Das Kassenbuch: Anforderungen und Tipps

Wolff von Rechenberg, Günther Wittwer
Im Kassenbuch hält ein Unternehmen alle Bareinnahmen und Ausgaben fest. Unternehmen sollten die Anforderungen genau beachten. Denn ins Kassenbuch sehen Außenprüfer besonders kritisch.

Das ordnungsgemäße Kassenbuch ist ein Teilgebiet der Buchführung. Für die Erfüllung einer ordnungsgemäßen Kassenbuchführung ist auch das Vorhandensein einer Geschäftskasse unausweichlich. Dadurch ist die Prüfung des Ist-Bestandes der Kasse problemlos festzustellen. Es reicht nicht als Geschäftskasse eine Geldbörse mit Bargeld und den dazugehörigen Belegen!

Wer muss ein Kassenbuch führen?

Unternehmen, die der Bilanzpflicht unterliegen müssen ein Kassenbuch führen. Es zählt im Jahresabschluss zum Umlaufvermögen. Generell sind Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind, auch verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Der Umkehrschluss - kein Handelsregistereintrag, keine Kassenbuchpflicht - gilt jedoch nicht, warnt die IHK Münschen in einem Merkblatt zum Kassenbuch. "Jeder gewerbliche Unternehmer, dessen Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert", müsse auch ein Kassenbuch führen, warnt die Industrie- und Handelskammer. 

Anhaltspunkte für einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb seien unter anderem

  • ein hoher Umsatz
  • eine hohe Mitarbeiterzahl
  • ein umfangreiches Warenangebot
  • vielfältige Geschäftskontakte


Einen Ausweg aus der Pflicht hat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) eröffnet: Einzelkaufleute, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 Euro Umsatz und nicht mehr als 50.000 Euro Jahresüberschuss erzielen, können sich von der Buchführungs-, Bilanzierungs- und Inventurpflicht nach Handelsrecht befreien lassen. Dies gelte auch für Existenzgründer, wenn sie am Ende des ersten Geschäftsjahrs innerhalb der Grenzen für Umsatz und Gewinn liegen.

Natürlich können Unternehmen auch freiwillig ein Kassenbuch führen. Der Steuerberater Fritz Scheck in Garmisch-Partenkirchen rät dies auf seiner Internetseite Unternehmen, die überwiegend mit Bargeld oder mit hohen Barsummen zu tun haben. Das könne gegenüber dem Finanzamt als Beleg über Einnahmen und Ausgaben besser geeignet sein als eine Belegsammlung.

Kleingewerbetreibende und Freiberufler rechnen ihre Umsätze nach der Gewinn- und Verlustrechnung ab und müssen kein Kassenbuch führen.

Achtung! Freiberufler, die sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, müssen wiederum ein Kassenbuch führen.

Was gehört ins Kassenbuch?

Im Kassenbuch erfasst ein Unternehmen alle Bargeldgeschäfte. Jede Ausgabe und Einnahme wird erfasst. Hebt ein Mitarbeiter bei der Bank des Unternehmens Geld ab, um die Kasse zu füllen, gehört auch das ins Kassenbuch. Natürlich müssen auch Privatentnahmen aufgeführt werden. Restaurants und Gaststätten müssen geschlossene Gesellschaften wie Familien- oder Betriebsfeiern getrennt aufzeichnen.

Achtung! Auch Schecks gelten als Barzahlungsmittel, warnt die Steuerberatungskanzlei Holler & Holler im nordrheinwestfälischen Velbert auf einem Merkblatt, das sie auf ihrer Internetseite anbietet.


Anforderungen an das Kassenbuch

Zunächst einmal muss dem Kassenbuch eine reale Kasse mit Bargeld zugrundeliegen. Dabei kann es sich um eine Geldkassette, eine Kassse oder einen Tresor handeln. Das Kassenbuch muss jeden Geschäftsvorfall mit Bargeld erfassen. 

Folgende Angaben muss das Kassenbuch zu jedem Vorgang enthalten:

  • Einnahme oder Ausgabe
  • Datum und fortlaufende Nummer (Belegnummer)
  • Buchungstext zur erklärenden Bezeichnung
  • Betrag und Währung in €
  • Angewandter Steuersatz
  • Umsatzsteuer- beziehungsweise Vorsteuerbetrag
  • Kassenbestand
  • Aktueller Sollkassenbestand


Der Sollkassenbestand (Kassenbuch) muss mit dem Ist-Bestand (tatsächliche Zählung des Bargeldes) übereinstimmen. 

