Web Analytics

GWG - Aktuelle Grenzen und Praxistipps

Stand: 2023

Wolff von Rechenberg
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können sofort abgeschrieben werden. Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wird jedes Gut bezeichnet, bei dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von 800 Euro bzw. 1.000 Euro bei einer Sammelabschreibung nicht übersteigen. Sie müssen beweglich und abnutzbar sowie selbstständig nutzbar sein (siehe EStG §4 Abs. 3 Satz 3, §6 Abs. 2). Wenn die genannten Voraussetzungen, die im Folgenden weiter erläutert werden, erfüllt sind, dann stehen Unternehmen zwei Möglichkeiten zur Wahl:
  • Sie dürfen diese Güter nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen, wenn die Anschaffung bzw. Herstellung mehr als 250 Euro (150 Euro bis 2017) und weniger als 800 Euro netto gekostet hat (410 Euro bis 2017)
  • Sie können diese Güter nach § 6 Abs. 2 EStG in einen Sammelposten einstellen und einheitlich über 5 Jahre abschreiben, wenn die Anschaffung bzw. Herstellung mehr als 250 Euro und weniger als 1.000 Euro gekostet hat. 

Was Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler über GWG und die GWG-Grenzen in 2023 wissen müssen.

Historie der GWG-Grenze

Die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) hat eine bewegte Geschichte. Bis zum 31. Dezember 2007 durften GWG sofort abgeschrieben werden. 2008 führte der Gesetzgeber die sogenannte Pool-Abschreibung für GWG im Wert von 150 bis 1.000 € ein. Damit durfte nur noch bis 150 € sofort abgeschrieben werden. Teurere Anschaffungen mussten Unternehmen über fünf Jahre abgeschrieben. Seit 2010 gilt wieder die Grenze von 410 € ohne Umsatzsteuer, die Anfang 2018 auf 800 € heraufgesetzt wurde. Und auch die Untergrenze wurde heraufgesetzt: auf Güter mit Herstellungskosten oder Anschaffungspreis von mehr als 250 €.

Die Pool-Abschreibung besteht jedoch weiter. So stehen heute drei Abschreibungsmöglichkeiten nebeneinander.
  1. Die Abschreibung (§ 7 EstG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle
  2. Die Sofortabschreibung für alle GWG bis 800 € (§ 6 Abs. 2 EStG)
  3. Die Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung) für alle GWG zwischen 250,01 und 1.000 € (§ 6 Abs. 2a EStG)

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?

Als Geringwertige Wirtschaftsgüter gelten Gegenstände des Anlagevermögens, die
  • beweglich,
  • abnutzbar und
  • selbstständig nutzbar sind.

Gegenstände, die diese Voraussetzungen erfüllen, dürfen als GWG abgeschrieben werden.
Beispiel: Ein Bürostuhl ist selbstständig nutzbar und daher ein GWG. Ein Ersatzteil für ein Bürogerät ist nicht selbstständig nutzbar und fällt damit auch nicht unter die GWG.

Wichtig: Geräte und Programme zur Dateneingabe und -verarbeitung brauchen nicht als GWG behandelt werden. Sie können für Jahre ab 2021 in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26. Februar 2021 die Nutzungsdauer für Computerhardware sowie für geschäftliche Software auf ein Jahr reduziert. Die sogenannte Digital-AfA wurde verabschiedet, um Steuerzahler bei Anschaffungen für die Arbeit im Home Office zu entlasten.


Die aktuellen GWG-Grenzen, die seit dem 01.01.2018 gelten

Nachfolgende Übersicht zeigt die Möglichkeiten der Abschreibung, die damit ein Unternehmen hat:
  • bis 250,00 €: Sofortige Betriebsausgabe (keine Aufzeichnungspflicht im gesonderten Verzeichnis) oder Abschreibung (§ 7 EstG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle
  • 250,01 bis 800,00 €: Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) oder Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung) gemäß § 6 Abs. 2a EStG) oder Abschreibung (§ 7 EstG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle (mit Aufzeichnungspflicht im gesonderten Verzeichnis)
  • 250,01 bis 1.000,00 €: Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung, Aufzeichnungspflicht im gesonderten Verzeichnis) oder Abschreibung (§ 7 EstG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle (mit Aufzeichnungspflicht im gesonderten Verzeichnis)
  • ab 1000,01 €: Abschreibung (§ 7 EstG) über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle

