Bedeutung und Durchführung der Gewinn- und Verlustrechnung

Stefan Parsch
Wie hoch in einem Geschäftsjahr die Gewinne – manchmal auch die Verluste – waren, wird mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Bestandteil des externen Rechnungswesens ermittelt. Viele Unternehmen sind zur Aufstellung der GuV verpflichtet, wobei manche Firmen mehr, andere weniger Wahlmöglichkeiten bei der Ausgestaltung haben. In jedem Fall gibt es bei der Erstellung und Buchung einiges zu beachten.

Zusammenhang von GuV und Bilanz

Nach § 242 Abs. 3 HGB (Handelsgesetzbuch) bilden die GuV und die Bilanz den Jahresabschluss. Dabei geht die GuV letztlich in die Bilanz ein. Denn die GuV-Konten sind Unterkonten des Eigenkapitalkontos in der Bilanz: Bei einem Gewinn steigt das Eigenkapital, bei einem Verlust verringert es sich.

Die Bilanz bietet einen Überblick über die Vermögens- und Kapitalverhältnisse eines Unternehmens zum Bilanzstichtag, eine eher statische Angelegenheit. Die Dynamik eines Geschäftsjahres mit Einnahmen und Ausgaben spiegelt sich in der GuV wider, denn in ihr werden die Erfolgskonten (Aufwands- und Ertragskonten) abgeschlossen. Die übrige Bilanz speist sich den Bestandskonten des Unternehmens. Während die Beträge der Bestandskonten ins nächste Geschäftsjahr übernommen werden, beginnen die Erfolgskonten in jedem Geschäftsjahr bei null – die Umsätze müssen in jedem Jahr neu erwirtschaftet werden. Das GuV-Konto als Unterkonto des Eigenkapitalkontos verbindet also die beiden Kontenkreise der doppelten Buchführung, die Bestandskonten und die Erfolgskonten, miteinander.

Die GuV und die Bilanz bieten einen guten Überblick über den Zustand des Unternehmens, weshalb nicht wenige Unternehmen sie monatlich erstellen, obwohl sie gesetzlich nur zur Erstellung für den Abschluss des Geschäftsjahres verpflichtet sind.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen der GuV sind im Handelsgesetzbuch zu finden, wobei sich §§ 275 bis 277 HGB explizit mit der GuV befassen (dazu mehr im nächsten Abschnitt). Wichtig sind aber auch andere Vorgaben, z. B. das Verrechnungsverbot nach § 246 HGB. In dessen Absatz 2 heißt es in Satz 1 im Hinblick auf den Jahresabschluss: „Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden“. Der Grund dafür ist, dass die GuV wie auch die Bilanz Auskunft über die tatsächlichen Verhältnisse in einem Unternehmen geben sollen; ohne Verrechnungsverbot könnten problematische Entwicklungen in der Gesamtbilanz versteckt werden.

Ebenfalls wichtig ist die Bilanzkontinuität: Bei Wahlrechten in der Bewertung und der Ansetzung einzelner Posten müssen die Methoden beibehalten werden, um eine Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit dem Abschluss des Vorjahres zu gewährleisten (Bewertung: § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB; Ansatz: § 246 Abs. 3 Satz 1 HGB). Wenn beispielsweise die Vorräte im Vorjahr nach der First-in-first-out-Methode bewertet wurden, dann ist diese Methode für den aktuellen Abschluss beizubehalten. Gleiches gilt z. B. für Aktivierungswahlrechte für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (Ansatzmethode).

Bedeutsam ist auch § 241a HGB: Er befreit Einzelkaufleute mit Umsatzerlösen von maximal 800.000 € oder einen Gewinn von maximal 80.000 € von der Pflicht zur Buchführung und damit auch von der Pflicht, einen Jahresabschluss mit GuV und Bilanz zu erstellen.

Vorschriften und Wahlmöglichkeiten

Gesamtkostenverfahren vs. Umsatzkostenverfahren
Bei der Gliederung der GuV sind zwei Verfahren aufgeführt: das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) und das Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB). Traditionell wird in Deutschland das Gesamtkostenverfahren (GKV) angewendet, das die Kosten hauptsächlich in Materialaufwand, Personalaufwand und Abschreibungen gliedert.

