Web Analytics

Reverse Charge Verfahren - Überblick mit Beispielen und Musterrechnung

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß UStG

Alexander Rodosek
In diesem Artikel wird die umgekehrte Steuerschuldnerschaft "Reverse Charge" nach dem deutschem Umsatzsteuergesetz erläutert. Dabei werden folgende Fragen geklärt:
  • Was ist die umgekehrte Steuerschuldnerschaft?
  • Wo ist der Unterschied zum Regelfall der Steuerschuldnerschaft?
  • Auf welche Geschäftsvorfälle findet die Vorschrift Anwendung?
  • Welche Anforderungen ergeben sich an die Rechnungsstellung?

Regelfall - Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer

Die Steuerschuldnerschaft richtet sich bei der Umsatzsteuer grundsätzlich nach dem §13a UStG. Dabei liegt sie regelmäßig bei dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausführenden Unternehmer [1]. Dieser vereinnahmt per Rechnungszahlung die Umsatzsteuer und führt sie im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt ab. Der empfangende Unternehmer macht, im Falle der Berechtigung zum Vorsteuerabzug, die gezahlte Vorsteuer beim Finanzamt geltend.

§13b UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Das Prinzip der umgekehrten Steuerschuldnerschaft

Der §13b UStG führt zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft, für Auslands- und Inlandsgeschäfte mit bestimmten Waren bzw. Lieferungen und sonstigen Leistungen. Dabei wird die Steuerschuldnerschaft vom ausführenden Unternehmer auf den Käufer übertragen. Der Veräußerer stellt in Folge dessen den Nettobetrag in Rechnung. Der Käufer ist sodann für die Anmeldung der zu zahlenden Umsatzsteuer in Deutschland im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung verantwortlich.

Die Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer wird dabei zunächst nicht beeinträchtigt. [2] Der §13b UStG führt somit nicht, wie die Regelung eventuell auf den ersten Blick vermuten lässt, zu einer höheren Steuerbelastung des Käufers, sondern ist eine reine Modifikation des Verfahrens. Tatsächlich ist dies für den Käufer sogar ein Vorteil, da die Mehrwertsteuer nicht bis zur Erstattung der Vorsteuer vorgestreckt werden muss. Nachzahlungen ergeben sich nur für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer. Das Reverse Charge Verfahren dient vor allem der Vereinfachung des Steuerwesens, aber auch der Bekämpfung von Steuerbetrug (s.g. "Karussellbetrug"). [3]

Anwendungsbereich des §13b UStG

Von der Regelung erfasste Geschäftsvorfälle

Die Absätze (1) und (2) des §13b regeln zunächst die Steuerentstehung für bestimmte Geschäftsvorfälle. In Absatz (5) sind die Konstellationen festgehalten, bei denen der empfangende Unternehmer die Umsatzsteuer schuldet.

Im Folgenden findet sich eine Übersicht der von der Regelung erfassten Geschäftsvorfälle. Sie stellt keine abschließende Aufzählung dar und ersetzt keine abschließende Prüfung. Zu beachten sind auch etwaige Zusatzbedingungen und Ausnahmeregelungen.
§13b Absatz Beschreibung Ausnahmen Erbringung durch ... Erbringung an ...
 (1) sonstige Leistung im Inland nach §3a (2)
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8)
im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer Unternehmer oder juristische Person (Abs. (5) S. 1 - 1. Hs.); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 1 Werklieferungen
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8)
im Ausland ansässigen Unternehmer Unternehmer oder juristische Person (Abs. (5) S. 1 - 1. Hs.); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 1 nicht unter (1) fallende sonstige Leistung
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8)
im Ausland ansässigen Unternehmer Unternehmer oder juristische Person (Abs. (5) S. 1 - 1. Hs.); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 4 Bauleistungen, Werklieferungen + sonst. Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (Definition in S. 2)
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8) oder 
  • Planungs- & Überwachungsleistungen (Ausnahme gilt nicht, wenn unter Nr. 1 - Ausland); oder 
  • Empfänger Person des öffentlichen Rechts und Leistung für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 10)
  Unternehmer (auch Subunternehmer), wenn er die Leistung nachhaltig erbringt; Annahme bei Bescheinigung durch Finanzamt. (Abs. (5) S. 2); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 8 Reinigen von Gebäuden
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8)
  • Empfänger Person des öffentlichen Rechts und Leistung für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 10)
  Unternehmer (auch Subunternehmer), wenn er die Leistung nachhaltig erbringt; Annahme bei Bescheinigung durch Finanzamt. (Abs. (5) S. 5); auch wenn für nicht unternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 10 Lieferung Handys, Tablets, Spielekonsolen und integrierte Schaltkreise zwecks Einbaus
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer (Abs. (5) S. 8) 
  • bei Differenzbesteuerung (Abs. (5) S. 9) oder 
  • Empfänger Person des öffentlichen Rechts und Leistung für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 10)
  an einen Unternehmer (Abs. (5) S. 1 - 2. Hs.); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)

