Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Alexander Wildt
Forderungen aus Lieferung und Leistung müssen zum Geschäftsjahresabschluss bewertet werden. Sie unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip und werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Das bedeutet, die Rechnungssumme inklusive der Umsatzsteuer wird angesetzt. Gründe für eine Wertberichtigung bei Forderungen sind zum Beispiel die Kursabhängigkeit oder das Ausfallrisiko von Forderungen.

Forderungsberichtigungen werden mithilfe eines der drei folgenden Verfahren durchgeführt. Zum einem können Forderungen mithilfe der Einzelwertberichtigung (EWB) durchgeführt werden. Es ist zudem eine Pauschalwertberichtigung (PWB) möglich oder ein gemischtes Verfahren aus der Einzelwert- und Pauschalwertberichtigung. Die Güte von Forderungen wird auch als Bonität bezeichnet; dabei wird in folgende drei Arten von Forderungen unterschieden:
  1. Einwandfreie Forderungen
  2. Zweifelhafte Forderungen
  3. Uneinbringliche Forderungen

1. Einwandfreie Forderungen

Einwandfreie Forderungen sind ohne Zweifel. Hier wird mit einem Zahlungseingang in voller Höhe gerechnet. Sie müssen mit ihrem Nennbetrag in der Bilanz angesetzt werden. Dies ist gemäß HGB § 253 Abs.1 S.1 der Rechnungsbetrag einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


2. Zweifelhafte Forderungen

Diese Forderungen unterliegen einem Ausfallrisiko, wodurch der Zahlungseingang unsicher wird. Es existieren verschiedene Gründe dafür, dass eine Forderung zweifelhaft werden kann. Zum Beispiel zahlt ein Debitor nach entsprechender Mahnung nicht, der Kunde hat ein Insolvenzverfahren beantragt, oder Wechsel oder Schecks können nicht eingelöst werden. Da bei Forderungen das strenge Niederstwertprinzip gilt, müssen diese Forderungen wertberichtigt werden.

Zweifelhafte Forderungen werden auch dubiose Forderungen genannt und in der Bilanz mit dem wahrscheinlichen Wert, den sie noch haben, angesetzt. Aus Gründen der Bilanzklarheit werden diese zweifelhaften Forderungen von den einwandfreien Forderungen anhand folgender Buchung unterschieden:

Zweifelhafte Forderungen an Forderungen a. L. u L.

Der Periodenerfolg wird durch diese Buchung nicht berührt. Erst wenn ein Teil dieser zweifelhaften Forderungen abgeschrieben wird, wird der Forderungsausfall zum Aufwand zugerechnet.

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Abschreibung der voraussichtlichen ausfallenden Forderungen nur von den Nettoforderungen erfolgen darf. Gemäß UstG § 17 wird die Umsatzsteuer erst bei einem tatsächlichen Forderungsausfall berichtigt.
Beispiel:
Die A-GmbH liefert und berechnet am 13.11.2010 Ware an die B-GmbH im Wert von 3.700 € (brutto). Die B-GmbH zahlt Wochenlang nicht und reagiert nicht auf Mahnungen. Die A-GmbH schätzt am Jahresende den Forderungsverlust und vermutet, dass 80% der zweifelhaften Forderung ausbleiben wird.

Buchungssätze am 31.12.2010:

Umbuchung der Kundenforderung:

Zweifelhafte Forderungen 3.700 € an
Forderungen a. L. u. L. 3.700 €


Berechnung des voraussichtlichen Ausfalls:

Bruttoforderung 3.700 €
./. Umsatzsteuer 591 € (3.700 € / 1,19 × 19 %)
= Nettoforderung 3.109 €
davon 80 % 2.487 €

Buchung des voraussichtlichen Ausfalls:

Abschreibung an Forderungen a. L. u. L. 2.487 € an Zweifelhafte Forderungen 2.487 €

3. Uneinbringliche Forderungen

Bei uneinbringlichen Forderungen steht am Bilanzstichtag endgültig fest, dass keine Zahlung erfolgt, also wird die Forderung in voller Höhe ausfallen. Dies kann der Fall sein, wenn eine Zwangsvollstreckung fruchtlos ist, das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird oder die Forderung verjährt ist. Diese Forderungen müssen gemäß HGB § 253 Abs. 3 in voller Höhe abgeschrieben und die Umsatzsteuer korrigiert werden.
Beispiel:
Die A-GmbH liefert am 13.11.2010 Ware an die B-GmbH im Wert von 100.000 € (netto). Zum 31.12.2010 steht sicher fest, dass die Forderung in voller Höhe endgültig ausfällt.

