Die grundsätzliche Frage dieser Seminararbeit wird im Folgenden sein, welche wesentlichen
Unterschiede bei der Behandlung des
Eigenkapitals nach HGB und nach IAS bestehen.
Zunächst liegt der Fokus auf generellen Informationen zum
Handelsgesetzbuch. Im Anschluss daran bemüht sich das 3. Kapitel um speziellere Ausführungen zum Thema
International Accounting Standards oder kurz IAS. So versucht das Kapitel 3.1 durch die Tatsache der fortschreitenden Globalisierung eine Brücke zur Notwendigkeit der internationalen Bilanzierung und somit zu den IAS zu schlagen. Ganz kurz werden hierbei die Entwicklungsgeschichte, die Auswirkungen für deutsche Unternehmen und der Aufbau des International Accounting Standards Committee beleuchtet.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im 4. Kapitel, denn hier geht es explizit um die teilweise
unterschiedliche Handhabung des
Eigenkapitals nach HGB und IAS. Zunächst werden verschiedene Definitionen des Eigenkapitals erläutert sowie dessen Unterscheidung in variables und konstantes Eigenkapital. Im Folgenden wird dann anhand der Übersicht von Herrn Coenenberg Eigenkapital wiederum untergliedert und gegenübergestellt. Im Text eingereiht sind Graphiken und Diagramme, die die eher theoretischen Überlegungen visualisieren sollen.
Zusammenfassend geht das Fazit auf die gewonnen Erkenntnisse ein, greift die eingangs gestellten Frage auf und versucht diese teilweise zu beantworten.
Anzeige
Bleiben Sie auf dem Laufenden! Mit unseren Social-Media-Kanälen auf LinkedIn, Facebook und Instagram werden Sie über neue Beiträge, Excel-Tools und aktuelle Stellenangebote informiert. Folgen Sie uns! LinkedIn >> Facebook >> Instagram >>
HGB
Die externe Rechnungslegung wird in Deutschland durch ein einheitliches und bundesweit geltendes
Rechnungslegungsgesetz, dem Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Es enthält u. a. Vorschriften zur Buchführung, dem
Jahresabschluss und dem Lagebericht wonach Kaufleute, Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) zur Buchführung und zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind.
Die
Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung (
GuV) bilden zusammen den Jahresabschluss der bei Kapitalgesellschaften um einen Anhang sowie einem Lagebericht zu erweitern ist. Der Jahresabschluss ist von allen Kaufleuten nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (
GoB) aufzustellen.
Die Paragraphen des Steuer- und Handelsrechts regeln nicht alle inhaltlichen Fragen der Buchführung und Bilanzierung. Deshalb sollen die GoB als eine Art
allgemeinverbindliche Leitlinie verstanden werden, die dem Wandel der Zeit unterliegen.
Die Ausrichtung des HGB auf den Gläubigerschutz zeigt sich vor allem in einer Reihe von wichtigen Grundsätzen, wie z. B. der Bilanzkontinuität oder den
Bewertungsbestimmungen (
Vorsichtsprinzip,
Niederstwertprinzip etc.)
IAS / IFRS
Gründe für internationale Harmonisierung der Rechnungslegung
Durch die Ausweitung der
Güter- und
Dienstleistungsmärkte über die nationalen Grenzen hinweg stieg bei den
Unternehmen auch gleichzeitig der Bedarf an Kapital, um die Umsetzung ihrer Internationalisierungsstrategien finanzieren zu können.
Der
wachsende Kapitalbedarf der Unternehmen konnte nicht mehr nur über den Bankensektor und die nationalen Kapitalmärkten gedeckt werden. Deshalb musste Kapital über die weltweiten Kapitalmärkte beschafft werden, die dadurch seit Anfang der neunziger Jahre immer mehr an Bedeutung gewannen.
Als einer der ersten deutschen Unternehmen wagte sich 1993 die damalige Daimler Benz AG, heute Daimler Chrysler AG, an die New Yorker Stock Exchange (NYSE). Dieser Börsengang setzte eine Rechnungslegung nach
US-GAAP voraus. Parallel dazu musste auch weiterhin nach deutschem Handels und Steuerrecht und damit nach HGB bilanziert werden. Die internationalen Börsengänge in den frühen Neunzigern war sowohl für Daimler Benz als auch für viele andere große Unternehmen ein erheblicher Arbeitsaufwand. Diese Tatsache gab den Stein des Anstoßes für die
Internationalisierung der
Rechnungslegung in Deutschland.
