Web Analytics

Die Selbstauskunft des Mieters: Was darf der Vermieter fragen?

Anna Werner
Dem Vermieter wird ein überwiegendes Interesse zugesprochen, zu wissen, wem er seine Immobilie zur Nutzung überlässt. Daher möchten die meisten Vermieter vor dem Abschluss eines Mietvertrages eine Mieterselbstauskunft haben. Auf diese Weise kann der Vermieter am ehesten verhindern, seine Mietwohnung an einen zahlungsunwilligen Mieter oder sogar einen Mietnomaden zu vergeben.

Doch Vorsicht: nicht alle Fragen sind zulässig – und Wohnungssuchende müssen auch nicht alles wahrheitsgemäß beantworten. Was dürfen Vermieter abfragen? Welche Fragen strittig oder gar verboten sind? Erfahren Sie es hier!

Eine Selbstauskunft des Mieters soll einen Überblick verschaffen, ob der Wohnungssuchende in der Lage ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und hilft somit, möglichst passenden Mieter zu finden. Auch wenn die Selbstauskunft laut Mietrecht grundsätzlich freiwillig ist, ist es den Mietinteressenten zu raten, die Selbstauskunfts-Fragebögen vollständig auszufüllen, um ihre Chancen auf die Wohnung nicht zu verspielen.

Die Selbstauskunft wird in der Regel als ein vorgefertigter Fragebogen dem potentiellen Mieter ausgehändigt. Der Wohnungssuchende beantwortet dieses Formular schriftlich und überlässt es dem Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung. Das Auskunftsformular umfasst die Fragen sowohl nach dem Familienstand als auch dem Arbeitsverhältnis, dem Arbeitgeber sowie der finanziellen Situation des potentiellen Mieters.


Welche Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten?

Generell ist Vermieter nur berechtigt, dem potentiellen Mieter die Fragen zu stellen, die für das Mietverhältnis von zentraler Bedeutung sind und somit dem Vermieter helfen können, zu entscheiden, mit wem er den Mietvertrag abschließt. Dabei darf der Wohnungssuchende in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt werden (Art. 2 Abs.1 GG). Zulässig gestellte Fragen müssen grundsätzlich wahrheitsgetreu beantwortet werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Fragen, die heute gestellt werden, ganz klar unzulässig sind.

Bei allen klar wohnungsbezogenen Fragen der Selbstauskunft und wenn die Falschauskunft von wesentlicher Bedeutung für den Fortbestand des Mietverhältnisses wäre, hat der Mieter kein Lügerecht. Macht der Mietinteressent jedoch bei zulässigen Fragen falsche Angaben, darf der Vermieter Konsequenzen ziehen – den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und ggf. Schadensersatz verlangen (§ 123 BGB). Ist der Wohnungssuchende bereits in die Wohnung eingezogen, riskiert er mit der Falschauskunft sogar nach § 543 Abs. 1 BGB die fristlose Kündigung.

Handelte es sich dagegen um eine unzulässige Frage des Vermieters, die nicht mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang steht, darf der Mieter lügen. Die Falschaussage hat daher keine Auswirkungen auf den Bestand des Mietverhältnisses, d.h. wenn es sich später herausstellt, dass der Mieter unzulässige Fragen falsch beantwortet hat, kann das Mietverhältnis seitens des Vermieters nicht nachträglich gekündigt werden.

Zulässige Fragen in der Selbstauskunft des Mieters

Fragen zur Identität des Mietinteressenten

Zulässig ist jede Frage, die für den Abschluss des Mietvertrags erforderlich ist. Sinnvoll sind hierbei Fragen nach dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum, derzeitiger Anschrift, Telefonnummer, Personalausweisnummer des potentiellen Mieters o.ä.