Reverse Charge - Rechnung

Rechnungsanforderungen bei Reverse Charge

Die Rechnungsstellung erfolgt mit Mehrwertsteuerausweis, jedoch mit einem Prozentsatz von null. Seit 2013 ist ein Hinweis auf die Anwendbarkeit der umgekehrten Steuerschuldnerschaft auf dem Rechnungsdokument verpflichtend. [4] Dies geschieht in der Praxis z.B. durch den Satz "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder "Local VAT applicable".[5] Fehlt diese Angabe, ändert dies nichts an der Anwendbarkeit des Reverse Charge Verfahrens und der Steuerschuldnerschaft, da der §13b keine korrekte Rechnungsstellung voraussetzt.
Fehlerhafte Reverse-Charge Rechnung

Gehen der ausführende und der empfangende Unternehmer fälschlicher Weise von der Anwendbarkeit des §13b UStG aus, kann die umgekehrte Steuerschuldnerschaft unter Umständen trotzdem bestehen, solange hierdurch keine Steuerausfälle entstehen. [6]

Beispiele – Reverse Charge

Beispielfall – Anwendbarkeit der umgekehrten Steuerschuldnerschaft

Unternehmer A hat seinen Sitz in Irland und betreibt eine Online Suchmaschine mit Werbefunktion. Unternehmer B (vorsteuerabzugsberechtigt) mit Sitz in Deutschland schaltet für einen Monat eine Werbeanzeige in der Suchmaschine des Unternehmers A. Hierfür stellt dieser einen Betrag von 100 Euro exkl. Mehrwertsteuer in Rechnung.

Die Fallkonstellation erfüllt die Voraussetzungen des §13b (2) Nr. 1 UStG. Somit schuldet der Unternehmer B, mit Sitz in Deutschland, die Mehrwertsteuer.

Unternehmer A aus Irland stellt zum Ende des Monats eine Rechnung an Unternehmer B aus über einen Rechnungsbetrag von 100 Euro mit 0 Prozent Mehrwertsteuer. Auf der Rechnung wird auf die Anwendbarkeit der Reverse Charge Regelung hingewiesen.

Unternehmer B zahlt den Rechnungsbetrag in Höhe von 100 Euro. Er gibt im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung den Rechnungsbetrag von 100 Euro in Feld Nummer 46 und die darauf entfallende Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Euro in Feld Nummer 47 an.

Gleichzeitig kann er die geschuldeten 19 Euro in Feld Nummer 67 angeben, sodass sich die Steuerschuld mit der abzuziehenden Vorsteuer saldiert.

Eine Musterrechnung zu dem Beispiel steht für Sie zum Download zur Verfügung. Musterrechnung >>

Beispielfall – Nichtanwendung der Reverse Charge Regelung trotz Vorliegen der Voraussetzungen

Fallkonstellation wie im obigen Beispiel; trotzdem stellt Unternehmer A eine Rechnung an Unternehmer B über 100 Euro + 19 Euro Mehrwertsteuer.