International ist hingegen überwiegend das Umsatzkostenverfahren (UKV) in Gebrauch, nach dem Rechnungslegungsstandard US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles) ist es sogar vorgeschrieben. Hierbei sind die Kosten hauptsächlich nach Funktionsbereichen, wie Herstellung, Vertrieb und allgemeine Verwaltung, untergliedert. Für das UKV ist eine Kosten-Leistungs-Rechnung erforderlich, um den Funktionsbereichen die Kosten zuordnen zu können.

Während beim UKV nur die Kosten berücksichtigt werden, die den verkauften Produkten oder den erbrachten Dienstleistungen zugeordnet werden können, werden beim GKV sämtliche Kosten in einem Geschäftsjahr betrachtet. Dafür müssen beim GKV sehr genau die halbfertigen und die nicht verkauften Produkte verzeichnet werden. Mehr zum Gesamtkostenverfahren bzw. Umsatzkostenverfahren in diesem Beitrag >>

Nach dem HGB sind beide Verfahren gleichwertig. Wenn sie korrekt angewendet werden, führen sie auch zum selben Ergebnis. Die folgende Tabelle führt in gekürzter Form die Gliederung für das GKV und das UKV gemäß § 275 Abs. 2 und 3 HGB auf.

GKV_UKV.jpg

Kontenform vs. Staffelform
Grundsätzlich gibt es auch eine Wahl bei der optischen Darstellung der GuV: die Kontenform und die Staffelform. Für Kapitalgesellschaften ist allerdings die Staffelform vorgeschrieben (§ 275 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei der Staffelform werden alle Posten in einer großen Liste untereinandergeschrieben und das Gesamtergebnis ergibt sich aus mehreren Zwischenschritten. Die Kontenform sieht aus wie ein typisches T-Konto aus der Buchhaltung, mit „Soll“ auf der linken und „Haben“ auf der rechten Seite. Aus der Kontenform lässt sich schneller ablesen, ob sich beim Betriebsergebnis ein Gewinn oder ein Verlust ergibt und wie hoch dieser ausfällt.

Bruttoprinzip vs. Nettoprinzip
Nur kleine und mittelgroße Unternehmen haben eine Wahlmöglichkeit zwischen der Anwendung des Brutto- und des Nettoprinzips bei der GuV-Erstellung. Denn große Unternehmen und Konzerne müssen das Bruttoprinzip anwenden, das im Wesentlichen dem Verrechnungsverbot (s. o.) entspricht: Gleichartige Kosten und Erlöse dürfen nicht miteinander verrechnet werden. Für kleine und mittelgroße Unternehmen macht § 276 HGB eine Ausnahme: Sie dürfen beim Gesamtkostenverfahren die Posten Nr. 1 bis 5 zu einem Posten unter der Bezeichnung „Rohergebnis“ zusammenfassen. Gleiches gilt für die Posten Nr. 1 bis 3 und 6 beim Umsatzkostenverfahren.

Der Hintergrund dafür ist, dass kleine und mittelgroße Unternehmen davor geschützt werden sollen, dass Konkurrenten ein zu tiefer Einblick in die geschäftlichen Belange gewährt wird. Denn wegen der Publizitätspflicht müssen viele Unternehmen ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlichen. Dies trifft auf alle Kapitalgesellschaften zu (§ 325 HGB), auf Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter, z. B. GmbH & Co. KG (§ 264a HGB) und auf alle Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Dies sind nach § 1 Abs. 1 PublG (Publizitätsgesetz) alle Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 65 Millionen Euro, Umsatzerlösen von mehr als 130 Millionen Euro und/oder mehr als 5000 Beschäftigten.

Ausgenommen von der Regelung in § 276 HGB sind Kleinstkapitalgesellschaften, die eine andere Erleichterung in Anspruch nehmen: Sie können nach § 275 Abs. 5 HGB eine vereinfachte GuV mit nur acht Posten erstellen. Kleinstkapitalgesellschaften sind nach § 267a Abs. 1 HGB Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme von maximal 450.000 €, Umsatzerlösen von maximal 900.000 € und höchstens zehn Beschäftigten.

Beim Erstellen der GuV zu beachten

Wie bereits erwähnt, werden die Erfolgskonten über das GuV-Konto abgeschlossen. Als Unterkonto des Eigenkapitalkontos steht das GuV-Konto auf der Passivseite (rechts) der Bilanz, die die Kapitalherkunft aufzeigt. Die Aktivseite (links) verzeichnet die Kapitalverwendung. Bei einem Passivkonto stehen die Erträge im Haben (rechts) und die Aufwendungen im Soll (links).

