ich schreibe zur Zeit an meiner Diplomarbeit, die sich mit der VVGK-Zuschlagsmethodik von Bosch Rexroth befasst.
Die Bezuschlagung der VVGK (Verwaltungs-, Vertiebs- und [color=#FF0000]ENTWICKLUNGSKOSTEN[/color]) soll untersucht werden. Das aktuelle Problem ist, dass die Gemeinkosten Branchespezifisch kalkuliert werden, d.h. also dass ein Produkt x in der Branche A eine Zuschlagssatz von 20 % haben kann und das gleiche Produkt x in der Banche B einen Zuschlagssatz von 70 % hat. Die Betrachtung der DBs ist somit nicht sinnvoll!
Aktuelle Berechnungformel für die Zuschlagssätze:
VwGK= VwGK/Herstellkosten
VtGK= VtGK/Herstellkosten
[color=#FF0000]EntwGK= EntwGK/Herstellkosten[/color]
Mein Problem ist zur Zeit, dass ich kaum Literatur zur Zuschlagssatzbildung für die Entwicklungsgemeinkosten finde. Hab jetzt gelesen, dass als Bezugsgröße die "Arbeitsstunden" verwendet werden. Wiederrum hab ich auch gelesen, dass die Herstellkosten verwendet werden können :roll:
Die Verrechnung von Entwicklungsgemeinkosten auf die Kostenträger kann doch nur erfolgen, wenn die Entwicklung als Hauptkostenstelle behandelt wird, oder?
Die gängige Methode ist es jedoch nicht die Entwicklungsstelle als Hauptkostenstelle zu betrachten, was es mir erschwert geeignete Literatur zu finden

Weiß evtl. jemand irgendwelche verwertbaren Quellen oder Literatur für mich?