Fragen zum Nettoeinkommen, Beruf und Arbeitgeber

In erster Linie möchte der Vermieter sichergehen, dass künftiger Mieter überhaupt in der Lage ist, die monatlichen Mietzahlungen zu leisten. Deshalb sind Fragen nach den Einkommensverhältnissen, nach dem derzeitigen Arbeitgeber des Mietinteressenten sowie Fragen nach Art und Dauer des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses generell zulässig und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Ein Interessent muss dem Vermieter auch Auskunft darüber geben, ob er sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet und wie hoch sein durchschnittliches Nettoeinkommen ist (LG München, Urteil v. 25.03.2009, 14 S 18532/08). Dafür können Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder Kopie eines Kontoauszugs vorgelegt werden.

Aber Vorsicht: Einkommensnachweise darf der Vermieter nur dann verlangen, wenn er sich für einen Interessenten bereits entschieden hat. Bezieht der Mietinteressent die Sozialleistungen muss er seinen potenziellen Vermieter darüber auch in Kenntnis setzen (LG Gießen, Beschluss v. 23.03.2001, 1 S 590/00).

Anzahl der einziehenden Personen

Die Frage nach der Anzahl und Alter der Familienangehörigen, die in die Wohnung einziehen sollen, darf der Vermieter ebenso stellen. Der Vermieter hat ein großes Interesse daran zu erfahren, in welchem Umfang der Mieter Familienangehörige in die Wohnung mitbringt und wie stark es hierdurch abgenutzt werden könnte. Auch für die Betriebskostenabrechnung sind diese Angaben von Bedeutung.

Haustiere

Die Frage nach Haustieren ist auch erlaubt. Wenn es sich um Hunde oder Katzen handelt, muss der Wohnungssuchende die Frage wahrheitsgemäß beantworten. Das gilt auch für giftige Tiere, die nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden dürfen. Handelt es sich um Kleintiere wie Fische, Vögel, Hamster, die ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen, muss der Mieter die Frage nicht beantworten.

Welche Fragen sind unzulässig?

Unerlaubt sind solche Fragen, die Privatsphäre des Wohnungssuchenden berühren. Es könnten Fragen nach einer schon bestehenden oder geplanten Schwangerschaft oder, ob zukünftig Kinder in die Wohnung ziehen sollen, sein. Beantwortet der Mieter eine von diesen Fragen inkorrekt, bleibt dies ohne rechtliche Folgen. Gleiches gilt für Fragen nach ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität oder nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Ausnahme: Falls der Vermieter selbst eine bestimmte Religionsgemeinschaft repräsentiert (Z.B. Evangelische Kirche als Vermieter).

Interessiert sich der Vermieter für Hobbies, Musikgeschmack oder ob der Mieter kocht oder raucht, kann der Mieter die Auskunft verweigern. Musikgeschmack und Hobbys sind allein Sache des Mieters. Fragen zu Behinderungen sind ebenfalls verboten und müssen nicht wahrheitsgetreu beantwortet werden. Krankheiten und Behinderungen sind Privatsache. Fragen nach einer Parteizugehörigkeit oder einer Mitgliedschaft im Mieterverein fallen ebenso in den geschützten Privatbereich und dürfen falsch beantwortet werden.




letzte Änderung A.W. am 30.11.2024
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / Andriy Popov

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Controlling-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten für Controller. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Element 680281 wurde nicht gefunden

Controlling- Newsletter

Neben aktuellen Neuigkeiten für Controller und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen , Seminarangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
Werden Sie jetzt monatlich über
neue Fachbeiträge, Controlling-Tools und News informiert! Zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 3.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Controller-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Controlling-Forum.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Controlling.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Controller? Mit einer Stellenanzeige auf Controlling-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

KLR-Begriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Kostenrechnung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Controller und und diskutieren ihre Fragen zu Controlling-Themen.

