Das Kassenbuch: Anforderungen und Tipps

Wolff von Rechenberg, Günther Wittwer
Im Kassenbuch hält ein Unternehmen alle Bareinnahmen und Ausgaben fest. Unternehmen sollten die Anforderungen genau beachten. Denn ins Kassenbuch sehen Außenprüfer besonders kritisch.

Das ordnungsgemäße Kassenbuch ist ein Teilgebiet der Buchführung. Für die Erfüllung einer ordnungsgemäßen Kassenbuchführung ist auch das Vorhandensein einer Geschäftskasse unausweichlich. Dadurch ist die Prüfung des Ist-Bestandes der Kasse problemlos festzustellen. Es reicht nicht als Geschäftskasse eine Geldbörse mit Bargeld und den dazugehörigen Belegen!

Wer muss ein Kassenbuch führen?

Unternehmen, die der Bilanzpflicht unterliegen müssen ein Kassenbuch führen. Es zählt im Jahresabschluss zum Umlaufvermögen. Generell sind Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind, auch verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Der Umkehrschluss - kein Handelsregistereintrag, keine Kassenbuchpflicht - gilt jedoch nicht, warnt die IHK Münschen in einem Merkblatt zum Kassenbuch. "Jeder gewerbliche Unternehmer, dessen Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert", müsse auch ein Kassenbuch führen, warnt die Industrie- und Handelskammer. 

Anhaltspunkte für einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb seien unter anderem

  • ein hoher Umsatz
  • eine hohe Mitarbeiterzahl
  • ein umfangreiches Warenangebot
  • vielfältige Geschäftskontakte


Einen Ausweg aus der Pflicht hat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) eröffnet: Einzelkaufleute, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 Euro Umsatz und nicht mehr als 50.000 Euro Jahresüberschuss erzielen, können sich von der Buchführungs-, Bilanzierungs- und Inventurpflicht nach Handelsrecht befreien lassen. Dies gelte auch für Existenzgründer, wenn sie am Ende des ersten Geschäftsjahrs innerhalb der Grenzen für Umsatz und Gewinn liegen.

Natürlich können Unternehmen auch freiwillig ein Kassenbuch führen. Der Steuerberater Fritz Scheck in Garmisch-Partenkirchen rät dies auf seiner Internetseite Unternehmen, die überwiegend mit Bargeld oder mit hohen Barsummen zu tun haben. Das könne gegenüber dem Finanzamt als Beleg über Einnahmen und Ausgaben besser geeignet sein als eine Belegsammlung.

Kleingewerbetreibende und Freiberufler rechnen ihre Umsätze nach der Gewinn- und Verlustrechnung ab und müssen kein Kassenbuch führen.

Achtung! Freiberufler, die sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, müssen wiederum ein Kassenbuch führen.

Was gehört ins Kassenbuch?

Im Kassenbuch erfasst ein Unternehmen alle Bargeldgeschäfte. Jede Ausgabe und Einnahme wird erfasst. Hebt ein Mitarbeiter bei der Bank des Unternehmens Geld ab, um die Kasse zu füllen, gehört auch das ins Kassenbuch. Natürlich müssen auch Privatentnahmen aufgeführt werden. Restaurants und Gaststätten müssen geschlossene Gesellschaften wie Familien- oder Betriebsfeiern getrennt aufzeichnen.

Achtung! Auch Schecks gelten als Barzahlungsmittel, warnt die Steuerberatungskanzlei Holler & Holler im nordrheinwestfälischen Velbert auf einem Merkblatt, das sie auf ihrer Internetseite anbietet.


Anforderungen an das Kassenbuch

Zunächst einmal muss dem Kassenbuch eine reale Kasse mit Bargeld zugrundeliegen. Dabei kann es sich um eine Geldkassette, eine Kassse oder einen Tresor handeln. Das Kassenbuch muss jeden Geschäftsvorfall mit Bargeld erfassen. 

Folgende Angaben muss das Kassenbuch zu jedem Vorgang enthalten:

  • Einnahme oder Ausgabe
  • Datum und fortlaufende Nummer (Belegnummer)
  • Buchungstext zur erklärenden Bezeichnung
  • Betrag und Währung in €
  • Angewandter Steuersatz
  • Umsatzsteuer- beziehungsweise Vorsteuerbetrag
  • Kassenbestand
  • Aktueller Sollkassenbestand


Der Sollkassenbestand (Kassenbuch) muss mit dem Ist-Bestand (tatsächliche Zählung des Bargeldes) übereinstimmen. 