Info
Das Kassenbuch gehört zu den Nebenbüchern in der Buchführung.

§ 145, Abs. 1 Abgabenordnung (AO) bestimmt: "Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen."

Allerdings akzeptiere die Rechtsprechnung, wenn die Kasseneinnahmen täglich nur in einer Summe in das Kassenbuch eingetragen werden, "vorausgesetzt das Zustandekommen dieser Summe wird durch Aufbewahrung der angefallenen Kassenstreifen, Kassenzettel und Bons nachgewiesen", schreibt Steuerberater Fritz Scheck auf seiner Webseite. Das empfiehlt sich für Unternehmen, die es mit vielen kleinen Bargeschäften zu tun haben. Bäckereien oder Kioske beispielsweise. 

Auszug aus einem manuellen Kassenbuch

Im manuellen Kassenbuch muss täglich aufgezeichnet werden:

  • Betriebseinnahmen 
  • Betriebsausgaben 
  • Privatentnahmen 
  • Privateinlagen
     

Die Tageseinnahmen berechnen sich wie folgt:

kassenbuch1.jpg

kassenbuch2.jpg

Info
Bei einer Kassenprüfung wird der Ist-Bestand mit dem Soll-Bestand laut Kassenbuch durch einen Kassenprüfer festgestellt.
Ein Kassenprüfer und nicht der Kassierer wird mit der Kassenprüfung beauftragt.

Kassenzählprotokoll 

Mindestens einmal jährlich, überwiegend am Bilanzstichtag, z.B. 31.12. muss eine Niederschrift über das Ergebnis einer Kassenprüfung bzw. Kassenabstimmung erstellt werden. Im Kassenprotokoll sind alle gezählten Geldsorten einzeln aufzuführen.

Das Kassenzählprotokoll ist mit dem Datum vom Kassenprüfer und vom Kassierer zu unterschreiben.

Kassenzählprotokoll 4.1.2016

kassenbuch3.jpg

4.1.2016

Robert  Esch
(Kassierer)
Unterschrift
Gernot Schlüter
(Kassenprüfer)
Unterschrift

Der Einsatz von moderner EDV, vielfach durch Microsoft Exel wird die tägliche Kassenführung erleichtert.

Info
Im Rahmen einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) wird eine allein mit Excel geführte Kasse vom Prüfer als nicht ordnungsgemäß angesehen.
Vom Prüfer wird diese Kassenbuchführung verworfen. Die Finanzverwaltung ist zu Schätzungen der Kassenbuchführung berechtigt.

Das Kassenbuch bildet zusammen mit den Kassenbelegen die Grundlage für die Kassenbuchführung sowie einer anstehenden Kassenprüfung. Der festgestellte Kassenbestand ist der Bargeldbestand der Kasse. Dazu können auch Wertmarken, z.B. gekaufte Briefmarken zählen. 

Kassendifferenz 

Nach der letzten Eintragung der Kassenbelege sollte eine Abstimmung zwischen dem Sollkassenbestand und Ist-Kassenbestand vorgenommen werden. Es zeigt sich eine Kassendifferenz, wenn ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Ist-Bestand an Zahlungsmitteln in einer Kasse und dem Soll-Bestand nach dem geführten Kassenbuch zu diesem Zeitpunkt vorliegt. Bei Differenzen ist immer der tatsächliche Kassenbestand (Ist-Bestand) maßgeblich. Die Kasse muss stimmen. Die Differenzen sind kurzfristig aufzuklären.

Kassenrevision

In der Praxis kann in unregelmäßigen Abständen und nicht erwartet eine vorgenommen Prüfung der Kassenbestände sowie der einzelnen Kassenvorgänge nach den vorgelegten Kassenbelege angeordnet werden. Es dient nur der Gewissheit, dass eine ordnungsgemäße Kasse vom Kassierer erfolgt. Die Kassenrevision wird mit einem Kassenprotokoll beendet. Das Kassenprotokoll wird vom Kassenrevisor und Kassierer unterzeichnet.

Info
 In den seltensten Fällen wird eine Kassenprüfung vom Revisor angekündigt.

