Grundstück - Steuerrechtlich
Das Grundstück wird während den
Baumaßnahmen steuerrechtlich weiterhin mit 250.000,00 EUR bewertet.
Grundstück - Handelsrechtlich
Das Grundstück wird nach Beendigung der Bauphase durch die permanente
Wertmindung mit 150.000,00 EUR in der Steuer- und Handelsbilanz bewertet.
Personenkraftwagen
Die
Vermögensgegenstände sind höchstens mit ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, abzusetzen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten stellen eine
Höchstgrenze (Bewertungsobergrenze) dar. Diese Grenze darf nicht überschritten werden, auch wenn die Wiederbeschaffungskosten über den Anschaffungskosten liegen.
In dieser Situation kann eine
außerplanmäßige Abschreibung handelsrechtlich vorgenommen werden. Der Grund stellt eine vorübergehende Wertminderung dar. Es gilt ein Wahlrecht. (eingeschränktes
Niederstwertprinzip). Dagegen ist eine
steuerrechtliche Abschreibung (Teilwertabschreibung) bei einer vorübergehenden Wertminderung nicht erlaubt.
Bewertung
1. Handelsbilanz
Für die
Handelsbilanz gilt die Bewertung nach der Richtlinie des
Handelsgesetzbuches. An erster Stelle soll der Schutz der Gläubiger und das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht gewahrt bleiben.
2. Steuerbilanz
Für die
Steuerbilanz gilt die Bewertung nach dem Einkommensteuergesetz bzw. das Körperschaftsteuergesetz. An erster Stelle soll eine gerechte Besteuerung erfüllt werden.
Die gebildeten und nachvollziehbaren Wertansätze in der
Handelsbilanz gelten auch für die
Steuerbilanz. (Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz). Falls das Steuerrecht eine andere Bewertung vorsieht, so tritt der Grundsatz des Maßgeblichkeitsprinzips außer Kraft.
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Berechnungen:
In diesem Fall gelten zwei
Bewertungsmöglichkeiten.
1. Bewertungsmöglichkeit
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Anschaffungskosten
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66.000,00 EUR
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–
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16,66 % Abschreibungen für 7 Monate
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im Jahr der Anschaffung
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6.417,00 EUR
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(auf volle EUR aufgerundet)
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Fortgeführte Anschaffungskosten
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Buchwert zum 31. Dezember 2010
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59.583,00 EUR
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–
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Planmäßige Abschreibung 2011
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11.000,00 EUR
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Fortgeführte Anschaffungskosten
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48.583,00 EUR
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2. Bewertungsmöglichkeit
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Anschaffungskosten
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66.000,00 EUR
|
–
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Planmäßige Abschreibung für 7 Monate
|
6.417,00 EUR
|
|
zum 31. Dezember 2010
|
|
|
Fortgeführte Anschaffungskosten
|
59.583,00 EUR
|
|
Buchwert zum 31. Dezember 2010
|
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–
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Planmäßige Abschreibung 2011
|
11.000,00 EUR
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–
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Außerplanmäßige Abschreibung 2011
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3.583,00 EUR
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Wertansatz zum 31. Dezember 2011
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45.000,00 EUR
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Beide Ergebnisse sind korrekt.
Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung muss handelsrechtlich eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden. Die gleiche Regelung gilt auch im Steuerrecht. Es muss eine
Teilwertabschreibung gebucht werden.
Beispiel:
Mittlerweile ist ein neuer Pkw mit erheblich
technischen Verbesserungen auf dem Automarkt. Der Marktpreis des alten Modells ist nachweislich auf 30.000,00 EUR gesunken. Der Bilanzansatz wäre 38.000,00 EUR. Es erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung von 8.000,00 EUR. Die gleiche Summe gilt auch für die Teilwertabschreibung.
Das
Unternehmerergebnis würde sich zusätzlich um 8.000,00 EUR verschlechtern.
Grundstückskauf:
Berechnung:
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Anschaffungswert Grundstück 3.500,00 qm x 55,00 EUR pro qm =
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192.500,00 EUR
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+
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3,50 % Grunderwerbsteuer von 192.500,00 EUR
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6.737,50 EUR
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+
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Notariatskosten
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2.500,00 EUR
|
+
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Grundbuchkosten für die Eigentumsübertragung
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450,00 EUR
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=
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Anschaffungskosten
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202.187,50 EUR
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Die Eintragung der
Grundschuld im
Grundbuch gehören zu den Finanzierungskosten und sind nicht aktivierungspflichtig! Somit betragen die Anschaffungskosten 202.187,50 EUR.
Grundstück Wertverlust:
Nach dem
handelsrechtlichen Prinzip herrscht bei Kapitalgesellschaften kein Wahlrecht. Daher sind handels-und steuerrechtlich die Anschaffungskosten mit einem Wert von 202.187,50 EUR auszuweisen. Der Wert beträgt 202.187,50 EUR.
Grundstück mit Parkplatz:
16. Januar 2012 – Kauf eines
unbebauten Grundstücks
Unbebautes Grundstück
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150.000,00 EUR
|
an
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
|
150.000,00 EUR
|
23. Juni 2012 – Errichtung Parkplatz
Außenanlagen
|
12.500,00 EUR
|
an
|
Ertrag aktivierte Eigenleistungen
|
12.500,00 EUR
|
Außenanlagen
|
25.000,00 EUR
|
|
|
|
Vorsteuer
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4.750,00 EUR
|
an
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
|
29.750,00 EUR
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Berechnung Anschaffungskosten Unbebautes Grundstück:
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Grundstückswert
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150.000,00 EUR
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+
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3,50 % Grunderwerbsteuer
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5.250,00 EUR
|
+
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Notariatskosten
|
2.500,00 EUR
|
=
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Anschaffungskosten
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157.750,00 EUR
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Ermittlung der Anschaffungskosten Außenanlage / Parkplatz
16. Januar 2012 – Kauf eines unbebauten Grundstücks
Unbebautes Grundstück
|
150.000,00 EUR
|
an
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
|
150.000,00 EUR
|
23. Juni 2012 – Errichtung Parkplatz
Außenanlagen
|
12.500,00 EUR
|
an
|
Ertrag aktivierte Eigenleistungen
|
12.500,00 EUR
|
Außenanlagen
|
25.000,00 EUR
|
|
|
|
Vorsteuer
|
4.750,00 EUR
|
an
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
|
29.750,00 EUR
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Anschaffungskosten zum Kaufzeitpunkt 37.500,00 EUR (12.500,00 EUR =
Aktivierte Eigenleistungen + 25.000,00 EUR = Herstellkosten durch fremde Dritte).
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Anschaffungskosten
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37.500,00 EUR
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–
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5,00 % Abschreibung für 7/12 Monate
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1.093,75 EUR
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37.500,00 EUR : 20 Jahre = 1.875,00 EUR pro Jahr
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|
=
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Buchwert zum 31. Dezember 2012
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36.406,25 EUR
|
Der Parkplatz gehört zum
unbeweglichen Wirtschaftsgut. Im
Anschaffungsjahr 2012 ist eine Abschreibung von 7/12 des Abschreibungsjahr zu buchen. (Erstellungsdatum des Parklatzes 23. Juni 2012)
letzte Änderung R.
am 27.07.2024
Autor(en):
Günther Wittwer
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