Web Analytics

Inventur und Inventar - Arten und Durchführung

Stefan Parsch
Kurz vor Silvester kann man gelegentlich an Geschäftseingängen lesen: "Wegen Inventur geschlossen". Doch nicht nur in diesen Geschäften wird eine Inventur gemacht. Vielmehr müssen alle Unternehmen, die bilanzierungspflichtig sind, einmal jährlich eine Inventur durchführen. Was dabei zu beachten ist, welche Arten der Inventur es gibt und wie Inventur, Inventar und Bilanz miteinander zusammenhängen, erklärt der folgende Artikel.

Gesetzliche Grundlagen für Inventur und Inventar

Stichwort: Inventur
Inventur wie auch Inventar leiten sich vom lateinischen Wort "inventarium" ab, was so viel wie "Gesamtheit des Gefundenen" bedeutet. "Inventarium" wiederum geht auf das Verb "invenire", "etwas finden", zurück. Das Handelsgesetzbuch (HGB) verwendet den Begriff "Inventar" ohne eine konkrete Definition im Sinne eines exakten Verzeichnisses aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens (§ 240 Abs. 1 HGB).

Ein solches Verzeichnis ist zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit (ebenda) und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres (§ 240 Abs. 2 HGB) aufzustellen. Der "Schluss des Geschäftsjahres" umschreibt den Bilanzstichtag. Damit gilt diese Vorschrift auch für den Verkauf oder die Auflösung von Firmen. Neben dieser handelsrechtlichen Verpflichtung, ein Inventar zu erstellen, gibt es auch eine steuerrechtliche. Allerdings verwendet die Abgabenordnung (AO) nicht den Begriff "Inventar", sondern "jährliche Bestandsaufnahmen" (§ 141 Abs. 1 Satz 1 AO). Zudem wird auf § 240 HGB verwiesen, der sinngemäß gelte (§ 141 Abs. 1 Satz 2 AO).

An dieser Stelle legt die Abgabenordnung zugleich eine Untergrenze für die Buchführungspflicht – und damit auch für die Erstellung eines Inventars – fest: Demnach gilt diese Pflicht nur für Unternehmen, die einen Gesamtumsatz von mehr als 600.000 € im Kalenderjahr (im Sinne des § 19 Abs. 3 Satz 1 UStG – Umsatzsteuergesetz) oder einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 € im Wirtschaftsjahr erzielen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 AO). Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind von der Pflicht der Erstellung eines Inventars ausgenommen.


Die Vorschriften für eine ordnungsgemäße Inventur sind heute Bestandteil der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

  • Vollständigkeit der Bestandsaufnahme 
  • Klarheit und Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme 
  • Einzelerfassung bei der Bestandsaufnahme 
  • Richtigkeit der Bestandsaufnahme (§ 246 Abs. 1 HGB)

Im Übrigen ist zu beachten, dass der Begriff "Inventar" gelegentlich nicht nur für das Verzeichnis der Gesamtheit aller Vermögenswerte und Schulden, sondern auch für die Gesamtheit selbst verwendet wird.

Arten der Inventur

Als "Inventur" werden die Maßnahmen zur Erstellung eines Inventars im Sinne eines Bestandsverzeichnisses bezeichnet. Dies ist zum einen die körperliche Inventur, bei der durch sämtliche gegenständliche Vermögensbestandteile durch Zählen, Messen und Wiegen nach Art, Menge und Wert festgehalten werden. Bei schwer erfassbaren Vermögensgegenständen, etwa einer großen Menge Sand, sind auch Schätzungen erlaubt.

Zum anderen werden in der buchmäßigen Inventur die immateriellen Vermögensgegenstände (wie Bankguthaben oder Patente) und die Schulden (wie Verbindlichkeiten gegenüber Banken oder Lieferanten) aufgenommen.

Nach § 240 Abs. 2 HGB ist ein Inventar zum Bilanzstichtag zu erstellen. Bei den meisten Unternehmen entspricht das Wirtschaftsjahr einem Kalenderjahr; dementsprechend wäre die Inventur am Silvestertag durchzuführen. Bei vielen Unternehmen reicht aber ein Tag für die Inventur nicht aus.

