Erstmal begrüße ich als neues Mitglied alle herzlich.
Ich habe folgende Frage, zu der ich keine konkrete Antwort im Netz gefunden habe.
Aktuell behandeln wir in meiner Ausbildung zum Industriekaufmann den BAB. Mir ist aufgefallen, dass für die Kostenstellen Verwaltung und Vertrieb oft unterschiedliche Zuschlagsgrundlagen vorliegen. Es gibt Aufgaben, die direkt die Zuschlagsgrundlage angeben, aber in manchen steht auch keine Angabe.
Ist es so, dass, wenn eine Bestandsveränderung vorliegt, die Grundlage für den Vertrieb auf jeden Fall die HKU sind?
Ohne BV wäre die Grundlage meines Erachtens für beide Kostenstellen HK.
Wäre super, wenn mir jemand behilflich dabei sein kann, wie ich die Zuschlagsgrundlage erkenne. Da ich erst nächste Woche wieder KLR habe, möchte ich das jetzt beim Lernen verstehen.
Besten Dank im Voraus.
MfG