Buchungssätze am 13.11.10 und am 31.12.10:

Bei Lieferung am 1.11.10:
Forderungen a. L. u. L. 119.000 € an Umsatzerlöse 100.000 €
Umsatzsteuer 19.000 €

Buchungen am 13.11.2009 und 31.12.2009

Abschreibungen auf Forderungen a. L. u. L
100.000 €
Umsatzsteuer
19.000 € an Forderungen a. L. u. L.
119.000 €


Einzelwertberichtigung (EWB)

Die Einzelwertberichtigung ist ein Verfahren, um Forderungen neu zu bewerten. In diesem Verfahren werden einwandfreie Forderungen auf das Konto der zweifelhaften Forderungen umgebucht, um die Klarheit der Buchführung zu wahren. Bei der Abschreibung ist zu beachten, dass sie auf den Nettobetrag der Forderung durchzuführen ist. Erst wenn es endgültig feststeht, dass die Forderung uneinbringbar ist, wird die Umsatzsteuer korrigiert.

Wenn auf eine Forderung ein Verlust zu erwarten ist, wird am Bilanzstichtag eine indirekte Buchung auf das Konto Einzelwertberichtigungen bei Forderungen mit der zu erwartenden Ausfallsumme durchgeführt . Das EWB Konto stellt die kalkulierte Abschreibung auf die Forderungen dar. Wenn es feststeht, dass eine Forderung uneinbringlich ist, wird die Forderung direkt über ein entsprechendes Konto abgeschrieben. Die EWB bleibt dabei unberührt und wird zum Jahresende angepasst.

Es können drei mögliche Fälle auftreten bei der Auflösung der EWB. Es ist möglich, dass die Ausfallsumme zu niedrig, zu hoch oder genau mit der geschätzten Ausfallsumme übereinstimmt. Falls eine unerwartete Einzahlung auf eine abgeschriebene Forderung eingeht, muss dieser Zahlungseingang als periodenfremder Ertrag mit entsprechender Umsatzsteuer gebucht werden. Die Einzelwertberichtigung ist für das besondere Ausfallrisiko zuständig.

Beispiel zur Berechnung einer Einzelwertberichtigung >>

Der Einsatz der Einzelbewertung jeder Forderung aus Lieferung und Leistung ist in der Praxis mit großen Schwierigkeiten verbunden, da es bei einem umfangreichen Kundenkreis schwer ist die finanzwirtschaftliche Lage der einzelnen Kunden einzuschätzen. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ist allerdings mit Ausfällen von Forderungen zu rechnen. Bei diesen Fällen empfiehlt es sich, die Pauschalbewertung durchzuführen.

Pauschalwertberichtigung (PWB)

Die Pauschalwertberichtigung ist ein Verfahren mit dem einzelne Forderungen nicht bewertet werden, sondern aufgrund der Erfahrung, die das Unternehmen in der Vergangenheit gesammelt hat, eine Pauschale auf Forderungen ansetzt, die das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen wiedergibt. Normalerweise wird der Pauschalsatz aus den Forderungsausfällen der letzten drei bis fünf Jahren ermittelt.