Für die Erstellung der GuV-Rechnung sind die Saldobeträge der einzelnen Aufwandskonten auf die Sollseite des GuV-Kontos zu übertragen. Der allgemeine Buchungssatz (Soll an Haben) lautet:
GuV   an   Aufwandskonto
Ebenso müssen die Saldobeträge der einzelnen Ertragskonten auf der Habenseite des GuV-Kontos verzeichnet werden. Hier ist der allgemeine Buchungssatz:
Ertragskonto   an   GuV
Man sagt auch, dass die Konten auf dem GuV-Konto abgeschlossen werden, natürlich zum Bilanzstichtag.

Beim Abschließen des GuV-Kontos auf dem Eigenkapitalkonto der Bilanz hängt der Buchungssatz davon ab, ob ein Gewinn oder ein Verlust erzielt wurde. Denn ein Gewinn erscheint immer als Saldo auf der Sollseite des GuV-Kontos und ein Verlust als Saldo auf der Habenseite. Für den Gewinn lautet demnach der allgemeine Buchungssatz:
GuV-Konto   an   Eigenkapital
Ein Verlust muss so auf das Eigenkapitalkonto gebucht werden:
Eigenkapital   an   GuV-Konto
In der GuV ist – wie in der Bilanz – zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahres anzugeben (§ 265 Abs. 2 HGB). Wenn die Beträge nicht vergleichbar sind, ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. Allgemein gilt: Wenn in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen von der Gliederung erforderlich sind, hat man diese im Anhang zu erläutern (§ 265 Abs. 1 HGB). Weitere Angaben, die im Anhang gemacht werden müssen, sind in §§ 284, 285 HGB aufgeführt. Dazu gehört bei der Anwendung des Umsatzkostenverfahrens auch die Angabe des Materialaufwands und des Personalaufwands, untergliedert wie in den Vorgaben zur Gliederung des Gesamtkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8 HGB).

Beispiele

Anschaulicher wird das Ganze mit konkreten Beispielen. Die Spielkind GmbH produziert Geräte für Spielplätze. Die folgende Übersicht stellt die Aufwendungen und Erträge in einem Geschäftsjahr dar, orientiert an der Gliederung der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren. Aus Gründen der Übersicht sind Gliederungspunkte ohne Summe weggelassen worden.

Beispiel_UKV.jpg

Auf der Habenseite ergibt sich eine Summe von 2.563.500 €. Um auf der Sollseite auch auf diese Summe zu kommen, muss ein Saldo von 236.600 € eingetragen werden. Dieser Saldo ist nichts anderes als der Gewinn der Spielkind GmbH in diesem Geschäftsjahr. Die Buchung auf das Eigenkapitalkonto der Bilanz lautet also:
GuV-Konto 236.000   an   Eigenkapital 236.000
Das Geschäftsjahr könnte für die Firma aber auch ungünstiger gelaufen sein. Dann sähe die Übersicht beispielweise wie folgt aus.

Beispiel_UKV_2.jpg

Zu erkennen ist, dass sich die Kosten, also die Sollseite, nicht verändert haben. Allerdings gibt es weniger Erträge auf der Habenseite und ihre Summe fällt unter die Summe der Aufwendungen (2.326.900 €). Um auf dieselbe Summe zu kommen, muss auf der Habenseite ein Saldo von 12.300 € eingefügt werden. Dies ist dann der Verlust im abgelaufenen Geschäftsjahr und ist von der Spielkind GmbH folgendermaßen auf das Eigenkapitalkonto der Bilanz zu buchen:
Eigenkapital 12.300   an   GuV-Konto 12.300



letzte Änderung S.P. am 17.06.2024
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 1054737 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

teamwork_pm_Dmitriy_Shironosov_400x300.jpg  
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 3 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Controlling-Spezialist (m/w/d)
Wir sind ein zukunftsorientiertes, modernes Entsorgungsunternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern. Mit unserer 50-jährigen Erfahrung steht die MEAB als öffentliches Unternehmen der Bundesländer Brandenburg und Berlin für einen verantwortungsvollen Umgang mit Abfällen. Wir erbringen für Akteure aus Indu... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
MESSRING ist Branchenführer für Crashtest-Technologie. Seit mehr als fünf Jahrzehnten machen wir mit unseren Produkten und Dienstleistungen Mobilität sicherer – und das weltweit. Unsere Systeme ermöglichen es Unternehmen, Transportmittel zu entwickeln, die Menschen schützen und Leben im Straßenve... Mehr Infos >>