Der Tagesendsummenbon

Benutzt das Unternehmen eine elektronische Registrierkasse, muss es die Tagesendsummenbons aufbewahren. Das Portal Buchhalter-Berlin.de listet folgende Angaben auf, die der Tagesendsummenbon enthalten muss:

  • Den Namen des Unternehmens
  • Die Uhrzeit des Abrufes
  • Das Tagesdatum
  • Die Tagessumme
  • Die Kundenkennzahl
  • Eine Auflistung der Stornierungen und Retouren
  • Die Zahlungswege (Bar, Scheck, Kreditkarte)
  • Fortlaufende Nummer des Z-Zählers

Achtung! Registrierkassen können technisch manipuliert werden. Unternehmen sollten also Bedienungsanleitungen, Handbücher und Wartungsprotokolle für die Registrierkasse ebenfalls aufbewahren.

Grundsätze für ein ordnungsgemäßes Kassenbuch

Die IHK München fasst in ihrem Merkblatt die Anforderungen an ein ordentlich geführtes Kassenbuch in zehn Punkten zusammen: 

  1. Keine Buchung ohne Beleg.
  2. Kassenaufzeichnungen müssen so geführt sein, dass der Sollbestand jederzeit mit dem Ist-Bestand verglichen werden kann.
  3. Eine regelmäßige Kassenprüfung (durch Nachzählen!) ist unerlässlich.
  4. Der Kassenbestand darf nie negativ sein (eine Kasse kann nicht leerer als leer sein!).
  5. Geldverschiebungen zwischen Bank und Kasse müssen festgehalten werden (Geldtransit). 
  6. Auch Privateinlagen und -entnahmen sind täglich aufzuzeichnen.
  7. Private Vorverauslagungen und deren Erstattung aus der Kasse sind als Ausgabe zu erfassen (Datum ist das Datum der Auszahlung aus der Kasse).
  8. Eintragungen im Kassenbuch dürfen nachträglich nicht mehr verändert oder unkenntlich gemacht werden. Bei fehlerhaften Eintragungen wird eine Streichung so vorgenommen, dass die ursprüngliche Eintragung noch lesbar bleibt. An schließend erfolgt eine Berichtigung mittels einer neuen Eintragung.
  9. Keine willkürliche Tagesfolge (bspw. 16. Mai ⇒ 9. Mai ⇒ 17. Mai ...). Sollte die Verarbeitung eines Tages versehentlich unterblieben sein, muss das Kassenbuch neu verfasst werden.
  10. Keine Leerzeilen lassen, also fortlaufend untereinander schreiben

Alternativen zum Kassenbuch

Alternativ zum fortlaufend geführten Kassenbuch können Unternehmen ihre Geschäftskasse auch in einem Kassenbericht oder auf einem Kassenblatt dokumentieren.

  • Kassenbericht: Zu jedem einzelnen Beleg werden die Daten auf einem Formblatt notiert und abgeheftet.
  • Kassenblatt: Alle Einnahmen und Ausgaben in Form von Bargeld werden für den Zeitraum eines Monats aufgezeichnet.

Achtung! Alle drei Alternativen, das Kassenbuch, der Kassenbericht und das Kassenblatt müssen dieselben oben genannten Anforderungen erfüllen. 

Aufbewahrung

Das Kassenbuch, ob nun manuell oder elektronisch geführt, ist mit den Belegen und den Kassenendsummenbons 10 Jahre aufzubewahren (§ 257 Abs. 1 in V. mit Abs. 4 HGB).  Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlagen angefallen sind.

Die Form des Kassenbuchs

Es gibt vier Möglichkeiten, ein Kassenbuch zu führen:

  1. Papier: Der Fachhandel bietet vorgefertigte Kassenbücher an. Außerdem stellen Internetangebote und Steuerberater ihren Nutzern oder Kunden vorgefertigte Excel-Dokumente zur Verfügung. Ausdrucken, ausfüllen, abheften.
  2. PC: Warum nicht gleich die Excel-Tabelle am PC ausfüllen? Nutzer müssten nachträgliche Korrekturen am Kassenbuch ausschließen können. Das ist kaum möglich. Deshalb kann das Finanzamt solche Dokumente ablehnen. 
  3. Software: Große Softwarehersteller bieten fertige Kassenbuch-Programme an. Diese erkennen oft wiederkehrende Buchungen und übernehmen die Auswertung für die Vorsteuer. Allerdings sollten Käufer auch hier darauf achten, dass die Software den kritischen Nachfragen eines Steuerprüfers standhält. Käufer sollten stets auf aktuelle Programmversionen achten, damit alle gesetzlichen Vorgaben umgesetzt sind. 
  4. Online: Auch die Führung des Kassenbuches können Unternehmen mittlerweile ins Internet auslagern, in die sogenannte "Cloud". Das bietet ähnliche Vorteile wie die Kassenbuchprogramme auf dem PC, hat aber auch einen zusätzlichen Nachteil: den Datenschutz. Interessenten sollten vorher prüfen, wie der Dienstleister Daten verarbeitet und wo er sie speichert. Die Führung des Kassenbuchs sollte auch dann immer über eine verschlüsselte Verbindung geschehen. Außerdem sollte der Anbieter sein Portal stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen anpassen.


