1. Problemstellung
Unternehmen müssen immer wieder entscheiden, wie sie ihre
Investitionen finanzieren sollen. Neben
Krediten – bei kleineren Unternehmen häufig von der Hausbank – hat sich auch das
Leasing fest etabliert. Insbesondere bei Fahrzeugen im B2B Bereich werden häufig Leasingverträge abgeschlossen. Allerdings wäre es falsch, Leasing nur als reinen
Kreditersatz zu betrachten. Dieser Fall stellt eher die Ausnahme dar, wenn z. B. schon bei Abschluss des Vertrages feststeht, dass ein Wirtschaftsgut nach Ablauf des Leasingvertrages übernommen werden soll.
In diesem Fall kann die
Vorteilhaftigkeit des Leasingvertrages direkt mit einer Fremdfinanzierung verglichen werden. Allerdings können die meisten Leasinggeber noch weitere Leistungen anbieten, welche für den Leasingnehmer wichtig sein können. Im Fahrzeugleasing ist im Zeitalter des Dieselskandals insb. die Übernahme des
Restwertrisikos zu erwähnen, was voraussetzt, dass der Leasingnehmer sich für den richtigen Vertrag entschieden hat, der ihn von den Risiken freistellt. Zusätzlich zur Restwertabsicherung kann das Angebot des Leasinggebers noch folgende Leistungen umfassen:
- Kaufunterstützung bei großer Marktmacht
- Begleitende Dienstleistungen wie Versicherungen und Wartung
- Vermarktung des Wirtschaftsguts am Laufzeitende
- Versicherungen
- Fuhrparkanalyse
- Günstige Finanzierung etc.
Die Finanzierung kann dann günstig sein, wenn der Leasinggeber als Spezialist für die verleaste Art der Wirtschaftsgüter (z. B. Computer, Autos, Flugzeuge) in der Lage ist, bei Zahlungsproblemen des Leasingnehmers eine schnelle
Weitervermarktung umzusetzen. Dies senkt das
Risiko und somit die Zinssätze.
Kein Vorteil – trotz gegenteiliger Werbung – besteht in der angeblich bilanzschonenden Finanzierung durch Leasing. Das Argument beruht darauf, dass der Leasingnehmer unter bestimmten Bedingungen die Aktivierung nicht vornehmen muss, weil er nur wirtschaftlicher jedoch nicht juristischer Eigentümer ist. Durch die nicht vorgenommene Aktivierung wird angeblich eine
Bilanzverlängerung vermieden und damit eine Verwässerung der
Eigenkapitalquote. Aber die Banken und auch die Ratingagenturen werten die Leasingverträge genauso aus wie das bilanzierte Fremdkapital und integrieren die Ergebnisse in ihre
Bonitätsanalyse. Ob ein Investitionsgut per Leasing oder Kredit finanziert wird, spielt dann nur eine untergeordnete Rolle.
Auch steuerlich ist nur selten ein Vorteil zu sehen, da zwar die
Leasingrate als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann, dies aber auch für Zinsen und Abschreibung im Kreditkauf gilt. Angesichts der vielen möglichen zusätzlichen Leistungen wird klar, dass die Effektivverzinsung als Maßstab der Finanzierungsleistung häufig nicht als einziges
Entscheidungskriterium eingesetzt werden darf. Aber sie kann als Ausgangspunkt der Analyse verwendet werden. Somit wird ihre Berechnungsweise im nächsten Absatz vorgestellt.
Letzte Änderung W.V.R am 13.04.2023
Autor(en):
Dr. Peter Hoberg