Bis Ende 2017 lagen die Grenzen bei niedrigeren Beträgen:
  • Sofortabschreibung: 150,01 € bis 410 €
  • Poolabschreibung: 150,01 € bis 1.000 €

Die Wertgrenzen und Bestimmungen zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder geändert. Lesen Sie mehr darüber in: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Informationen, Beispiele, Buchungen >>

Wichtig: Es zählt der Netto-Anschaffungspreis. Das gilt auch für Kleinunternehmer, die keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Nebenkosten für Transport und Versicherung zählen zum Anschaffungspreis hinzu.

Anschaffungen im Wert von weniger als 250 € zählen nicht zu den GWG und können einfach als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Anschaffungen im Wert von mehr als 1.000 € netto müssen nach AfA (Absetzung für Abnutzung) abgeschrieben werden.

Die Netto-Anschaffungskosten berechnen sich wie folgt:

Bruttopreis -19 % USt (ggf. 7 % USt)
- Skonto, sonstige Rabatte
- Zuschüsse
= Netto-Anschaffungskosten

Beispiel: Ein Architekturbüro schafft für den Mitarbeiter Klaus M. Eine neue Büroausstattung an: Schreibtisch, Stuhl, Lampe, PC. Die Schreibtischlampe kostet 120 €. Damit handelt es sich um eine Betriebsausgabe, die sofort abzusetzen ist. Der Bürostuhl kostet 300 €. Damit fällt er unter die GWG, dafür gilt die Sofortabschreibung. Der Schreibtisch kostet 830 €. Handelt es sich dabei um einen Bruttopreis, muss die Mehrwertsteuer abgezogen werden. Dann wäre der Schreibtisch als GWG im ersten Jahr sofort abschreibbar. Handelt es sich um den Nettopreis, muss das Architekturbüro den Schreibtisch über längere Zeit abschreiben: Entweder über die Nutzungsdauer oder in einer Sammelabschreibung. In diese müsste dann aber auch der Stuhl mit eingehen. Denn beide Abschreibungsverfahren nebeneinander sind nicht zulässig.

Die Computeranlage kostet 1.200 € netto. Damit fällt sie nicht mehr unter die GWG. Das Architekturbüro darf die Anlage aber auf eine Nutzungsdauer von einem Jahr abschreiben. Das erlaubt die Digital-AfA.

GWG: Sofortabschreibung vs. Pool-Abschreibung

Unternehmen müssen kalkulieren, welche Abschreibung sich für ihre GWG am besten eignet. Denn jedes Unternehmen muss sich für eine Abschreibung entscheiden. Ein Nebeneinander verschiedener Abschreibungsverfahren ist nicht möglich.

Die Sofortabschreibung: Im einfachsten Fall wird sich ein Unternehmen für die GWG-Sofortabschreibung entscheiden. Vorteil: Das Verfahren verursacht weniger Aufwand. Je nach Gewinnerwartung und Menge der angeschafften GWG kann die Wahl der Sammelabschreibung allerdings günstiger sein.

Die Pool-Abschreibung
Die Pool- oder Sammelabschreibung wird beispielsweise dann interessant, wenn in einem Unternehmen GWG anfallen, die sonst über längere Zeiträume abgeschrieben werden müssten.
Beispiel 1: Kehren wir zurück in unser Architekturbüro. Klaus M. Hat seinen Schreibtisch für 830 € netto bekommen. Hat sich das Büro für die GWG-Sofortabschreibung entschieden, muss es den Schreibtisch über die Nutzungsdauer abschreiben. Die aktuelle AfA-Tabelle weist eine Abschreibungsfrist von 13 Jahren für Büromöbel aus. Hat sich das Büro für die GWG-Sammelabschreibung entschieden, dann kann es den neuen Schreibtisch über fünf Jahre abschreiben - zusammen mit allen anderen im Veranlagungszeitraum angeschafften GWG.

Beispiel 2: Nehmen wir ein anderes Unternehmen, das in einem Jahr einen Großteil der Mitarbeiter mit neuen Schreibtischen versorgen muss. 10 Tische im Wert von je 300 € netto. Das Unternehmen könnte per Sofortabschreibung 3.000 € ansetzen. Im nächsten Jahr kann das Unternehmen dann aber vielleicht nur noch Büromaterial absetzen.

