Das
Hinweisgeberschutzgesetz (
HinSchG) verpflichtet Unternehmen dazu,
interne Meldestellen für Missstände im Unternehmen einzurichten. Dabei ist Eile geboten, denn das Gesetz tritt voraussichtlich zu
Mitte Juni in Kraft.
Interne Meldestellen als "Safe Space"
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt mit 15 Monaten Verspätung die
EU-Whistleblower-Richtlinie um. Es schreibt den Schutz von Personen vor, die Rechtsbrüche und Verfehlungen im beruflichen Umfeld beobachten. Sie sollen sich künftig an eine eigens hierfür einzurichtende Meldestelle wenden können, ohne negative Konsequenzen oder Benachteiligungen befürchten zu müssen. Dabei genießen
interne Meldestellen als Anlaufpunkt Vorrang vor staatlichen oder öffentlichen Stellen: Unternehmen sollen durch Anreize darauf hinwirken, dass diese von Whistleblowern bevorzugt genutzt werden.
Vincent Stöber von Whistleblower Software hält dies für eine vernünftige Regelung, die überdies im Interesse der betroffenen Unternehmen liege: "Sie erfahren so frühzeitig von Missständen und erhalten die Chance,
Probleme intern zu lösen, bevor sie zum Gegenstand einer öffentlichen Diskussion werden." Dafür brauche es aber auch einen Safe Space, in dem sich Hinweisgeber angstfrei mitteilen können – und eine gut formulierte Whistleblowing-Politik: "Je besser Mitarbeitende Bescheid darüber wissen, wie und wo sie ihre Beobachtungen mitteilen können, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass der Kanal auch nur für relevante Vorfälle genutzt wird."
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Begrenzte Zeit zum Handeln
Handlungsbedarf haben auch
Behörden als
externe Meldestellen. Vorrangig nimmt der Gesetzgeber aber Unternehmen und andere sogenannte Beschäftigungsgeber in die Pflicht, zu denen beispielsweise auch Vereine oder Genossenschaften gehören. Das Gesetz sieht Folgendes vor:
- Nur wer weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt, ist von dieser Verpflichtung ausgenommen.
- Kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern bekommen noch bis Ende des Jahres, genauer: bis zum 17. Dezember, Zeit für die Umsetzung.
- Alle anderen sind bereits deutlich früher in der Pflicht, ein entsprechendes System anzubieten.
Das Gesetz sieht vor, dass "
Meldungen in mündlicher oder in Textform" möglich sind, Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung erhalten und nach erfolgter Prüfung angemessene Folgemaßnahmen ergriffen werden müssen. Aufgrund der gebotenen Vertraulichkeit sind einfache Lösungen wie die Einrichtung einer internen
Hotline und eines
E-Mail-Postfachs für Whistleblower
nicht zu empfehlen: "Nicht befugte Personen dürfen keine Möglichkeit haben, in das System einzugreifen und beispielsweise Kenntnis von der Identität eines Hinweisgebers zu erhalten", erklärt Vincent Stöber.
Ombudsleute: Begrenzte Ressourcen
Rechtskonforme Angebote wären hingegen
- die Angabe einer externen Telefonnummer, die mit einer Ombudsperson besetzt ist, oder
- eine digitale, IT-gestützte Lösung.
"Welchem Ansatz der Vorzug gegeben wird, sei am Ende auch eine Kostenfrage, weiß Stöber. Eine möglichst mehrsprachige Vertrauensperson einzusetzen, die rund um die Uhr erreichbar ist, wäre zwar gesetzeskonform, aber teuer – und zudem nur für kleinere Organisationen mit wenigen Mitarbeitenden realisierbar. Die Bundesregierung rechne immerhin mit einem jährlichen
Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 200,9 Mio Euro für die Wirtschaft, warnt Stöber. Der Experte des IT-Lösungsanbieters Whistleblower Software, der bereits in anderen europäischen Ländern Erfahrungen gesammelt hat, sehr viel geringer ein. Er geht von einer Meldung auf 250 Mitarbeiter pro Jahr aus.
Unternehmen auf der Suche empfiehlt der Experte eine
Cloud- oder
Software-
Lösung. Entscheider sollten vor allem an
Zertifizierungen und Sicherheit hohe Ansprüche stellen, empfiehlt Vincent Stöber. Nicht alle Anwendungen böten eine zuverlässige
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das bedeutet, dass schlimmstenfalls unbefugte Dritte Einblick in Fallinformationen bekommen könnten. Spezialisierte und vertrauenswürdige Anbieter wie Whistleblower Software erkenne man darüber hinaus auch an ihrer Konformität mit der Schrems II GDPR-Verordnung, der ISO 27001-Zertifizierung und ISAE 3000-Audit, erklärt Stöber.
Mitbestimmung beachten!
Einen wichtigen Tipp hat Stöber noch für alle HR-Verantwortlichen, die sich bisher noch auf keine Umsetzungsvariante festgelegt haben: "Je nach Betrieb kann die Auswahl der Lösung der
betrieblichen Mitbestimmung unterliegen." Wer also kein Bußgeld riskieren und den Hinweisgeberschutz fristgerecht und rechtssicher umsetzen will, hat spätestens seit heute keine Zeit mehr zu verlieren.
Erstellt von (Name) W.V.R. am 15.05.2023
Geändert: 15.05.2023 14:29:12
Autor:
Wolff von Rechenberg
Quelle:
Whistleblower Software (https://whistleblowersoftware.com/de), Bundesregierung
Bild:
Whistleblower Software
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