Bis zum Jahr 2050 will die EU klimaneutral sein. Was noch in weiter Ferne zu liegen scheint, hat bereits heute Auswirkungen auf Unternehmen Klimaneutralität ist nicht von heute auf morgen zu erreichen. Deshalb gilt für eine Vielzahl von Unternehmen bereits ab diesem Jahr die
Berichtspflicht für das ESG-Reporting – ab 2023 für tausende mehr. Unternehmen stehen daher nun vor der Herausforderung, das Reporting in ihre Prozesse zu integrieren und die bestmögliche Software dafür zu finden.
Das
ESG-Reporting untersucht die Auswirkungen der Wirtschaftsaktivitäten eines Unternehmens auf die Bereiche
Umwelt,
Soziales und
Unternehmensführung (
Environmental,
Social,
Governance). Ebenso legt die Berichterstattung offen, wie sich die
ESG-Faktoren auf die Performance, Marktstellung und Entwicklung von Unternehmen auswirken und welche Veränderungen in Richtung Nachhaltigkeit sich am besten für das Unternehmen ableiten lassen. Nicht etwa nur produzierende Branchen sind hiervon betroffen.
Dem
Finanzsektor kommt eine wichtige flankierende Rolle bei der Erreichung des Green Deals zu, weil die Kapitalmärkte private Finanzströme in nachhaltige Verwendungen lenken können – Stichwort:
Sustainable Finance. Regulierer und Verbände verpflichten Finanzinstitute in diesem Zusammenhang immer stärker dazu, Nachhaltigkeitsrisiken – intern und extern – zu identifizieren, zu managen und offenzulegen.
Die
Nachfrage nach ESG-Informationen wächst, ebenso aber auch der Markt für nachhaltige Geldanlagen. Für Unternehmen und Finanzinstitute ist das ESG-Reporting daher die Chance, den sich wandelnden Kundenanforderungen gerecht zu werden. Es bedeutet aber auch einen erheblichen
Mehraufwand. Nicht nur, weil Unternehmen ihre Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich der ESG-Faktoren überprüfen und kommentieren müssen; sie müssen entscheiden, in welchen Unternehmensprozess sie das Reporting überhaupt integrieren und welche Software sie dafür verwenden.
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EU-Taxonomie klassifiziert sechs Umweltziele
Die EU-Kommission hat zur Überprüfung der Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich Nachhaltigkeit das Instrument der
EU-Taxonomie entwickelt. Eine Wirtschaftsaktivität gilt dann als Taxonomie-konform, wenn sie zur Erreichung
mindestens eines von sechs definierten Klimazielen beiträgt, andere Umweltziele nicht gefährdet sowie bestimmten Mindestanforderungen genügt. Die Umweltziele der Taxonomie sind:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
- Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung von Verschmutzung
- Schutz von Ökosystemen und Biodiversität
Die Basis für die Bewertung der einzelnen Umweltziele bildet eine
Liste von 70 Wirtschaftsaktivitäten in konkreten Sektoren, die als besonders relevant mit Blick auf die gesetzten Klimaschutzziele gelten. Die Liste der Wirtschaftsaktivitäten (z.B. Herstellung von Zement) wird bei Bedarf erweitert; Sektoren sind beispielsweise Manufacturing oder Energieerzeugung.
Zum ESG-Reporting verpflichtet sind für das Berichtsjahr 2021 diejenigen Unternehmen, die im Geschäftsjahr durchschnittlich 500 Mitarbeitende beschäftigen, deren Umsatzerlöse sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen oder dessen Bilanzsumme bei mehr als 20 Millionen Euro liegt. EU-weit sind in diesem Jahr rund 11.600 Unternehmen betroffen.
Ab 2023 werden über 49.000 Unternehmen ein ESG-Reporting schuldig sein, weil die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zur Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD) überarbeitet wird und sich dadurch die Anforderungen ändern.
Große Herausforderung: noch kein allgemeingültiger Standard
Das
ESG-Reporting erfolgt anhand von konsolidierten Werten gesamtheitlich auf Unternehmensebene, betrachtet also den
Umsatz (Turnover), die
Betriebsausgaben (OPEX) und die
Investitionen (CAPEX). Anhand der berichteten Aktivitäten lässt sich nachvollziehen, ob beziehungsweise bis zu welchem Grad das Unternehmen die EU-Taxonomie einhält und ob die Mindestanforderungen erfüllt werden.
