Die Nutzung von Wirtschaftsgütern kann durch negative Ereignisse (z. B. große Schäden) gefährdet werden. Während technisch gesehen praktisch immer Reparaturen möglich sind, muss betriebswirtschaftlich jeweils geprüft werden, ob sich eine Fortsetzung der Nutzung lohnt. Wenn die Wiederherstellung der Wirtschaftsgüter zu teuer wird, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden.
Wirtschaftliche Totalschäden können nicht nur bei Maschinen auftreten, sondern auch bei Anlagen, Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen usw. Diese Art von Entscheidungen über einen Austausch stellt eine Untermenge von Ersatzentscheidungen dar (vgl. z. B. Götze, S. 251 ff.). Im Spezialfall des wirtschaftlichen Totalschadens kann der Ersatzzeitpunkt nicht mehr frei gewählt werden. Denn es ist ein derart großer Schaden aufgetreten, dass sofort geprüft werden muss, ob umgehend repariert oder schnell neu beschafft werden sollte. Es muss sich nicht unbedingt um einen technischen Defekt handeln.
Es kann auch sein, dass eine Anlage aus anderen Gründen kurzfristig nicht mehr genutzt werden kann, etwa weil umfangreiche Nachrüstungen, z. B. nach einem Gerichtsurteil, umgesetzt werden müssen. Ob das dann voraussehbar war, ist eine andere Frage. Damit gibt es mindestens zwei Handlungsmöglichkeiten (Projekte, Investitionen, Alternativen, Optionen usw.):
- Reparatur der alten Anlage und Weiterbetrieb
- Verkauf der alten Anlage zum Schrotterlös (im schlimmsten Fall Auszahlungen für Entsorgung) und Kauf einer neuen Anlage
In beiden Fällen fallen zunächst hohe Auszahlungen an, entweder für die Reparatur oder – noch viel höhere Auszahlungen – für die neue Anlage. Wenn die neue Anlage die gleichen Leistungen bringt (Qualität, Quantität), können die Vorteile auch nur aus Einsparungen bestehen, um die höhere
Anfangsinvestition auszugleichen. Anstelle von Einzahlungen profitiert das Unternehmen dann von verringerten Auszahlungen (vgl. z. B. Varnholt / Hoberg / Gerhards / Wilms, S. 27 ff.).
Neue Anlagen weisen bei gleicher Leistung häufig in den folgenden Punkten Vorteile gegenüber den Altanlagen auf (vgl. Hoberg (2019), S. 1228 ff.):
- geringere Energiekosten
- weniger Ausschuss
- reduzierter Personalbedarf
- geringere Stillstandszeiten
- verringerte Wartungs- und Reparaturkosten
- verminderter Platzbedarf
- schnellerer Wechsel zwischen Produktionslosen
Als
Nachteile treten teilweise die folgenden Punkte auf:
- höhere Anfangsinvestition
- größere Ansprüche an das Bedienungspersonal
- Spezialkenntnisse bei Wartung / Reparatur notwendig
- lange Lieferzeiten
- Anpassungen an den jeweiligen Einsatzzweck
Die möglichen Vorteile zeigen, dass es reine
Ersatzentscheidungen, also den identischen Austausch 1 : 1, kaum geben wird. Häufig wird es dem Unternehmen gelingen, leistungsfähigere Maschinen zu beschaffen, welche Vorteile hinsichtlich der Kosten und / oder der Produktionsmenge bzw. der Produktqualität aufweisen.
Beim Treffen von Ersatzentscheidungen sind somit häufig auch die Aspekte von
Rationalisierungsinvestitionen und
Erweiterungsinvestitionen zu betrachten. In der Praxis dominieren somit Mischformen (vgl. zu den Investitionsarten z. B. Uhl, S. 17 f). Bei höherer Leistung pro Zeiteinheit kann es sein, dass die monatlichen Auszahlungen der schnelleren Maschine absolut höher liegen. Aber sie können auf eine höhere produzierbare Menge bezogen werden, so dass möglicherweise geringere Stückkosten resultieren.
Die Betrachtung dieser Kostenarten bei der havarierten Anlage einerseits und der neuen Anlage andererseits reicht aus, wenn die Anlagen in etwa die gleiche Leistungsfähigkeit aufweisen. Wenn jedoch beispielsweise aufgrund höherer
Produktionsgeschwindigkeit auch mehr Mengen produziert und abgesetzt werden können, muss fast immer die Absatzseite berücksichtigt werden.
Diese Abschätzung wird umso schwieriger, je länger die
Lebensdauer der Maschine sein wird. Interessanterweise geht die Literatur davon aus, dass die Nachfolgemaschinen entweder mindestens gleich gut und gleich schnell sind oder sogar Verbesserungen bringen. Aber es gibt auch Fälle, in denen die potentielle Nachfolgemaschine qualitativ schlechter sein kann oder eine reduzierte Kapazität aufweist.
Der Hintergrund für eine solche Variante könnte sein, dass damit Überinvestitionen rückgängig gemacht werden können/müssen (vgl. zu diesen Fällen Hoberg (2019), S. 1228 ff.). Es wird zunächst angenommen werden, dass die Maschinen mehr oder weniger gleichwertig sind, was aber nicht für die
Restnutzungsdauer gilt.
Letzte Änderung W.V.R am 09.05.2023
Autor(en):
Dr. Peter Hoberg
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