Fazit:
Es gibt komfortablere Möglichkeiten, ein Kassenbuch zu führen, als das Papier. In kleinen Unternehmen bleibt das handschriftliche Kassenbuch eine zuverlässige, rechtssichere Variante - auch für den Steuerprüfer. 

Fallen im Kassenbuch

Aus dem Kassenbuch lässt sich schnell und aktuell die Tätigkeit eines Unternehmens ablesen. Deshalb schauen Steuerprüfer gern hinein. Und sie schauen besonders gründlich hinein, denn Unternehmen könnten das Kassenbuch verhältnismäßig leicht manipulieren. Finden sich Unregelmäßigkeiten, kann das Finanzamt die "Besteuerungsgrundlage Kassenbuch" schätzen. Die Folge sind hohe Steuernachforderungen, die sogar die Existenz des Unternehmens gefährden können. Erkennt das Finanzamt eine Absicht, kann ein Steuerstrafverfahren folgen.

Unternehmen sollten also alle Anforderungen an das Kassenbuch penibel befolgen. Die Steuerberaterkanzlei Holler & Holler zählt zudem Faktoren auf, die Steuerprüfer misstrauisch machen:

  • Belege die in der Kasse doppelt enthalten sind, aber im Saldo nur einmal auftauchen.
  • Ein Beleg, der doppelt im Saldo auftaucht, aber nur einmal in der Kasse enthalten ist.
  • Sehr hohe Kassenbestände über einen längeren Zeitraum sind ungewöhnlich
  • Immer runde Kassenbestände.
  • Länger keine Kassenfehlbeträge aufgeführt.
  • Über längere Zeit (1 Monat) keine sichtbaren Stornierungen im Kassenbuch.


Aufgaben

  1. Auf welcher Seite in der Bilanz wird das Bestandskonto Kasse aufgeführt?

  2. Bei der Kassenprüfung wird ein Sollkassenbestand von 120 € ausgewiesen.
    Beim Zählen des Bargeldbestandes nach einer erneuten Prüfung nur ein Bestand von 110 €.
    Auf welche Ursache kann diese Kassendifferenz zurückzuführen sein?

  3. An welchem Tag kann ein Kassenausgabebeleg vom 15.1.2016 vernichtet werden?

  4. Nennen Sie zwei wesentliche Punkte, die an einer nicht täglichen Kassenaufzeichnung erkennbar sind?

  5. In welche Stufe der liquiden Mittel gehört der Bargeldbestand nach der Kassenprüfung in einer Kasse?

  6. Seit vielen Jahren wird in der Brentano GmbH, Herstellung von Kunststoffartikel ein handschriftliches Kassenbuch vom verantwortlichen Buchhalter erstellt.
    Am 22.1.2016 ergab sich ein Kassenendbestand von 2.500 €, am Vortag von 1.600 €. Die Kassenausgaben am 22.1.2016 betragen 250,16 €.
    Ermitteln Sie die Tageseinnahmen

Lösungen

  1. Auf der Aktiva.

  2. Ein Kassenausgabebeleg in einer Höhe von 10 € wurde im Kassenbuch nicht eingetragen. Falls der Beleg nicht mehr auffindbar ist und die feste Überzeugung vorliegt, dass diese Feststellung zugleich die Fehlerursache ist, dann kann ein Notbeleg erstellt werden. Für eine ordnungsgemäße Kassenabwicklung den Notbeleg vom Vorgesetzten oder Kassenprüfer unterzeichnen lassen, auch wenn es nur 10 € ist sind.

  3. Am 1.1.2027 ist die zehnjährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen. Am 1.1.2017 um 0.00 Uhr kann mit der Vernichtung der Kassenbelege aus dem Jahr 2006 und Vorjahreszeiträume, z.B. 2005, 2004 begonnen werden.

  4. Keine Erfassung der Einzelbelege in der richtigen zeitlichen Reihenfolge.
    Der Kassenbestand ist zeitweise negativ.