Leitung Controlling (m/w/d)
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unternehmen. Mit 400 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus, Eis... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Leiter*in (m/w/d) für das Sachgebiet Finanz- und Rechnungswesen
Das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen forscht an der Aufklärung von kognitiven Prozessen auf experimentellem, theoretischem und methodischem Gebiet und ist eines der Max-Planck-Institute der Max-Planck-Gesellschaft. Zum 1. Oktober 2025 suchen wir in unbefristeter Anstellu... Mehr Infos >>

Controller (w/m/d) Supply Chain Finance
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Sie sind ein versierter Zahlenexperte mit Führungstalent und suchen eine Aufgabe, in der Ihr Können wirklich geschätzt wird? Das bieten wir Ihnen: Polstermöbel Fischer zählt mit rund 250 Mitarbeitenden zu den großen Polstermöbel-Filialunternehmen in Deutschland mit dem Ziel die Nr. 1 zu sein! Wir... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Viele kostenlose Webinare rund ums Controlling

CoPlanner_Logo_2_RGB_tuerkis_300dpi-controllingportal.jpg
In unseren Webinaren erfahren Sie, wie Sie Ihr Controlling auf ein neues Niveau heben. Neueste Trends, praxisnahe Einblicke und wie Sie Ihre Fähigkeiten optimieren können.  Vom präzisen Forecasting über HR-Controlling bis zur Konsolidierung und integrierten Planung: Die Webinare sind darauf ausgerichtet, Sie zu inspirieren, zu informieren und zu befähigen.     Mehr Infos >>  

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

QuoVadis.jpg
Der BusinessPlanner besticht seit Jahren durch seine schnelle und professionelle Umsetzung einer integrierten Unternehmensplanung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration von Planbilanz und Finanzplan / Cashflow – inklusive transparentem und aussagekräftigem Reporting.
Mehr Informationen >>

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Planner deckt alle Anforderungen der integrierten Unternehmensplanung, des Reportings und der Analyse ab. Setzen Sie auf eine Software, die Ihnen mit maximaler Transparenz Arbeitsprozesse erleichtert. Mit wenigen Mausklicks passen Sie vorgefertigte Strukturen an Ihre Bedürfnisse an und importieren Ist-Zahlen über fertige Schnittstellen aus Ihrem Vorsystem.  Mehr Informationen >>

idl.png
Die IDL CPM Suite ist eine Software für die Unternehmenssteuerung mit integrierten Applikationen für Konzernkonsolidierung, Finanzplanung, operative Planung, Managementreporting, regulatorisches Berichtswesen und Analyse. Herausragende Usability, hohe Automatisierung und Fachlichkeit zeichnen sie aus. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Premium-Inhalte

Als Premium-Mitglied erhalten Sie Zugriff auf ausgewählte sonst kostenpflichtige Fachbeiträge und Video-Kurse für Premium-Mitglieder inklusive (über 400 Beiträge allein auf Controlling-Portal.de + Premiuminhalte auf Rechnungswesen-Portal.de).

Beispiele:

- Serie zum Berichtswesen in Unternehmen
- Kundenwertanalyse – Wie profitabel ist ein Kunde?
- Potenzialanalyse mit Excel
- Unsere amüsante Glosse: Neulich im Golfclub
- Kostenmanagement in der Logistik
- Dashboards im Kostenmanagement
- Von Total Cost of Ownership (TCO) zu TCOplus
- KLR - Aus der Praxis für die Praxis

Die Gesamtliste an Premium-Fachbeiträgen können Sie hier einsehen >>

Kosten- und Leistungsrechnung: Aus der Praxis für die Praxis von Jörgen Erichsen 

kosten-muenzen-geld-pm_Boris_Zerwann_240x180.jpg
Zur KLR gibt es zahllose Veröffentlichungen, die sich vor allem mit Definitionen und Theorien befassen. Im Unterschied dazu ist diese Serie aus 6 Teilen so konzipiert, dass sie sich vor allem mit der Anwendbarkeit im Tagesgeschäft befasst und so gerade für Unternehmer in kleinen Betrieben und Selbstständige einen hohen Nutzwert bieten. Weitere interessante Serien finden Sie hier >> 

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>