Vorgeschichte und Entstehung der IAS / IFRS
Die
International Accounting Standards (IAS) gelten als ein wesentliches
Instrument der weltweiten Harmonisierung der Rechnungslegung. Sie werden vom International Accounting Standards Committee (IASC), einer internationalen privatrechtlichen Vereinigung, veröffentlicht. Das IASC hat sich 1973 zur Aufgabe gemacht: "to formulate and publish in the public interest accounting standards to be observed in the presentation of financial statements and to promote their world-wide acceptance and observance."
1989 wurde das "Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements" als
Rahmenkonzept für die Gestaltung der IAS verabschiedet. Im Framework werden die maßgeblichen Ziele, Grundsätze und Methoden der IAS-Rechnungslegung beschrieben.
Am 13.02.1998 reagierte der Deutsche Bundestag auf die zunehmenden Forderungen der Unternehmen auf Internationalisierung der Rechnungslegung und verabschiedete das
Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG). Jetzt konnten börsennotierte deutsche Unternehmen gemäß § 292 (2) des HGB ihren Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IAS und US-GAAP) erstellen. Die machte somit den Abschluss nach HGB überflüssig.
2002 nahmen bereits alle 30 Unternehmen des Deutschen Aktien Index (DAX) diese "Öffnungsklausel" des HGB in Anspruch.7 Davon bilanzierten 20 Unternehmen nach dem International Accounting Standard.
Das Wahlrecht für den Konzernabschluss ist für kapitalmarktorientierte Unternehmen seit dem 01.01.2005 Pflicht. Sie müssen ihren Konzernabschluss nach den von der EU akzeptierten International Financial Reporting Standards (
IFRS) anfertigen. Für die übrigen Unternehmen besteht weiterhin ein Wahlrecht zur Konzernrechnungslegung nach IFRS.
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) haben die IAS 2002 als internationalen Standard abgelöst. Die bislang verabschiedeten Standards (IAS) und Interpretationen (SIC) wurden nicht verändert.
Rechnungslegungsstandards, die vor dem Jahr 2002 herausgegeben wurden, werden weiterhin als IAS bezeichnet. Derzeit ist der Begriff der IFRS allerdings noch nicht sehr weit verbreitet, so dass auch weiterhin von den IAS die Rede ist.
Aufbau der IASC
Das Organigramm des IASC, das im Folgenden beschriebenen wird, können Sie
hier (klick) einsehen.
IASC Foundation
Als
oberste Instanz der IAS/IRFS fungiert die International Accounting Standards Committee Foundation (
IASC). Die Mitglieder der Foundation sind die Treuhänder (Trustees). Die IASC hat ihren Sitz in den USA im Staat Delaware und ist als Non-Profit Gesellschaft gleichzeitig die Muttergesellschaft des International Accounting Standards Board (IASB).
IASC Board
Das IASC Board, welches seinen Sitz in London hat, besteht aus 12 hauptberuflichen und 2 Teilzeitmitgliedern deren Aufgabe die
inhaltliche Arbeit ist. Die Mitglieder des Boards werden für fünf Jahre gewählt. Ihre Amtszeit kann einmalig verlängert werden.
Bei der Auswahl der Mitglieder gilt als einzige Vorgabe, dass fünf Mitglieder über praktische Erfahrungen als Wirtschaftsprüfer, je drei Mitglieder über Erfahrungen als Abschlussersteller und als Abschlussnutzer verfügen müssen.