Mit GWG-Abschreibung Steuern sparen

Welches Abschreibungsverfahren günstiger ist, hängt vom Wert der angeschafften GWG und von der erwarteten Umsatzentwicklung ab. Mit der Wahl zwischen Sofortabschreibung und Pool-Abschreibung lassen sich GWG steuergünstig kumulieren.
Beispiel: Ein Unternehmen hat 2017 ein schlechtes Geschäftsjahr gehabt. Doch 2018 und 2019 stehen einige gute Aufträge ins Haus. Wenn das Unternehmen in dieser Situation für 2017 die Pool-Abschreibung gewählt hat, dann verlegt es Abschreibungsmöglichkeiten in die Folgejahre.

Ob die Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung) sich lohnt, hängt also auch von der Nutzungsdauer eines Gegenstandes gemäß AfA-Tabelle ab.

GWG verbuchen

Je nach Abschreibungsverfahren müssen Unternehmen ihre GWG unterschiedlich buchen: Entscheidet sich der Unternehmer für die Sofortabschreibung, reicht die Aufnahme der GWG in die Buchhaltung. Entscheidet sich der Unternehmer für die Pool-Abschreibung, muss er seine GWG in einen Sammelposten (Pool) einstellen. Die Summe der Werte in diesem Pool schreibt er dann über fünf Jahre ab. Schreibt der Unternehmer über die Nutzungsdauer ab, dann muss er seine GWG in einem Bestandsverzeichnis aufführen.

Weitere Praxistipps zur GWG-Abschreibung

Die Abschreibung von GWG führt immer wieder zu Problemen mit dem Finanzamt. So zweifelt die Finanzverwaltung oft die Behandlung eines Wirtschaftsguts als GWG an, warnt der Haufe-Verlag im Internet. Das Finanzamt wird demnach versuchen, Teile nach ihrem wirtschaftlichen Zweck oder nach der Verkehrsauffassung als Einheiten zu betrachten, die dann aus den GWG herausfallen. Hierauf sollten Unternehmen vorbereitet sein und schon im Vorfeld Argumente sammeln, rät Haufe.de. So könne man beispielsweise bei einem Stuhl behaupten, dass jeder Stuhl einer Sitzgruppe für sich alleine nutzbar sei.

Sonderfall Computerprogramme

Computerprogramme sorgten bisher stets für Unsicherheit. Kann das Office-Paket oder das Buchhaltungsprogramm als GWG gelten? Diese Frage erübrigt sich durch die Digital-AfA. Der Begriff "Software" im Sinne der Digital-AfA umfasst die Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung. Dazu gehören Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, Standardanwendungen individuell abgestimmte Anwendungen wie ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.

Stand: 2023




Quelle: Haufe.de, Finanztip.de, Akademie.de, SmartSteuer.de
letzte Änderung W.V.R. am 11.10.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Phovoi_R


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 113901 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Buch-Tipp


kennzahlen.png Kennzahlen-Guide für Controller- Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 
Preis: ab 12,90 Euro Brutto mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Director Finance & Controlling (m/w/d)
Die ANWR GROUP gehört zu den erfolgreichsten Handelskooperationen in Europa. Als genossenschaftlich organisierte Unter­neh­mensgruppe vernetzen wir Hersteller und Handel, optimieren Prozesse, generieren Marketing- und Kom­mu­ni­ka­tions­plattformen und entwickeln innovative Lösungen für die Zukun... Mehr Infos >>

Controller:in (m/w/d)
Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 640 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistikdienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familienunternehmen mit über hundertjähriger Tradition wissen wir, dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Unsere Erfolg... Mehr Infos >>

Leitung Rechnungswesen (m/w/d) in Teil- oder Vollzeit (80 -100%) - unbefristet
Die BruderhausDiakonie bietet in Baden-Württemberg vielfältige Assistenz- und Unterstützungsleistungen, Pflege und Beratung sowie Angebote zu Bildung, Erziehung und Arbeit. Rund 5.000 Mitarbeitende stellen die Versorgung von mehr als 10.000 Klienten und Klientinnen sicher. Das 40-köpfige Team des... Mehr Infos >>