Info
Das Kassenbuch gehört zu den Nebenbüchern in der Buchführung.

§ 145, Abs. 1 Abgabenordnung (AO) bestimmt: "Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen."

Allerdings akzeptiere die Rechtsprechnung, wenn die Kasseneinnahmen täglich nur in einer Summe in das Kassenbuch eingetragen werden, "vorausgesetzt das Zustandekommen dieser Summe wird durch Aufbewahrung der angefallenen Kassenstreifen, Kassenzettel und Bons nachgewiesen", schreibt Steuerberater Fritz Scheck auf seiner Webseite. Das empfiehlt sich für Unternehmen, die es mit vielen kleinen Bargeschäften zu tun haben. Bäckereien oder Kioske beispielsweise. 

Auszug aus einem manuellen Kassenbuch

Im manuellen Kassenbuch muss täglich aufgezeichnet werden:

  • Betriebseinnahmen 
  • Betriebsausgaben 
  • Privatentnahmen 
  • Privateinlagen
     

Die Tageseinnahmen berechnen sich wie folgt:

kassenbuch1.jpg

kassenbuch2.jpg

Info
Bei einer Kassenprüfung wird der Ist-Bestand mit dem Soll-Bestand laut Kassenbuch durch einen Kassenprüfer festgestellt.
Ein Kassenprüfer und nicht der Kassierer wird mit der Kassenprüfung beauftragt.

Kassenzählprotokoll 

Mindestens einmal jährlich, überwiegend am Bilanzstichtag, z.B. 31.12. muss eine Niederschrift über das Ergebnis einer Kassenprüfung bzw. Kassenabstimmung erstellt werden. Im Kassenprotokoll sind alle gezählten Geldsorten einzeln aufzuführen.

Das Kassenzählprotokoll ist mit dem Datum vom Kassenprüfer und vom Kassierer zu unterschreiben.

Kassenzählprotokoll 4.1.2016

kassenbuch3.jpg

4.1.2016

Robert  Esch
(Kassierer)
Unterschrift
Gernot Schlüter
(Kassenprüfer)
Unterschrift

Der Einsatz von moderner EDV, vielfach durch Microsoft Exel wird die tägliche Kassenführung erleichtert.

Info
Im Rahmen einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) wird eine allein mit Excel geführte Kasse vom Prüfer als nicht ordnungsgemäß angesehen.
Vom Prüfer wird diese Kassenbuchführung verworfen. Die Finanzverwaltung ist zu Schätzungen der Kassenbuchführung berechtigt.

Das Kassenbuch bildet zusammen mit den Kassenbelegen die Grundlage für die Kassenbuchführung sowie einer anstehenden Kassenprüfung. Der festgestellte Kassenbestand ist der Bargeldbestand der Kasse. Dazu können auch Wertmarken, z.B. gekaufte Briefmarken zählen. 

Kassendifferenz 

Nach der letzten Eintragung der Kassenbelege sollte eine Abstimmung zwischen dem Sollkassenbestand und Ist-Kassenbestand vorgenommen werden. Es zeigt sich eine Kassendifferenz, wenn ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Ist-Bestand an Zahlungsmitteln in einer Kasse und dem Soll-Bestand nach dem geführten Kassenbuch zu diesem Zeitpunkt vorliegt. Bei Differenzen ist immer der tatsächliche Kassenbestand (Ist-Bestand) maßgeblich. Die Kasse muss stimmen. Die Differenzen sind kurzfristig aufzuklären.

Kassenrevision

In der Praxis kann in unregelmäßigen Abständen und nicht erwartet eine vorgenommen Prüfung der Kassenbestände sowie der einzelnen Kassenvorgänge nach den vorgelegten Kassenbelege angeordnet werden. Es dient nur der Gewissheit, dass eine ordnungsgemäße Kasse vom Kassierer erfolgt. Die Kassenrevision wird mit einem Kassenprotokoll beendet. Das Kassenprotokoll wird vom Kassenrevisor und Kassierer unterzeichnet.

Info
 In den seltensten Fällen wird eine Kassenprüfung vom Revisor angekündigt.

Der Tagesendsummenbon

Benutzt das Unternehmen eine elektronische Registrierkasse, muss es die Tagesendsummenbons aufbewahren. Das Portal Buchhalter-Berlin.de listet folgende Angaben auf, die der Tagesendsummenbon enthalten muss:

  • Den Namen des Unternehmens
  • Die Uhrzeit des Abrufes
  • Das Tagesdatum
  • Die Tagessumme
  • Die Kundenkennzahl
  • Eine Auflistung der Stornierungen und Retouren
  • Die Zahlungswege (Bar, Scheck, Kreditkarte)
  • Fortlaufende Nummer des Z-Zählers

Achtung! Registrierkassen können technisch manipuliert werden. Unternehmen sollten also Bedienungsanleitungen, Handbücher und Wartungsprotokolle für die Registrierkasse ebenfalls aufbewahren.

