Web Analytics

Einführung in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Wer ist zur EÜR berechtigt, und worauf muss man achten?

Stefan Parsch
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wird auch als "einfache Buchhaltung" bezeichnet – weil es bei ihr im Vergleich zur doppelten Buchführung keine doppelte Verbuchung von Geschäftsvorfällen gibt und weil sie nicht so komplex wie die doppelte Buchführung ist. Dennoch gibt es auch bei der Ermittlung des Betriebsgewinns per EÜR einiges zu beachten. Außerdem kann sie nur anwenden, wer nicht der Buchführungspflicht unterliegt.

Wer zur EÜR berechtigt ist

§ 238 HGB (Handelsgesetzbuch) verpflichtet alle Kaufleute zur Buchführung. Nach § 6 Abs. 1 HGB gelten die Vorschriften für Kaufleute auch für Handelsgesellschaften und damit für die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Ebenso sind die Aktiengesellschaft (AG; nach § 3 Abs. 1 AktG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH; nach § 13 Abs. 3 GmbH-Gesetz) durch die Rechtsform buchführungspflichtig. Das Steuerrecht übernimmt diese Regelung in § 140 AO (Abgabenordnung).

Die Möglichkeit zur Anwendung einer EÜR ist in § 4 Abs. 3 EStG geregelt. Die Anwendung der EÜR stellt gewissermaßen eine Ausnahme für bestimmte Unternehmergruppen dar. Dies sind zum einen Freiberufler, wie Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Wissenschaftler, Journalisten, sofern sie selbstständig tätig sind, also nicht angestellt sind. Die freien Berufe nennt § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz). Für Freiberufler gilt die Befreiung von der Buchführungspflicht unabhängig von Umsatz und Gewinn.

Für Einzelkaufleute, Gründer, Gewerbetreibende sowie Forst- und Landwirte gelten bestimmte Obergrenzen:
  • Einzelkaufleute und Gründer sind nach § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit, wenn sie „an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 800.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen“; für Gründer gilt dies bereits, wenn beide Werte am Ende des ersten Geschäftsjahres nicht überschritten werden.
  • Nach § 141 AO gilt diese Regelung im Steuerrecht auch für Gewerbetreibende. Sobald einer der beiden Werte überschritten ist, werden sie vom Finanzamt zur doppelten Buchführung verpflichtet. Diese Pflicht gilt ebenso, wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
  • Für Forst- und Landwirte gilt die Befreiung nur dann, wenn der Wirtschaftswert (nach § 46 BewG – Bewertungsgesetz) der selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen nicht mehr als 25.000 Euro beträgt.

Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) in Anspruch nehmen können, sind wegen der oben genannten Grenzwerte von der Buchführungspflicht befreit. Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass Unternehmer, die im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von maximal 22.000 Euro gemacht haben und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro kommen werden, keine Umsatzsteuer erheben und abführen müssen. Seit 2024 ist auch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr abzugeben.

Auch wer nicht buchführungspflichtig ist, kann freiwillig die doppelte Buchführung anwenden. Wer einmal dem Finanzamt eine Bilanz übermittelt, wählt damit die doppelte Buchführung und ist für die Folgejahre an diese Wahl gebunden.


Zufluss- und Abflussprinzip

Die Bilanz als Jahresabschluss in der doppelten Buchführung ist deutlich komplexer als die EÜR. Das ist schon daran erkennbar, dass die EÜR mit der Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) als ein Bestandteil der Bilanz vergleichbar ist. Ein entscheidender Unterschied ist jedoch das Zufluss- und Abflussprinzip der EÜR: Betriebseinnahmen und -ausgaben werden genau dann registriert, wenn die entsprechende Geldsumme fließt, wenn also ein Kunde die vom Unternehmer gestellte Rechnung bezahlt oder der Unternehmer das Geld für den Einkauf von Rohstoffen überweist.

Bei der EÜR gelten also die tatsächlich stattgefundenen Einnahmen und Ausgaben, während bei der doppelten Buchführung Forderungen an Kunden (entsteht mit dem Zeitpunkt der Rechnungstellung) zu den Einnahmen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmen zu den Ausgaben zählen. Bei der doppelten Buchführung ist der Zeitpunkt der Entstehung einer Forderung oder Verbindlichkeit entscheidend, bei der EÜR der Zeitpunkt des Geldflusses. Eine im alten Jahr gestellte Rechnung, die der Kunde im neuen Jahr bezahlt, wird in der Buchführung dem alten Jahr (weil die Forderung dann entstanden ist), in der EÜR jedoch dem neuen Jahr zugerechnet.

Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es jedoch: Wiederkehrende Einnahmen und regelmäßige Ausgaben werden auch bei der EÜR dem Jahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie "kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres" stattgefunden haben (§ 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2). Als "kurze Zeit" werden allgemein zehn Tage angesehen. Wenn also eine Miete für Januar bereits Ende Dezember bezahlt wird, kann bei der EÜR diese Einnahme dem neuen Jahr zugerechnet werden. Entsprechend wird beispielsweise die Zahlung des Dezembergehalts erst Anfang Januar noch zu den Ausgaben des alten Jahres gezählt.

