Web Analytics

Kinder im Mietshaus: Wie viel Kinderlärm muss hingenommen werden?

Anna Werner
Kinder können manchmal sehr laut sein. Sie schreien, weinen, lachen, machen Krach beim Spielen in der Wohnung oder im Garten. Der Gesetzgeber betont, dass Mieter den Lärm von Babys oder Kleinkindern in der Nachbarschaft tolerieren müssen. Allerdings fühlen sich manche Menschen durch lärmende Kindern gestört. Doch welchen Krach Nachbarn ertragen müssen und wie die Gerichte das Thema Kinderlärm sehen? Unser Artikel schafft Klarheit.

Kinderlärm ist meistens erlaubt

Immer wieder kommt es gerade in Mehrfamilienhäusern zu Konflikten zwischen Eltern von lärmenden Kindern und deren Nachbarn. Einerseits haben Mieter das Recht auf Wohnen ohne Lärm, andererseits kann nächtliches Baby- und Kleinkindergeschrei ohnehin nicht verboten werden.
Generell gilt: Kinder dürfen laut sein. Nach dem Toleranzgebot im Bundesimmissionsschutzgesetz stellt der Lärm durch spielende Kinder im Regelfall keine immissionsschutzrechtlich relevante Störung dar und muss daher hingenommen werden (§ 22 Abs. 1a BImSchG).

Die Gerichte halten ebenso in ständiger Rechtsprechung, dass Kinderlärm keine Lärmbelästigung darstellt. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist üblicher Kinderlärm hinzunehmen, da er zu den normalen Wohngeräuschen zählt (BGH, Urteil v. 22.01.03, VIII ZR 244/02). Das Babyschrei gehört ebenso zu der Art Kinderlärm und ist den anliegenden Nachbarn zuzumuten (AG Bergisch-Gladbach, Urteil v. 18.05. 82, 26 C 14/82).

Kinder in der Wohnung

Natürlich dürfen die Kinder rund um die Wohnung spielen. Insbesondere kleine Kinder müssen dabei nicht leise sein. Sie dürfen durch die Wohnung rennen, trampeln, Bobby Car auf dem Parkett fahren oder die Tür zuschlagen. Je kleiner die Kinder sind, umso mehr Lärm verursachen sie. Das können die Eltern nicht verhindern. Einem zwei-, dreijährigen Kind ist es schwierig zu erklären, dass der Nachbar von unten sich vom Krach gestört fühlt. Kinder sind keine Hunde. Sie können nicht an die Kette gelegt werden (AG Neuss, Urteil v. 01.07.1988, 36 C 232/88).

Dass Mieter, die Kinder haben, dazu verpflichtet sind, einen Teppich zu verlegen, weil der Nachbar von unten das Toben nicht mehr ertragen kann, gehört zu den Stammtischmythen. Keine gesetzlichen Regelungen sehen dies vor. Dementsprechend müssen Nachbarn die Geräusche, die infolge des normalen Bewegungs- und Spieldrang der Kinder entsteht, als vertragsgemäße Nutzung einer Wohnung ansehen und akzeptieren (AG Frankfurt, Urteil v. 09.09.05, 33 C 3943/04, AG Oberhausen, Urteil v. 10.04. 01,32 C 608/00).

Zum natürlichen Spieltrieb von Kindern gehören dabei alle Geräuscheinwirkungen durch kindliche Laute wie Babygeschrei, Kinder-Unarten, Singen, Lachen, Weinen, unbeabsichtigte Störungen aller Art, aber auch bewusste kleinere Störungen wie Gestampfe, Gesprungen und Gepolter. Dies gilt auch dann, wenn die eigentliche Geräuschquelle von kindgerechten Spielzeugen ausgeht (LG Bad Kreuznach, Urteil v. 02.07. 01, 1 S 21/01).


Dürfen Kinder im Hof und Garten spielen?

Um gesund aufzuwachsen und sich wohl zu fühlen, brauchen Kinder viel Bewegung. Kinder wollen draußen mit anderen Kindern spielen, Neues erfahren und sich austoben können. Deswegen dürfen Kinder grundsätzlich auch im Hof und Garten spielen. Geräusche spielender Kinder sind Ausdruck der kindlichen Entfaltung und Entwicklung und sind daher grundsätzlich zumutbar, so die Gerichte (LG Braunschweig, Urteil v. 16.03.2012, 2 O 1307/09).

Hat der Vermieter für ein Mietobjekt einen Kinderspielplatz angelegt, dürfen Kinder dort auch bis in die Nachtstunden spielen (AG Hamburg, Urteil v. 06.02.02, 41B C 222/01). Weiterhin dürfen Kinder einen Spielplatz auch in der Mittagszeit nutzen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 06.03.2012,10 S 2428/11, VG Braunschweig, Urteil v. 24.06.91, 9 A 9014/91). Der Lärm, der von Kindern bei der Nutzung des Kinderspielplatzes ausgeht, ist von den Nachbarn zu akzeptieren (LG Braunschweig, Urteil v. 16.03.2012, 2 O 1307/09).

Oft ist ein zur Wohnanlage gehörender Spielplatz allerdings nicht vorhanden. Dann ist auch das Spielen auf Innen- und Hinterhöfen gestattet, vor allem, wenn ein Spielplatz in der Nähe nicht gefahrlos erreicht werden kann (LG Berlin, Urteil v. 16.01.86, 61 S 288/85). Die Nutzung von Hof und Garten ist aber in der Regel in der Hausordnung festgelegt.

