Kalkulatorische Wagnisse bzw. Wagniskosten in der Kostenartenrechnung

Prof. Dr. Jürgen Reim
Unter einem Wagnis oder Risiko versteht man die Gefahr, dass durch das Eintreten bestimmter Ereignisse die Unternehmensziele nicht realisiert bzw. die Handlungsoptionen nicht erfolgreich umgesetzt werden können. Die betriebswirtschaftliche Konsequenz ist eine daraus folgende Minderung des Vermögens, der Erfolge oder der Finanzen.

Während sich die strategischen Risiken auf die Gefahren in der Nichtrealisierung langfristiger Ertragspotentiale beziehen, sind für die Kostenartenrechnung die operativen Gefahren insbesondere aus dem Absatz-, Beschaffungs-, Produktions- und Finanzbereich relevant.

Was sind kalkulatorische Wagnisse?

Die kalkulatorischen Wagnisse - besser Wagniskosten - erfassen die außerordentlichen Kosten, deren Auftreten sowohl hinsichtlich Zeit und Höhe unregelmäßig, plötzlich, unerwartet und damit zufällig erfolgt soweit sie nicht versichert oder abgetreten sind und transformieren sie in durchschnittliche Kostenbeträge. Sie normalisieren und verteilen die Risiken, aus dem Wertschöpfungsprozess auf die Perioden und die Kostenträger und sichern so die Planungs- und Kontrollzwecke der Kostenrechnung.

Eine Systematik der operativen Wagnisse zeigt die folgende Abbildung 1:

Berechnung-kalkulatorische-Wagniskosten01.jpg

Abb. 1: Die Systematik der Wagnisse in der Kostenartenrechnung


Diese Wagnisse lassen sich in Unternehmens- und Einzelwagnisse unterscheiden:
  1. Das Unternehmensrisiko oder -wagnis betrifft das Unternehmen in seiner Gesamtheit, ist kaum vorhersehbar oder quantifizierbar. Seine Ursachen liegen außerhalb des Unternehmens, z.B. in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dem allgemeinen technischen Fortschritt, der Veränderung politischer Grenzen und daraus resultierenden Standortnachteilen etc. Von zunehmender Bedeutung sind ökologische Unternehmensrisiken. Von besonderer Relevanz sind hier vor allem die subjektiv wahrgenommenen ökologischen Bedrohungen im Bewusstsein der Konsumenten oder anderer Stakeholder, die dann zu einer Umstellung des Käuferverhaltens, Boykottaufrufen oder Gesetzesänderungen führen.

    Diese Risiken haben keinen Kostencharakter, sie müssen aus dem Gewinn des Unternehmens gedeckt werden.

  2. Einzelrisiken- oder -wagnisse, bilden die Verlustgefahren der einzelnen Funktionsbereiche im Wertschöpfungsprozess ab und lassen sich auf der Grundlage von Vergangenheits- und Erwartungswerten quantifizieren. Zu unterscheiden sind
    • versicherte Einzelwagnisse oder -risiken: das Risiko wird an eine Versicherungsgesellschaft übertragen, so dass das Unternehmen gegen das Risiko versichert ist und im Schadensfall einen finanziellen Ausgleich erhält. Die dafür entstehenden Versicherungsprämien gehen als Grundkosten in die Kostenartenrechnung ein, z.B. die Kfz-Versicherung.
    • abgetretene Einzelwagnisse: das Risiko wird an ein anderes Unternehmen abgetreten, z.B. das Forderungsausfallrisiko an ein Factoring-Unternehmen. In diesem Fall geht die Factoring-Gebühr als Grundkosten in die Kostenartenrechnung ein.
    • betriebliche Wagnisse sind die nicht-versicherten Risiken und auch nicht abgetretenen Risiken und müssen daher durch die kalkulatorischen Wagniskosten im Rahmen der Kostenartenrechnung abgedeckt werden. Die Wagniskostensätze übernehmen die Funktion von Versicherungsprämien und haben daher Kostencharakter.
          
Die Kostensätze für die betrieblichen Wagnisse werden i.d.R. als Durchschnittswerte aus einer Basisgröße und den durchschnittlichen Ist-Wagniskosten über mehrere Perioden berechnet:
qWa = ⌀ K1Wa
⌀ B

qWa = Wagniskostensatz
⌀ K1Wa = durchschnittliche Ist-Kosten des Einzelrisikos
⌀ B = Durchschnittswert der Bezugsgröße;

Je nach Risiko und Marktdynamik, erscheint vielen Unternehmen eine Betrachtungsdauer von 3 Jahren als angemessen. Die Tabelle gibt eine Übersicht über typische betrieblichen Wagnisse:

