Reverse Charge Verfahren - Überblick mit Beispielen und Musterrechnung

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß UStG

Alexander Rodosek
In diesem Artikel wird die umgekehrte Steuerschuldnerschaft "Reverse Charge" nach dem deutschem Umsatzsteuergesetz erläutert. Dabei werden folgende Fragen geklärt:
  • Was ist die umgekehrte Steuerschuldnerschaft?
  • Wo ist der Unterschied zum Regelfall der Steuerschuldnerschaft?
  • Auf welche Geschäftsvorfälle findet die Vorschrift Anwendung?
  • Welche Anforderungen ergeben sich an die Rechnungsstellung?

Regelfall - Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer

Die Steuerschuldnerschaft richtet sich bei der Umsatzsteuer grundsätzlich nach dem §13a UStG. Dabei liegt sie regelmäßig bei dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausführenden Unternehmer [1]. Dieser vereinnahmt per Rechnungszahlung die Umsatzsteuer und führt sie im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt ab. Der empfangende Unternehmer macht, im Falle der Berechtigung zum Vorsteuerabzug, die gezahlte Vorsteuer beim Finanzamt geltend.

§13b UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Das Prinzip der umgekehrten Steuerschuldnerschaft

Der §13b UStG führt zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft, für Auslands- und Inlandsgeschäfte mit bestimmten Waren bzw. Lieferungen und sonstigen Leistungen. Dabei wird die Steuerschuldnerschaft vom ausführenden Unternehmer auf den Käufer übertragen. Der Veräußerer stellt in Folge dessen den Nettobetrag in Rechnung. Der Käufer ist sodann für die Anmeldung der zu zahlenden Umsatzsteuer in Deutschland im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung verantwortlich.

Die Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer wird dabei zunächst nicht beeinträchtigt. [2] Der §13b UStG führt somit nicht, wie die Regelung eventuell auf den ersten Blick vermuten lässt, zu einer höheren Steuerbelastung des Käufers, sondern ist eine reine Modifikation des Verfahrens. Tatsächlich ist dies für den Käufer sogar ein Vorteil, da die Mehrwertsteuer nicht bis zur Erstattung der Vorsteuer vorgestreckt werden muss. Nachzahlungen ergeben sich nur für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer. Das Reverse Charge Verfahren dient vor allem der Vereinfachung des Steuerwesens, aber auch der Bekämpfung von Steuerbetrug (s.g. "Karussellbetrug"). [3]

Anwendungsbereich des §13b UStG

Von der Regelung erfasste Geschäftsvorfälle

Die Absätze (1) und (2) des §13b regeln zunächst die Steuerentstehung für bestimmte Geschäftsvorfälle. In Absatz (5) sind die Konstellationen festgehalten, bei denen der empfangende Unternehmer die Umsatzsteuer schuldet.

Im Folgenden findet sich eine Übersicht der von der Regelung erfassten Geschäftsvorfälle. Sie stellt keine abschließende Aufzählung dar und ersetzt keine abschließende Prüfung. Zu beachten sind auch etwaige Zusatzbedingungen und Ausnahmeregelungen.
§13b Absatz Beschreibung Ausnahmen Erbringung durch ... Erbringung an ...
 (1) sonstige Leistung im Inland nach §3a (2)
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8)
im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer Unternehmer oder juristische Person (Abs. (5) S. 1 - 1. Hs.); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 1 Werklieferungen
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8)
im Ausland ansässigen Unternehmer Unternehmer oder juristische Person (Abs. (5) S. 1 - 1. Hs.); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 1 nicht unter (1) fallende sonstige Leistung
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8)
im Ausland ansässigen Unternehmer Unternehmer oder juristische Person (Abs. (5) S. 1 - 1. Hs.); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 4 Bauleistungen, Werklieferungen + sonst. Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (Definition in S. 2)
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8) oder 
  • Planungs- & Überwachungsleistungen (Ausnahme gilt nicht, wenn unter Nr. 1 - Ausland); oder 
  • Empfänger Person des öffentlichen Rechts und Leistung für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 10)
  Unternehmer (auch Subunternehmer), wenn er die Leistung nachhaltig erbringt; Annahme bei Bescheinigung durch Finanzamt. (Abs. (5) S. 2); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 8 Reinigen von Gebäuden
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer ((5) S. 8)
  • Empfänger Person des öffentlichen Rechts und Leistung für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 10)
  Unternehmer (auch Subunternehmer), wenn er die Leistung nachhaltig erbringt; Annahme bei Bescheinigung durch Finanzamt. (Abs. (5) S. 5); auch wenn für nicht unternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)
(2) Nr. 10 Lieferung Handys, Tablets, Spielekonsolen und integrierte Schaltkreise zwecks Einbaus
  • wenn Leistungserbringer Kleinunternehmer (Abs. (5) S. 8) 
  • bei Differenzbesteuerung (Abs. (5) S. 9) oder 
  • Empfänger Person des öffentlichen Rechts und Leistung für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 10)
  an einen Unternehmer (Abs. (5) S. 1 - 2. Hs.); auch wenn für nichtunternehmerischen Bereich (Abs. (5) S. 6)

