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GuV an AufwandskontoEbenso müssen die Saldobeträge der einzelnen Ertragskonten auf der Habenseite des GuV-Kontos verzeichnet werden. Hier ist der allgemeine Buchungssatz:
Ertragskonto an GuVMan sagt auch, dass die Konten auf dem GuV-Konto abgeschlossen werden, natürlich zum Bilanzstichtag.
GuV-Konto an EigenkapitalEin Verlust muss so auf das Eigenkapitalkonto gebucht werden:
Eigenkapital an GuV-KontoIn der GuV ist – wie in der Bilanz – zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahres anzugeben (§ 265 Abs. 2 HGB). Wenn die Beträge nicht vergleichbar sind, ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. Allgemein gilt: Wenn in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen von der Gliederung erforderlich sind, hat man diese im Anhang zu erläutern (§ 265 Abs. 1 HGB). Weitere Angaben, die im Anhang gemacht werden müssen, sind in §§ 284, 285 HGB aufgeführt. Dazu gehört bei der Anwendung des Umsatzkostenverfahrens auch die Angabe des Materialaufwands und des Personalaufwands, untergliedert wie in den Vorgaben zur Gliederung des Gesamtkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8 HGB).

GuV-Konto 236.000 an Eigenkapital 236.000Das Geschäftsjahr könnte für die Firma aber auch ungünstiger gelaufen sein. Dann sähe die Übersicht beispielweise wie folgt aus.

Eigenkapital 12.300 an GuV-Konto 12.300
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letzte Änderung S.P. am 17.06.2024 Autor(en): Stefan Parsch |
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Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg. |
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