Aufgaben des Boards sind:
- Entscheidung über das Arbeitsprogramm fällen
- Durchführung der Arbeiten
- Beschluss neuer Standards und Interpretationen
Treuhänder (Trustees)
Insgesamt 19 Treuhänder stellen das
oberste Gremium der Organisation. Fünf der Treuhänder werden vom internationalen Wirtschaftsprüferverband (IFAC) benannt, drei weitere von Interessenverbänden der Akademiker, Abschlussersteller und Abschlussadressaten. Die restlichen Elf werden wegen ihrer persönlichen Kompetenzen und Qualifikationen ausgewählt, wobei Europa und Nordamerika mit je mindestens sechs und die Region Asien/Pazifik mit vier Treuhändern vertreten sein müssen. Die Treuhänder sind
ehrenamtlich tätig und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung für ihre dreijährige Amtszeit. Eine Wiederwahl ist möglich
Zu den Aufgaben der Treuhänder gehört:
- Ernennung der Mitglieder des Boards, des Standing Interpretations Committee und des Standards Advisory Council
- jährliche Prüfung der Strategie des IASC und deren Wirksamkeit
- Beschaffung finanzieller Mittel für das IASC
- Genehmigung des Budgets des IASC
Standards Advisory Council
Das Standards Advisory Council besteht aus 49 Mitgliedern die von den Treuhändern ernannt werden. Das Council soll das Board bezüglich der
Schwerpunktsetzung der Arbeit und des
inhaltlichen Entwurfes der Standards beraten. Die Mitglieder sind wie die Treuhänder ehrenamtlich tätig und werden aus einem Pool von Personen und Organisationen heraus berufen, die an der Standardsetzung interessiert sind. Das Standards Advisory Council soll mindestens dreimal im Jahr zusammenkommen.
IFRIC
Das International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) ist die
Nachfolgeorganisation des Standing Interpretation Committee (SIC) und soll durch regelmäßige Tagungen Richtlinien erlassen. Notwendig werden diese Richtlinien wenn Standards nicht oder unklar geregelt sind. Die zwölf Mitglieder des IFRIC werden von den Treuhändern für drei Jahre gewählt. Als Vorsitzender ohne Stimmrecht wird ein Mitglied des Boards benannt.
Finanzierung des IASC
Die IASC Foundation wird
durch Spenden von Unternehmen, staatlichen Institutionen (Zentralbanken) Unternehmen der Finanzbranche
finanziert. 2004 standen der Foundation finanzielle Mittel in Höhe von 12 Mio. ₤ zur Verfügung
Grundsätze und Aufbau des IAS / IFRS
Im Mittelpunkt der IAS/IFRS steht das Ziel einer "
Decision Usefulness", eines nützlichen Urteils des Investors am Kapitalmarkt. Hierin unterscheiden sich die IAS vom HGB, das als wichtigste Aufgabe den Gläubigerschutz sieht.
Die
IAS besteht aus einem
zweistufigen Regelwerk, das aus dem Framework und den einzelnen Standards besteht. Das Framework ist der theoretische Unterbau der IAS-Rechnungslegung. Eine Art konzeptionelle Grundlage für die Entwicklung neuer Standards.
Der Aufbau der IAS ist mit rund 1.000 Seiten sehr umfangreich im Vergleich zu den ca. 60 Seiten des HGB (§ 242 bis § 335). Auch die chronologische Reihenfolge der Standards erschwert die Übersicht des Gesamtwerkes.
Ähnlich den GoB des HGB gibt es in den IAS
Ausweisungsprinzipien. Wichtige Ausweisungsprinzipien sind z.B. das Stetigkeitsprinzip (d.h. die Beibehaltung der Bilanzgliederung und Postenbezeichnung), Vorjahresangaben (für jeden Posten sind die Vorjahreswerte anzugeben) und das Saldierungsverbot (Aktiv- und Passivposten dürfen nicht miteinander verrechnet werden).
Vergleich des Eigenkapitals nach HGB und IAS
Eigenkapitaldefinition nach HGB
Eigenkapital umfasst die von den Eigentümern des Unternehmens zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellten Mittel. Diese Mittel fließen dem Unternehmen von Außen oder durch den Verzicht auf Gewinnausschüttung zu. Das Eigenkapital (Reinvermögen) lässt sich bilanziell als Differenz zwischen Vermögen und Fremdkapital definieren.
Eigenkapitaldefinition nach IAS / IFRS
Der Eigenkapitaldefinition nach dem HGB entspricht auch der im Framework des IASC. Nach Framework 49 c ist das Eigenkapital (Equity) der
Überschuss der
Aktiva (Assets) über den Verbindlichkeiten (Liabilities) des Unternehmens.
Darstellung des Eigenkapitals
Aufgrund handelsrechtlicher und gesellschaftlicher Bestimmungen hängt die Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz von der Unternehmensform ab. Man unterscheidet nach der Veränderlichkeit der Kapitalkonten in variable und konstante
Eigenkapitalkonten.