Betriebliche Wagnisse Inhalt Basisgröße
Anlagenwagnis Betriebsstörungen, Stilllegungen, unsachgemäße Behandlung, Streik, Unfälle, Brand, technische und wirtschaftliche Veraltung etc. WBW des betriebsnotwendigen Anlagevermögens
Beständewagnis Diebstahl, Schwund, Verderb an fertigen, unfertigen Ez, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Wertverluste durch Veralterung etc. Bestandswert für RHB unfertige und fertige Erzeugnisse
Entwicklungswagnis Kosten für fehlgeschlagene Forschungs-, Entwicklungs- und Versuchsarbeiten; F + E - Kosten
Fertigungswagnis Anschluss, Mehrlohn für Nacharbeit aus Qualitätsmängeln, Umtausch, Altersstruktur der Anlagen etc.  Herstellkosten
Gewährleistungswagnis Einsatzlieferungen, Haftung, Gutschriften, Garantie-leistungen; Umsatz
Vertriebswagnis Forderungsausfälle, Wechselkursschwankungen bei Fremdwährungsforderungen usw. Umsatz, Forderungsbestand

Abb. 2: Betriebliche Wagnisse und ihre Basisgrößen

Das folgende Beispiel zeigt die Berechnung von Vertriebswagnissen aus Forderungsausfällen bei der Umsetzung einer Internationalisierungsstrategie:

Dabei ist folgende Vorgehensweise empfehlenswert. Zunächst sollte die Vergleichbarkeit der Bezugsgröße über die einzelnen Perioden hergestellt werden, hier z.B. über gleiche Produktumsätze mit vergleichbaren Zielgruppen und Marktstrategien. Danach können Differenzierungen vorgenommen werden, mit der sich die Genauigkeit der Rechnung erhöhen lässt, hier z.B. über die Differenzierung von Inlands- und Auslandsmärkten. Die Berechnung erfolgt dann nach o.g. Formel:

Vergangenheitswerte
Perioden
Umsatz

tatsächliche
Forderungsausfälle €
Wagniskostensatz
in %
20x1 200.000 5.200 2.0
20x2 350.000 5.800 1,7
20x3 380.000 4.300 1.2
National (Ist) 970.000 15.300 1,6

Markterweiterung (Ist) Umsatz €
tatsächliche
Forderungsausfälle €
Wagniskostensatz
in %
20x4 national 380.000 6.200 1.6
20x4 international 50.000 3.500 7.0
20x5 national 400.000 6.500 1.6
20x5 international 150.000 14.000 9,3
gesamt 980.000 30.200 3.1
National 780.000 12.700 1.6
international 200.000 17.500 8.8

Plan-Werte 20x6 Umsatz € Wagniskosten-Prognose
  in %
20x6 national 850.000 13.600 1.6
20x6 international 350.000 30.800 8.8
gesamt 1.200.000 44.400 3.7

Abb. 3: Vertriebswagniskosten durch Forderungsausfälle

Der Wagniskostensatz für die nationalen Umsätze errechnet sich für
qWa = 970.000 € ×
100 = 1,6 %
15.300 €

Für den nationalen Umsatz in 20x6 gilt:

KWa=850.000 € ×1,6 %=13.600 €

Analog wird für die internationalen Umsätze und damit verbundenen Vertriebsrisiken gerechnet.

Die Tabelle zeigt, dass die nationalen Umsätze konstant durch 1,6 % Forderungsausfälle belastet sind, während die internationalen Umsätze deutlich höhere Risiken ausweisen. Die unterschiedlichen Ausfallrisiken bei den Forderungen lassen sich nun zum einen für die Risikoplanung übernehmen zum anderen zeigen sie den Handlungsbedarf für das Vertriebsmanagement zur Reduzierung der Forderungsausfälle auf.

Kalkulatorische Wagniskosten sind in der laufenden Periode nicht zahlungswirksam, können jedoch zukünftig zu Auszahlungen führen, z.B. bei einem Anlagenausfall. Sie sind entweder Zusatzkosten, die keine Entsprechung in der Gewinn- und Verlustrechnung haben, z.B. Forschungsrisiken oder Anderskosten, wenn sie sich in Höhe oder zeitlichem Anfall von der handelsrechtlichen Rückstellungsbildung unterscheiden, z.B. Gewährleistungsrisiken.

Der Zweck kalkulatorischer Wagniskosten liegt in der vollständigen und realistischen Erfassung des Wertverzehrs in der Kostenkalkulation für eine Kostenträgereinheit. Wird auf den Ansatz kalkulatorischer Wagniskosten in der Kostenkalkulation verzichtet, wird die Preisuntergrenze für den Absatzpreis zu niedrig kalkuliert. Die betriebswirtschaftliche Folge ist ein Substanzverlust für das Unternehmen. Wird der Kostenansatz zu hoch angesetzt, führt dies zu einem höheren Preis, der ggf. auf dem Absatzmarkt nicht mehr durchsetzbar ist und zu einem Rückgang der Absatzmenge führt.




letzte Änderung J.R. am 31.03.2023
Autor:  Prof. Dr. Jürgen Reim
Bild:  panthermedia.net / Xalanx


Autor:in
Jürgen Reim
Prof. Dr. Jürgen Reim lehrt Unternehmensrechnung und Controlling an der Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain.
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