Trotz klarer Rechtslage haben beide Parteien die Regelung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft nicht angewendet. Unternehmer A schuldet, trotz der Anwendbarkeit der Reverse Charge Regelung die vereinnahmte Mehrwertsteuer (unrichtiger Steuerausweis).[7] Der Unternehmer B muss darauf achten, dass er in diesem Fall die gezahlte Vorsteuer im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens geltend zu machen hat.

Zusammenfassung

Die wichtigsten Fakten zur umgekehrten Steuerschuldnerschaft noch einmal zusammengefasst:
  • Die Reverse Charge Regelung verschiebt die Steuerschuldnerschaft zu dem die Lieferung oder Leistung empfangenden Unternehmer
  • Nur gewisse Geschäftsvorfälle fallen unter die Regelung
  • An die Rechnung und die Umsatzsteuervoranmeldung werden spezielle Anforderungen gestellt
  • Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, die i.R.d. Regelung Mehrwertsteuer schulden, können diese als abziehbare Vorsteuer geltend machen


Fußnoten:

[1] Siehe §13a Nr. 1 UStG.
[2] Siehe §15 (1) Nr. 4 UStG.
[3] vgl. Sölch/Ringle/Heuermann „Umsatzsteuergesetz“ - §13b Rn. 1-2.
[4] Siehe Art. 226 Nr. 11 MwStSystRL.
[5] Siehe auch §14a (1) und (5) UStG.
[6] Siehe §13b (5) S. 7 UStG.
[7] Siehe §14c (1) UStG.



letzte Änderung A.R. am 19.04.2023
Autor(en):  Alexander Rodosek
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Pe3check


Autor:in
Herr Alexander Rodosek
ist Mitgründer der Plattformen meinBafoeg.de und dasElterngeld.de. Als Geschäftsführer leitet er in seinem Unternehmen die Bereiche Recht und Finanzen. Rodosek absolvierte ein Wirtschaftsrechtstudium (LL.B.) in Köln und erwarb den Master in Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen (M.Sc.). Er verfügt über Berufserfahrung in der Versicherungswirtschaft, verfasst regelmäßig Fachbeiträge für Controlling-Portal.de und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der TH Köln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 755389 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Buch-Tipp


kennzahlen.png Kennzahlen-Guide für Controller- Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 
Preis: ab 12,90 Euro Brutto mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d) − Production Controlling (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der weltweiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. V... Mehr Infos >>

Office Manager & Personal Assistant (w/m/d)
Das Institut für Management und Controlling (IMC) der WHU ist ein führender Think Tank im Bereich Controlling und Unternehmenssteuerung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Lukas Löhlein, Prof. Dr. Marko Reimer und Prof. Dr. Utz Schäffer bündelt das Institut die zahlreichen Forschungs-, Lehr-... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) Fokus Kostenrechnung und Projektcontrolling
Leidenschaft für Kaffee, Kakao und Schokolade. Faszination für Technologie. Seit 1868 steht PROBAT für wegweisende Lösungen in der Kaffeeverarbeitung. Das Unternehmen ist unangefochtener Weltmarktführer im Maschinen- und Anlagenbau für die Kaffeeindustrie. Mit der Übernahme von Royal Duyvis Wiene... Mehr Infos >>

Assistant Controller (m/w/d)
Smurfit Westrock ist mit 100.000 Mitarbeitenden die Nummer 1 bei Verpackungen aus Well- und Vollpappe weltweit. Die Zukunft unseres Unter­nehmens liegt dabei in den Händen unserer Mitarbeitenden. Gestalte deine und unsere Zukunft und erlebe, wo uns deine Ideen hinführen können. Where will you tak... Mehr Infos >>