Aufzeichnungspflichten und Belege

Auch wenn bei der Ermittlung des Gewinns mittels EÜR keine doppelte Buchführung angewendet werden muss, so sind dennoch bestimmte Aufzeichnungspflichten zu beachten. Grundsätzlich genügt eine einfache, aber nachvollziehbare Auflistung von Betriebseinnahmen und -ausgaben. § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG verlangt jedoch, dass Wirtschaftsgüter des Anlage- und des Umlaufvermögens (nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG) mit Tagesdatum und Kosten "in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen" sind.

Die Abschreibungsvorschriften nach AfA (Abschreibung für Abnutzung) gelten auch für die Gewinnermittlung mit EÜR; dementsprechend ist ein Abschreibungsverzeichnis zu führen. Bei Ausgaben, die nur teilweise als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, etwa die Bewirtung von Geschäftspartnern, sind der abziehbare und der nicht abziehbare Teil der Ausgabe getrennt zu erfassen. Für die Zwecke der Umsatzsteuer müssen zudem die Einnahmen nach Steuersätzen getrennt (19 %, 7 %, 0 %) aufgezeichnet werden.

Für jede Betriebseinnahme und -ausgabe muss mindestens ein Beleg vorhanden sein. Wie bei bilanzierenden Unternehmen gilt eine Aufbewahrungspflicht für Originalbelege von zehn Jahren. Die Steuererklärung mit einer EÜR besteht wesentlich aus den folgenden Dokumenten:
  • Hauptvordruck oder Mantelbogen
  • Anlage S (für Freiberufler) oder Anlage G (für Gewerbetreibende)
  • Anlage EÜR (für die Gewinnermittlung)
  • ggf. Anlage AVEÜR (als Anlageverzeichnis)
  • ggf. Umsatzsteuererklärung (für das Geschäftsjahr, zuzüglich zu den Voranmeldungen)
  • ggf. Gewerbesteuererklärung

Weiterhin bei der EÜR zu beachten

  • Darlehen: Die Aufnahme eines Kredits und dessen Tilgung zählen nicht zu den Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben. Die Provisionen und Zinsen können hingegen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bareinlagen werden ebenfalls wie Darlehen behandelt.
  • Sacheinlagen: Wer Gegenstände, wie Schreibtisch, Computer, Werkzeug, in sein Betriebsvermögen einbringt, nachdem er sie zunächst privat genutzt hat, muss sie zum Zeitpunkt der Aufnahme ins Betriebsvermögen mit dem Sachwert als Einnahme registrieren. Der Sachwert entspricht dem Neuwert abzüglich der AfA. Wer einen zwei Jahre alten Drucker überwiegend geschäftlich nutzt, kann vom Neuwert zwei Drittel abziehen, weil ein Drucker nach AfA-Tabellen über drei Jahre abgeschrieben wird.
  • Umsatzsteuer: Die von den Kunden erhaltene Umsatzsteuer und die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer gelten als Betriebseinnahmen. Umgekehrt gelten die an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer und die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer als Betriebsausgaben.
  • Anzahlungen: Auch hier gilt das Zufluss-und-Abflussprinzip: Erhaltene Anzahlungen gehören zu den Betriebseinnahmen, geleistete Anzahlungen zu den Betriebsausgaben.

Beispiel für die Gewinnermittlung mit der EÜR

Die grundlegende Formel zur Gewinnermittlung per EÜR lautet: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Wenn die Ausgaben größer sind als die Einnahmen, steht ein Minus vor der Summe und weist einen Verlust aus. Das folgende Beispiel zeigt grob die Betriebseinnahmen und -ausgaben. Ein detaillierteres Beispiel zur EÜR ist in diesem Artikel zu finden: Beispiel einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung >>

Betriebseinnahmen  
  Umsatzerlöse 100.000 €
+ Sonstige Erlöse (z. B. Verkauf von Anlagevermögen, private Nutzung des Geschäftstelefons) 7.000 €
+ Vereinnahmte Umsatzsteuer (19 % und 7 %) 13.000 €
  Summe Betriebseinnahmen 120.000 €
Betriebsausgaben  
Wareneinsatz 40.000 €
Personalkosten (Minijob) 6.000 €
Sonstige betriebliche Aufwendungen (darunter Raumkosten, Versicherungen, Fahrzeug, Werbekosten, Bürobedarf, …) 20.000 €
Zinsaufwendungen 200 €
Verauslagte Vorsteuern (19 %) 11.400 €
  Summe Betriebsausgaben 77.600 €
  Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = 42.400 €


Vor- und Nachteile der EÜR

Da jeder Unternehmer, der die EÜR verwendet, auch die doppelte Buchführung nutzen könnte, muss letztlich jeder anhand von Argumenten eine Entscheidung treffen. Zu den Vorteilen der EÜR zählen:
  • Die vereinfachte Gewinnermittlung ist leichter und ohne Fachkenntnisse durchzuführen, spart dadurch Zeit und Kosten.
  • Einnahmen werden erst dann registriert, wenn das Geld tatsächlich im Unternehmen ist, während bei der Bilanzierung auch die noch unbezahlten Forderungen bereits als Einnahmen gelten. Entsprechend müssen auch Einkommen- und Umsatzsteuer erst ans Finanzamt überwiesen werden, wenn der Kunde gezahlt hat. Das verhilft den Unternehmern zu mehr Liquidität.
  • Es muss keine Inventur durchgeführt und keine Bestandskonten geführt werden.

