DZ PRIVATBANK S.A.
Frankfurt am Main
| Beschreibung: | Bei diesem Abschreibungsverfahren steigen die Abschreibungsbeträge in jedem Nutzungsjahr. Die jährlichen Abschreibungsbeträge werden im Vergleich zur geometrisch-degressiven Abschreibungsmethode in umgekehrter Reihenfolge verrechnet. | ||||||||||||||||||||||
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| Formel: |
Der Abschreibungsbetrag steigt jedes Jahr um einen konstanten Prozentsatz, den so genannten Progressionsfaktor p, vom Betrag des Vorjahres. Der Abschreibungsprozentsatz p ergibt sich aus: wobei K0 Neuwert, Kn Restwert, n Nutzungsdauer sind. Zunächst müssen die geometrisch-degressiven Abschreibungsbeträge ermittelt werden und im Anschluss in umgekehrter Reihenfolge angewendet werden. |
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| Beispiel: |
Eine Anlage mit Anschaffungskosten von 150.000 € und 5 Jahren. Laufzeit soll geometrisch-progressiv abgeschrieben werden. Nach einer geplanten Nutzungsdauer wird es mit einem Restwert von 18.000 € gerechnet. 1.Schritt: Berechnung des Progressionsbetrags (p): 2. Schritt: Bestimmung der Abschreibungsbeträge (at) anhand der geometrisch-degressiven Abschreibungsmethode: Die jährliche Abschreibungsquote p, mit der die Abschreibungsbeträge ermittelt werden, beträgt 34,56%. Somit ergibt sich der Abschreibungsbetrag at und mit ihm der Restwert Rt als: a1 = 150.000 x 0,3456 = 51.840 € R1 = 150.000 – 51.840 = 98.160 € Für die zweite Periode resultiert: a2 = 98.160 € x 0,3456 ≈ 33.924 € R2 = 98.160 – 33.924 ≈ 64.236 € Die weiteren Ergebnisse sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
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3. Schritt: Bestimmung der Abschreibungsbeträge (at) Die ermittelten geometrisch degressiven Abschreibungsbeträge werden im Anschluss in umgekehrter Reihenfolge angewendet.
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| Handelsrechtlich: |
meistens nein |
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| Steuerrechtlich: |
nein |
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| Kalkulatorisch: | ja | ||||||||||||||||||||||
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| Formel in Excel: |
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| Grafik: |
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| Kommentar: |
Dieses Verfahren wird kaum genutzt. Es wird selten der Fall sein, dass die Abnutzung des Guts zu Beginn der Nutzungsdauer gering ist und mit dem Alter des Guts steigt, z.B. Landwirtschaftliche Betriebe, die anfänglich geringe und später höhere Erträge erzielen. Aus steuerlichen Gründen sind wachsende Abschreibungsarten häufig weniger interessant, da höhere Abschreibungsbeträge erst in späteren Perioden erzielt werden. Darüber hinaus ist die Anwendung einer geometrisch-progressiven Abschreibung steuerrechtlich durch § 7 EStG indirekt ausgeschlossen. |
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letzte Änderung R. am 25.08.2022 Autor(en): Redaktion RWP |
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