Beispiel (gerundet):
Ausgefallene Forderungen der letzten drei Jahre (brutto) 1.000.000 €
Summe der Umsatzerlöse der letzten drei Jahre (ohne Barerlöse) 60.000.000 €
In den Forderungen erhaltene Umsatzsteuer 160.000 €
Ausgefallene Forderungen der letzten drei Jahre (netto) 840.000 € (1.000.000 € / 1,19)

Ausfallrisiko = 840.000 € × 100 = 1,4 %
60.000.000 €

Diese Pauschale muss rechnerisch nachweisbar sein. Im Allgemeinen wird die PWB indirekt, ähnlich wie die Einzelwertberichtigung, gebucht. Dabei ist darauf zu achten, dass die Summe für die Einbuchung auf die Pauchschalwertberichtigung von den Nettoforderungen errechnet wird. Alle Forderungsausfälle in einem Geschäftsjahr werden direkt auf Forderungen abgeschrieben und werden dort mit den entsprechenden Nettobeträgen verbucht. Die Umsatzsteuer wird entsprechend auf dem Umsatzsteuerkonto verbucht.

Zum Bilanzstichtag muss die Pauschalwertberichtigung an den neuen Forderungsbestand angepasst werden. Hierbei kann es zu einer Heraufsetzung oder Herabsetzung des Pauschalwertes kommen. Bei der PWB ist ebenfalls zu beachten, dass Forderungen, die mit der Einzelwertberichtigung bewertet wurden, aus der Pauschalwertberichtigung heraus gerechnet werden müssen. Die Pauschalwertberichtigung ist für das allgemeine Ausfallrisiko zuständig. 

Beispiel zur Berechnung einer Pauchschalwertberichtigung >>

Gemischte Bewertung (Einzelwert- und Pauschalwertberichtigung)

In vielen Fällen werden beide Bewertungsmethoden benötigt, weil bestimmte Forderungen einzeln zu bewerten sind, da zum Beispiel bekannt ist, dass der Debitor ein Insolvenzverfahren hat und die einwandfreien Forderungen einer bestimmten Ausfallquote unterliegen.

Um hier die Pauschalwertmethode anwenden zu können, müssen die zweifelhaften Forderungen aus den Gesamtbetrag der Forderungen gerechnet werden. Da die Pauschalwertberichtigung auf den Nettobetrag der Forderungen berechnet wird, muss die Umsatzsteuer entsprechend abgezogen werden, um dann den entsprechenden Pauschalwertsatz zu errechnen. Die Buchungen in die EWB und PWB erfolgen gemäß den Regelungen des jeweiligen Verfahrens.

Wenn das Unternehmen HGB oder dem Publizitätsgesetz dazu verpflichtet ist, seine Bilanz zu veröffentlichen, dürfen Pauschalwert- und Einzelwertberichtigungen nicht in der Bilanz erscheinen. In diesem Fall muss die Differenz von den zweifelhaften Forderungen und der Summe von EWB und PWB von den Forderungen abgezogen werden.

Einen Beispielbuchungssatz findet Sie in der MS Excel-Datei Zweifelhafte Forderungen >>




letzte Änderung Alexander Wildt am 22.02.2023
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Antonio Guillen Fern ndez

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 11322 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Fach- und Arbeitsmarkt-Trends für Controller und neu eingegangene Fachbeiträge, informieren wir Sie über interessante Veranstaltungen und stellen Ihnen einzelne Controlling-Tools im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Jobs und Tools informiert! 
Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (über 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.800 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

teamwork_pm_Dmitriy_Shironosov_400x300.jpg  
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 3 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter*in als Sachbearbeiter*in Rechnungswesen
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>

Mitarbeiter / Werkstudent im Controlling (m/w/d) – Power BI
Die Wurm-Gruppe gehört als Pionier der Automatisierung von Kälte- und Gebäudetechnik im Lebensmittelhandel zu den führenden Anbietern. Unsere Regel- und Überwachungssysteme werden von vielen bekannten Großunternehmen im In- und Ausland eingesetzt. Mit unseren energieeffizienten und zukunftsorient... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Bei uns bist DU Mensch: Starte deine Karriere bei BRUNATA-METRONA München. Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche ... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Autogrill Deutschland GmbH ist als Teil der Avolta Group weltweit führender Anbieter von Gastronomiedienstleistungen im Reisesektor. Unser Ziel ist es, der innovativste und erfolgreichste Anbieter für individuelle Reiseerlebnisse zu werden. Durch den Unternehmenszusammenschluss von Dufry und ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Rechnungswesen (m/w/d) mit Schwerpunkt Nebenbücher, Schnittstellen und Erlöse
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in (m/w/d) Finanzbuchhaltung
Am Max‑Planck-Institut für Psychiatrie erforschen Wissenschaftler*innen und Kliniker*innen die Ursachen psychiatrischer Erkrankungen. In unserer Forschungs­klinik widmen wir uns der Diagnostik, Behandlung und Erforschung von psychiatrischen Erkrankungen mit einem Schwerpunkt auf therapie­resisten... Mehr Infos >>