Grundsätze für ein ordnungsgemäßes Kassenbuch

Die IHK München fasst in ihrem Merkblatt die Anforderungen an ein ordentlich geführtes Kassenbuch in zehn Punkten zusammen: 

  1. Keine Buchung ohne Beleg.
  2. Kassenaufzeichnungen müssen so geführt sein, dass der Sollbestand jederzeit mit dem Ist-Bestand verglichen werden kann.
  3. Eine regelmäßige Kassenprüfung (durch Nachzählen!) ist unerlässlich.
  4. Der Kassenbestand darf nie negativ sein (eine Kasse kann nicht leerer als leer sein!).
  5. Geldverschiebungen zwischen Bank und Kasse müssen festgehalten werden (Geldtransit). 
  6. Auch Privateinlagen und -entnahmen sind täglich aufzuzeichnen.
  7. Private Vorverauslagungen und deren Erstattung aus der Kasse sind als Ausgabe zu erfassen (Datum ist das Datum der Auszahlung aus der Kasse).
  8. Eintragungen im Kassenbuch dürfen nachträglich nicht mehr verändert oder unkenntlich gemacht werden. Bei fehlerhaften Eintragungen wird eine Streichung so vorgenommen, dass die ursprüngliche Eintragung noch lesbar bleibt. An schließend erfolgt eine Berichtigung mittels einer neuen Eintragung.
  9. Keine willkürliche Tagesfolge (bspw. 16. Mai ⇒ 9. Mai ⇒ 17. Mai ...). Sollte die Verarbeitung eines Tages versehentlich unterblieben sein, muss das Kassenbuch neu verfasst werden.
  10. Keine Leerzeilen lassen, also fortlaufend untereinander schreiben

Alternativen zum Kassenbuch

Alternativ zum fortlaufend geführten Kassenbuch können Unternehmen ihre Geschäftskasse auch in einem Kassenbericht oder auf einem Kassenblatt dokumentieren.

  • Kassenbericht: Zu jedem einzelnen Beleg werden die Daten auf einem Formblatt notiert und abgeheftet.
  • Kassenblatt: Alle Einnahmen und Ausgaben in Form von Bargeld werden für den Zeitraum eines Monats aufgezeichnet.

Achtung! Alle drei Alternativen, das Kassenbuch, der Kassenbericht und das Kassenblatt müssen dieselben oben genannten Anforderungen erfüllen. 

Aufbewahrung

Das Kassenbuch, ob nun manuell oder elektronisch geführt, ist mit den Belegen und den Kassenendsummenbons 10 Jahre aufzubewahren (§ 257 Abs. 1 in V. mit Abs. 4 HGB).  Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlagen angefallen sind.

Die Form des Kassenbuchs

Es gibt vier Möglichkeiten, ein Kassenbuch zu führen:

  1. Papier: Der Fachhandel bietet vorgefertigte Kassenbücher an. Außerdem stellen Internetangebote und Steuerberater ihren Nutzern oder Kunden vorgefertigte Excel-Dokumente zur Verfügung. Ausdrucken, ausfüllen, abheften.
  2. PC: Warum nicht gleich die Excel-Tabelle am PC ausfüllen? Nutzer müssten nachträgliche Korrekturen am Kassenbuch ausschließen können. Das ist kaum möglich. Deshalb kann das Finanzamt solche Dokumente ablehnen. 
  3. Software: Große Softwarehersteller bieten fertige Kassenbuch-Programme an. Diese erkennen oft wiederkehrende Buchungen und übernehmen die Auswertung für die Vorsteuer. Allerdings sollten Käufer auch hier darauf achten, dass die Software den kritischen Nachfragen eines Steuerprüfers standhält. Käufer sollten stets auf aktuelle Programmversionen achten, damit alle gesetzlichen Vorgaben umgesetzt sind. 
  4. Online: Auch die Führung des Kassenbuches können Unternehmen mittlerweile ins Internet auslagern, in die sogenannte "Cloud". Das bietet ähnliche Vorteile wie die Kassenbuchprogramme auf dem PC, hat aber auch einen zusätzlichen Nachteil: den Datenschutz. Interessenten sollten vorher prüfen, wie der Dienstleister Daten verarbeitet und wo er sie speichert. Die Führung des Kassenbuchs sollte auch dann immer über eine verschlüsselte Verbindung geschehen. Außerdem sollte der Anbieter sein Portal stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen anpassen.


