern leistungsabhängige Abschreibungsbeträge ermittelt. Im Gegensatz zur zeitlichen Abschreibung gehört die leistungsabhängige Abschreibung zu den variablen Kosten. Die Abschreibungsdauer hängt von dem Zeitraum ab, in dem ein Wirtschaftsgut seinen Leistungsvorrat durch Inanspruchnahme bei der Produktion abgibt. |
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Formel: |
Die Berechnung des leistungsbezogenen Abschreibungsbetrages erfolgt auf den Anteil der Gesamtlaufleistung der Abrechnungsperiode zur Gesamtleistung der Anlage. Die Errechnung des Abschreibungsbetrages pro Jahr erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird der Abschreibungsbetrag (at) je Leistungseinheit dadurch ermittelt, dass die Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten (A) abzüglich des Liquidationserlöses (L) durch den geschätzten Gesamtleistungsumfang (G) dividiert werden.
Auf diese Weise wird in einem zweiten Schritt die in einem Geschäftsjahr tatsächlich erbrachte Leistung (Gp), ausgedrückt in produzierten Stückzahlen, die gefahrenen Kilometer oder die möglichen Laufstunden einer Anlage, mit dem Abschreibungsbetrag je Leistungseinheit multipliziert.
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Beispiel: |
Eine Maschine mit dem Wiederbeschaffungswert von 150.000 € und 5 Jahren Laufzeit soll nach Leistung abgeschrieben werden. Nach einer geplanten Nutzungsdauer wird es mit einem Restwert von 18.000 € gerechnet. Die Maschine soll eine Gesamtkapazität (K) von 1.500 TME aufweisen. Die Auslastung der Maschine verteilt sich auf die einzelnen Perioden gemäß folgender Tabelle:
1.Schritt: Berechnung des Abschreibungsbetrages (at):
2. Schritt: Bestimmung der Abschreibungsbeträge (at) für die einzelnen Perioden: a1 = 88 × 400 = 35.200 € a2 = 88 × 300 = 26.400 € a3 = 88 × 500 = 44.000 € a4 = 88 × 200 = 17.600 € a5 = 88 × 100 = 8.800 €
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Handelsrechtlich: | ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuerrechtlich: | ja (nur auf bewegliches AV, § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kalkulatorisch: | ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Formel in Excel: |
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Grafik: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Kommentar: |
Sehr genaue Methode, jedoch in der Praxis zum Teil mit einem sehr hohen Ermittlungsaufwand verbunden. TME = Tausend Mengeneinheiten |
letzte Änderung R. am 16.11.2022 Autor(en): Redaktion RWP |
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