Deshalb erlaubt die Finanzverwaltung in R 5.3 Abs. 1 Satz 2 EStR (Einkommensteuer-Richtlinien) die ausgeweitete Stichtagsinventur: Bei ihr kann die Stichtagsinventur innerhalb von zehn Tagen vor und zehn Tagen nach dem Bilanzstichtag stattfinden. Sollten zwischen der Erfassung der Vermögensgegenstände und dem Bilanzstichtag noch Zu- oder Abgänge stattfinden, so sind die Vermögenswerte bis zum Bilanzstichtag fortzuschreiben oder zurückzurechnen. Mehr zur Stichtagsinventur hier >>

Inventurvereinfachungsverfahren

§ 241 HGB trägt den Titel "Inventurvereinfachungsverfahren" und erlaubt weitere Arten der Inventur. Eines dieser Verfahren ist die Stichprobeninventur nach § 241 Abs. 1 HGB, die insbesondere in großen Unternehmen und Konzernen angewendet wird. Dabei können aus großen Waren- oder anderen Beständen Stichproben genommen und auf den Gesamtbestand hochgerechnet werden. Allerdings dürfen dafür nur anerkannte mathematisch-statistische Methoden angewendet werden und muss das Ergebnis dem eines körperlichen Inventars gleichkommen (§ 241 Abs. 1 Satz 3 HGB). Mehr zur Stichprobeninventur hier >>

Erlaubt ist auch die permanente Inventur nach § 241 Abs. 2 HGB, bei der die körperliche Inventur über das Geschäftsjahr verteilt stattfinden kann, wenn die GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) eingehalten werden. Mit modernen Softwareprogrammen können diese Bedingungen in der Regel erfüllt werden. So können nach und nach verschiedene Warengruppen und andere Vermögensgegenstände, wie Maschinen, Anlagen oder Fahrzeuge, gezählt, gemessen oder gewogen werden und das Ergebnis dann bis zum Bilanzstichtag fortgeschrieben werden. Mehr zur permanenten Inventur hier >>

Wenn die bisher genannten Verfahren für ein Unternehmen ungünstig sind, ist auch die vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur nach § 241 Abs. 3 HGB möglich. Sie ist, salopp gesagt, eine großzügigere Variante der ausgeweiteten Stichtagsinventur. Denn in diesem Fall ist die Stichtagsinventur innerhalb von drei Monaten vor bis zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag möglich. Auch muss eine Wertfortschreibung oder -rückrechnung zum Bilanzstichtag erfolgen (§ 241 Abs. 3 Nr. 2 HGB). Mehr zur verlegten Inventur hier >>

Tipps für die Durchführung körperlicher Inventuren

Vermögensgegenstände körperlich zu erfassen, ist in der Regel mit einem größeren Aufwand verbunden. Oft werden dafür eigens Inventarhelfer engagiert. Auch wenn die digitale Erfassung von Waren, etwa mit einem Handscanner, auf dem Vormarsch ist, werden Inventuren teilweise noch immer mit Klemmbrett und Stift durchgeführt. Dann müssen die Daten anschließend ins Warenwirtschaftssystem oder ins ERP-System übertragen werden (ERP – Enterprise Resource Planning).

In jedem Fall sollte eine Inventur gut vorbereitet werden. Dem oder der Inventurverantwortlichen ist zu empfehlen, mindestens einen Zeitplan und einen Personalplan aufzustellen, besser zusätzlich noch einen Raum- oder Abschnittsplan und einen Ablaufplan. Nach Möglichkeit sollten beispielsweise in einem Lager Verpackungen entfernt und der Bestand nach Warengruppen geordnet werden. Klemmbretter, Formulare, Stifte, Waagen, Maßbänder, Laptops, Scanner und andere wichtige Utensilien sind in ausreichender Zahl vorzuhalten.

Die gebildeten Zählteams sollten mindestens aus einem Zähler und einem Schreiber bestehen, womit auch das Vier-Augen-Prinzip eingehalten wird. Weiterhin ist es besser, wenn Mitarbeiter aus dem Lager, dem Verkauf, der Buchhaltung oder anderen Bereichen nicht für die Zählung der Vermögensgegenstände eingesetzt werden, für die sie verantwortlich sind. Durch diese Vorkehrung soll verhindert werden, dass ein Mitarbeiter beispielsweise einen Diebstahl in seinem Verantwortungsbereich vertuschen kann. Teams mit externen Inventurhelfern sollte wenigstens ein Firmenangehöriger angehören.