Senior Controller (m/w/d)
Werner Sobek steht weltweit für Engineering, Design und Nachhaltig­keit. Mehr als 400 Kolleg:innen arbeiten in unserem Unter­nehmen, das auf mehreren Konti­nenten vertreten ist. Unsere Arbeiten zeichnen sich durch hochklassige Gestaltung auf der Basis von heraus­ragendem Engineering und integrale... Mehr Infos >>

Junior Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 12.500 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

Buchhalter / Buchhalterin (m/w/d)
text2net legt Wert auf eine familienbewusste und flexible Arbeitszeitgestaltung, kurze Entscheidungswege und eine gute Arbeitsatmosphäre. Unsere Büroräume liegen in Bonn in zentraler Lage mit sehr guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (Nähe Hauptbahnhof / Busbahnhof). Bei uns erwa... Mehr Infos >>

Referent Anlagenbuchhaltung / Bilanzierung (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 458 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Unternehmensentwicklung und Controlling
Das Waisenhaus – Stiftung des öffentlichen Rechts – ist eine seit 1679 bestehende Frankfurter Stiftung. Wir sind eine Ein­richtung der ambulanten, teilstationären und stationären Jugend­hilfe. Unser Ziel ist es, die Lebensperspektive von Kindern und Jugendlichen in der heutigen Gesellschaft zu ve... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Viele kostenlose Webinare rund ums Controlling

CoPlanner_Logo_2_RGB_tuerkis_300dpi-controllingportal.jpg
In unseren Webinaren erfahren Sie, wie Sie Ihr Controlling auf ein neues Niveau heben. Neueste Trends, praxisnahe Einblicke und wie Sie Ihre Fähigkeiten optimieren können.  Vom präzisen Forecasting über HR-Controlling bis zur Konsolidierung und integrierten Planung: Die Webinare sind darauf ausgerichtet, Sie zu inspirieren, zu informieren und zu befähigen.     Mehr Infos >>  

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
 



aufgefallen ?!


Ihre Werbung hier !






Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

QuoVadis.jpg
Der BusinessPlanner besticht seit Jahren durch seine schnelle und professionelle Umsetzung einer integrierten Unternehmensplanung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration von Planbilanz und Finanzplan / Cashflow – inklusive transparentem und aussagekräftigem Reporting.
Mehr Informationen >>

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Planner deckt alle Anforderungen der integrierten Unternehmensplanung, des Reportings und der Analyse ab. Setzen Sie auf eine Software, die Ihnen mit maximaler Transparenz Arbeitsprozesse erleichtert. Mit wenigen Mausklicks passen Sie vorgefertigte Strukturen an Ihre Bedürfnisse an und importieren Ist-Zahlen über fertige Schnittstellen aus Ihrem Vorsystem.  Mehr Informationen >>

idl.png
Die IDL CPM Suite ist eine Software für die Unternehmenssteuerung mit integrierten Applikationen für Konzernkonsolidierung, Finanzplanung, operative Planung, Managementreporting, regulatorisches Berichtswesen und Analyse. Herausragende Usability, hohe Automatisierung und Fachlichkeit zeichnen sie aus. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Reisekostenabrechnung 2025

02_Reisekostenabrechnung.png
Diese Excel-Vorlage eignet sich zur Reisekostenabrechnung in allen Branchen für Unternehmen, deren Angestellte, Vereine und Organisationen, Gewerbetreibende sowie Freiberufler. Das Tool unterstützt die aktuellen in Deutschland geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten.
Mehr Informationen >>


RS-Businessplan

Betriebsaufwand.png
Unternehmen mit Balanced Scorecard (BSC) im Einsatz sind erfolgreicher als ihre Wettbewerber. Erstellen Sie mit RS-BSC Ihre Balanced Scorecard! Definieren und überwachen Sie mit Hilfe dieser Excel-Vorlage ihre operativen und strategischen Ziele.
Mehr Informationen >>

Liquiditätsplanung XL

Liquiditätsplanung XL.png
Mit der RS-Liquiditätsplanung können Sie die Liquidität planen. Die Planung erfolgt dabei über einzelne Sichten, welche komprimiert im Liquiditätsplan ausgegeben werden. Das Tool beinhaltet unter anderem zwei Jahresplanung und eine Detailsicht für Ein- und Auszahlpositionen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>