Fazit:
Es gibt komfortablere Möglichkeiten, ein Kassenbuch zu führen, als das Papier. In kleinen Unternehmen bleibt das handschriftliche Kassenbuch eine zuverlässige, rechtssichere Variante - auch für den Steuerprüfer. 

Fallen im Kassenbuch

Aus dem Kassenbuch lässt sich schnell und aktuell die Tätigkeit eines Unternehmens ablesen. Deshalb schauen Steuerprüfer gern hinein. Und sie schauen besonders gründlich hinein, denn Unternehmen könnten das Kassenbuch verhältnismäßig leicht manipulieren. Finden sich Unregelmäßigkeiten, kann das Finanzamt die "Besteuerungsgrundlage Kassenbuch" schätzen. Die Folge sind hohe Steuernachforderungen, die sogar die Existenz des Unternehmens gefährden können. Erkennt das Finanzamt eine Absicht, kann ein Steuerstrafverfahren folgen.

Unternehmen sollten also alle Anforderungen an das Kassenbuch penibel befolgen. Die Steuerberaterkanzlei Holler & Holler zählt zudem Faktoren auf, die Steuerprüfer misstrauisch machen:

  • Belege die in der Kasse doppelt enthalten sind, aber im Saldo nur einmal auftauchen.
  • Ein Beleg, der doppelt im Saldo auftaucht, aber nur einmal in der Kasse enthalten ist.
  • Sehr hohe Kassenbestände über einen längeren Zeitraum sind ungewöhnlich
  • Immer runde Kassenbestände.
  • Länger keine Kassenfehlbeträge aufgeführt.
  • Über längere Zeit (1 Monat) keine sichtbaren Stornierungen im Kassenbuch.


Aufgaben

  1. Auf welcher Seite in der Bilanz wird das Bestandskonto Kasse aufgeführt?

  2. Bei der Kassenprüfung wird ein Sollkassenbestand von 120 € ausgewiesen.
    Beim Zählen des Bargeldbestandes nach einer erneuten Prüfung nur ein Bestand von 110 €.
    Auf welche Ursache kann diese Kassendifferenz zurückzuführen sein?

  3. An welchem Tag kann ein Kassenausgabebeleg vom 15.1.2016 vernichtet werden?

  4. Nennen Sie zwei wesentliche Punkte, die an einer nicht täglichen Kassenaufzeichnung erkennbar sind?

  5. In welche Stufe der liquiden Mittel gehört der Bargeldbestand nach der Kassenprüfung in einer Kasse?

  6. Seit vielen Jahren wird in der Brentano GmbH, Herstellung von Kunststoffartikel ein handschriftliches Kassenbuch vom verantwortlichen Buchhalter erstellt.
    Am 22.1.2016 ergab sich ein Kassenendbestand von 2.500 €, am Vortag von 1.600 €. Die Kassenausgaben am 22.1.2016 betragen 250,16 €.
    Ermitteln Sie die Tageseinnahmen

Lösungen

  1. Auf der Aktiva.

  2. Ein Kassenausgabebeleg in einer Höhe von 10 € wurde im Kassenbuch nicht eingetragen. Falls der Beleg nicht mehr auffindbar ist und die feste Überzeugung vorliegt, dass diese Feststellung zugleich die Fehlerursache ist, dann kann ein Notbeleg erstellt werden. Für eine ordnungsgemäße Kassenabwicklung den Notbeleg vom Vorgesetzten oder Kassenprüfer unterzeichnen lassen, auch wenn es nur 10 € ist sind.

  3. Am 1.1.2027 ist die zehnjährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen. Am 1.1.2017 um 0.00 Uhr kann mit der Vernichtung der Kassenbelege aus dem Jahr 2006 und Vorjahreszeiträume, z.B. 2005, 2004 begonnen werden.

  4. Keine Erfassung der Einzelbelege in der richtigen zeitlichen Reihenfolge.
    Der Kassenbestand ist zeitweise negativ.

