Anschaffungsnebenkosten

Alexander Wildt, Anna Werner, Günther Wittwer
Anschaffungsnebenkosten sind zusätzliche Kosten bzw. Aufwendungen, die bei dem Erwerb eines Wirtschaftsgutes neben dem Anschaffungspreis anfallen. Diese können vor, während oder nach dem Erwerb auftreten. Sie müssen mit dem Wirtschaftsgut aktiviert und somit auch abgeschrieben werden.

Welche Kosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten?

Anschaffungsnebenkosten beim Kauf eines Grundstücks oder bebauten Grundstücks sind Grunderwerbsteuer (grundsätzlich 5,5 % des Kaufpreises, diese kann jedoch auch von den einzelnen Bundesländern abweichend festgelegt werden), Notariatskosten, Grundbuchgebühren, Vermessungsgebühren oder Vermittlungs- und Maklergebühren sowie Fahrt- und Telefonkosten, die im Zusammenhang mit dem erworbenen Objekt anfallen können.

Bei beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens zählen zu den Anschaffungsnebenkosten unter anderem Zölle, Verpackungs-, Transport-, Ablade- oder Transportversicherungskosten. Des Weiteren gehören zu den Anschaffungsnebenkosten auch Nebenkosten der Inbetriebnahme oder der Versetzung in den betriebsbereiten Zustand. Hierzu zählen etwa die Montage-, Fundamentierungs- und Installationsangaben. Kosten, die nicht zu den Anschaffungsnebenkosten zugerechnet werden, sind u. a. Geldbeschaffungskosten (z. B. Zinsen, Damnum, Agio). Die Anschaffungsnebenkosten müssen genau wie die Anschaffungskosten dem Wirtschaftsgut direkt (ohne Schätzung oder Schlüsselung) zugeordnet werden. Deshalb dürfen Anschaffungsgemeinkosten nicht aktiviert werden, sondern sind sofort gewinnmindernd zu buchen.


Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit können diese bei wiederkehrenden bzw. geringwertigen Kosten pauschalisiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die summierte Pauschale nicht die tatsächlich angefallenen Anschaffungsnebenkosten übersteigt. Zudem sind die Anschaffungsnebenkosten genau wie die Anschaffungskosten mit dem Nettobetrag anzusetzen.

Beispiel: Zur Erfassung in der Buchhaltung liegt eine Eingangsrechnung über den Kauf einer Trennmaschine vor:

Listenpreis (netto): 85.000 €
Fracht (netto): 1.000 €
Verpackung (netto): 500 €

Über die Montagekosten von 1.200 netto liegt von der Herstellerfirma eine Rechnung vor. Der Umsatzsteuersatz beträgt einheitlich 19 %. Die Zahlung erfolgt sofort durch Banküberweisung, wobei 2 % Skonto vom Listenpreis der Trennmaschine abgezogen werden.

Berechnung der Anschaffungskosten

Listenpreis 85.000 €
- 2 % Skonto 1.700 €
= Bareinkaufspreis 83.300 €
+ Anschaffungsnebenkosten
Fracht 1.000 €
Verpackung 500 €
Montagekosten 1.200 € 2.700 €
= Anschaffungskosten 86.000 €
+ 19 % Umsatzsteuer 16.340 €
= Überweisungsbetrag 102.340 €


Erfassung der Eingangsrechnung (Buchungssatz)

Technische Anlagen und Maschinen 87.700 €
Vorsteuer 16.663 €
an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 104.363 €


Erfassung der Ausgangszahlung (Buchungssatz)

an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 104.363 €
an Kreditinstitute / Bank 102.340 €
an Technische Anlagen und Maschinen 1.700 €
an Vorsteuer 323 €

Hinweis: Die Anschaffungskostenminderung –netto- sind zu aktivieren und schmälern die Anschaffungskosten


Aufgaben:

1. Welche Anschaffungsnebenkosten können beim Kauf von
  1. Maschinen
  2. Fuhrpark
  3. Gebäuden
  4. Grundstücken
berechnet werden und sind aktivierungspflichtig?


Lösungen:

Anschaffungsnebenkosten
Grundstücken Gebäude Fuhrpark Maschinen
Notariatskosten Gebühren für
Baugenehmigung
Überführung Frachten,
Rollgelder
Maklergebühren Maklergebühren 1. Zulassung Verpackung
Grundbuch-
gebühren
Grundbuch-
gebühren
Sonderaus-
stattung
Transport-
versicherung
Grunderwerb-
steuer
Grunderwerb-
steuer
Sonstige
Gebühren
Erschließungskosten Montage,
Fundamentierung
Vermessungskosten

Hinweis: Bei der Anschaffung von unbeweglichen und beweglichen Anlagevermögen sind die Finanzierungskosten nicht aktivierungspflichtig!

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letzte Änderung Alexander Wildt, Anna Werner, Günther Wittwer am 16.11.2022

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