Gibt es dort kein vertragliches Verbot, können Kinder auch auf dem Rasen und im Garten spielen, wenn Hof und Garten zum Spielen geeignet sind und zur Wohnung gehören (LG Heidelberg, Urteil v. 23.10.96, 8 S 2/96).

Müssen Kinder Ruhezeiten einhalten?

Babys und Kleinkinder kennen keine allgemeinen Ruhezeiten. Je jünger Kinder sind, desto schwieriger ist es, von ihnen zu verlangen, allgemeine Ruhezeiten einzuhalten. Wenn Kleinkinder oder Babys nachts schreien oder weinen, kann man grundsätzlich nichts tun.

So ist der Lärm durch Babys oder Kleinkinder auch innerhalb der Ruhezeiten erlaubt und von den Hausbewohnern zu akzeptieren (AG Hamburg-Wandsbek, Urteil v. 23.07.03, 712 C 175/03). Jugendliche müssen dagegen, in diesen Zeiten leiser spielen und auf die Mietbewohner Rücksicht nehmen. Hier sollten auch die Eltern dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder sich ruhig verhalten.

Es gibt aber die Grenzen

Übermäßiger Lärm, zum Beispiel Fußball spielen in der Wohnung, muss grundsätzlich kein Nachbar ertragen. Auch hier sollten die Eltern Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer Bewohner nehmen und dafür sorgen, ihre Kinder zu einem rücksichtsvollen Verhalten anzuhalten (LG Berlin, Urteil v. 05.09.2016, 67 S 41/16).

Nach den meisten Gerichten rechtfertigt Kinderlärm im Rahmen normaler Wohnnutzung keine fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen Störung des Hausfriedens (LG Bad Kreuznach, Urteil v. 03.07.01,1 S 21/01; AG Hamburg-Bergedorf, Urteil v. 11.11.08, 409 C 285/08). Allerdings gibt es Gerichte, die den über das übliche Maß hinausgehenden Kinderlärm als Mietmängel ansehen.

So z.B. entschied das Landgericht Hannover in einem Fall, dass wenn die Geräusche außerhalb jeglicher sozialer Norm liegen, sind diese nicht mehr zu tolerieren. Daher können die belästigen Nachbarn in einem solchen Fall ihre Miete wegen Mangels mindern bzw. das Mietverhältnis fristlos kündigen (LG Hannover Beschluss vom 4.3.2015 19 S 88/14).




letzte Änderung A.W. am 30.11.2024
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  pantermedia.net / Przemyslaw Klos

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 665970 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Tipp


kennzahlen.png Kennzahlen-Guide für Controller- Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 
Preis: ab 12,90 Euro Brutto mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Junior Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 12.500 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

Controller:in (m/w/d)
Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 640 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistikdienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familienunternehmen mit über hundertjähriger Tradition wissen wir, dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Unsere Erfolg... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Unternehmensentwicklung und Controlling
Das Waisenhaus – Stiftung des öffentlichen Rechts – ist eine seit 1679 bestehende Frankfurter Stiftung. Wir sind eine Ein­richtung der ambulanten, teilstationären und stationären Jugend­hilfe. Unser Ziel ist es, die Lebensperspektive von Kindern und Jugendlichen in der heutigen Gesellschaft zu ve... Mehr Infos >>

Gruppenleitung (m/w/d) Unternehmenscontrolling
Im Bereich Finanzmanagement und Controlling suchen wir für die Gruppe Unternehmenscontrolling zum nächstmöglichen Zeitpunkt – unbefristet – eine Gruppenleitung (m/w/d) Unternehmens­controlling in Vollzeit. Sie verantworten den Aufbau und die Weiterentwicklung eines integralen Controllings... Mehr Infos >>

Referent Anlagenbuchhaltung / Bilanzierung (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 458 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zu ihm gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNINGHOVEN mit ihren Stammwerken in Deutschland sowie lokale Produktionsstätten in Brasilien, China und Indien. B... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Viele kostenlose Webinare rund ums Controlling

CoPlanner_Logo_2_RGB_tuerkis_300dpi-controllingportal.jpg
In unseren Webinaren erfahren Sie, wie Sie Ihr Controlling auf ein neues Niveau heben. Neueste Trends, praxisnahe Einblicke und wie Sie Ihre Fähigkeiten optimieren können.  Vom präzisen Forecasting über HR-Controlling bis zur Konsolidierung und integrierten Planung: Die Webinare sind darauf ausgerichtet, Sie zu inspirieren, zu informieren und zu befähigen.     Mehr Infos >>  

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
 



aufgefallen ?!


Ihre Werbung hier !






Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

QuoVadis.jpg
Der BusinessPlanner besticht seit Jahren durch seine schnelle und professionelle Umsetzung einer integrierten Unternehmensplanung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration von Planbilanz und Finanzplan / Cashflow – inklusive transparentem und aussagekräftigem Reporting.
Mehr Informationen >>

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Planner deckt alle Anforderungen der integrierten Unternehmensplanung, des Reportings und der Analyse ab. Setzen Sie auf eine Software, die Ihnen mit maximaler Transparenz Arbeitsprozesse erleichtert. Mit wenigen Mausklicks passen Sie vorgefertigte Strukturen an Ihre Bedürfnisse an und importieren Ist-Zahlen über fertige Schnittstellen aus Ihrem Vorsystem.  Mehr Informationen >>

idl.png
Die IDL CPM Suite ist eine Software für die Unternehmenssteuerung mit integrierten Applikationen für Konzernkonsolidierung, Finanzplanung, operative Planung, Managementreporting, regulatorisches Berichtswesen und Analyse. Herausragende Usability, hohe Automatisierung und Fachlichkeit zeichnen sie aus. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>