Reverse Charge - Rechnung

Rechnungsanforderungen bei Reverse Charge

Die Rechnungsstellung erfolgt mit Mehrwertsteuerausweis, jedoch mit einem Prozentsatz von null. Seit 2013 ist ein Hinweis auf die Anwendbarkeit der umgekehrten Steuerschuldnerschaft auf dem Rechnungsdokument verpflichtend. [4] Dies geschieht in der Praxis z.B. durch den Satz "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder "Local VAT applicable".[5] Fehlt diese Angabe, ändert dies nichts an der Anwendbarkeit des Reverse Charge Verfahrens und der Steuerschuldnerschaft, da der §13b keine korrekte Rechnungsstellung voraussetzt.
Fehlerhafte Reverse-Charge Rechnung

Gehen der ausführende und der empfangende Unternehmer fälschlicher Weise von der Anwendbarkeit des §13b UStG aus, kann die umgekehrte Steuerschuldnerschaft unter Umständen trotzdem bestehen, solange hierdurch keine Steuerausfälle entstehen. [6]

Beispiele – Reverse Charge

Beispielfall – Anwendbarkeit der umgekehrten Steuerschuldnerschaft

Unternehmer A hat seinen Sitz in Irland und betreibt eine Online Suchmaschine mit Werbefunktion. Unternehmer B (vorsteuerabzugsberechtigt) mit Sitz in Deutschland schaltet für einen Monat eine Werbeanzeige in der Suchmaschine des Unternehmers A. Hierfür stellt dieser einen Betrag von 100 Euro exkl. Mehrwertsteuer in Rechnung.

Die Fallkonstellation erfüllt die Voraussetzungen des §13b (2) Nr. 1 UStG. Somit schuldet der Unternehmer B, mit Sitz in Deutschland, die Mehrwertsteuer.

Unternehmer A aus Irland stellt zum Ende des Monats eine Rechnung an Unternehmer B aus über einen Rechnungsbetrag von 100 Euro mit 0 Prozent Mehrwertsteuer. Auf der Rechnung wird auf die Anwendbarkeit der Reverse Charge Regelung hingewiesen.

Unternehmer B zahlt den Rechnungsbetrag in Höhe von 100 Euro. Er gibt im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung den Rechnungsbetrag von 100 Euro in Feld Nummer 46 und die darauf entfallende Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Euro in Feld Nummer 47 an.

Gleichzeitig kann er die geschuldeten 19 Euro in Feld Nummer 67 angeben, sodass sich die Steuerschuld mit der abzuziehenden Vorsteuer saldiert.

Eine Musterrechnung zu dem Beispiel steht für Sie zum Download zur Verfügung. Musterrechnung >>

Beispielfall – Nichtanwendung der Reverse Charge Regelung trotz Vorliegen der Voraussetzungen

Fallkonstellation wie im obigen Beispiel; trotzdem stellt Unternehmer A eine Rechnung an Unternehmer B über 100 Euro + 19 Euro Mehrwertsteuer.

Trotz klarer Rechtslage haben beide Parteien die Regelung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft nicht angewendet. Unternehmer A schuldet, trotz der Anwendbarkeit der Reverse Charge Regelung die vereinnahmte Mehrwertsteuer (unrichtiger Steuerausweis).[7] Der Unternehmer B muss darauf achten, dass er in diesem Fall die gezahlte Vorsteuer im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens geltend zu machen hat.

Zusammenfassung

Die wichtigsten Fakten zur umgekehrten Steuerschuldnerschaft noch einmal zusammengefasst:
  • Die Reverse Charge Regelung verschiebt die Steuerschuldnerschaft zu dem die Lieferung oder Leistung empfangenden Unternehmer
  • Nur gewisse Geschäftsvorfälle fallen unter die Regelung
  • An die Rechnung und die Umsatzsteuervoranmeldung werden spezielle Anforderungen gestellt
  • Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, die i.R.d. Regelung Mehrwertsteuer schulden, können diese als abziehbare Vorsteuer geltend machen


Fußnoten:

[1] Siehe §13a Nr. 1 UStG.
[2] Siehe §15 (1) Nr. 4 UStG.
[3] vgl. Sölch/Ringle/Heuermann „Umsatzsteuergesetz“ - §13b Rn. 1-2.
[4] Siehe Art. 226 Nr. 11 MwStSystRL.
[5] Siehe auch §14a (1) und (5) UStG.
[6] Siehe §13b (5) S. 7 UStG.
[7] Siehe §14c (1) UStG.



letzte Änderung A.R. am 19.04.2023
Autor(en):  Alexander Rodosek
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Pe3check