Auch wenn zu Beginn einer Inventur üblicherweise klar sein sollte, was genau zu tun ist, kann eine kleine Erinnerung an die Zählregeln durch den Inventurverantwortlichen hilfreich sein. Beispielsweise sollte immer von oben nach unten und von links nach rechts gezählt werden, um Doppelzählungen oder die Nichterfassung von Gegenständen zu vermeiden. Am Ende müssen Zähler, Schreiber und Kontrolleure die von ihnen erstellten Listen unterschreiben. Der Inventurverantwortliche sollte stichprobenartig Kontrollzählungen durchführen oder veranlassen.

Eine Erleichterung der Inventur bietet das HGB bei Sachanlagevermögen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen an: Wenn diese Gegenstände "regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist" (§ 240 Abs. 3 Satz 1 HGB), dann können ihre Menge und ihr Wert als gleichbleibend angesetzt werden. Alle drei Jahre muss dann aber trotzdem gezählt werden (§ 240 Abs. 3 Satz 2 HGB). Außerdem können gleichartige Vermögensgegenstände jeweils zu Gruppen zusammengefasst und "mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden" (§ 240 Abs. 4 HGB).

Inventurdifferenzen und ihre Folgen

Die Inventur ist auch als eine Kontrolle der Buchführung anzusehen. Wenn die in der Inventur erfassten Daten und Werte nicht mehr denen in der Buchhaltung übereinstimmen, dann sind die Buchwerte zu korrigieren. Aus diesem Grund kommt der Inventur auch eine wichtige Bedeutung zu: "Fehlt eine körperliche Bestandsaufnahme, oder enthält das Inventar in formeller oder materieller Hinsicht nicht nur unwesentliche Mängel, ist die Buchführung nicht als ordnungsmäßig anzusehen", heißt es in R 5.3 Abs. 4 Satz 1 EStR. Eine Bilanz, die auf einer fehlerhaften Inventur aufbaut, kann vom Finanzamt als nichtig angesehen werden; dann können die Finanzbeamten Umsatz und Gewinn schätzen.

Wenn es regelmäßig deutliche Differenzen zwischen dem Istbestand in der Inventur und dem Sollbestand in der Buchhaltung gibt, dann könnten Diebstähle von Kunden oder Personal die Ursache dafür sein. Dies könnte beispielsweise durch die Installation von Überwachungskameras aufgeklärt werden. Auch Warensicherungen oder Verkaufsträger, die den Diebstahl hemmen, könnten eine Konsequenz aus Inventurdifferenzen sein.

Wenn immer wieder Ware zu Bruch geht oder verdirbt, sollten Vorkehrungen getroffen werden, um diese Art Schwund zu verringern. In einem Geschäft können auch Fehler beim Scannen oder bei der Entgegennahme von Bargeld vorkommen; auch hier könnte durch geeignete Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden. Auf diese Weise können Unternehmen Inventurdifferenzen auch nutzen, um ihren Betrieb besser zu organisieren.

Inventar und Bilanz

In den vorherigen Abschnitten hat sich schon angedeutet, wie Inventar und Bilanz miteinander zusammenhängen: Ohne ein durch eine Inventur erstelltes Inventar in Form einer Bestandsliste kann keine Bilanz aufgestellt werden, die den GoB entspricht. Man könnte auch sagen, dass die Bilanz eine zusammenfassende Darstellung des Inventars ist. Denn während in der Inventur die Einzelgegenstände zu erfassen sind – von erlaubten Ausnahmen abgesehen –, fasst die Bilanz Vermögensgegenstände und Schulden nach der Gliederung in § 266 HGB zusammen.

Inventare zählen zu den Bilanzunterlagen. Deshalb müssen auch sie, wie die Bilanz selbst, nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Dies gilt übrigens auch für alle Aufzeichnungen und Notizen, die während einer Inventur angefertigt werden.




letzte Änderung S.P. am 01.09.2022
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  panthermedia.net / Andriy Popov


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 909809 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d) − Production Controlling (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>

Department Manager Controlling DE (all genders)
Die OMV wandelt sich zu einem führenden Unternehmen für nachhaltige Kraftstoffe, Chemikalien und Materialien mit einer Schlüsselrolle in der Kreislauf­wirtschaft. Es ist unser Unternehmens­zweck, die Grundlagen für ein nachhaltiges Leben neu zu erfinden. Heute ist sie in den integrierten Geschäft... Mehr Infos >>