Zu den Nachteilen der EÜR gehören:
  • Die tatsächlichen Werte des Betriebsvermögens sind nicht sofort erkennbar, weil Forderungen und Verbindlichkeiten bei der Gewinnermittlung keine Rolle spielen.
  • In der Regel ist es schwieriger, an einen Bankkredit zu kommen, da Banken die Bilanzierung bevorzugen.
  • Wegen der fehlenden Inventur ist nicht sichtbar, mit welchem Wareneinsatz der Umsatz erzielt wurde.





letzte Änderung S.P. am 18.06.2024
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  Bildagentur PantherMedia / focuspocusltd


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 938534 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

teamwork_pm_Dmitriy_Shironosov_400x300.jpg  
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 3 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Junior Business Controller*in (m/w/d)
A+W ist weltweiter Marktführer für Software in der Flachglas- sowie der Fenster- und Türenindustrie mit Hauptsitz in Mittelhessen, Deutschland. Gegründet auf einem krisensicheren Fundament vor über 40 Jahren, ist unser Unternehmen Teil der großen Familie der Constellation Software Inc., die n... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Leistungsabrechnung Kennziffer 1537
Suchen Sie Arbeit mit Sinn? Dann kommen Sie zu den Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH! Wir sind der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe, wenn es um Arbeiten und Wohnen geht. Dabei stehen wir für individuelle und bedarfsgerechte Lösungen.... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der weltweiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. V... Mehr Infos >>

Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 12.500 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

Leiter (m/w/d) Administration
Die transnova-RUF Verpackungs- und Palettier­technik GmbH ist ein inter­national agierender, techno­logisch führender Anbieter von Maschinen und Anlagen zur Automati­sierung von Ver­packungs- und Palettier­prozessen. Auf der techno­logischen Basis modernster Roboter- und Auto­matisierungs­technik... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für Buchhaltung und Controlling (m/w/d)
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine der führenden Forschungsorganisationen in Europa. Wir bieten anspruchsvolle Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungs­spielraum in Forschungslaboren, Werkstätten, Bibliotheken sowie der Verwaltung. Das Max-Planck-Institut für Pflanzen­... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bei Bauermeister vereinen sich Innovationskraft und eine lange Tradition im Maschinenbau zu maßgeschneiderten Lösungen für Kunden weltweit. Mit über 135 Jahren Erfahrung zählt Bauermeister zu den weltweit führenden Herstellern von Mahl- und Sichtanlagen für die Lebensmittel-, Mineralien- und Chem... Mehr Infos >>

Assistant Controller (m/w/d)
Smurfit Westrock ist mit 100.000 Mitarbeitenden die Nummer 1 bei Verpackungen aus Well- und Vollpappe weltweit. Die Zukunft unseres Unter­nehmens liegt dabei in den Händen unserer Mitarbeitenden. Gestalte deine und unsere Zukunft und erlebe, wo uns deine Ideen hinführen können. Where will you tak... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

Confex_Online-Banner_290px.jpg
Lernen Sie von unseren Experten alle Tricks zum Thema Power BI.
  • Erfahrene Trainer mit fundiertem Power BI Wissen
  • Praxisnahe Beispiele und Übungen für sofortige Anwendung
  • Kleine Gruppen für maximale Interaktion
Melden Sie sich jetzt an, es gibt noch freie Plätze.

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
 



aufgefallen ?!


Ihre Werbung hier !






Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

!RER-A Rollierende Liquiditätsplanung

Mit Hilfe dieses Excel-Kalkulationsprogrammes sind Sie in der Lage, die zukünftig zu erwartende Liquidität für sich und für externe Kapitalgeber (z.B. Kreditinstitute)  transparent darzustellen. Das Tool vermittelt ein Gefühl für die Bestimmungsgrößen der Liquiditätsentwicklung.
 Mehr Informationen >>


Cha-Ris - Übungsprogramm zur Verbesserung der Risikoeinschätzungs-Kompetenz

Risikobasiertes Denken und Handeln bedeutet Unbestimmtheiten zu beseitigen, gepaart mit dem Blick auf sich bietende Gelegenheiten. Dieses Programm errechnet für jedes Risiko die Schadenshöhe.
Mehr Informationen >>

Prozesskostenrechnung - Ermittlung Prozesskostensatz

prozesskosten.png
Mit dem Excel-Tool Prozesskostenrechnung ermitteln Sie die Kosten auf Ebene einzelner Teilprozesse und wissen so, was ein bestimmter Vorgang wirklich kostet. Das sorgt für mehr Transparenz der Gemeinkosten. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>