Autor:in
Herr Alexander Rodosek
ist Mitgründer der Plattformen meinBafoeg.de und dasElterngeld.de. Als Geschäftsführer leitet er in seinem Unternehmen die Bereiche Recht und Finanzen. Rodosek absolvierte ein Wirtschaftsrechtstudium (LL.B.) in Köln und erwarb den Master in Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen (M.Sc.). Er verfügt über Berufserfahrung in der Versicherungswirtschaft, verfasst regelmäßig Fachbeiträge für Controlling-Portal.de und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der TH Köln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 755389 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

teamwork_pm_Dmitriy_Shironosov_400x300.jpg  
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 3 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

(Junior) Business Partner* Controlling
Du hast Lust in einer Mannschaft zu arbeiten, für die partnerschaftliches Miteinander an erster Stelle steht? Mit Menschen, die genauso viel Freude an ihrer Arbeit haben wie du? Dann komm zu uns. Die Paul Bauder GmbH & Co. KG in Stuttgart ist seit über 160 Jahren inhabergeführt und Europas führen... Mehr Infos >>

Leitung Controlling (m/w/d)
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unternehmen. Mit 400 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus, Eis... Mehr Infos >>

Controlling-Spezialist (m/w/d)
Wir sind ein zukunftsorientiertes, modernes Entsorgungsunternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern. Mit unserer 50-jährigen Erfahrung steht die MEAB als öffentliches Unternehmen der Bundesländer Brandenburg und Berlin für einen verantwortungsvollen Umgang mit Abfällen. Wir erbringen für Akteure aus Indu... Mehr Infos >>

(Production) Controller (m/w/d)
Unsere ausgeprägte Leidenschaft für Live Entertainment, Musicals und Theateraufführungen auf höchstem Niveau ist, was uns bei Stage verbindet. Diese gemeinsame Begeisterung macht aus den vielfältigsten Mitarbeitenden in unterschiedlichsten Jobs ein hingebungsvolles Team: ein echtes „Wir“. Und das... Mehr Infos >>

Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Leitung (m/w/d) für den Bereich „Finanzmanagement und Controlling“
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die SVG Straßen­verkehrs­genossen­schaft Berlin und Brandenburg eG ist eine von derzeit 15 Straßenverkehrs­genossen­schaften im gesamten Bundesgebiet. Als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Genossenschaft sind wir ein Mitgesellschafter der SVG Zentrale in Frankfurt am Main. Sie bündelt und... Mehr Infos >>

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp:
Haufe Online-Jahresforum Controlling

20241008-07076_290x100px.jpg

Führende Expert:innen geben Ihnen Einblicke in die aktuellen Themen, Trends und Entwicklungen im Controlling. Als Teilnehmer:in erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit Vorträgen, Best Practices, Diskussionen und virtuellem Networking. Freuen Sie sich auf wertvolle Impulse, innovative Ideen und konkrete Empfehlungen, um Ihr Controlling zukunftssicher zu gestalten.   

Mehr erfahren und Frühbucherpreis sichern >>  

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Financial Consolidation ist die Software für eine prüfungssichere Konsolidierung, die alle Funktionen für die Erstellung eines legalen Konzernabschlusses nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards bietet.
Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS - Make or Buy Analyse

In einem Unternehmen kommt oft die Frage auf, ob man Materialien in Eigenproduktion herstellen sollte oder diese extern zukauft. Dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Fragestellung auf Grundlage der Make or Buy Analyse. Die Berechnung kann nach Vollkosten- oder Grenzkostenansatz durchgeführt werden.
Mehr Informationen >>


Preiskalkulation mit Excel

Preiskalkulation einfach gemacht: dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Kalkulation Ihrer Preise. Geeignet sowohl im Dienstleistungs- als auch im Industriebereich. Auch zur Preiskalkulation einzelner Projekte anwendbar. Inklusive einstufiger Deckungsbeitragsrechnung.
Mehr Informationen >>

Kundendatenbank inkl. Rechnungsprogramm

Die Excel- Kundendatenbank für bis zu 2000 Kunden ist ideal als Vertriebsdatenbank einsetzbar mit integrierten Termin-/ Wiedervorlagenmanagement zur Verwaltung, Steuerung, Planung und Reporting von Kundendaten und Vertriebsaktivitäten. Erstellen Sie ganz einfach Ihre Rechnungen für verwaltete Kunden mit Produkten aus Ihrem Katalog. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Premium-Inhalte

Als Premium-Mitglied erhalten Sie Zugriff auf ausgewählte sonst kostenpflichtige Fachbeiträge und Video-Kurse für Premium-Mitglieder inklusive (über 400 Beiträge allein auf Controlling-Portal.de + Premiuminhalte auf Rechnungswesen-Portal.de).

Beispiele:

- Serie zum Berichtswesen in Unternehmen
- Kundenwertanalyse – Wie profitabel ist ein Kunde?
- Potenzialanalyse mit Excel
- Unsere amüsante Glosse: Neulich im Golfclub
- Kostenmanagement in der Logistik
- Dashboards im Kostenmanagement
- Von Total Cost of Ownership (TCO) zu TCOplus
- KLR - Aus der Praxis für die Praxis

Die Gesamtliste an Premium-Fachbeiträgen können Sie hier einsehen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>