Riesen- Ressource

Auf Controlling-Portal.de sind bereits über 1.500 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Amüsante Glosse

Zweifel_Denken_Frau_Brille_pm_luckyraccoon_400x300.jpg

Erfolgreiche Unternehmer einer Kleinstadt treffen sich regelmäßig im örtlichen Golfclub und diskutieren mit Ihrer Lieblingskellnerin und BWL-Studentin Pauline betriebswirtschaftliche Probleme. Amüsant und mit aktuellem Bezug geschrieben von Prof. Peter Hoberg.

Zur Serie "Neulich im Golfclub" >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Controller, u.a. auch Kurse zum Controller / IHK zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Controlling-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Tipp


kennzahlen.png Kennzahlen-Guide für Controller- Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 
Preis: ab 12,90 Euro Brutto mehr >>

Controlling-Software gesucht?

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_B9707546_400x300.jpg

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Director Finance & Controlling (m/w/d)
Die ANWR GROUP gehört zu den erfolgreichsten Handelskooperationen in Europa. Als genossenschaftlich organisierte Unter­neh­mensgruppe vernetzen wir Hersteller und Handel, optimieren Prozesse, generieren Marketing- und Kom­mu­ni­ka­tions­plattformen und entwickeln innovative Lösungen für die Zukun... Mehr Infos >>

Controller (w/m/d)
Energie Südbayern (ESB) bildet gemein­sam mit den Toch­ter­unter­nehmen Ener­gie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rin­nen und Mit­arbei­tern, Auszu­bil­denden und Trai­nees stehen wir für leis­tungs­fähigen Service, flexible Energie­pro... Mehr Infos >>

Department Manager Controlling DE (all genders)
Die OMV wandelt sich zu einem führenden Unternehmen für nachhaltige Kraftstoffe, Chemikalien und Materialien mit einer Schlüsselrolle in der Kreislauf­wirtschaft. Es ist unser Unternehmens­zweck, die Grundlagen für ein nachhaltiges Leben neu zu erfinden. Heute ist sie in den integrierten Geschäft... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Leistungsabrechnung Kennziffer 1537
Suchen Sie Arbeit mit Sinn? Dann kommen Sie zu den Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH! Wir sind der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe, wenn es um Arbeiten und Wohnen geht. Dabei stehen wir für individuelle und bedarfsgerechte Lösungen.... Mehr Infos >>

Buchhalter / Buchhalterin (m/w/d)
text2net legt Wert auf eine familienbewusste und flexible Arbeitszeitgestaltung, kurze Entscheidungswege und eine gute Arbeitsatmosphäre. Unsere Büroräume liegen in Bonn in zentraler Lage mit sehr guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (Nähe Hauptbahnhof / Busbahnhof). Bei uns erwa... Mehr Infos >>

Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zu ihm gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNINGHOVEN mit ihren Stammwerken in Deutschland sowie lokale Produktionsstätten in Brasilien, China und Indien. B... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für Buchhaltung und Controlling (m/w/d)
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine der führenden Forschungsorganisationen in Europa. Wir bieten anspruchsvolle Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungs­spielraum in Forschungslaboren, Werkstätten, Bibliotheken sowie der Verwaltung. Das Max-Planck-Institut für Pflanzen­... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Fachlicher Spielbetrieb und Blockverrechnung
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern. Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei LOTTO Bayern und den Bayerischen Spielbanken sorgen wir für verantwortungsbewusstes Glücksspiel mit einem technisch sicheren Spielablauf für ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Folgen Sie uns!

panthermedia_B90564160_patronestaff_310px.jpg

Controlling-Portal auf:
Facebook >> und  Linkedin >>

Veranstaltungs-Tipp:
Haufe Online-Jahresforum Controlling

20241008-07076_290x100px.jpg

Führende Expert:innen geben Ihnen Einblicke in die aktuellen Themen, Trends und Entwicklungen im Controlling. Als Teilnehmer:in erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit Vorträgen, Best Practices, Diskussionen und virtuellem Networking. Freuen Sie sich auf wertvolle Impulse, innovative Ideen und konkrete Empfehlungen, um Ihr Controlling zukunftssicher zu gestalten.   