Ableiten lassen sich schließlich auch Handlungsoptionen für das Unternehmen, um die Wirtschaftsaktivität nachhaltiger auszurichten, dabei aber nicht unwirtschaftlicher zu gestalten. Denn das ESG-Reporting umfasst beide
Perspektiven:
inside-out, also welche Auswirkungen Unternehmensaktivitäten auf die Gesellschaft und Umwelt haben, und
outside-in, also die Auswirkungen von ESG-Faktoren auf die Performance. Für den
Finanzsektor beispielswiese lohnt sich die nachhaltige Ausrichtung, denn
nachhaltige Geldanlagen sind
seit Jahren gefragt wie nie – in Deutschland betrug ihre Summe im vergangenen Jahr 335,3 Milliarden Euro.
Die große Herausforderung beim ESG-Reporting ist, dass
noch kein allgemeingültiger Standard existiert. Unterschiedliche Stellen, wie Regierungsbehörden oder auch private Initiativen, entwickeln
Reporting-Standards, die für deutsche Unternehmen und Finanzinstitute eine unterschiedliche Relevanz haben. Sie müssen daher verschiedene Standards und vielfältige Datenanforderungen erfüllen. Die Anwendung eines
EU-weit einheitlichen Reporting-Standards für nicht finanzielle Informationen wird voraussichtlich bis Mitte dieses Jahres umgesetzt.
ESG-Reporting im Konzernabschluss ansiedeln
Am besten ist das
ESG-Reporting im Konzernabschluss oder im abschlussnahen Reporting anzusiedeln, aufbauend auf konsolidierten Werten. Die Klassifizierungslogik der EU-Taxonomie wird idealerweise bereits in den
ERP-Systemen implementiert. Über
erweiterte Exportschnittstellen lassen sich die benötigten Daten aus den Vorsystemen automatisch extrahieren und in das Konzernsystem überführen. Ergänzende Zusatzdaten können in gängigen
Konzernabschlusssystemen – zum Beispiel von SAP – zusätzlich abgefragt werden.
Für die
Kommentierung der Wirtschaftsaktivitäten kann die Kommentierungslösung genutzt werden, die bereits für den Konzernabschluss zum Einsatz kommt. Mit den Standardwerkzeugen der Konsolidierungslösung kann das Reporting in das notwendige Berichtslayout überführt werden. Zu beachten sind dabei allerdings die besonderen Anforderungen an das Format – künftig soll die
Aufstellung des Berichts im ESEF-Format (European Single Electronic Format) mit einem entsprechenden Tagging der Informationen erfolgen.
Alternativ ist auch eine manuelle Erfassung und Klassifikation der Werte möglich, die Vorsysteme bleiben dabei unverändert. Die Daten werden dann im Konzernreportingsystem aufgeteilt und aufgeschlüsselt. Nachteil hierbei: Der
Automatisierungsgrad ist sehr gering und die Herausforderung, die Informationen zu erfassen, sehr hoch, weil diese im Konzernreporting nicht mehr in der benötigten Granularität vorhanden sind.
Fazit
Im Zuge des Green Deals sind
immer mehr Unternehmen und Finanzinstitute zum ESG-Reporting verpflichtet. Der Druck wächst, auch seitens der Verbraucher und Anleger, die
mehr Transparenz und Nachhaltigkeit fordern. Ebenso haben Unternehmen aber auch die Chance, Handlungsfelder in einer nachhaltigen Ausrichtung offenzulegen und sich gut am Markt zu positionieren. Um den Aufwand für das ESG-Reporting möglichst gering zu halten, siedeln Unternehmen es am sinnvollsten im Konzernabschluss an.
Quelle:
Caleo Consulting
letzte Änderung J.P.
am 19.07.2022
Autor:
Joachim Poisel
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Autor:in
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Herr Joachim Poisel
Joachim Poisel ist Head of Sales & Marketing bei CALEO Consulting, einer international tätigen Unternehmensberatung mit Spezialisierung auf Enterprise Performance Management und Business Intelligence. Inhaltliche Schwerpunkte setzt CALEO auf Konzernabschlüsse (Konsolidierung) und Controlling, unternehmensweite Berichterstattung, Planung, Budgetierung und Forecasting für Unternehmen, Integration von Legal- und Managementberichterstattung.
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