  5. Der Kassenbestand gehört zu den liquiden Mittel des 1. Grades. Die Summe ist unverzichtbar für die Ergebnismitteilung der liquiden Mittel des 1. Grades bei Anwendung der folgenden Kennzahl:

    kassenbuch4.jpg


  6. kassenbuch5.jpg



Quelle: PantherMedia / vlad star
letzte Änderung W.V.R. am 28.01.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg, Günther Wittwer

Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 139334 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d) − Production Controlling (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>

Controller (w/m/d)
Als Controller bist Du verantwortlich für die Produktkalkulationen und agierst rund um das Berichts- und Planungswesen des Unternehmens. Du arbeitest eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst in enger Zusammenarbeit mit der Geschäfts­leitung, der Produktionsplanung und -entwicklung und dem Ve... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) - Zentralfunktions- und Beteiligungscontrolling
Als Controller (m/w/d) arbeiten Sie eigenverantwortlich in einer jungen Abteilung in enger Zusammenarbeit mit Ihrer Teamleitung am inhaltlichen Ausbau und der Weiterentwicklung unseres Zentralfunktions- und Beteiligungscontrollings. Mehr Infos >>

Senior Controller/in (m/w/d)
Seit Generationen, für Generationen: Der nachhaltige Umgang mit Ressourcen und unserer Umwelt ist seit jeher der Grundgedanke unseres Familienunternehmens und unserer Dienstleistungen für die Immobilien­wirtschaft. Wir ermöglichen Millionen Menschen die effiziente und verantwortungsvolle Nutzung ... Mehr Infos >>

Controller (w/m/d)
ASKLEPIOS Als einer der größten privaten Klinikbetreiber in Deutschland verstehen wir uns als Begleiter unserer Patient:innen – und als Partner unserer Mitarbeitenden. Wir bringen zusammen, was zusammengehört: Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit und hohe Ansprüche, Teamwork und Wertschätzung, Mens... Mehr Infos >>

Business Referent (m/w/d) Finance
Engagieren Sie sich bei TotalEnergies, einem der führenden Multi-Energieunternehmen in Deutschland, in der Direktion Supply Logistik an unserem Standort in Berlin als Business Referent (m/w/d) Finance. Als Unternehmen, das mit über 500 Berufen in 130 Ländern vertreten ist, bieten wir hohe... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Controlling
Nachhaltig. Digital. Regional – die Stadtwerke Lübeck Gruppe ist der führende kommunale Anbieter für alle Dienstleistungen rund um Energie, Digitalisierung, Mobilität und Infrastruktur. Mit unseren leistungsfähigen Produkten verbinden wir Lebenswelten, vernetzen Menschen und Unternehmen, fördern ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Seminar-Tipp:
Einstieg VBA-Programmierung

8691-CON-VBA-Programmierung_290x100_20241008-06605.jpg

Der Schwerpunkt des PC-Seminars liegt auf der Automatisierung von Excel-Aufgaben am eigenen Laptop. Sie erhalten eine leicht verständliche und praxisorientierte Einführung in die VBA-Programmierung. Mit diesem Wissen sparen Sie Zeit und erhöhen die Genauigkeit Ihrer Entscheidungsvorlagen.   

Erfahren Sie mehr zum beliebten PC-Seminar >>  

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
 



aufgefallen ?!


Ihre Werbung hier !






Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

QuoVadis.jpg
Der BusinessPlanner besticht seit Jahren durch seine schnelle und professionelle Umsetzung einer integrierten Unternehmensplanung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration von Planbilanz und Finanzplan / Cashflow – inklusive transparentem und aussagekräftigem Reporting.
Mehr Informationen >>

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Planner deckt alle Anforderungen der integrierten Unternehmensplanung, des Reportings und der Analyse ab. Setzen Sie auf eine Software, die Ihnen mit maximaler Transparenz Arbeitsprozesse erleichtert. Mit wenigen Mausklicks passen Sie vorgefertigte Strukturen an Ihre Bedürfnisse an und importieren Ist-Zahlen über fertige Schnittstellen aus Ihrem Vorsystem.  Mehr Informationen >>

idl.png
Die IDL CPM Suite ist eine Software für die Unternehmenssteuerung mit integrierten Applikationen für Konzernkonsolidierung, Finanzplanung, operative Planung, Managementreporting, regulatorisches Berichtswesen und Analyse. Herausragende Usability, hohe Automatisierung und Fachlichkeit zeichnen sie aus. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>

Begriffsverwirrung vermeiden - Eine Serie von Prof. Ursula Binder 

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd_400x289.jpg
Im Laufe der Zeit haben sich Fachbegriffe entwickelt, die exakt definiert sind. Jedoch sind einige Begriffe mehrdeutig, was zu vielen Missverständnissen und Fehlern führt. In dieser Serien werden einige Begriffe vorgestellt um Verwirrungen zu vermeiden.
Zur kompletten Serie >>
Weitere interessante Serien finden Sie hier >> 

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>