Abteilungsleiter:in Rechnungswesen, Finanzen, Haushalt
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine wichtige Schlüsselfunktion im Gesundheitswesen. Wir sind für die Sicherstellung der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung der gesetzlich Versicherten in der Hauptstad... Mehr Infos >>

Leiter (m/w/d) Administration
Die transnova-RUF Verpackungs- und Palettier­technik GmbH ist ein inter­national agierender, techno­logisch führender Anbieter von Maschinen und Anlagen zur Automati­sierung von Ver­packungs- und Palettier­prozessen. Auf der techno­logischen Basis modernster Roboter- und Auto­matisierungs­technik... Mehr Infos >>

Leitung Rechnungswesen (m/w/d) in Teil- oder Vollzeit (80 -100%) - unbefristet
Die BruderhausDiakonie bietet in Baden-Württemberg vielfältige Assistenz- und Unterstützungsleistungen, Pflege und Beratung sowie Angebote zu Bildung, Erziehung und Arbeit. Rund 5.000 Mitarbeitende stellen die Versorgung von mehr als 10.000 Klienten und Klientinnen sicher. Das 40-köpfige Team des... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der weltweiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. V... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) Fokus Kostenrechnung und Projektcontrolling
Leidenschaft für Kaffee, Kakao und Schokolade. Faszination für Technologie. Die PROBAT-Gruppe. Seit 1868 steht PROBAT für wegweisende Lösungen in der Kaffeeverarbeitung. Das Unternehmen ist unangefochtener Weltmarktführer im Maschinen- und Anlagenbau für die Kaffeeindustrie. Mit der Übernahme von... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp:
Haufe Online-Jahresforum Controlling

20241008-07076_290x100px.jpg

Führende Expert:innen geben Ihnen Einblicke in die aktuellen Themen, Trends und Entwicklungen im Controlling. Als Teilnehmer:in erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit Vorträgen, Best Practices, Diskussionen und virtuellem Networking. Freuen Sie sich auf wertvolle Impulse, innovative Ideen und konkrete Empfehlungen, um Ihr Controlling zukunftssicher zu gestalten.   

Mehr erfahren und Frühbucherpreis sichern >>  

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Controller finden Sie in der Controlling-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
 



aufgefallen ?!


Ihre Werbung hier !






Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

Unbenannt.png
SWOT. Für bessere Entscheidungen. Ob Business 1.0 oder 4.0 - je dynamischer die Märkte werden, desto schneller muss auch das Controlling sein: Wo stehen wir tagesaktuell mit dem Umsatz, welche Produkte liefern aktuell welche Deckungsbeiträge oder wie sieht bei der heutigen Auftragslage der Cashflow im nächsten Quartal aus usw. Mehr Informationen >>

Diamant.PNG
Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling. Mehr Informationen >>


Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Bewerber Beurteilung

Mit diesem Excel-Tool können Sie Ihre Bewerber nach mehreren Kriterien beurteilen. Viele wichtige Kriterien sind bereits enthalten, jedoch können Sie diese auch selber bestimmen. Mehr Informationen >>

RS-Anlagenverwaltung

Mit dieser auf Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Restbuchwerte Ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Premium-Mitglied werden

Premium-WebinareVideo Kurs: Kennzahlen im Controlling

PantherMedia_Yuri_Arcurs200x150.jpg
Bei der Erstellung eines Kennzahlen-Cockpit, stellt sich oft die Frage, welche KPIs hier zwingend mit aufgenommen werden sollen. In diesem Online-Kurs lernen Sie Schritt für Schritt inkl. praktischer Übungsaufgaben, wie Kennzahlen im Unternehmen priorisiert und im Controlling effektiv eingesetzt werden. Zum Video-Kurs >>

Video Kurs: Controlling kompakt

Controller sind die internen Unternehmensberater im Betrieb. In diesem Controlling Kompakt-Kurs erhalten Sie mehrere Lernvideos, wie gutes Controlling funktioniert. Die Videos sind "Best-of" Auszüge aus anderen spezifischen Video-Kursen. Zum Video-Kurs >>

Video Kurs: Controlling im E-Commerce

Die Gesetze im E-Commerce sind für das Controlling anders. Die Kennzahlen müssen richtig interpretiert werden, um aus den Analysen die richtigen Maßnahmen ableiten zu können. In diesem Online-Kurs lernen Sie Schritt für Schritt, wie erfolgreiches Controlling im E-Commerce funktioniert. Zum Video-Kurs >>

Weitere Video-Kurse finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>