  5. Der Kassenbestand gehört zu den liquiden Mittel des 1. Grades. Die Summe ist unverzichtbar für die Ergebnismitteilung der liquiden Mittel des 1. Grades bei Anwendung der folgenden Kennzahl:

    kassenbuch4.jpg


  6. kassenbuch5.jpg



Quelle: PantherMedia / vlad star
letzte Änderung W.V.R. am 28.01.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg, Günther Wittwer

Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 139334 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

teamwork_pm_Dmitriy_Shironosov_400x300.jpg  
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 3 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d) − Production Controlling (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der weltweiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. V... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Leistungsabrechnung Kennziffer 1537
Suchen Sie Arbeit mit Sinn? Dann kommen Sie zu den Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH! Wir sind der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe, wenn es um Arbeiten und Wohnen geht. Dabei stehen wir für individuelle und bedarfsgerechte Lösungen.... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bei Bauermeister vereinen sich Innovationskraft und eine lange Tradition im Maschinenbau zu maßgeschneiderten Lösungen für Kunden weltweit. Mit über 135 Jahren Erfahrung zählt Bauermeister zu den weltweit führenden Herstellern von Mahl- und Sichtanlagen für die Lebensmittel-, Mineralien- und Chem... Mehr Infos >>

Assistant Controller (m/w/d)
Smurfit Westrock ist mit 100.000 Mitarbeitenden die Nummer 1 bei Verpackungen aus Well- und Vollpappe weltweit. Die Zukunft unseres Unter­nehmens liegt dabei in den Händen unserer Mitarbeitenden. Gestalte deine und unsere Zukunft und erlebe, wo uns deine Ideen hinführen können. Where will you tak... Mehr Infos >>

Junior Business Controller*in (m/w/d)
A+W ist weltweiter Marktführer für Software in der Flachglas- sowie der Fenster- und Türenindustrie mit Hauptsitz in Mittelhessen, Deutschland. Gegründet auf einem krisensicheren Fundament vor über 40 Jahren, ist unser Unternehmen Teil der großen Familie der Constellation Software Inc., die n... Mehr Infos >>

Leiter (m/w/d) Administration
Die transnova-RUF Verpackungs- und Palettier­technik GmbH ist ein inter­national agierender, techno­logisch führender Anbieter von Maschinen und Anlagen zur Automati­sierung von Ver­packungs- und Palettier­prozessen. Auf der techno­logischen Basis modernster Roboter- und Auto­matisierungs­technik... Mehr Infos >>

Senior (Werks-)controller (m/w/d)
Als Systemlieferant für mechanische Verbindungssysteme fertigen wir maßgeschneiderte auto­ma­ti­sier­te Lösungen für unsere internationalen Kunden aus der Automobilindustrie. Grundstein für ein erfolgreiches Wirtschaften ist unser sehr gutes Klima unter den Kolleginnen und Kollegen ebenso wie der... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

Confex_Online-Banner_290px.jpg
Lernen Sie von unseren Experten alle Tricks zum Thema Power BI.
  • Erfahrene Trainer mit fundiertem Power BI Wissen
  • Praxisnahe Beispiele und Übungen für sofortige Anwendung
  • Kleine Gruppen für maximale Interaktion
Melden Sie sich jetzt an, es gibt noch freie Plätze.

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
 



aufgefallen ?!


Ihre Werbung hier !






Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

!RER-A Rollierende Liquiditätsplanung

Mit Hilfe dieses Excel-Kalkulationsprogrammes sind Sie in der Lage, die zukünftig zu erwartende Liquidität für sich und für externe Kapitalgeber (z.B. Kreditinstitute)  transparent darzustellen. Das Tool vermittelt ein Gefühl für die Bestimmungsgrößen der Liquiditätsentwicklung.
 Mehr Informationen >>


Cha-Ris - Übungsprogramm zur Verbesserung der Risikoeinschätzungs-Kompetenz

Risikobasiertes Denken und Handeln bedeutet Unbestimmtheiten zu beseitigen, gepaart mit dem Blick auf sich bietende Gelegenheiten. Dieses Programm errechnet für jedes Risiko die Schadenshöhe.
Mehr Informationen >>

Prozesskostenrechnung - Ermittlung Prozesskostensatz

prozesskosten.png
Mit dem Excel-Tool Prozesskostenrechnung ermitteln Sie die Kosten auf Ebene einzelner Teilprozesse und wissen so, was ein bestimmter Vorgang wirklich kostet. Das sorgt für mehr Transparenz der Gemeinkosten. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Premium-Mitglied werden

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>