Mehr erfahren und Frühbucherpreis sichern >>  

eBook Cover 290px geschnitten nur Hand.jpg

eBook: Controlling mit Chat GPT

Dieses Buch zeigt praxisnah, wie Sie ChatGPT effektiv in Ihren Controlling-Alltag integrieren können. Von der Erstellung intelligenter Prompts bis hin zur Automatisierung von Controlling-Prozessen – Sie erhalten das Wissen und die Werkzeuge, um Ihre Arbeit auf das nächste Level zu heben.

Jetzt hier für 9,99 EUR downloaden >>
 



aufgefallen ?!


Ihre Werbung hier !






Excel-Tools für Controller!

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_400x300.jpg

Über 500 Vorlagen direkt zum Download. Verschaffen Sie sich einen Überblick >>

Software-Tipps

QuoVadis.jpg
Der BusinessPlanner besticht seit Jahren durch seine schnelle und professionelle Umsetzung einer integrierten Unternehmensplanung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration von Planbilanz und Finanzplan / Cashflow – inklusive transparentem und aussagekräftigem Reporting.
Mehr Informationen >>

LucaNet_simply_intelligent_Logo_RGB.jpg
LucaNet.Planner deckt alle Anforderungen der integrierten Unternehmensplanung, des Reportings und der Analyse ab. Setzen Sie auf eine Software, die Ihnen mit maximaler Transparenz Arbeitsprozesse erleichtert. Mit wenigen Mausklicks passen Sie vorgefertigte Strukturen an Ihre Bedürfnisse an und importieren Ist-Zahlen über fertige Schnittstellen aus Ihrem Vorsystem.  Mehr Informationen >>

idl.png
Die IDL CPM Suite ist eine Software für die Unternehmenssteuerung mit integrierten Applikationen für Konzernkonsolidierung, Finanzplanung, operative Planung, Managementreporting, regulatorisches Berichtswesen und Analyse. Herausragende Usability, hohe Automatisierung und Fachlichkeit zeichnen sie aus. Mehr Informationen >>

Weitere Controlling-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Projektmanagement-Paket

09_Projektmanagement-Paket.png
Dieses Excel-Vorlagen Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen und können vom Nutzer beliebig angepasst werden.
Mehr Informationen >>


Dokumentenverfolgung mit Excel

In verschiedenen Projekten muss oft eine große Anzahl von Dokumenten termingemäß erstellt und geliefert werden. Dieses Excel-Tool enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle, deren Ergebnisse in einem integrierten Dashboard präsentiert werden. 
Mehr Informationen >>

Bilanzanalyse mit Excel

Das umfangreiche Excel- Tool berechnet die wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und GuV. Neben den Kennzahlen, die mit Erläuterungen versehen sind, werden die G+V und Bilanz in 5 Jahres-Übersicht dargestellt und automatisch eine Kapitalflussrechnung erstellt.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Premium-Inhalte

Als Premium-Mitglied erhalten Sie Zugriff auf ausgewählte sonst kostenpflichtige Fachbeiträge und Video-Kurse für Premium-Mitglieder inklusive (über 400 Beiträge allein auf Controlling-Portal.de + Premiuminhalte auf Rechnungswesen-Portal.de).

Beispiele:

- Serie zum Berichtswesen in Unternehmen
- Kundenwertanalyse – Wie profitabel ist ein Kunde?
- Potenzialanalyse mit Excel
- Unsere amüsante Glosse: Neulich im Golfclub
- Kostenmanagement in der Logistik
- Dashboards im Kostenmanagement
- Von Total Cost of Ownership (TCO) zu TCOplus
- KLR - Aus der Praxis für die Praxis

Die Gesamtliste an Premium-Fachbeiträgen können Sie hier einsehen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>