Das
variable Eigenkapital(-konto) ist dadurch gekennzeichnet, dass in der Regel alle in einem Geschäftsjahr aufgetretenen Einlagen und Entnahmen sowie die wirtschaftlichen Gewinne und Verluste, auf dieses Konto verbucht werden. Das variable Eigenkapital findet vorrangig bei Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften Anwendung.
Das
konstante Eigenkapital findet sich vor allem bei Kapitalgesellschaften und besitzt primär die Funktion, Haftungsvermögen in der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Höhe zu binden. Das konstante Eigenkapital ist als "Gezeichnetes Kapital" im HGB § 266 Abs. 3 geregelt. Bei Aktiengesellschaften trägt es die Bezeichnung "Stammkapital".
Die Darstellung des Eigenkapitals wird in den weiteren Kapiteln anhand von
Kapitalgesellschaften beschrieben.
Darstellung des Eigenkapital nach HGB
Den ersten Posten auf der Passivseite der Bilanz stellt das Eigenkapital dar. Das Eigenkapital besteht im Wesentlichen aus den Punkten: Gezeichnetes Kapital, Kapital- und Gewinnrücklage, Gewinn- bzw. Verlustvortrag, Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag und dem Bilanzgewinn oder -verlust.
Der Gesetzgeber versucht alle Bestandteile, die das Eigenkapital tangieren im Eigenkapital zusammenzufassen. Dennoch gibt es in der Bilanz darüber hinaus Positionen, welche Einfluss auf das Eigenkapital nehmen können. Die Übersicht nach Adolf G. Coenenberg in "Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse" (Tabelle 1) zeigt auf der
Aktivseite die Posten mit Einfluss auf das Eigenkapital. Das Eigenkapital wird auf der
Passivseite untergliedert. Auf Basis dieser Unterteilung werden im Folgenden die einzelnen Posten des Eigenkapitals verglichen.
Aktivseite
|
Passivseite
|
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
D. Umlaufvermögen
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
4. Eingeforderte ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital (§ 272 Abs. 1 Satz 3 HGB)
oder
Eingeforderte Nachschüsse von Gesellschaftern einer GmbH (§ 42 Abs. 2 GmbHG)
- Wertpapiere 2. eigene Anteile
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB)
|
A. Eigenkapital
- Gezeichnetes Kapital (§ 272 Abs. 1 HGB; s. a. § 152 Abs. 1 AktG, § 42 Abs. 1 GmbHG)
- Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB; s. a. § 152 Abs. 2 AktG)
- Gewinnrücklage (§ 272 Abs. 3 HGB)
1. Gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG)
2. Rücklage für eigene Anteile (§ 272 Abs. 4 HGB)
3. Satzungsmäßige Rücklagen 4. Andere Gewinnrücklagen
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag (§ 266 Abs. 3 HGB)
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- Bilanzgewinn/Bilanzverlust
|
Tabelle. 1: Ausweis des Eigenkapitals nach HGB
Darstellung des Eigenkapitals nach IAS
Die IAS sieht
keine allgemeingültige Eigenkapitaldarstellung vor. Im Appendix (Anhang) des IAS 1 wird allerdings eine beispielhafte Bilanz aufgeführt die in Abbildung 2 dargestellt wird. Der IAS 1.74 sieht zudem Mindestangaben über Aktiengattungen vor, die entweder im Anhang oder in der Bilanz anzugeben sind (siehe Kapital 4.3.2 Gezeichnetes Kapital nach IAS).
Capital and reserves (Eigenkapital)
|
- Issued Share Capital (Gezeichnetes Kapital)
- Capital and Revenue Reserves (Kapital- und Gewinnrücklagen)
- Accumulated Profits/Losses (thesaurierte Vorjahresergebnisse)
|
Tabelle 2: Darstellung des Eigenkapitals im IAS-Appendix
Gezeichnetes Kapital
Gezeichnetes Kapital nach HGB
Das
gezeichnete Kapital ist "(…) das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist". Das gezeichnete Kapital ist aber mehr eine formelle Rechengröße. Denn zur Haftung der Gesellschaft gegenüber Gläubigern ist, unabhängig von der Höhe des gezeichneten Kapitals, das Gesamtvermögen heranzuziehen.