Junior Business Controller*in (m/w/d)
A+W ist weltweiter Marktführer für Software in der Flachglas- sowie der Fenster- und Türenindustrie mit Hauptsitz in Mittelhessen, Deutschland. Gegründet auf einem krisensicheren Fundament vor über 40 Jahren, ist unser Unternehmen Teil der großen Familie der Constellation Software Inc., die n... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für Buchhaltung und Controlling (m/w/d)
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine der führenden Forschungsorganisationen in Europa. Wir bieten anspruchsvolle Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungs­spielraum in Forschungslaboren, Werkstätten, Bibliotheken sowie der Verwaltung. Das Max-Planck-Institut für Pflanzen­... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bei Bauermeister vereinen sich Innovationskraft und eine lange Tradition im Maschinenbau zu maßgeschneiderten Lösungen für Kunden weltweit. Mit über 135 Jahren Erfahrung zählt Bauermeister zu den weltweit führenden Herstellern von Mahl- und Sichtanlagen für die Lebensmittel-, Mineralien- und Chem... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp:
Haufe Online-Jahresforum Controlling

20241008-07076_290x100px.jpg

Führende Expert:innen geben Ihnen Einblicke in die aktuellen Themen, Trends und Entwicklungen im Controlling. Als Teilnehmer:in erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit Vorträgen, Best Practices, Diskussionen und virtuellem Networking. Freuen Sie sich auf wertvolle Impulse, innovative Ideen und konkrete Empfehlungen, um Ihr Controlling zukunftssicher zu gestalten.   

Mehr erfahren und Frühbucherpreis sichern >>  

eBook Cover 290px geschnitten nur Hand.jpg

eBook: Controlling mit Chat GPT

Dieses Buch zeigt praxisnah, wie Sie ChatGPT effektiv in Ihren Controlling-Alltag integrieren können. Von der Erstellung intelligenter Prompts bis hin zur Automatisierung von Controlling-Prozessen – Sie erhalten das Wissen und die Werkzeuge, um Ihre Arbeit auf das nächste Level zu heben.

Jetzt hier für 9,99 EUR downloaden >>
 



aufgefallen ?!


Ihre Werbung hier !






Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

Unbenannt.png
SWOT. Für bessere Entscheidungen. Ob Business 1.0 oder 4.0 - je dynamischer die Märkte werden, desto schneller muss auch das Controlling sein: Wo stehen wir tagesaktuell mit dem Umsatz, welche Produkte liefern aktuell welche Deckungsbeiträge oder wie sieht bei der heutigen Auftragslage der Cashflow im nächsten Quartal aus usw. Mehr Informationen >>

Diamant.PNG
Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling. Mehr Informationen >>


Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

PLC Businessplan

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung Ihres Businessplans? Der automatisierte Businessplan hilft Ihnen systematisch bei der Erstellung und das automatisiert und ohne viel Dateneingabe.
 Mehr Informationen >>

Nutzwertanalyse

Die Nutzwertanalyse ist eine Methode zur quantitativen Bewertung des Nutzens von Entscheidungsalternativen, die wegen fehlender numerischer oder monetärer Vergleichskriterien nicht oder schwer miteinander vergleichbar sind.
Mehr Informationen >>

Meilensteintrendanalyse

Meilensteintrendanalyse.png
Diese auf Excel basierende Meilensteintrendanalyse ist ein effizientes grafisches Werkzeug zur Verfolgung von Projektmeilensteinen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Titel mit Banner Ebook Controlling-Instrumente_Kristoffer-Ditz.jpg

E-Book Controlling-Instrumente

Der erfahrene Controller und Excel-Coach Kristoffer Ditz stellt in seinem E-Book "Controlling-Instrumente" mit ebenso einfachen wie hilfreichen Tools für alle Controller-Lebenslagen vor. Preis 8,90 EUR hier bestellen >>

Begriffsverwirrung vermeiden - Eine Serie von Prof. Ursula Binder 

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd_400x289.jpg
Im Laufe der Zeit haben sich Fachbegriffe entwickelt, die exakt definiert sind. Jedoch sind einige Begriffe mehrdeutig, was zu vielen Missverständnissen und Fehlern führt. In dieser Serien werden einige Begriffe vorgestellt um Verwirrungen zu vermeiden.
Zur kompletten Serie >>
Weitere interessante Serien finden Sie hier >> 

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>