Senior Accountant (m/f/d)
Wir suchen jemanden, der nicht nur bucht, sondern mitdenkt. Als Senior Accountant bist du der Dreh- und Angelpunkt für die Buchhaltung von Wellster Deutschland – vom Tagesgeschäft über Prozessoptimierung bis hin zur Projektleitung. Du hast Lust, Dinge besser zu machen – und zwar nachhaltig? Dann ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp

it-kurse-excel-und-controlling-bei-pc-college.png
Sie sind Controller und wollen Ihre Excel oder Power-BI Kenntnisse verbessern? Dann sind unsere Excel /Power-BI Schulungen genau das Richtige für Sie! Lernen Sie, wie Sie Daten effizient analysieren, visualisieren und präsentieren können. Nutzen Sie die Vorteile von Pivot-Tabellen, Formeln, Makros und mehr. Melden Sie sich jetzt an und werden Sie zum Excel oder Power-BI Profi!  Mehr Infos >>  

eBook Cover 290px geschnitten nur Hand.jpg

eBook: Controlling mit Chat GPT

Dieses Buch zeigt praxisnah, wie Sie ChatGPT effektiv in Ihren Controlling-Alltag integrieren können. Von der Erstellung intelligenter Prompts bis hin zur Automatisierung von Controlling-Prozessen – Sie erhalten das Wissen und die Werkzeuge, um Ihre Arbeit auf das nächste Level zu heben.

Jetzt hier für 9,99 EUR downloaden >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

jedox-logo-250px.jpg
Jedox wird für Planung, Budgetierung, Analyse und Management-Reporting eingesetzt. Dank Excel-naher Benutzeroberfläche und ausgefeilter Dashboard- und Reporting-Funktionen genießt die Lösung eine hohe Akzeptanz im gesamten Unternehmen. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Bewerber Beurteilung

Mit diesem Excel-Tool können Sie Ihre Bewerber nach mehreren Kriterien beurteilen. Viele wichtige Kriterien sind bereits enthalten, jedoch können Sie diese auch selber bestimmen. Mehr Informationen >>

RS-Anlagenverwaltung

Mit dieser auf Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Restbuchwerte Ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>

Premium-WebinareVideo Kurs: Kennzahlen im Controlling

PantherMedia_Yuri_Arcurs200x150.jpg
Bei der Erstellung eines Kennzahlen-Cockpit, stellt sich oft die Frage, welche KPIs hier zwingend mit aufgenommen werden sollen. In diesem Online-Kurs lernen Sie Schritt für Schritt inkl. praktischer Übungsaufgaben, wie Kennzahlen im Unternehmen priorisiert und im Controlling effektiv eingesetzt werden. Zum Video-Kurs >>

Video Kurs: Controlling kompakt

Controller sind die internen Unternehmensberater im Betrieb. In diesem Controlling Kompakt-Kurs erhalten Sie mehrere Lernvideos, wie gutes Controlling funktioniert. Die Videos sind "Best-of" Auszüge aus anderen spezifischen Video-Kursen. Zum Video-Kurs >>

Video Kurs: Controlling im E-Commerce

Die Gesetze im E-Commerce sind für das Controlling anders. Die Kennzahlen müssen richtig interpretiert werden, um aus den Analysen die richtigen Maßnahmen ableiten zu können. In diesem Online-Kurs lernen Sie Schritt für Schritt, wie erfolgreiches Controlling im E-Commerce funktioniert. Zum Video-Kurs >>

Weitere Video-Kurse finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>