In der
Bilanz einer
Aktiengesellschaft (AG) bzw. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) stellt das gezeichnete Kapital als Nominalkapital (konstantes Eigenkapital) das "Grundkapital" bzw. bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) das "Stammkapital" dar.
Grundkapital einer KGaA
Eine
KGaA ist eine
Mischform aus KG und AG. Der wesentliche Unterschied zu den Kapitalgesellschaften besteht darin, dass mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und die restlichen Gesellschafter (Kommanditisten) an den Aktien beteiligt sind, die das Grundkapital darstellen.
Der
Komplementär muss sich nicht an der Einlage beteiligen. Sein Kapitalanteil ist gesondert auszuweisen, denn nach § 286 Abs. 2 Satz 2 AktG wird ein vom Komplementär verursachter Verlust direkt von dessen Kapitalanteil abgezogen. Dieser Kapitalanteil stellt variables Eigenkapital dar.
Stammkapital einer GmbH
Das
Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 €. Erst nach Einzahlung der Hälfte des Stammkapitals kann die GmbH rechtswirksam gegründet werden. Eine Änderung der Höhe des Stammkapitals bedarf, wie bei der AG, einer ¾ Mehrheit der in der Gesellschafterversammlung anwesenden Stimmen. Das gezeichnete Kapital ist nach § 283 HGB mit dem zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragenen Nennbetrag des
Nominalkapitals anzusetzen und darf mit anderen Beträgen nicht saldiert werden.
Gezeichnetes Kapital nach IAS
Gezeichnete Kapital oder auch Issued Share Capital ist im IAS ebenso wie im HGB die erste Position innerhalb des Eigenkapitals (siehe 4.2.2: Darstellung des Eigenkapitals nach IAS). Die
Aktienart, die das Unternehmen ausgeben darf, ist abhängig von der
nationalen Gesetzgebung des Landes in dem es seinen Firmensitz hat. Ähnlich dem HGB darf das gezeichnete Kapital auch im IAS nicht mit anderen Beträgen saldiert werden.
Die
Ausweisung der
unterschiedlichen Aktienarten ist im IAS 1 und IAS 32 geregelt, wodurch sich das gezeichnete Kapital aus Aktien bzw. Anteilsrechten mit oder ohne Nennwert (IAS 1.74 (a) (iii)) sowie aus Vorzugsaktien zusammensetzt. Für jede Aktienart müssen jedoch Angaben gemacht werden, die im IAS 1.74 beschrieben sind und sich im Abbildungsverzeichnis befinden. Abbildung 3 zeigt die Ausweisung des gezeichneten Kapitals im Geschäftsbericht 2004 bei der nach IAS bilanzierenden Metro AG
Auszug aus dem Geschäftsbericht 2004 der Metro AG
28. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital hat sich hinsichtlich Höhe und Zusammensetzung nach
Stamm- und
Vorzugsaktien gegenüber dem Stand am 31. Dezember 2003 nicht verändert und beträge 835.419.052 €. Es ist wie folgt eingeteilt:
Gattung: Inhaberstückaktien, rechnerischer Wert je 2,56 €
|
|
31.12.2004
|
31.12.2003
|
Stammaktien
|
Stück
|
324.109.563
|
324.109.563
|
|
€
|
828.572.941
|
828.572.941
|
Vorzugsaktien
|
Stück
|
2.677.966
|
2.677.966
|
|
€
|
6.846.111
|
6.846.111
|
Grundkapital Gesamt
|
Stück
|
326.787.529
|
326.787.529
|
|
€
|
835.419.052
|
835.419.052
|
Die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß der Satzung der METRO AG ausgestattet.
Der Autor:
Philipp Nissen: Nach einer kaufmännischen Ausbildung bei der Bayer AG studierte er Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Controlling an der Fachhochschule Kiel. Seine Diplomarbeit zum Thema Kennzahlensysteme verfasste Herr Nissen im Immobilienmanagement der Axel Springer AG. Seit Beendigung seines Studiums arbeitet er im Controlling der Axel Springer Direktmarketing GmbH und ist dort u.a. für die Ermittlung der Monatsabschlüsse sowie der Erstellung und Weiterentwicklung des Reportwesens zuständig.
Download des vollständigen Beitrages:
Eigenkapital nach HGB und IAS im Vergleich.pdf
letzte Änderung Philipp Nissen
am 24.07.2023
|